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knight

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  1. Das ist nicht der Punkt. Es gibt die klare Aussage, dass das Magazinverbot so kam wie es gekommen ist, weil das Ministerium nicht nachgeben wollte. Das heißt doch klipp und klar, dass die Abgeordneten nur das ins Gesetz schreiben durften, was das Ministerium ihnen erlaubt hat.
  2. Wenn man wollte, wäre das auch einfach zu realisieren. So wie es aktuell Landesverbände gibt, die halt territorial gegliedert sind, könnte man daneben überregionale Verbände legen. Die könnten auch weiter ihre eigene Sportordnung haben, so wie es aktuelle die DSB-Landesverbände ja auch haben. Schwierig wird es natürlich, wenn aus dem obersten Verband nicht nur Freiheiten, sondern auch Einschränkungen kommen, die dann doch wieder nur Ärger machen.
  3. So wie das alles gelaufen ist, bin ich mir gar nicht so sicher, ob das wirklich auf die Verbände zurück geht. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Regelung nur deswegen geändert wurde, weil Horst im Bundestag sich konkret zu dieser Regelung (und nicht bloß abstrakt) eindeutig so positioniert hat. Ob er das bewusst oder unbewusst gemacht hat, sei mal dahingestellt. Und was man auch nicht vergessen darf: Gegenüber dem gesetzlichen Status Quo ist das nicht durchgehend eine Verbesserung, nur für die über 10-jährigen Schützen. Das ist schon mal durch die Blume gesprochen sehr eindeutig. Wobei der BSSB auch vorher schon sehr aktiv kommuniziert hat. Bitte verseht mich nicht falsch. Dass die Verbände jetzt in einer Schockstarre sind und vielleicht auch selbst erst mal über Weihnachten und Neujahr Frieden für sich haben wollen und sich auch erst mal nach so einem Schlag erholen, sammeln und neu aufstellen müssen, das ist völlig ok. Jetzt einen Schnellschuss zu bringen, wird Richtung Politik eh nichts ändern. Aber die Mitglieder erwarten durchaus Aussagen. Und die sollten halt wahrheitsgemäß ausfallen und nicht neusprechartig. Ich bin jedenfalls mal sehr gespannt auf die Wahlprüfsteine zur nächsten Wahl. Ich könnte wetten, da wird es keine Spalte geben "Hat uns in der EU und im Bundestag zu 100 Prozent unterstützt", denn das Kreuzchen geht an die AfD und es wird auch keine Spalte geben "Ist uns verdammt noch mal in den Rücken gefallen", denn das Kreuzchen geht ganz dick an CSU und SPD und am Ende auch an die CDU, die noch nicht mal den Empfehlungen ihres eigenen Berichterstatters gefolgt ist. Dass ein Verband das geschickter formulieren muss ist auch klar. Es so zu formulieren, dass es nur Germanisten verstehen, nutzt aber wieder nix. Maaßen ist deshalb so beliebt, weil er Klartext redet und kein verschwurbeltes Zeug. Und @Waffen Tony hat völlig Recht: Wenn die Verbandsspitzen jetzt nicht anfangen, andere Wege zu gehen (das muss ja nicht zwingend meiner von oben sein), dann gehören sie ausgetauscht. Genauso wie kein Politiker, der bei diesem Gesetz die Hand gehoben hat, wiedergewählt gehört. Die oben müssen spüren, dass es unten kocht.
  4. In den USA gibt es anscheinend Untersuchungen die belegen, dass Frauen im Fall von Erster Hilfe vernachlässigt werden, weil es wohl mehrere Fälle gegeben hat, dass die Ersthelfer nach einer Herzmassage oder Mund zu Mund Beatmung hinterher wegen sexueller Belästigung verklagt wurden.
  5. Bei uns im Zug gab es bei den Ausbildern einen Gefreiten WZ (Wehrpflichter auf Zeit oder so, die hängen noch ein paar Monate bezahlt hinten dran), der an dem Tag, an dem wir schießen gingen echt mal eine Pistole am Holster führen durfte, weil er war ja Aufsicht. Das heißt er(!) hat uns(!) beaufsichtigt(!). Da haste echte gemerkt, dass der an dem Tag nicht so leicht umfällt, so breitbreinig stand der da
  6. Die einzigen, die bisher wirklich Tacheles geredet haben, ist die DSU. Aber die sind - leider - nur ein sehr kleiner Verband. Vom DSB kam "können trotzdem zufrieden sein" (die üblichen WATT? und Facepalm Memes müsst ihr euch hier denken, dass würde alles zu viel werden.) Ok, einer muss sein: Auf der Webseite des BDS steht bisher ... nix, außer dem offenen Brief von Marc Henrichmann. Also eigentlich... nix. Der BDMP bedauert, dass der Bundestag den Vorschlägen nicht gefolgt ist - immerhin schon mal die richtige Richtung. Den Rest muss man sich wohl denken? Der DJV kritisiert das Gesetz. Auch immerhin die richtige Richtung. Den Rest muss man sich wohl denken? Habe ich jemanden vergessen??? ... Irgendwen habe ich vergessen, da war noch was.... Moment.... Lass mal nachdenken.... Irgendeiner fehlt.... Ach ja, das FWR. Die wollten das Magazinverbot nicht aber danken allen Gesprächspartnern für die erreichten Verbesserungen. Letzte Hoffnung GRA?
  7. Na das hat sich doch mal voll gelohnt. Schönes Wetter, toller, neuer Stand, nette Schützen. Und Munition, die eine gute Trefferquote unterstützt hat Danke an @Kaputt für die Organisiation!
  8. Da es früher keine zahlenmäßige Begrenzung in dieser Regelung gab, tauchte das Argument allerdings nie auf, denn es war ja sinnlos. Wenn ich beliebig viele Erwerbsvorgänge durchführen darf, stoße ich nicht gegen eine Grenze. Jetzt KANN(!) man das anders lesen, auch weil dieser Absatz ausschließlich den Erwerb und nicht den Besitz reguliert. Die meisten Behörden werden das in Praxis nicht so sehen, aber wenn eine Behörde und ein passendes Gericht zusammen kommen... Da wo es einfach durchläuft, gibt es ja keinen Grund dafür, dass sich ein Gericht damit befassen muss.
  9. Das sind wir uns denke ich einig. Die Frage ist aber, ob es auch da steht? Laut Staatsekretär Körper war es auch niemals Intension, 2/6 auf die neue Gelbe anzuwenden. Was dann passiert ist, ist bekannt. Ich kann mir gut vorstellen, dass eine bundesweit bekannte Behörde sich das genau so (max. 10 mal Erwerb) zurecht legen wird und Eintragungen danach verweigert. Dann kann der Schütze ja klagen, z.B. vor einem Gericht, das 12/18 für jede einzelne Waffe beschlossen hat. Das ist alles Murks. Da hätte eine Präambel vors Gesetz gehört (siehe meine Signatur): "Leute, lasst die Sportschützen, Jäger und Sammler in Ruhe." Aber wenn der Gesetzgeber selbst schon meilenweit davon entfernt ist und ständig neue Schikanen drauf sattelt, wie sollen dann Behörden und Gerichte in eine grundsätzlich andere Richtung arbeiten?
  10. Diejenigen, die dir ganz genau erklären, warum so ein Fall in unserer BRD ("bei uns doch nicht" Mentalität) nie und gar nie niemals nicht eintreten wird, sind diejenigen, die im nächsten Satz genau vor diesem Fall warnen, wenn jemand von einer bestimmten Partei ans Rednerpult geht und es sind auch diejenigen, die bei Abstimmungen für die Gesetze stimmen, damit derjenige, der es tatsächlich versucht, dann auch tatsächlich das richtige Werkzeug im Kasten hat.
  11. Die Frage ist nicht, ob sie es selbst macht. Die Frage ist nur, ob sie es reguliert Das hat im Ernstfall natürlich auch eine politische Komponente. Je nachdem wer es ist, gegen wen sich da Widerstand bildet, würde die EU die Regulierung durchsetzen wollen (falls es sie denn gibt) - oder halt eben nicht. In der Flüchtlingsfrage ist sie ganz groß dabei, die Umverteilungsbeschlüsse umzusetzen. Die Kriterien von Maastricht interessieren die EU nicht die Bohne. Das wird alles so gehandhabt werden, wie es gerade politisch passt und gebraucht wird. So wie FWR-Umsetzungen bei uns eben auch. Insofern kann man hier ein juristisches Fachseminar daraus machen. Was politisch passieren wird, wird was ganz anderes sein.
  12. Siehe https://forum.waffen-online.de/topic/399647-12-punkte-petition-11-seiten-antwort-des-dt-bundestages/?tab=comments#comment-1484178
  13. Zur Dokumentation in diesem Thread noch ein weiterer möglicher Angriffspunkt für die Verfassungsbeschwerde: https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/?do=findComment&comment=2910926
  14. Das führt dann zu der absurden Situation, dass man für die seine Hauptdisziplinen, also die des eigenen Verbands, gezwungen ist, einen erschwerten Erwerbsvorgang mit 12/18 und teuerem Voreintrag zu bestreiten weil man sich nur so die Möglichkeit offen hält mit viel weniger Geld und Aufwand Waffen für die Disziplinen anderer Verbände zu erwerben. Irgendeiner hat doch hier eine Signatur: "Das klingt so absurd, das muss Gesetzeskonform sein!"
  15. Da muss ich ihn jetzt mal in Schutz nehmen. Er arbeitet durchaus auch an der Umsetzung seiner Ideen. Ich erinnere nur an die Unterschriften, die prominent an Volker Kauder(?) übergeben wurden. Was hierbei rauskommt? Da bin ich auch gespannt...
  16. Wobei der Verband beim Erwerb auf grüne WBK nur Bedürfnisse für seine eigenen Disziplinen bescheinigen kann. Mit der gelben WBK reicht es, wenn die Waffe für irgendeine Disziplin irgendeines Verbandes geeignet ist. So manches wird also selbst mit 12/18 und mehr Geld für den grünen Voreintrag trotzdem nicht mehr möglich sein.
  17. Zu und zu Da kann man wahrscheinlich ganze Doktorarbeiten zu schreiben. Grundsätzlich muss der Bundestag zu allem, was Deutschland an die EU an Hoheitsrechten abtritt, zustimmen. Jedesmal und jedesmal für diesen Einzelfall. Das kann er auch schon im Voraus machen, weswegen die EU Verordnungen erlassen kann, die dann auch ohne Zustimmung des Bundestages wirksam werden. Über das Problem, dass das Verhältnis zu so einem Einzelfall gegen die ganze Mitgliedschaft in der EU so krass ist, dass der Bundestag praktisch gesehen immer dem Zustimmen wird, was von der EU kommt und damit nicht wirklich mehr selbstbestimmt entscheidet, hatte ich schon geschrieben. Da gehe ich jetzt nicht mehr drauf ein. Wichtig ist hier die Unterscheidung von Hoheitsrechte und Souveränitätsrechte. Deutschland darf nach dem GG Hoheitsrechte an die EU auslagern. Es ist der Regierung aber per GG verboten, Sourveränitätsrechte an die EU auszulagern, denn das darf nur das Volk. Weil Deutschland selbst sourverän ist, hat Deutschland eben - und das ist jetzt wichtig - jederzeit das Recht, die Hoheitsrechte wieder von der EU zurück zu nehmen, auch gegen den Willen der EU. Das ist in vielen anderen Verfassungen von EU Staaten ebenso geregelt und das ist auch der Grund, weshalb es eine Austrittsmöglichkeit aus der EU geben muss. Deutschland dürfte nie in eine EU eintreten, aus der es nicht wieder austreten kann. (In der Realität ist das alles eher theoretisch, außer bei den Briten, denen ihr eigenes Land und ihre Selbstbestimmung halt noch was bedeutet.) Grundsätzlich geht diese Auslagerung von Hoheitsrechten sogar so weit, dass in allen Fällen, in denen die EU zuständig ist, das EU Recht Anwendungsvorrang vor dem Grundgesetz hat. Das heißt, wenn die EU zuständig ist und die EU das geregelt hat, dann gilt das EU Recht, auch wenn das Grundgesetz was anderes sagt. Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt weiter das Grundgesetz. Mit diesem Trick ist das Grundgesetz nicht abgeschafft, es tritt halt nur zurück. Das ist schon seit 1963 / 1964 so, nur hat man euch das im Sozialkundeunterricht nie erklärt und selbst heute rennen die Politiker durch die Gegend und erzählen uns davon, dass unser Grundgesetz der Maßstab des Zusammenlebens hier sei. Nur wird mittlerweile so um die 80% von der EU bestimmt und da zählt das Grundgesetz eben nicht mehr. Eine EU Verordnung über die Pizza Neapolitano hat bezogen auf das nationale Recht der Mitgliedsstaaten Verfassungsrang. In den Medien habt ihr bestimmt noch nie davon gehört, oder? Habt ihr euch mal gefragt warum? Was würde der Michel über die EU denken, wenn man ihm sagen würde, dass wegen der EU in der Realität nur noch 20% vom GG übrig sind??? Wenn die EU aber Hoheitsrechte durch nationale Beschlüsse erlangt, EU Recht wiederum die nationalen Verfassungen zunehmend obsolet macht, wer ist denn dann nun Chef im Ring? Der Chef wird vom Volk bestimmt. Das hat die EU aber nicht geschaffen, also kann es die EU nicht sein. Die nationalen Parlamente werden vom Volk bestimmt, haben aber fast nichts mehr zu sagen. Jetzt kann man ungefähr erkennen, in welchen Zirkelschlüssen man sich da bewegen muss... Was schon öfter versucht wurde, aber das Verfassungsgericht bisher immer nur im Raum stehen hat lassen und die Karte nie gezogen hat, ist eine ultra vires Entscheidung. Dann würde das Verfassungsgericht der EU die Zuständigkeit für ein Sachgebiet entziehen und wäre demnach dann wieder selbst zuständig. Das ist alles ziemlich kompliziert und verwoben, aber die Argumentation läuft in diesem Fall etwa so, dass nur das Volk einen Staat konstituieren kann und nicht Regierungen. Nach Art 20 geht nämlich alle Staatsgewalt vom Volke aus. Weil die EU aber nicht konstituiert wurde, ist sie kein (Bundes)Staat. (Anm.: In der Realität ist sie aber auch mehr als ein bloßer Staatenbund.) Deswegen gibt es Grenzen, was die EU regulieren darf und was nicht. Damit wird regelmäßig bei den EU Rettungsmaßnahmen argumentiert, aber das Verfassungsgericht hält sich da bisher immer raus, wohl auch weil es weiß, was dann für ein Rabatz los ist. Was den Art. 20(4) angeht, muss man sich erst mal fragen, ob die EU für Widerstand gegen Tyrannen zuständig ist Falls ja, muss man sich fragen, ob hier ein ultra vires Akt vorliegt, weil das in den Kernbereich der Staatsgefüges eingreift und sowas nicht outgesourct werden darf. Wenn die EU nicht zuständig ist, dann kann Deutschland das national regeln. Da wir am Ende aber beim Erwerb von Schusswaffen sind, sind wir wieder bei Markt und Marktharmonisierung und dann wieder bei der EU... Man kann es sich aber auch einfach machen und beschließen, dass Art. 20(4) ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bedeutet. Es bleibt dann allerdings das Problem der großen Magazine.
  18. Wie denn auch? Die sind ja selbst davon überrumpelt worden. Das wurde zwischen der 1. und der 2. Lesung, die real gesehen auch gleichzeitig die 3. und letzte Lesung im Bundestag war, in der Innenausschusssitzung vom SPD-Experten auf Bestellung unter Halbwahrheiten vorgetragen. Damit hat so niemand gerechnet. Dass die Verbände das nicht verhindert haben, kann man ihnen denke ich nicht vorwerfen. Dass sie aber teilweise(!) trotzdem kommen und behaupten, man könne zufrieden sein, dass schlägt dem Fass den Boden aus. Halbwahrheiten deshalb, weil einer der beiden vorgetragenen Fälle die Waffen auf Jagdschein erworben hatte und das war der zahlenmäßig weit größere Fall; weil der Fall auf der gelben WBK im Wesentlichen Altbesitz war, also von vor 2003. Damit waren das Einzelladerlangwaffen(!); weil Sportschützen eine 2/6 Regelung haben, mit der es Jahrzehnte bräuchte, um auf solche Mengen zu kommen und damit genug Zeit für die Behörden, hier mal einzuschreiten; weil die Waffen auf gelbe WBK deliktisch völlig untinteressant sind. Genau deswegen gibt es doch die gelbe WBK überhaupt erst; weil uns das alles als EU-Harmonisierung verkauft wurde, die EU FWR diese Kategorie C Waffen aber noch nicht mal als genehmigungspflichtig ansieht, sondern nur mitteilungspflichtig. Eine Harmonisierung hätte also die gelbe WBK nicht nur für Sportschützen sondern für jedermann bedeuten müssen. Nur so viel EU will man dann doch nicht. Wir kriegen halt immer das Schlechteste aus beiden Welten. Auf so eine EU kann ich verzichten. Alles von oben bis unten nur Beschiss und Betrug.
  19. Damals, auf der Konferenz auf Malta, da hat einer der Vortragenden klar gestellt, was die EU Kommission getrieben hat und hat einen der Kommissionsvertreter zitiert: Das war die gleiche Nummer wie dann später hier bei uns. Da ging es nicht um Argumente. Es ging einfach nur ums Verbieten als Selbstzweck. Von daher ist dein Ansatz, da irgendeinen Sinn drin zu suchen zwar menschlich natürlich, hat aber nichts mit der Realität in der EU und hier in Deutschland zu tun.
  20. Was man hier historisch belegen kann: Viele Repressalien der Nazis stützten sich auf ihr Waffengesetz. Will sagen: Gerade das Waffengesetz wurde so verschärft, dass man dessen Verbote nutzen konnte, um gegen die Juden was juristisches in der Hand zu haben. Insofern gibt es historische Belege sogar in unserem Land dafür, dass ein strenges Waffenrecht ein Unrechtsregime unterstützt.
  21. Die EU hat es in ihrer undendlichen Weisheit so in Stein gemeißelt. Mag daran liegen, dass Menschen 10 Finger haben. Hätten Menschen 12 Finger, dann würde da jetzt 12 und 24 stehen.
  22. Hier noch mal der Link zu meiner Erfahrung in Hessen mit dem Freiwilligen Polizeidienst hier im Thread weiter oben: https://forum.waffen-online.de/topic/459879-neues-modell-volle-waffenrechte-behalten-für-8-std-kostenlosen-gemeindedienstmonat/?do=findComment&comment=2909783 Wobei die Stadtpolizei in FFM teilweise sogar echte(!) Waffen führt. Hier bei uns habe ich mal (ist schon länger her) einen Ordnungspolizisten erlebt (für die Nicht-Hessen: Das sind die, die Parkknöllchen verteilen), da stand vorne Ordnungspolizei drauf und hinten auf dem Rücken hatte er das Logo und den Namen vom Hausmeisterservice. So, und in der Kategorie noch eins drunter, da muss man sich den Freiwilligen Polizeidienst vorstellen. Man kann vieles machen, man kann vieles in neuen Bahnen denken. Und wenn eine Freiwillige Feuerwehr funktioniert, wenn Erste Hilfe funktioniert, dann kann(!) auch ein Analogon davon im Sicherheitsbereich funktionieren. Aber nicht mehr in diesem Deutschland, wo so eine Idee zwischen Bedenkenträger und Vorschriftenlage zerrieben wird. An der Stelle gebe ich @Schwarzwälder durchaus recht: In einem pragmatischen Land gäbe man einer Testgruppe den Deputy-Stern und würde ihnen eine pragmatische Ausbildung geben und damit Erfahrung sammeln, welche Anforderung man braucht, welche Aufgaben man zuweisen kann und wie man so eine Laufbahn institutionalisieren kann. Aber das Thema hat so mMn erst mal nix mit privatem Waffenbesitz zu tun, jedenfalls nicht hier. Außer dass jemand, dem man Magazine verbietet und die gelbe WBK stutzt, selbstverständlich keinen Drang verspürt, sich beim Freiwilligen Polizeidienst zu engagieren und sich damit auch noch dafür zu bedanken.
  23. Vielleicht weil die Länder, die eine hohe LWB-Dichte haben, keinen Aufstand brauchen?
  24. Hier wird viel vermengt. Freiwillige Polizisten sind keine First Repsonder. Die gehen Streife und erwecken den Anschein von Sicherheit. Wachpolizisten entlasten die Polizei dort, wo echte Polizisten für die einfache Tätigkeit zu teuer sind, z.B. im Objektschutz, aber eben mehr gebraucht wird, als ... naja ... First Responder machen gar keinen Dienst. Die leben ihr Leben ganz normal weiter. Wenn es ein "Ereignis" in ihrer Nähe gibt, dann können sie einschreiten, Pläne durchkreuzen, den Gegner damit aus dem Takt bringen und vor allem Zeit für die anderen gewinnen, sich in Sicherheit zu bringen, bis eben die echten Responder da sind. Im Grunde nichts anderes als bei der Ersten Hilfe auch. Da hat man längst begriffen und akzeptiert, dass es eben der ganz normale Bürger ist, der die sehr wichtigen ersten Minuten der Versorgung leistet von denen eben auch sehr viel abhängt, und sonst niemand. Man redet uns zwar die ganze Zeit ein, dass wir sowas von hoch gefährdet sind. Aber die Transferleistung macht man dann doch nicht. Kann natürlich auch sein, dass wir garnicht so gefährdet sind und man die Rhethorik nur braucht, um sich für die eigene Mannschaft mehr Erlaubnisse und für die LWB mehr Verbote ins Gesetzbuch zu schreiben. Alles möglich in diesem Staat.
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