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cartridgemaster

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  1. Klaus, neee, nicht ich mach' Dich schlauer, sondern Deine zuständige Erlaubnisbehörde, nachdem Du Deinem Sachbearbeiter erklärt hast, wozu Du so'n Ding brauchst! Aber die rechtliche Grundlage findest Du hier: WaffRNeuRegG, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4, Abschnitt 1, Nr. 1.3 BGBl Jg. 2002 Teil I Nr. 73 vom 16.10.2002, Seite 3994 So long, CM
  2. Reinigung mit einfachem Borstenpinsel und Waschbenzin, danach leichte Konservierung innen und aussen mit O-190 zum Schutz vor Korrosion. Nach spätestens 5 Schuss ist der Dämpfer innen trocken. Zur unterschiedlichen Lebensdauer von verschiedenen Dämpfern sei hier mal als Beispiel ein sog. Gummischeibendämpfer angeführt, bei dem, abhängig vom Kaliber, bereits nach ca. 20-50 Schuss die Gummischeiben ausgetauscht werden müssen, weil dann bereits die Dämpfungsleistung fast gegen Null geht. Sie gelten auch als nicht besonders präzise und sind daher nur für Kurzwaffen und den Schuss im Nahbereich geeignet, weil die Gummischeiben durchschossen werden müssen. Und zuviele "Schüsse" hält selbst das beste Gummi nicht aus . So long, CM
  3. Im Fall G22 ist die Lebensdauer des Dämpfers herstellerseitig bei sorgfältiger Pflege und Schutz vor Überhitzung mit ca. 1800 bis 2000 Schuss ausgewiesen. Danach sollte das Innenleben wegen Ermüdung und Bruchgefahr der Lamellen ausgetauscht werden. Die Dämpfer müssen ohnehin nach jeweils 100 Schuss zur Reinigung und Überprüfung auf innere Beschädigungen zerlegt werden. So long, CM
  4. Um mal wieder zum Thema zurückzukehren: Versierte Auskunft zum Thema SD's bekommst Du bei Gottfried Prechtl in Weinheim. Der hat schon vor Jahren bestens funktionierende SD-Varianten des GOL-Sniper gebaut. btw: Nach dem neuen WaffG ist es im Gegenteil nicht mehr so schwierig, SD's genehmigt zu bekommen, vernünftige und überprüfbare Begründung für die Notwendigkeit vorausgesetzt. SD's sind hinsichtlich der Erwerbserlaubnis den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Ich habe vor einigen Jahren dienstlich Erfahrungen mit SD-Waffen sammeln dürfen, hier mit der HK MP 5 SD 3 und dem G22 der Bw. Bei der MP 5 ist tatsächlich das Geräusch der Verschlussbewegung lauter als das wahrnehmbare Abschussgeräusch, welches unterhalb von Luftpistolenniveau liegt. Völlig anders ist es beim G22. Auf den ersten Blick ein recht zierlicher Dämpfer für ein Gewehr im Kaliber .300 WinMag und dennoch erstaunlich effizient. Während man in unmittelbarer Nähe des Schützen subjektiv keinen wirksamen Dämpfungseffekt des Mündungsknalls empfindet, ist es bereits in einer Entfernung von ca. 200 m nicht mehr möglich, den Abschussort akustisch zu lokalisieren. Ein besonderer Nebeneffekt ist die unverminderte Präzision des Gewehrs. Bei eingen Waffen haben wir bei Zielentfernungen über 800 m sogar eine geringfügig bessere Trefferleistung festgestellt, da offensichtlich durch das zusätzliche Gewicht des Dämpfers an der Mündung das Schwingungsverhalten des Laufes positiv beeinflusst wird. Bei beiden SD (MP5 u. G22) handelt es sich um Dämpfer mit Mehrkammer-Lamellen-Technik, die als besonders wirkungsvoll und verschleissfest gilt. So long, CM
  5. Hallo Amazone, solche Initiativen scheitern regelmässig daran, dass die regionale Presse wegen Desinteresse derartige Artikel nicht abdruckt. Haben wir schon mehrfach versucht und entweder gar keine Antwort erhalten oder einen Dreizeiler, mit dem die Veröffentlichung abgelehnt wird. So long, CM
  6. ...mit solchen Bemerkungen kommt man sogar ins Fernsehen! Do. 3.6. VOX 20.15 CM
  7. "... zugelassen für den Schiessbetrieb mit Lang- und Kurzwaffen mit einer maximalen Geschossenergie von 7000 Joule." CM
  8. cartridgemaster

    Neue Vo

    @ Klaus ...solche Menschen nennt man nicht Allround-Genies, sondern Universal-Dilettanten! Nix für ungut, so long, CM
  9. Hi, Ralf, kannst Du machen nix, musst Du guck'n zu. Ähnliche Entscheidungen hat es bereits bei Anträgen zur Drittwaffe gegeben. Die in mehreren Fällen geführten Verwaltungsgerichtsprozesse dauern durchschnittlich etwa 2 Jahre und werden regelmässig verloren oder enden in einem Vergleich, natürlich immer zu Lasten (hohe Pozesskosten) des Antragstellers. Und dabei hat die zuständige Erlaubnisbehörde sogar recht: die Ermessensentscheidung der Behörde beruft sich auf die geltenden Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und danach bedarf bereits die Genehmigung der Drittwaffe der Befürwortung durch den Dachverband. Diese wird nur bei "Spitzenschützen" erteilt. Wohlgemerkt: wir sprechen von 3 bzw. 4 Waffen für eine einzelne Disziplin! Es bleibt aber auch hier die Frage nach der Ernsthaftigkeit und der realen sportlichen Leistung, wenn selbst Weltmeister mit einer Ersatzwaffe auskommen. So long, CM
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