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Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder
fuzzy.77 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Und genau das ist das Problem dabei. Wäre es so, dass Spielzeugwaffen so quitsch-bunt sein müssen, würde ich als krimineller mit so einer Glock wie oben hantieren.Gibt mir im Zweifel vielleicht die Millisekunden Vorsprung die ich brauche, weil der PVB erstmal denkt "ist ja nur ein Spielzeug". Verstehen Menschen die eben diese Forderungen aufstellen halt einfach nicht ... edit: Der Teil aus dem Artikel war auch noch gut: Zitat "Das Beste zur Vermeidung von Missverständnissen wäre eine entsprechende Gesetzesänderungen" Nö! Das beste zur Vermeidung von Missverständnissen wäre sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten und entsprechende "Anscheinswaffen" eben nicht zu führen, bzw ganz genau auf die Anweisungen des PVB zu hören und keinesfalls mit dem Spielzeug in seine Richtung zu zeigen! -
Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder
fuzzy.77 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Also das Führen von Soft-Air-Waffen doppelt verbieten ??? -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
fuzzy.77 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Was sagen die Waffenbehörden, die ewig "auf der WBK sitzen um was einzutragen" eigentlich dazu, wie man seine Schießtermine für den Bedürfniserhalt erfüllen soll, wenn man ohne WBK nicht führen(transportieren) darf ... !? -
Wegen Softair Pistole: Polizei schiesst 14 Jährigen nieder
fuzzy.77 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
@Mausebear Zitat: "Ein PVB hat eine 14-jährige Person verletzt, ohne dass objektiv eine Notwendigkeit dafür bestand." DAS ist jetzt nicht dein Ernst!? Soll der Polizist sich erstmal beschießen lassen bevor er schießen darf ... Wenn jemand mit einem Gegenstand auf einen Polizisten zielt oder auch nur in seine Richtung zeigt, der auf den ersten Blick wie eine scharfe Schußwaffe aussieht, ist definitiv der Schußwaffeneinsatz angebracht und auch gerechtfertigt! Nebenbei bemerkt (gilt für Bayern): Gegen den Schützen wird in der Regel, sofern der Schuß nicht eindeutig als rechtswidrig zu erkennen ist, ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren eingeleitet/geführt, kein Strafverfahren! -
Das mag sein, sieht hier https://forum.waffen-online.de/topic/486228-magtech-9mm-mit-fehlladung/#findComment-3907407 aber anders aus. Und der Hater Spruch kommt gefühlt ziemlich oft ...
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Und jeder der anderer Meinung ist , ist grundsätzlich ein "Hater"... Gibt offensichtlich nix mehr zwischen dem und Fan-Boy... ...aber in die "Hater"-Ecke stellen ist eben leichter als argumentieren, oder einfach mal akzeptieren, dass jemand anderer Meinung ist.
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Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
fuzzy.77 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Niemand zwingt dich zu irgendwas ... einfach alle erlaubnispflichtigen Waffen abgeben und austreten. ...aber in deiner DEnke bist du vermutlich auf "Gezwungen" einen Führerschein zu machen, weil du Auto fahren möchtest, oder "gezwungen" eine Eintrittskarte zu kaufen, nur weil du gerne einen Film im Kino sehen willst. Dein Geschreibe verursacht echt Kopfweh! -
Ich mochte die Videos von TD mal recht gerne, aber in letzter Zeit ist mir da zu viel "click-bait" und Möchtegern-Aufreger...
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Nachtrag, jemand der es mit ziemlicher Sicherheit kann wäre: Waffen Niedermeier, allerdings in München, wenn das nicht zu weit ist. Dort war ich einmal wegen meiner Ordonanz-Pistole und mir wurde sehr freundlich und schnell mit meinem Problem geholfen. Den Laden muss man gesehen haben, ist fast wie die Werkstatt von Meister Eder und dem Pumuckl (im positiven Sinn). https://www.waffen-niedermeier.de/de/werkstatt
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Allerdings gibt es in Kempten einen BüMa ... ob der Laufwechsel macht müsstest du mal anfragen. https://www.vdb-waffen.de/de/mitglieder/waffen-fachgeschaefte/waffen_kraus_buechsenmachermeister.html
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Kempten liegt in Bayern (sorry für off-Topic)
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@Bounty abgesehen von den (verständlichen) kleinen Spitzen gegen einen Vorposter, ein schöner, mit viel sachlichen Argumenten anstatt viel Meinung erstellter Beitrag
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Man könnte das ganze ja doch mal so beleuchten (unter der angeblich vom Gesetzgeber gewollten Prämisse "so wenig Waffen wie möglich im Volk") ;-) Ein Waffensammler hat auf seiner roten WBK u.a. den soeben genannten Jagddrilling von 1930. Nun bekommt er Lust auf die Jagd und erwirbt später zusätzlich einen Jagdschein. Zur Jagd kauft er sich eine moderne Jagdbüchse, Kaliber .308. Ich bin kein Jäger und kenne mich daher nicht so gut aus, welche Waffen wofür geeignet ist. Aber mal angenommen er würde zu einer Jagd eingeladen für die seine Büchse nicht geeignet ist (vielleicht Entenjagd) aber sein Drilling von 1930 schon. Soll er sich jetzt extra eine Waffe kaufen, oder einfach die nehmen, welche er schon besitzt!?
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De-Banking betrifft jetzt auch Waffenhändler und Schützenvereine
fuzzy.77 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Gib es auf, für diesen User ist offensichtlich nur wahr, was er per Goggle-Suche im Internet finden kann. Alles andere ist gelogen .... "alles was nicht im Internet ist gibt es nicht." ;-) -
OK. Missverständnis. Damit ist also der "Züngel" im Abzugsbügel gemeint! Richtig?