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dkp3011

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  1. Aber gerade das macht (im Prozess) überhaupt keinen Sinn. Unterschrieben ist unterschrieben und abgesehen davon, wird es wichtig, was in der mündl. Verhandlung gesagt wird.
  2. Rechtschreibfehler? Dass Namen etc. anders geschrieben werden (insbesondere bei ausländischen Namen, die dann phonetisch sehr fantasievoll ausgelegt werden), kenne ich, wobei sich mir der Sinn absolut nicht erschließen will. Vielleicht klärst Du mich mal auf.
  3. Soll man etwa Rechtschreibfehler des Vernehmungsbeamten korrigieren? Setz mal den Aluhut wieder ab.
  4. Wohl eher Alltag. Erst die Aufhebung juckt so ein bisschen - aber auch nicht über den Tag hinaus.
  5. Das ist nicht interessant, sondern die Kritik eines Menschen, der weder Ahnung vom deutschen Strafrecht, noch vom Schreiben hat oder dem Erstellen einer ansprechenden Webseite hat. Insgesamt eine Quelle, die ich persönlich nicht heranziehen möchte...
  6. Nimm es der StA nicht übel. Der Tag ist kurz und die Akten zahlreich. Wenn der Sachbericht gut ist, kann man daraus wenigstens für die Anklageschrift "zur Sache" und "zur Person" per Copy&Paste nehmen und Zeit sparen.
  7. Der Inhalt der "informatorischen Befragung", wie es korrekt heißt, findet sich aber im Sachbericht des Beamten wieder - und der wird fast immer als Zeuge geladen.
  8. Zu schweigen widerstrebt aber demjenigen, der sich im Recht zu sein glaubt. Witzigerweise kann ich mich selber davon kaum freimachen. Quatschen wider besseren Wissens. Und da ich das fleischgewordene Mittelmaß bin, ist das Verhalten wohl menschlich. Somit lässt sich eine gewisse Ironie auch nicht leugnen, wenn Ermittlungsbeamte bei Schweigenden skeptisch werden - die scheinen Erfahrung zu haben. Btw: 100% in den klassischen Verkehrssachen sind auch eher die Ausnahme. Kommt vor - aber nicht sooo häufig.
  9. "besondere" Freundlichkeit, Herr Kollege
  10. Das habe ich auch nicht behauptet. Aber in einer juristischen Diskussion (und gerade in WO) besondere Freundlichkeit einzufordern, da man sonst nichts mehr sagen/schreiben würde, zeugt davon.
  11. Ohne despektierlich klingen zu wollen aber Du hast den falschen Beruf bzw. Studiengang gewählt, wenn Du nicht konfliktfähig bist
  12. Ach was, in einem Haus mit Leichtbauwänden oder weiteren Personen im Raum/Haus/Wohnung sind Flintenlaufgeschosse und Buckshots immer eine gute Wahl - auch ist eine ausgewachsene (doppelläufige) Flinte bestens geeignet. Die Gummigeschosse puzzlen nur Dein Inventar neu.
  13. Die drohen ihm ohnehin. An das Strafurteil ist der Zivilrichter nicht gebunden.
  14. Achja...ich hatte vergessen, dass es so einfach ist. Man man man. Und dann verdienen die auch noch so viel. Unerhört. Ok, diese Bücher kosten ein Vermögen aber wozu gibt es Google? 30% billable hours bei 60h/Woche und dann noch 150eur die Stunde verlangen? Da lese ich doch lieber selbst kurz die Lektüre... Soooo enervierend - und jetzt auch bei WO.
  15. Sehe ich auch so.
  16. Wenn das Gericht nun mal vom Totschlag überzeugt ist, dann wird man es so hinnehmen müssen. Das Strafmaß von 9 Monaten spricht dagegen eine eindeutige Sprache. Man beachte die Mindeststrafe von §§212, 213 StGB!
  17. Das Bedürfnisprinzip gilt ja nicht nur für Sportschützen. Das Bedürfnis ist hier die Jagd. Ähnlich wie die Fallenjagd kann die Vampirjagd zusätzliche Waffen erforderlich machen. Sportlich ist da nichts zu machen. Das BDS-SHB aus dem Jahr 1386, welches noch das lustvolle Töten von Vampiren und anderen dämonischen Kreaturen enthielt, wurde vom BVA damals leider nicht genehmigt.
  18. Gerade das sehe ich als Merkmal eines Rechtsstaats. Und dieser muss auch einen Gysi aushalten - der arme Lammert schließlich auch. Wo waren wir? 15 Seiten? Ach nee, das war ja ein anderes Thema.
  19. Richtig. Erst wenn der Staat sich an die eigenen Gesetze hält. Ist grundsätzlich in Deutschland der Fall. Überhaupt erscheint Deutschland meines Erachtens in seinem Bestreben ein Rechtsstaat zu sein am konsequentesten. Was nicht bedeuten soll, dass keine Kritik angebracht wäre -dafür gibt es genügend Gründe.
  20. In jedem Rechtsstaat berufen sich Richter auf Gesetze, die ihnen keine andere Entscheidung ermöglichen. Ich möchte in keinem Staat leben, in dem Richter mit Riesen-Testikeln machen können, was sie wollen = Unrechtsstaat. Aber bitte, Du findest bestimmt ein Land Deiner Wahl und ziehst bitte dorthin.
  21. "Hol Dir Rechtsrat bei einer kundigen Person" erscheint mir verständlicher als Deine kryptischen Ausführungen.
  22. Nein -hat man eben nicht. Wie aus Deinem Beispiel ersichtlich, haben Deine Schuldner auf Deine Schreiben nicht reagiert. Ein anwaltliches Schreiben führt eher zum Erfolg, da man dadurch nicht zuletzt die Bereitschaft signalisiert, die Sache auch vor Gericht zu bringen. Ein privates Schreiben zeigt nur, dass man den geringen Aufwand und die vergleichsweise geringen Porto-Kosten nicht gescheut hat. Du bist (auch ganz nachvollziehbar) der Meinung, dass man auch ohne anw. Schreiben einen Prozess möglicherweise gewinnt. Ich will es gar nicht dazu kommen lassen. Ich mache es nicht kompliziert sondern für den TE einfach.
  23. Es geht nicht um die Zustellung, sondern um den Inhalt des Schreibens. Wenn Du keine (mit richtigem Datum versehene) Kopie vorweisen kannst, reicht dem Gegner uU ein "in dem erhaltenen Schreiben stand aber keine Frist" aus. Aus der Praxis: Gegner legt (im Termin) einen Ausdruck eines Schreibens vor. Das Datum wird in seinem Brieftemplet automatisch per Datumsfeld eingefügt. Das Datum in dem vorgelegten Schreiben war vom Tage des Ausdrucks und widersprach so dem eigenen Vortrag, das Schreiben wäre an Tag X raus gegangen. Der Klassiker ist auch der kopierte aber (noch) nicht-unterschriebene oder gegengezeichnete Überweisungsträger. Mit dem Gang zum Anwalt hat man mind. eine Sorge weniger. Man muss keine Gedanken an die Formulierung verlieren, spart sich den Gang zur Post, die Aufbewahrung der Quittung, Zuziehung möglicher Zeugen etc. -und das für eine popelige 0,3 Gebühr (wenn es bei dem Schreiben bleibt).
  24. Achso, Du verstehst mich falsch. Es geht mir um die Kosten der In-Verzugsetzung. Und mit der Fristsetzung würde ich einen Anwalt beauftragen - auch wenn der TE sich gegenüber dem BüMa bereits entsprechend geäußert hat. Sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen und der Verzug kann nicht bewiesen (und was ist schon ein Einschreiben?) werden siehts nämlich düster aus.
  25. Ähm...aber ohne anwaltliches Aufforderungsschreiben entstehen doch auch keine erstattungsfähigen Kosten für ein Solches. Wenn jedoch eins geschickt wird und daraufhin geleistet wird, liegt die Kostenlast beim Mandanten. Die Praxis zeigt, dass auf anw. Schreiben eher reagiert wird. Vielleicht verstehe ich Deinen Beitrag falsch, heletz. Ich hätte statt "im Zeifel" besser "unter Umständen" schreiben sollen.
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