TriPlex
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
TriPlex antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ... Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar. Verschlossener Umschlag mit Code in eine möglichst kleine, billige Geldkassette bei einem zuverlässigen Freund (kein Verwandter, der irgendwie in der Erbfolge steht oder übergangen würde) deponieren. Am Schlüssel (der zu Hause bleibt, Prospekthülle im Ordner "Wichtig!") ein Anhänger mit "Kassette mit Tresorcode befindet sich bei <Name>", aber möglichst keine Adresse (nicht dass ein Einbrecher, der den Anhänger liest meint, er müsse die Geldkassette auch noch klauen). Auf der Kassette ein Aufkleber mit "Für den Todesfall von <Name>" -
Und wie ist das mit Betonboden unmittelbar vor der Waffenablage auf dem Kw-Stand? Wenn Du nah an der Waffenablage stehst, da kannst Du da mit etwa 75° abgesenkter Waffe in den Beton schießen.
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Auch nur, wenn man sich jede Patrone vorher entsprechend ansieht. "Schüttpackung" (dazu zähle ich jetzt auch mal die Packungen, in denen die Patronen nicht in so einem (Papp-/Plastik-) Halter stecken), dazu ein "dämmriges" Schießkino, ... Ich habe in meiner Sammlung eine Cineshot im Kaliber .308 Nuclear - jedenfalls ist in der Mitte des Patronenbodens das entsprechende Symbol. Meint Ihr ich darf die besitzen oder brauche ich dafür eine Ausnahmegenehmigung, einen Lehrgang als Strahlenschutzbeauftragter, ... Am Besten ich deponiere sie unauffällig in Biblis, da fällt so viel an, da fällt das gar nicht auf.
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Nicht die "Privatveranstaltung", sondern das was vor Gericht daraus gemacht wurde. Ich gehe davon aus, dass da unter Aufsicht eines dazu befähigten geschossen wurde. Das "rumzuballern" zu nennen finde ich schon "seltsam". Du bist doch bestimmt Privat-Waffenbesitzer - also auch so einer, der gerne "rumballert". Das gehört verboten! Wozu sollen Privatleute rumballern? Merkste 'was?!
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Genau so etwas wie Srebrenica meinte ich mit "Hätte man da tatenlos zusehen sollen?" Ich kann mich auch noch an die Bilder erinnern, wie die aus diesem Einsatz zurückkommenden Soldaten noch auf dem Flugfeld ihre UN-Barette verbrannten. Ich kann da nur den Alten Fritz zitieren: "Ich habe Sie zum Stabsoffizier gemacht, damit Sie wissen, wann Sie nicht gehorchen sollen." Ruanda sagt Dir nichts? OK! Dann hast Du das genauso verdrängt, wie der Rest der Welt.
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Letzteres stimmt eben nicht. Die große Masse hält sich im Straßenverkehr an die Regeln, auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen jedenfalls "ziemlich" "Die 10 Km/h nehmen wir doch alle mit." Old Schwurhand Fritze Zimmermann, Bundesverkehrsminister (damals). OK! Beim Stopp-Schild kommen viele nicht zu einem "Full Stop", sondern "schleichen" sich drüber.
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Was machst Du dann noch da? Aus Deinen Beiträgen hier im Forum kann man entnehmen, dass Du länger und "intensiver" gedient hast, als die meisten hier - und dann wirst Du so behandelt?! "Der Dank des Vaterlands" ist ein Mythos! Es gibt da einen sehr guten Film über die im Falkland-Krieg Verwundeten Veteranen, Invaliden, die dem "Vaterland" sch...egal sind. In anderen Ländern ist es i.d.R. nicht besser. Ich für meinen Teil habe die Konsequenzen gezogen, als man mir bei einem Anruf beim PersAmtBw sagte ich solle eine Bewerbungsmappe zusammenstellen (dabei hatten die nicht nur alle meine militärischen Unterlagen, sondern auch viele Zeugnisse meiner zivilen Qualifikationen). Ihr könnt mich mal!
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"Die Leute" beachten "mit Masse" die Verbote, ob nun aus Angst erwischt zu werden oder aus Vernunft sei dahingestellt. Deine Aussage ist pauschal genau so falsch wie "'Die Waffenbesitzer' halten sich nicht an's WaffG!"
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Das ist mir klar! Aber wieso soll dasselbe dann bei der Bw anders gehandhabt werden und v.a. so hart bestraft werden? SO motiviert man bestimmt viele junge Menschen zur Bw zu gehen ...
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Wäre es besser gewesen den dort stattfindenden Kriegsverbrechen tatenlos zuzusehen (so wie wenige Jahre später in Ruanda)? So weit die Theorie! 1) Leider gilt das nur für die Verlierer: Wie viele Kriegsverbrechen der Alliierten im WK2 wurden bestraft Wie war das noch mit dem für My Lai verurteilten US-Kriegsverbrecher?: "Am 29. März 1971 wurde Calley, der angab, Befehle seines Vorgesetzten Ernest Medina befolgt zu haben, und auf Befehlsnotstand beharrte, der vorsätzlichen Tötung von 22 Zivilisten schuldig gesprochen und am 31. März 1971 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Niemand anderer seiner Einheit wurde wegen ähnlicher Taten in Mỹ Lai verurteilt. Schon am darauffolgenden Tag, dem 1. April 1971, verfügte Präsident Richard Nixon seine Haftentlassung. Calley bekam so lediglich Hausarrest. Am 20. August 1971 wurde seine nominelle Strafe durch die Army auf 20 Jahre verkürzt, danach vom Heeresstaatssekretär der Vereinigten Staaten Howard H. Callaway nochmals halbiert. 1974 wurde Calley durch Callaway endgültig begnadigt." Quelle WOW! Drei Jahre "Stress" für 22-fachen Mord Wie war das bei Pinochet? Der "arme, alte, kranke Mann", den kann man doch "aus humanitären Gründen" nicht mehr vor Gericht stellen. Bloß gut, dass er seine Opfer genauso humanitär behandelte ... Welche Konsequenzen hatten die via WikiLeaks veröffentlichten Kriegsverbrechen a) für die Kriegsverbrecher b) für Julian Assange ... 2) Ist ein Gesetz nicht anwendbar, wenn es der Täter nicht anerkennt? Hatten die in Nürnberg vor Gericht gestellten den Internationalen Militärgerichtshof anerkannt? Nicht?! Dann hätten die doch gar nicht verurteilt werden dürfen ... Wenn ich das StGB nicht anerkenne, darf ich dann in Deine Wohnung einbrechen, Frau und Tochter missbrauchen, OHNE dafür bestraft zu werden? Du siehst, diese Internationalen Gerichtshöfe sind ein Feigenblatt und/oder dienen nur den Siegern; genauso, wie Geschichte von den Siegern geschrieben wird.
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Und wie genau soll das funktionieren? Die "Verantwortlichen", also z.B. so ein "kleiner" BtlKdr kann Regelungen treffen, die gegen ein Gesetz verstoßen? Das BMVg ist Teil der Exekutive - und das kann sich über ein von der Legislative beschlossenes Gesetz "einfach so" hinwegsetzen? Es gibt Gesetze (z.B. im Bereich Monopolbildung), in denen explizit ein Ministervorbehalt steht "..., wenn nicht der Bundesminister anders entscheidet." o.ä.; gibt's das im KWKG auch? Wenn nicht, dann kann "eigentlich" auch das BMVg keine Gesetzesübertretungen erlauben.
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Damit träte also dieser von mir genannte Fall ein: Wann verjährt denn so eine schröckliche und bestimmt staatsgefährdende Straftat? Muss ich mich da posthum noch selbst anzeigen? Und der Bürgermeister unserer Patengemeinde, der mit ins Manöver fuhr und dort sogar mit dem Panzer schießen durfte ... Immer wieder erschreckend, an was sich dieser Staat so abarbeitet, als ob wir sonst keine Probleme hätten ...
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Weshalb ersteres ja auch härter bestraft wird, als letzteres. Aaaaber ... Um der Gefährdung (die ja mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional ansteigt) vorzubeugen wird eben schon das zu schnelle fahren, auch ohne konkreten Schaden, geahndet. Würde man das nicht tun, dann würden viel mehr zu schnell fahren und es würden mehr tatsächliche Schäden eintreten. Leider ist das mit der Vernunft so eine Sache ... Ich kann mich noch an das Spikes-Verbot erinnern, also auch an die Einführung der Gurtpflicht, die ja erst einige Jahre später kam. Ab wann hat sich die Mehrheit dann auch angeschnallt? Genau!: Ab "Sie sind nicht angeschnallt - macht 40,- DM!" Aber wir sind weit weg vom "Gästeschießen".
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Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)? Der Soldat hat Zivilisten (also keinen Berechtigten) Kriegswaffen überlassen ... Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?
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Du meinst also man sollte erst mal abwarten bis z.B. ein Kind überfahren wurde, weil jemand mit den genannten 120 Km/h durch eine Ortschaft fuhr?! Die Beschränkung auf 50 Km/h in Ortschaften gab es nicht "schon immer", die wurde erst später eingeführt - rate mal warum ...