Wundert mich, dass Leute die WBK verlieren, wenn Waffen am Schießstand im Auto aufbewahrt werden. Sieht doch die WaffVwV genauso vor:
Teilzitat: "36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."
Wenn die Einnahme des Mittagessen ein "kurzfristiges Verlassen" ist, dann ja wohl auch das Schießen einer Disziplin (Essen sollte in der Regel länger dauern)....