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fuzzy.77

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  1. Das kommt davon wenn man seine Meldungen nur noch von der KI schreiben läßt .....
  2. Habe ich selber gemacht.... nach dem Rezept aus diesem Video: Youtube wiederladerTv Hülsen in einen Plastikbeuten/Gefrierbeutel, ein paar Pumpstöße rein und gut schütteln. Danach kurz Ablüften lassen.
  3. Dito bei LEE. Die schreiben auch man soll mindestens jede 5. Hülse leicht fetten. Ich fette immer alle (leicht mit der Iso&Lanolin-Mischung einsprühen) und hatte noch nie Probleme. Weder beim kalibrieren noch beim repetieren...
  4. Alleine die Schriftart schreit für mich schon nach „China-Fake“ ….
  5. Und das kommt meines Wissens nach nicht sehr oft vor ....
  6. Was mir vor allem an dem Forum zusagte: Viele fachlich, wirklich sehr qualifizierte Beiträge; kein Abschweifen; keine blöden Kommentare, man blieb bei der Sache. Man musste halt nur manchmal ein paar Tage auf Antwort warten.
  7. Das ist wirklich sehr schade. Auch wenn da in letzter Zeit nicht mehr viel los war, da waren einige sehr informative und interessante Beiträge zum lesen. Vielleicht findet sich ja hier jemand der das übernimmt !?
  8. Ich bin für 4 Wochen Abkühlfrist gegen Anlassgesetzgebung.
  9. Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren: Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ?
  10. Meine Meinung: Saufeder = Hieb-/Stoßwaffe > Aufbewahrung mindestens in einem verschlossenen Behältnis (§13 (2) Nr. 1 AWaffV), sollte ein Schrank mit Schloss ausreichen, könnte ob der Länge tatsächlich schwierig werden... Beil/Akt aus dem Baumarkt = Werkzeug = nicht vom WaffG erfasst > Aufbewahrung auch gerne auf dem Nachttisch oder unter dem Bett. Keine gesetzliche Anforderung. Edit: Alternativ könnte man bezüglich der Saufeder auch argumentieren, dass diese (analog dem berühmten "Hirschfänger") auch nur ein Werkzeug ist. Da sie ja nicht dazu bestimmt ist die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von MENSCHEN herabzusetzen. Wäre dann so wie Axt/Beil aus dem Baumarkt raus aus dem WaffG.
  11. Anstatt einfach mal die Ars**geigen einzubuchten die mit den SRS Mist bauen ....
  12. Für eine geladene Waffe im Holster sehe ich auf dem Schießstand/Vereinsgelände auch keinerlei sinnvolle Begründung ... Aber von "geladen" war in der Ursprungsanfrage ja auch nicht die Rede!?
  13. Eigentlich ist es doch geklärt, oder nicht!? Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG Nr. 4 ... ... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.... Umkehrschluss: Wer die tatsächliche Gewalt innerhalb einer Schießstätte ausübt führt nicht! Die Frage nach Wohn- und Geschäftsräumen stellt sich doch damit gar nicht mehr. Höchstens noch wie die Schießstätte definiert ist. Nur der Stand an sich? Das Vereinsgelände? Nur die für den Schießbetrieb erforderlichen Räume? Ob ich die Waffe jetzt nur beim Auspacken oder für einen Probeanschlag auf dem Stand in der Hand habe oder im Holster "spazieren" trage (innerhalb der Schießstätte) macht Umgangstechnisch ja keinen Unterschied. Ich übe die tatsächlicher Gewalt aus und würde damit (außerhalb einer Schießstätte, etc. s.o.) führen. Mithin sollte der Gang von Schießstand A auf Schießstand B mit Waffe im Holster doch kein Problem sein (solange zu jederzeit innerhalb der Schießstätte) und natürlich ungeladen und/oder besser noch mit geöffnetem Verschluss. Schießstandordnung wäre ggf noch zu beachten, falls die andere Vorschriften diesbezüglich macht. Just my 2 cent.
  14. Norma !? https://www.norma24.de/de/c/baumarkt/bauen/sicherheits-technik/bunker-&-panikräume-7603
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