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cartridgemaster

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  1. Auch falsch. Im Zusammenhang mit der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse wird die Trunkenheitsfahrt - immer als Vorsatzstraftat bewertet und - führt, unabhängig vom verhängten Strafmaß, regelmäßig zum Verlust der Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne. CM
  2. Kann hier mal jemand anderes mit diesem Irrglauben aufräumen? Ich bin zu müde um quartalsmäßig anderen Usern ihre Illusionen zu rauben. CM
  3. Die m.E. langlebigste und (funktions)sicherste Variante ist immer noch die Kombination aus mechanischem Zahlen- und Chubbschloss. CM
  4. Prima. Rekapitulieren wir noch mal: - Mechanik hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer und fällt nicht aus, - Elektronik hat eine sehr begrenzte Lebensdauer und fällt aus - regelmäßig. Wenn also in absehbarer Zeit eines Deiner elektronischen Schlösser die Grätsche macht, wie bekommst Du dann Deinen Eisenspind wieder auf? CM
  5. ... was wahrscheinlich auch daran liegt, dass Benjamin Tyler Henry im Auftrag von Oliver F. Winchester die Volcanic-Konstruktion weiter entwickelte, die Patrone .44 Henry Flat patentierte und mit der Henry Rifle das erste funktionierende Unterhebel-Repetiergewehr mit unter dem Lauf liegenden Röhrenmagazin in größerer Stückzahl erfolgreich auf dem amerikanischen Markt etablierte. CM
  6. An meinen Kopf kommen DIE nicht ran! CM
  7. Diese Ausage wäre eine unzulässige Versimplifizierung des tatsächlichen Sachverhalts, denn gemäß der Abbildung im obigen Infoblatt beträfe die Definition nur solche Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Klinge nicht nur außen angebracht, sondern zusätzlich auch mit einer technischen Vorrichtung (Pin, Daumenloch, etc.) zum einhändigen Öffnen ausgestattet ist. CM
  8. Wenn ich solche Beiträge lese, weiß ich immer nicht, ob ich herzhaft lachen oder heulen soll. Da hat einer so einen Hirnfurz mit 'ner 1000m-Anlage und 10 andere springen mit ihren dilettantischen technischen Vorstellungen und ebenso abenteuerlichen Vorschlägen darauf an. Über das völlige Fehlen jeglicher ballistischen Kenntnisse kann man nur den Kopf schütteln. Halle? Wie soll die aussehen? 1100m lang, 100m breit mit einer Deckenhöhe von 50m? Anlage im Freien mit Seitenwällen und 30 Hochblenden? Wo es doch diverse Künstler schon bei 300m schaffen, regelmäßig in die Blenden zu ballern. Schon mal in die schießstandbaulichen Richtlinien rein geschaut? Dort sind Schießstände mit einer Zielentfernung von mehr als 300m gar nicht vorgesehen. Aber man kann ja mal ein bischen rumspinnen. Jungs, egal was ihr raucht, nehmt weniger, es bekommt Euch nicht. btw. der Mitbenutzungsvertrag für Europas modernste 900m-Anlage mit elektronischer Trefferanzeige wurde zum 1. Juli dieses Jahres nicht mehr verlängert. Meine Empfehlung, damit hier wenigstens etwas konstruktives steht: Macht 2 x im Jahr eine Woche Schießurlaub in Bisley. Fun-Faktor 100.000! CM
  9. Das beweist mir mit erschreckender Deutlichkeit, dass Du weder Sinn und Inhalt meines Beitrages noch die politische Systematik, die hinter allem steht, verstanden hast. Niemand von den betroffenen Bürgern kennt den Inhalt des UN ATT, deshalb kann ich als regierende politische Kraft öffentlich jeden Cheyz behaupten und jede beliebige Gesetzesverschärfung damit begründen und niemand wird es nachprüfen. Soweit zu meiner Aussage im ersten Satz meines Beitrages. Richtig - und stellt damit den unterzeichnenden Staaten einen Freifahrtschein für jedwede verschärfende gesetzliche Regulierung auf nationaler Ebene aus, welche dann mit Verweis auf das UN ATT legitimiert wird. Der Beitrag ist weder gut noch deutlich. Er zeigt lediglich, dass der Verfasser, ebenso wie Du, das System immer noch nicht verstanden hat, was ich für sehr bedenklich halte, denn es zeigt mir auch, dass das System, so wie es ist, bestens funktioniert. CM
  10. Ja, unbedingt, denn der Berufspolitiker, und hier der deutsche im Besonderen, ist nicht nur ein notorischer Lügner, sondern auch ein erbärmlicher Feigling. Er hat weder die Eier noch den Ar.ch in der Hose, um dem medial verblödeten Wahlvolk die unbequeme Wahrheit offen ins Gesicht zu sagen. Also wird alle politische Kraft darauf verwendet die tatsächlichen politischen Ziele dieses Staates zu vernebeln, zu verschleiern und zu vertuschen. Deutsche Regierungen trachten seit jeher danach Zwangsmaßnahmen gegen das eigene Volk über Umwege zu lancieren, um vor der nationalen Öffentlichkeit eine "weiße Weste" zu behalten. Da sind die internationalen Instanzen wie EU-Kommissionen oder die Vereinten Nationen willkommene Erfüllungsgehilfen bei der Durchsetzung einer perfiden Machtpolitik gegen das eigene Volk. Wer hat doch gleich die schnellstmögliche Ratifizierung dieses UN ATT bei der UN massivst gepusht? So kann man sich später immer breitbrüstig vor die laufenden Kameras stellen und sagen: "Wir setzen hier nur internationale vertragliche Verpflichtungen der Bundesrepublik in nationales Recht um." CM
  11. Na, dann hat er doch wenigstens etwas mit seiner Exzellenz, dem deutschen Außenminister, gemeinsam!CM
  12. Entweder kannst Du kein Englisch oder Du verharrst sturköpfig in Deiner kognitiven Verweigerungshaltung. Lesen und verstehen: Hier geht es ausdrücklich um den Bereich jeglicher Handfeuerwaffen, abgetrennt vom legitimierten Handel mit militärischer Ausrüstung! Und der UN ATT bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Waffenhandel von Staaten untereinander, Stichwort "non state actors"! Was ist daran so schwierig zu verstehen? CM
  13. "Befindlichkeiten" haben kleine Mädchen. Von einem PVB erwarte ich, dass er seinen Job vorurteils- und wertfrei macht, sein Handeln sich an objektiven Gesichtspunkten ausrichtet und nicht danach, ob ihm gerade ein Furz quer sitzt oder seine Alte ihn am Vorabend nicht rangelassen hat. CM
  14. Damit ist doch alles erklärt. CM
  15. Natürlich, mindestens die Rechtsnormen, die in seinem unmittelbaren Tätigkeitsbereich zur Anwendung kommen, denn dafür wird der Beamte von meinen Steuern fürstlich bezahlt. Wenn ich im Bereich der Verkehrsüberwachung mit Polizeivollzugsbeamten (PVB) mit sicher mehr als 15 Dienstjahren im Rang eines Polizeioberkommissars (POK) oder -hauptkommisars (PHK) konfrontiert werde, die noch nicht einmal die wesentlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kennen, dann ist das für mich ein Fall einer groben Dienstpflichtverletzung. Zu den Dienstpflichten dieser Staatsdiener gehört es nämlich auch, sich ständig, nötigenfalls auch in ihrer Freizeit, für eine korrekte und fehlerfreie Aufgabenwahrnehmung weiterzubilden. Richtig. CM
  16. Nun, Deine Beiträge lassen dagegen das völlige Fehlen jeglicher Kompetenz erkennen und bestätigen vollumfänglich meine Einlassung zum Punkt "Beratungsresitenz", weshalb ich mich jetzt hier mal ausklinke. CM
  17. Du bist ziemlich beratungsresistent, gell? Das Sporthandbuch des BDS wirft aber eine Disziplin für "Jagdgewehr" aus, wobei in der technischen Beschreibung nicht ausgeführt ist, ob es sich dabei ausschliesslich um Repetierbüchsen handelt. Folglich schliesst der Sammelbegriff "Jagdgewehr" neben Repetierbüchsen auch Selbstladebüchsen, Kipplaufbüchsen und Blockverschlussbüchsen sowie alle Arten von kombinierten Waffen mit mindestens einem Kugellauf ein. Dazu gehören eben auch der klassische Drilling mit zwei Schrotläufen und einem Kugellauf, der Bockdrilling und der Doppelbüchsdrilling, ja sogar der Vierling. Alle genannten sind waffenrechtlich als Einzellader definiert, da jeder Lauf einzeln geladen werden muss, was einen Eintrag auf die gelbe WBK ermöglicht. Noch so'n Unfug. Für die Erstbeantragung einer Sportschützen-WBK (gelb) bedarf es genau genommen gar keiner Abgabe, welche Waffe man zu erwerben beabsichtigt. Welche Waffen auf der Erwerbsgrundlage der gelben WBK erworben werden können, definiert der § 14 Abs. 4 WaffG: CM
  18. Völlig korrekt. Die LVs im DSB sind aber keine vom BVA anerkannten Schießsportverbände im Sinne des § 15 WaffG und dürfen daher ihre waffenrechtlichen Tätigkeiten nur mit Billigung bzw. Zustimmung des DSB als anerkanntem Verband ausüben. Würde der DSB morgen den LVs diese Genehmigung entziehen, dann würden die Landesfürsten hinsichtlich der waffenrechtlichen Bescheinigungen in die Röhre gucken, sowohl hinsichtlich ihrer "Hoheitsrechte" als auch der stattlichen Geldmengen, die ihnen über die teilweise horrenden Gebühren für diese Bescheinigungen in die Landeskassen gespült werden. Sie könnten sich dann aber formal vom DSB lösen und auf Landesebene ihr eigenes Süppchen kochen, so wie es z.B. der Bayerische Landesjagdverband (BJV) bei Deutschen Jagdschutzverband (DJV) im letzten Jahr getan hat. Hinsichtlich der Mitgliederzahlen und der anderen Kriterien würden sie sicher auch die Voraussetzungen für die Anerkennung durch das BVA i.S.d. § 15 WaffG erfüllen. Das werden sie aber nicht tun, da ihnen dann noch mal jede Menge Kohle durch die Lappen geht, weil nur der DSB als Dachverband im Deutschen Sportbund und im Nationalen Olympischen Kommitee organisiert ist und als solcher erhebliche Mittel aus der nationalen Sportförderung kassiert, die wiederum über den Dachverband auch an die LVs verteilt werden. Autonome LVs würden diese Mittel nicht erhalten, weil sie sich nicht olympisch einbringen könnten. Deshalb ist es nicht ratsam, die Kuh zu schlachten, die man melken will. CM
  19. Aber nur, weil der DSB als Dachverband diese Aufgabe an die LVs delegiert. Das machen übrigens die anderen Verbände genau so. CM
  20. Wieso? Ist doch auch dreimal so weit wie 100 m. CM
  21. Vielen Dank für die Hilfen, ganz besonders an den User 2nd Amendment, der mir den Artikel als *.pdf-file zur Verfügung gestellt hat. CM
  22. Danke für den Verweis, ich hätte auch danach gefragt. Gibt es das irgendwo als hardcopy oder in Buch-/Broschürenform? Wäre mir sehr wichtig! Für die Mühe danke ich im voraus. CM
  23. Fassen wir einfach nochmal zusammen, dass die Amis umgangssprachlich alles was man mit einer Hand bedienen kann und wo es vorne raus schiesst als "pistol" bezeichnen. Wenn in der deutschen Fassung eines U.S.-amerikanischen Spielfilms lippensynchron "pistol" mit Pistole übersetzt wird, dann ist dies sogar richtig, unabhängig davon, dass Textübersetzungen bei der Synchronisation von Filmen i.d.R. nicht von waffentechnischen Fachleuten gemacht werden (siehe bolt rifle = "Bolzengewehr"). CM
  24. Richtig, denn mehr kann er nicht verlangen. CM
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