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PPC Sniper

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Alle Inhalte von PPC Sniper

  1. http://www.egun.de/market/item.php?id=6770061 Jetzt ist er wieder da! Für mich eine Schweinerei von eGun, dass sie das nicht in den Griff bekommen!
  2. http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/sportschuetze-muss-waffen-abgeben-24375616.html So schnell kann es gehen! Sportschütze muss Waffen abgeben Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigt den Bescheid des Landratsamts Alb-Donau, aber nicht die Begründung. ts | 21.12.2017 1 0 0 Drei Waffenbesitzkarten und die Erlaubnis für den Umgang mit Sprengstoff hat das Landratsamt einem Sportschützen aus dem nördlichen Alb-Donau-Kreis entzogen. Der Mann musste ferner die sechs in den Besitzkarten eingetragenen Waffen samt Munition abgeben. Begründung: Er gehöre nach Erkenntnissen der Polizei der „Reichsbürgerbewegung“ an, deren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Der Mann verfüge daher nicht über die im Waffengesetz geforderte Zuverlässigkeit. Gegen diesen Bescheid des Landratsamts legte der Sportschütze Widerspruch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ein. Dieses hat jetzt entschieden: Demnach sind ihm Besitzkarten, Waffen und Sprengstofferlaubnis zu Recht entzogen worden. Aber nicht, weil der Mann möglicherweise ein Reichsbürger ist und damit die Verfassung gefährden könnte. An dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht ohnehin Zweifel, denn er habe sich „mehrfach von der Reichsbürgerbewegung distanziert“. Ausschlaggebend für die „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“ des Sportschützen ist für die Richter die Tatsache, dass der Mann eine spezielle Taschenlampe besaß. Die Lampe, die mit einer Vorrichtung auf Schusswaffen montiert werden kann, befand sich der Polizei zufolge im Waffenschrank des Mannes. Waffen mit Vorrichtungen zum Beleuchten oder Markieren des Zieles sind laut Waffengesetz aber verboten. Für das Verwaltungsgericht ein „vorsätzlich verbotener Besitz von Waffenzubehör“ und damit ein Gesetzesverstoß. So interpretieren die Richter auch die Lagerung von Schwarzpulver im Haus des Sportschützen. Dort kamen – wegen einer anderen Angelegenheit – im Oktober 2015 Polizisten vorbei: In einem unverschlossenen Kellerraum fanden sie in einem offenen Tresor Schwarzpulver. Für das Gericht eine „sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit“.
  3. Das geht schon seit einigen Monaten so!
  4. Und hat er ein Motorrad, kann er auch Motorradfahren.....
  5. Hier wird ein Büchsenmacher gesucht, das ist Burk nicht, er hat in diesem Handwerk zumindest keine Berufsausbildung!
  6. Auf WBK gelb alt und WBK gelb neu, habe ich schon einige Waffen selber eingetragen, und bin dann damit aufs Amt. War noch nie ein Problem!
  7. PPC Sniper

    AR15 in 45 ACP

    Dazu möchte ich mal anmerken, dass z.B. die Fa. Helmut Hofmann in der letzten Zeit, Selbstladewaffen aus den USA importiert, und diese dann ohne Feststellungsbescheid vom BKA, über den Handel zum Endkunden gelangen! Bekommen diese Leute die einen solchen AR10/AR15 Selbstlader kaufen, damit Probleme?
  8. Hier ist er wieder. Das geht schon mehrere Monate so. http://www.egun.de/market/list_items.php?mode=user&nick=wolfbearste11
  9. Auf egun ist einer, der meldet sich fast jeden Tag mit neuen Namen neu an. Er stellt dann immer die gleichen 5-6 Artikel nicht billig, aber relativ günstig ein, (Swarovski ZF neu, Blaser Schaft, Zeiss ZF neu, usw.) Text zu den Angeboten gibt es, aber eher wenig. In seinem Text schreibt er, bitte stellen Sie Fragen. Das geht schon mehrere Monate so. Wenn egun es merkt, werden die Artikel gelöscht. Oft vergehen aber mehrere Stunden, und auf sämtliche Artikel gehen Gebote ein. Der Typ nennt immer andere Standorte in Deutschland. So kommt man auch sehr einfach an persönliche Daten von einem bestimmten Personenkreis. Habe das bei egun schon mehrfach gemeldet, da ändert sich aber nichts, darum ist diese Plattform für mich absolut nicht seriös! Thomas
  10. Aber nur für diejenigen die sich das gefallen lassen!!!
  11. Wo ist eine elektronische Anlage in Betrieb, die bei Großkaliber problemlos im Dauerbetrieb ohne Störungen läuft? Was spricht überhaupt für die Anschaffung von einer solchen Anlage? Thomas
  12. Ich mag keine Schießbahn mit elektronischer Trefferanzeige. Ich habe schon auf unterschiedlichen Anlagen auf 50 und 100 Meter Kleinkaliber und Großkaliber geschossen. Es gab eigentlich immer Probleme. Immer wieder waren Treffer völlig abseits der anderen, oder sie wurden gar nicht angezeigt. Auch die Inbetriebnahme, bzw. der Kaliberwechsel ist immer wieder langwierig. Ich gehe nach Möglichkeit nicht mehr auf solche Bahnen. Grüße Thomas
  13. Du hast schon recht. Doch leider gibt es viele Rechtsänwälte die nur auf die Kohle ihrer Mandanten bzw. deren Rechtschutzversicherung aus sind!
  14. Ich habe die Waffen vom Amt eingetragen und genehmigt bekommen. Dann ist für mich das Amt der Ansprechpartner und sonst niemand! Lasst Euch doch nicht von irgendwelchen Zurufen erschrecken! Thomas
  15. Bei mir bleibt nur das Bier im Schrank, und das sogar im Kühlschrank. Außer ich bekomme per Einschreiben eine Info vom Amt!
  16. Sollte der Widerruf bei den Jägern klappen, ist er bei den Sportschützen nur noch Formsache!
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