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fuzzy.77

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  1. fuzzy.77

    Halloween

    Dass es grundsätzlich im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt sein kann mit einer Schusswaffe zu drohen und diese ggf auch einzusetzen steht außer Frage. Mir ging es nur um den Eingangs (zugegebener Maßen sehr dürftig) geschilderten Fall mit den Kindern an Halloween. Und da fehlt mir persönlich einfach die Fantasie mir eine Notwehrsituation mit dem gerechtfertigten Drohen mit einer Schusswaffe vorzustellen! Ebenso bei dem später geschilderten Beispiel mit dem zerkratzten Auto (selbst wenn es noch so teuer oder emotional wertvoll ist). Sobald Leib und Leben bedroht werden bin ich ganz bei dir ... Daher bei der Notwehr immer schön die Erforderlichkeit und vor allem die Gebotenheit nicht aus dem Auge verlieren. Den Freispruch will ich sehen wenn es heißt: "Ich hab die Typen umgelegt weil die mein Auto zerkratzt und mit leeren Bierdosen nach mir geworfen haben". Gebotenheit? Ich, für mich, sehe da ein extremes Missverhältnis zwischen angegriffenen/geschütztem und verletztem Rechtsgut. Ein anderer (auch Richter) mag das anders sehen.... edit: Nachtrag bezüglich der etwas provokanten Frage bezüglich meiner Sachkunde. Die ist alt genug, wird aber insbesondere bezüglich Notwehr regelmäßig "aufgefrischt", aus Gründen ...
  2. fuzzy.77

    Halloween

    Auch eine von dir geschilderte Sachbeschädigung rechtfertigt m.E nicht das drohen mit einer Schusswaffe (als Zivilist). Selbst die Rennleitung schießt da nicht (und darf auch nicht). Erst bei Verbrechenstatbeständen oder Notwehr/Nothilfe ist das angesagt ...
  3. fuzzy.77

    Halloween

    Sorry, aber auch im Fall 2 ein NO-GO ! Und im Fall der Ü-Kameras lass ich einfach die Tür zu !
  4. Geiler Ausspruch der Polizeigwerkschaft: Wir finden es es gut, aber können es nicht umsetzen .... *facepalm*
  5. fuzzy.77

    Halloween

    Grün vergessen oder eher "Stöckchen hüpf" ??? Oder doch ....
  6. fuzzy.77

    Halloween

    Na hoffentlich !!! Solche Idi**** sind Wasser auf die Mühlen der Anhänger der Verboteritis...
  7. Herrlich wie sich hier wieder, obwohl zwei eigentlich vom Gleichen reden, über Begrifflichkeiten gestritten wird. Leute, dass muss doch nicht sein... wenn man erkannt hat, was der andere meint, kann man ihn doch auch freundlich darauf hinweisen, dass ein Teil ggf offiziell eine andere Bezeichnung hat...
  8. Ich kann von der Filiale Magdeburg (Hohenwarsleben) eigentlich nur Gutes berichten. Habe dort eine gebrauchte Waffe besichtigt und gekauft. Inkl. einer kleinen Nacharbeit war alles, vom Kontakt per Mail und Telefon, der Reservierung über die Besichtigung (mit Probeschießen auf dem Hauseigenen Stand) bis zum Kauf und Versand zu meiner vollkommenen Zufriedenheit. Sehr freundliche und kundenorientierte Beschäftigte dort!
  9. Bitte nicht so viel Inhalt, das überfordert mich. Danke!
  10. … oder beim Tag der Bundeswehr und nehme ein G36 in die Hand! Extrem böse
  11. Herr Hartewig hatte mir als einer von drei Abgeordneten der FDP auf meine E-Mail geantwortet. Alle anderen der gesamten Fraktion, welche ich allesamt angeschrieben hatte, habe nicht geantwortet. Herr Hartewig hat sein Wort, dem Paket nicht zuzustimmen gehalten! Wenigstens einer .... :-(
  12. Kommt darauf an, ob das einstellen der Kombination als ein Handgriff zählt oder jede Ziffer extra zählt 😉
  13. Und die aber auch nur, weil Ihnen der Asylteil "zu hart" ist, und nicht wegen des WAffG-Teils ....
  14. "mit mehr als drei Handgriffen" .... aber das ist doch auch schon wieder Murks und nur ein untauglicher Versuch das ganze Ding irgendwie zu retten. Was ist denn alles EIN Handgriff? Rucksack von der Schulter nehmen? Reisverschluss aufmachen? Messer rausnehmen? = 3 Handgriffe Was jetzt wenn der Rucksack schon vor mir (wenn ich auf einer Parkbank sitze) auf dem Boden steht? Fällt dann ein Handgriff weg und es sind nur noch 2? Ups, Verboten!? Oder gilt es bei einem Schweizer Taschenmesser als ein Handgriff, wenn ich es erst noch ausklappen muss? Oder reicht es wenn ich das eingeklappte Taschenmesser in der Hand hab um alle 3 Handgriffe abzuschließen? Diese "3 Handgriffe" Definition macht es nicht besser!
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