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fuzzy.77

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  1. Und ich frag mich immer noch wie die Behörden von meinem Klarnamen auf meine Nicks in allen möglichen Foren kommen wollen .... ... steht das jetzt in den neuen Anträgen: "Bitte geben Sie alle ihre im Internet genutzten Nick-Names an"???
  2. Wollte auch erst was dazu schreiben und dann dachte ich mir genau das!
  3. Ach Bullet .... das sieht doch ein Blinder mit Krückstock, dass die Uschi mit ihrem Schweizer Taschenmesser eindeutig von der katholischen Kirche zu den Protestanten konvertiert ist und kurze Zeit später mit dem Ding über den Markt Amok gelaufen wäre! Man bist du naiv. Gott sei Dank wurde das verhindert !!!
  4. fuzzy.77

    Zoll: Waffe laden

    Der Zoll ist eine Behörde! Die 15er Magazine sind da! Neue zu beschaffen dauert Zeit und kostet Geld und Verwaltungsaufwand. So oft wird der Vorteil von 4 Schuss mehr wohl nicht benötigt.... Laut meinem Bekannten ist ihm kein Fall bekannt indem ein Zöllner alle seine 30 Schuss "verbraucht" hätte. Generell kommen wohl beim Zoll Schussabgaben im Vergleich wesentlicher seltener vor als bei der Polizei, was aber auch an den Einsatzszenarien und unterschiedlichen Aufgabengebieten liegen dürfte....
  5. fuzzy.77

    Zoll: Waffe laden

    Warum? Das ist ein gute Frage. Vermutlich weil das damals bei der Ausschreibung das geforderte Minimum war..... die größeren Magazine kamen glaube ich auch erst später, weit nach der Markteinführung der P30 auf. Bundespolizei hat glaube ich auch nur 15 Schuß-Magazine.
  6. fuzzy.77

    Zoll: Waffe laden

    Wird wohl auf dem Lehrgang zum Waffenträger so gelehrt. Warum so und nicht anders, keine Ahnung?
  7. fuzzy.77

    Zoll: Waffe laden

    So ist es ...
  8. fuzzy.77

    Zoll: Waffe laden

    Nach Rücksprache mit einem Bekannten zeigt das erste Video den korrekten Ablauf. Nach dem "Fertigladen" wird die Waffe ins Holster gesteckt. Danach wird das Magazin noch einmal entnommen (oder zumindest kurz ein Stück raus gezogen) um zu prüfen, ob eine Patrone zugeführt wurde. In der Regel wird dann auch noch, nachdem das Magazin wieder zugeführt wurde, dessen korrekten Sitz und die Verriegelung überprüft indem man kurz am Magazinboden zieht. Es ist also gewollt, dass der Magazinhebel im Holster zugänglich ist. Wird beim Zoll so gelehrt. Zum Verstauen des Reservemagazins. Dazu gibt es wohl keine genaue Vorschrift über das WIE Will daher der Frau im Video jetzt keine Vorwürfe machen. 1. Ist man bei solchen TV-Aufnahmen vermutlich doch etwas nervös. 2. Jeder kann sich laut meinem Bekannten wohl jeder die "Greiftechnik" zu eigen machen, mit der er im Stress am besten zurecht kommt. Wenn sie es schafft das Magazin in der Form schnell richtig zu greifen und zu nutzen ist das ok. Das wird jedes Jahr im Rahmen eines zu bestehende Schießtest geprüft, den man bestehen muss. Dazu gehört auch Störungsbeseitigung (logischerweise mit Magazinwechsel) innerhalb einer bestimmten Zeit. Das alles soweit es mir bekannt bzw. von einem Zöllner zugetragen.
  9. Nix, weil die Tat wohl mit einer Kurzwaffe begangen wurde (hab ich gehört, aber leider nicht überprüft).
  10. Gibt es da eigentlich eine Statistik dazu: Wie viele Messerangriffe wurden von (Bio-)Deutschen Tätern mit (Schweizer-)Taschenmessern durchgeführt?
  11. Eigentlich müsste man das gut finden. Da bekommt der deutsche Michel jetzt mal live vorgeführt, was für ein Schwachsinn die Messerverbotszonen sind. Weil es nur den braven Otto Normalbürger trifft und den Terror-Messermann eh nicht interessiert. Wieder 600 Leute die ihr harmloses Taschenmesser vermissen und die Augen geöffnet bekommen ... Aber der Weihnachtsmarkt ist jetzt bestimmt viel sicherer als vorher ... Ich glaub ja eher, dass 600 harmlose Taschenmesser wieder ohne jemand verletzt zu haben zu Hause angekommen wären, hätte man das nicht kontrolliert.
  12. Fast richtig: Kaufpreis + Versand = Zollwert Darauf x% Zoll = Zollbetrag Kaufpreis +Versand + Zollbetrag = Einfuhrumsatzsteuerwert (EUSt-Wert) davon 19% Einfuhrumsatzsteuer Die Zollabgaben werden sozusagen "mitversteuert". Die Zollabgaben gehen an die EU, die EUSt behält Deutschland.
  13. Nicht persönlich gemeint (Andor, ist schon eine gute Idee)!!! Aber Deutschland ist echt nur noch krank .... wenn man sich solche Sachen einfallen lassen muss um ein Taschenmesser mitzuführen zu können/dürfen. Ob der nächste Messerstecher sich auch so einen Aufwand macht....
  14. Das beweist doch nur das Näncys Messerverbotszonen funktionieren
  15. fuzzy.77

    Halloween

    Dass es grundsätzlich im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt sein kann mit einer Schusswaffe zu drohen und diese ggf auch einzusetzen steht außer Frage. Mir ging es nur um den Eingangs (zugegebener Maßen sehr dürftig) geschilderten Fall mit den Kindern an Halloween. Und da fehlt mir persönlich einfach die Fantasie mir eine Notwehrsituation mit dem gerechtfertigten Drohen mit einer Schusswaffe vorzustellen! Ebenso bei dem später geschilderten Beispiel mit dem zerkratzten Auto (selbst wenn es noch so teuer oder emotional wertvoll ist). Sobald Leib und Leben bedroht werden bin ich ganz bei dir ... Daher bei der Notwehr immer schön die Erforderlichkeit und vor allem die Gebotenheit nicht aus dem Auge verlieren. Den Freispruch will ich sehen wenn es heißt: "Ich hab die Typen umgelegt weil die mein Auto zerkratzt und mit leeren Bierdosen nach mir geworfen haben". Gebotenheit? Ich, für mich, sehe da ein extremes Missverhältnis zwischen angegriffenen/geschütztem und verletztem Rechtsgut. Ein anderer (auch Richter) mag das anders sehen.... edit: Nachtrag bezüglich der etwas provokanten Frage bezüglich meiner Sachkunde. Die ist alt genug, wird aber insbesondere bezüglich Notwehr regelmäßig "aufgefrischt", aus Gründen ...
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