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dkp3011

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Alle Inhalte von dkp3011

  1. Ohne despektierlich klingen zu wollen aber Du hast den falschen Beruf bzw. Studiengang gewählt, wenn Du nicht konfliktfähig bist
  2. Ach was, in einem Haus mit Leichtbauwänden oder weiteren Personen im Raum/Haus/Wohnung sind Flintenlaufgeschosse und Buckshots immer eine gute Wahl - auch ist eine ausgewachsene (doppelläufige) Flinte bestens geeignet. Die Gummigeschosse puzzlen nur Dein Inventar neu.
  3. Da muss man so oft und umständlich nachladen
  4. Die drohen ihm ohnehin. An das Strafurteil ist der Zivilrichter nicht gebunden.
  5. Achja...ich hatte vergessen, dass es so einfach ist. Man man man. Und dann verdienen die auch noch so viel. Unerhört. Ok, diese Bücher kosten ein Vermögen aber wozu gibt es Google? 30% billable hours bei 60h/Woche und dann noch 150eur die Stunde verlangen? Da lese ich doch lieber selbst kurz die Lektüre... Soooo enervierend - und jetzt auch bei WO.
  6. Sehe ich auch so.
  7. Wenn das Gericht nun mal vom Totschlag überzeugt ist, dann wird man es so hinnehmen müssen. Das Strafmaß von 9 Monaten spricht dagegen eine eindeutige Sprache. Man beachte die Mindeststrafe von §§212, 213 StGB!
  8. Das Bedürfnisprinzip gilt ja nicht nur für Sportschützen. Das Bedürfnis ist hier die Jagd. Ähnlich wie die Fallenjagd kann die Vampirjagd zusätzliche Waffen erforderlich machen. Sportlich ist da nichts zu machen. Das BDS-SHB aus dem Jahr 1386, welches noch das lustvolle Töten von Vampiren und anderen dämonischen Kreaturen enthielt, wurde vom BVA damals leider nicht genehmigt.
  9. Manche haben halt schon einen, mehrere oder eben viele Revolver. Erforderlichkeit ist da das Thema.
  10. Gerade das sehe ich als Merkmal eines Rechtsstaats. Und dieser muss auch einen Gysi aushalten - der arme Lammert schließlich auch. Wo waren wir? 15 Seiten? Ach nee, das war ja ein anderes Thema.
  11. Richtig. Erst wenn der Staat sich an die eigenen Gesetze hält. Ist grundsätzlich in Deutschland der Fall. Überhaupt erscheint Deutschland meines Erachtens in seinem Bestreben ein Rechtsstaat zu sein am konsequentesten. Was nicht bedeuten soll, dass keine Kritik angebracht wäre -dafür gibt es genügend Gründe.
  12. In jedem Rechtsstaat berufen sich Richter auf Gesetze, die ihnen keine andere Entscheidung ermöglichen. Ich möchte in keinem Staat leben, in dem Richter mit Riesen-Testikeln machen können, was sie wollen = Unrechtsstaat. Aber bitte, Du findest bestimmt ein Land Deiner Wahl und ziehst bitte dorthin.
  13. "Hol Dir Rechtsrat bei einer kundigen Person" erscheint mir verständlicher als Deine kryptischen Ausführungen.
  14. Nein -hat man eben nicht. Wie aus Deinem Beispiel ersichtlich, haben Deine Schuldner auf Deine Schreiben nicht reagiert. Ein anwaltliches Schreiben führt eher zum Erfolg, da man dadurch nicht zuletzt die Bereitschaft signalisiert, die Sache auch vor Gericht zu bringen. Ein privates Schreiben zeigt nur, dass man den geringen Aufwand und die vergleichsweise geringen Porto-Kosten nicht gescheut hat. Du bist (auch ganz nachvollziehbar) der Meinung, dass man auch ohne anw. Schreiben einen Prozess möglicherweise gewinnt. Ich will es gar nicht dazu kommen lassen. Ich mache es nicht kompliziert sondern für den TE einfach.
  15. Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus. Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger. Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).
  16. Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat. Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.
  17. Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches. Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten. Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird. Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.
  18. 1, 2. Das Aufforderungsschreiben setzt erst ja in Verzug. Erstattungsfähig sind die Kosten dafür erst, wenn nicht geleistet wird.
  19. Geh einfach jetzt zu einem Anwalt und dieser schickt dem BüMA ein Aufforderungsschreiben. Für den Spaß darfst im Zweifel Du selbst bezahlen aber so viel wird es nicht sein. In der Regel macht der RA das ohnehin -unabhängig, was Du vorher gemacht hast. Den Gerichtsvollzieher kannst Du Dir sparen. Alles Weitere wird Dir der RA erzählen.
  20. Er darf natürlich "nur dann die Datenbank benutzen, wenn ..."
  21. Und dort ebenfalls -jedoch mehr als die 20Eur/pro Leben- bezahlt.
  22. Kommt auf die Behörde an. Der Anwalt zahlt ein Vermögen für die Datenbanken - der darf aber für LexDeJur auch mehr hinlegen als die 20 EUR.
  23. Frag doch einfach den Betroffenen. Er scheint mir sehr offen. Wo er zu finden ist, hat Katja bereits geschrieben. Da er dort mit Klar- und Realnamen auftritt, sind "Datenschutzgründe" eher nicht zu besorgen.
  24. Glauben? Hier hoffen nicht wenige auf deren Existenz
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