Zum Inhalt springen

dkp3011

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.394
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dkp3011

  1. 1, 2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.
  2. Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen. Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.
  3. Er darf natürlich "nur dann die Datenbank benutzen, wenn ..."
  4. Und dort ebenfalls -jedoch mehr als die 20Eur/pro Leben- bezahlt.
  5. Kommt auf die Behörde an. Der Anwalt zahlt ein Vermögen für die Datenbanken - der darf aber für LexDeJur auch mehr hinlegen als die 20 EUR.
  6. Frag doch einfach den Betroffenen. Er scheint mir sehr offen. Wo er zu finden ist, hat Katja bereits geschrieben. Da er dort mit Klar- und Realnamen auftritt, sind "Datenschutzgründe" eher nicht zu besorgen.
  7. Glauben? Hier hoffen nicht wenige auf deren Existenz
  8. Keine Ahnung welcher Verlag das veröffentlichte und ob Ostgathe die Recht noch hat. Es war lediglich eine Idee von mir. Schön, dass es eine solche Rubrik geben wird!
  9. Das tut mir außerordentlich leid Auf meinen Büchern steht -gott sei dank- so etwas fieses nicht drauf. Ich erwarte doch keinen Steindorf oder Gade aber Ostgathe hat doch selber einige Bücher herausgegeben und LexDeJur startete mal als Online-Kommentar bzw. Waffenrechtsportal. Dass das nicht für 20 Euro geht, habe ich ja bereits geschrieben.
  10. Wenn Du meinst, dass es ist für den Laien verständlicher sein könnte, bin ich bei Dir. Im Übrigen hatte LexDeJur mal mit der Intention angefangen.
  11. Der Verkäufer ist jetzt "inaktiv". Ich vermute einige Vampire wurden aufmerksam und haben das Problem gelöst. Ein gleichklingender Verkäufer bietet in anderen Foren seit gestern "ewiges Leben für nur einen Kuss" an. Ich vermute keinen Zusammenhang.
  12. Was leider (noch) fehlt, ist eine Volltextsuche und anständige Themenbeschreibungen. Gericht, Az und Datum sind zwar nett, letztlich suche ich aber im Volltext bzw. grob nach Thema. Ein Online-Kommentar bzw- Online-Version von Ostgathes Waffenrecht Aktuell/ Kompakt würde das Angebot abrunden. Natürlich nicht für einmalig 20 Euro.
  13. Mag mich jemand aufklären, was es mit dem Geld auf sich hat, wo es herkommt und wo es hin ist und warum immer wieder davon gesprochen wird? In welchem Jahr war das?
  14. Ich dachte, dass wäre vielleicht eine Abmachung zwischen LexDeJur und FvLW. Ich werde dort anfragen und hier berichten. Edit: Nein. Ausdrücklich handelt es sich bei der Lizenz um eine Endverbraucherlizenz. Das bedeutet, dass die Abgabe ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt. Eine Nutzung der Datenbank zu gewerblichen oder aber selbständigen beruflichen Zwecken ist damit ausgeschlossen. Mit der Abgabe Ihres Obolus versichern Sie, Verbraucher zu sein (vgl. auch die Nutzungsbedingungen zum Crowdfunding).
  15. Wie ist denn das zu verstehen? Ich darf die Datenbank nicht gewerblich/ dienstlich nutzen?
  16. Ich unterstütze es nicht - ich nutze es. Gerne auch für Dinge, die mit Waffen im Zusammenhang stehen. Wenn ich all jenes, dessen Ideologie/ Philosophie/ Geschäftspolitik ich nicht teile, vermeide zu benutzen, geht bei mir so gut wie gar nichts nichts mehr.
  17. Geht das mit weniger Daten und Paypal?
  18. Das Zielen ist leider nur nicht so einfach, wenn um einen herum alles von Blei penetriert wird. Und dann bewegen die Ziele sich auch noch - reichlich unfair. Aber in der Theorie und vom Sofa aus...
  19. Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht. Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben. Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne
  20. Und nu? Es ist schlecht geschrieben. Entsprechend aufmerksam bzw vollständig lese ich das.
  21. "Boulevardstil" ist für diese Schreibe noch ein Kompliment.
  22. Beschäme mich doch einfach mit Deiner Weisheit und erzähl es mir. Vielleicht hat das LG zB das Vernehmungsprotokoll etwas anders gelesen als GenStA und OLG? Edit: danke Gloeckner für die Aufhellung. Macht doch Sinn.
  23. Erst hatte die StA eingestellt, dann hat der GenStA die Anklage angeordnet. Das Landgericht hat die Eröffnung aber abgelehnt, zu dem Zeitpunkt war StA also überzeugt (worden) von einer Verurteilung, das LG aber nicht. Jetzt hat eben das OLG entschieden, dass das LG eröffnen muss. Wieso widerspricht das der Annahme von CM?
  24. Schrieb ich bereits.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.