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fuzzy.77

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  1. Gibt es schon eine Rückmeldung von Beitragsstarter wie die von einigen hier vermutete, unverzügliche Hausdurchsuchung gelaufen ist ....?
  2. Bitte lass doch deinen Ausbilder aus der Waffensachkunde einmal die Rechtsgrundlage zitieren nach der Jäger und Sportschützen in diesem Fall (Tanken, Essen, Klo gehen, etc. auf Autoreisen) bei der Waffenaufbewahrung unterschiedlich behandelt werden....Einfach nochmal in die WaffVwV schauen (Punkt 36 ff)....
  3. Und warum steht dann in der WaffVwV, dass es zulässig ist, die Waffe im Auto zu lassen ??? Ist ja anders auch fernab jeder Lebensrealität. Wenn ich auf einen Wettkampf in 500km Entfernung fahre, darf ich dann unterwegs nicht mehr anhalten und was essen oder aufs Klo gehen!?
  4. Es zeigt vor allem, dass der Gesetzgeber schon selber nicht mehr durch den Paragraphendschungel des WaffG steigt ....
  5. Wundert mich, dass Leute die WBK verlieren, wenn Waffen am Schießstand im Auto aufbewahrt werden. Sieht doch die WaffVwV genauso vor: Teilzitat: "36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind." Wenn die Einnahme des Mittagessen ein "kurzfristiges Verlassen" ist, dann ja wohl auch das Schießen einer Disziplin (Essen sollte in der Regel länger dauern)....
  6. Nur weil es weg ist, heißt das nicht automatisch, dass es vorher falsch gelagert wurde. Nachvollziehbare, aber nicht einzig mögliche Variante....
  7. Viel Spaß beim Nachweis des objektiven Tatbestands ... wenn der TE einen entsprechendes Aufbewahrungsbehältnis besitzt, indem er seine Waffen üblicherweise lagert dürfte das schwierig werden. Da gibt es dann zig andere Möglichkeiten wann und wo das Teil abhanden gekommen sein kann. Wenn er das nicht mehr vorhandene Teil natürlich bisher im Schuhkarton unter dem Bett gelagert hat, tja dann.....
  8. Ist doch wieder nur Symbolpolitik. Es ist jetzt schon nicht erlaubt auf offener Straße mit den SRS-Waffen zu schießen. Und schaffen wir es das durchzusetzen!? Nein. Also wie wollen wir durchsetzen, dass nur Inhaber einer Erlaubnis sich so ein Ding verschaffen. Einfach die Leute, die damit unerlaubt handeln entsprechend sanktionieren und die Dinger einziehen und gut ist. Und wer vernünftig damit umgeht soll das weiterhin tun dürfen .... just my 2 cent.
  9. Einfach online im Shop schauen !? https://johannsen-shop.de
  10. Und ich frag mich immer noch wie die Behörden von meinem Klarnamen auf meine Nicks in allen möglichen Foren kommen wollen .... ... steht das jetzt in den neuen Anträgen: "Bitte geben Sie alle ihre im Internet genutzten Nick-Names an"???
  11. Wollte auch erst was dazu schreiben und dann dachte ich mir genau das!
  12. Ach Bullet .... das sieht doch ein Blinder mit Krückstock, dass die Uschi mit ihrem Schweizer Taschenmesser eindeutig von der katholischen Kirche zu den Protestanten konvertiert ist und kurze Zeit später mit dem Ding über den Markt Amok gelaufen wäre! Man bist du naiv. Gott sei Dank wurde das verhindert !!!
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