Zum Inhalt springen

dkp3011

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.394
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von dkp3011

  1. So schlimm finde ich das nun nicht. So oder so hat ein professioneller Lobbyist Zugriff auf die Urteile. Bedenklicher (für mich) sind die Tatsachen, die Du selber ansprichst. Aber die überwiegend Masse der vorbildlich handelnden Waffenbesitzer finden sich naturgemäß selten in solchen Urteilssammlungen wieder
  2. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Doch. Mehrfach. Auch in anderen Themen finden sich Shops, Ebayanbieter oder strategien wie myus.com etc. Brownells geht immer noch. Opticsplanet auch. Oder eben in Kanada...
  3. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Mache ich bei Kleinstteilen auch gerne. Bei größeren Sachen kann man häufig nicht zwischen verschiedenen Versendern wählen und es kann richtig teuer werden.
  4. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Danke!
  5. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Wenn es Midway Deutschland nun nicht mehr gibt, liefert Midway USA nun nach D?
  6. Polieren war explizit im SHB aufgeführt. Ob das im aktuellen SHB immer noch der Fall ist, kann ich gerade nicht nachsehen.
  7. Nee, eben nicht in Prod.!
  8. Mit dem großen Fanghebel habe ich Probleme gehabt. Bei schnelle Serien rutschte manchmal der linke Daumen drunter und schon war die Serie beendet. Ich benutze den Verschlussfang grundsätzlich nicht, wenn ich eine freie Hand habe. Jeder wie er mag - ich mag den großen Hebel nicht. Edit: Polieren der Abzugteile ist erlaubt.
  9. Ist ja auch bekannter geworden. In allen Waffenforen wurde darüber diskutiert.
  10. dkp3011

    Brownells Deutschland

    Was hat denn der damit zu tun?
  11. Nö. Dann hat er lediglich behauptet, in der Vergangenheit wesentlich gefährdeter gewesen zu sein. Es fehlt also noch etwas für eine aktuelle Gefährdungslage. Ein bloßes "ich bin immer noch transsexuell und vor 2 Jahren hat man versucht mich zu überfahren/erschießen/aufzuknüpfen" reicht da nicht.
  12. Provozieren - nichts weiter.
  13. Ja eben StA und Strafrichter wissen, wie polizeiliche Vernehmungen laufen. Entsprechend werden sie auch behandelt. Die Idee, absichtlich Fehler zu machen um der Aussage -sofern korrigiert- mehr Glaubhaftigkeit zu verleihen, kommt entweder aus dem Fernsehen oder von Beamten, die dem Ermittlungsfieber erlegen sind. Sicherlich gibt es Beamte, die solche Methoden anwenden. Aber wenn ich ein Protokoll lese, dass viele Fehler enthält und die korrigiert wurden, mache ich mir mehr Sorgen um den Vernehmungsbeamten und seine Glaubwürdigkeit. Vielleicht ist hier die Welt auch einfach noch in Ordnung... Edit: ich bemerke gerade, dass man dem Protokoll gar nicht ansieht, wer da den Fehler gemacht hat. Entweder durch die Hilfestellung des Beamten, der bei der Wortfindung und Formulierung hilft oder der Aussagende, der im Nachhinein doch was anderes aussagen wollte und berichtigt. Relativ kurze Protokolle scheinen nach Korrektur häufig erneut ausgedruckt und unterschrieben zu werden.
  14. Angeklagter oder Zeuge? Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  15. Entschuldige aber wie soll sonst bezahlt werden? Die Besoldung R1/R2 des Richters und A13/A14/A15 für den Staats- bzw. Amtsanwalt werden direkt aus der Strafe gezahlt. Wenn keine Geldstrafe verhängt wird, gehen eben alle hungrig nach Hause - nur der Anwalt nicht. Deswegen auch lieber Geldstrafe als Haftstrafe. Und Weihnachten winken bei vielen Geldstrafen fette Boni für die Richter (die aber mit den Rechtspflegern und dem mittleren Dienst geteilt werden). Sorry, ist genau so ein Unsinn wie Deine zitierten Gedanken
  16. Aber gerade das macht (im Prozess) überhaupt keinen Sinn. Unterschrieben ist unterschrieben und abgesehen davon, wird es wichtig, was in der mündl. Verhandlung gesagt wird.
  17. Rechtschreibfehler? Dass Namen etc. anders geschrieben werden (insbesondere bei ausländischen Namen, die dann phonetisch sehr fantasievoll ausgelegt werden), kenne ich, wobei sich mir der Sinn absolut nicht erschließen will. Vielleicht klärst Du mich mal auf.
  18. Soll man etwa Rechtschreibfehler des Vernehmungsbeamten korrigieren? Setz mal den Aluhut wieder ab.
  19. Wohl eher Alltag. Erst die Aufhebung juckt so ein bisschen - aber auch nicht über den Tag hinaus.
  20. Das ist nicht interessant, sondern die Kritik eines Menschen, der weder Ahnung vom deutschen Strafrecht, noch vom Schreiben hat oder dem Erstellen einer ansprechenden Webseite hat. Insgesamt eine Quelle, die ich persönlich nicht heranziehen möchte...
  21. Nimm es der StA nicht übel. Der Tag ist kurz und die Akten zahlreich. Wenn der Sachbericht gut ist, kann man daraus wenigstens für die Anklageschrift "zur Sache" und "zur Person" per Copy&Paste nehmen und Zeit sparen.
  22. Der Inhalt der "informatorischen Befragung", wie es korrekt heißt, findet sich aber im Sachbericht des Beamten wieder - und der wird fast immer als Zeuge geladen.
  23. Zu schweigen widerstrebt aber demjenigen, der sich im Recht zu sein glaubt. Witzigerweise kann ich mich selber davon kaum freimachen. Quatschen wider besseren Wissens. Und da ich das fleischgewordene Mittelmaß bin, ist das Verhalten wohl menschlich. Somit lässt sich eine gewisse Ironie auch nicht leugnen, wenn Ermittlungsbeamte bei Schweigenden skeptisch werden - die scheinen Erfahrung zu haben. Btw: 100% in den klassischen Verkehrssachen sind auch eher die Ausnahme. Kommt vor - aber nicht sooo häufig.
  24. "besondere" Freundlichkeit, Herr Kollege
  25. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber in einer juristischen Diskussion (und gerade in WO) besondere Freundlichkeit einzufordern, da man sonst nichts mehr sagen/schreiben würde, zeugt davon.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.