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Wir können nur alles versuchen! Vielleicht helfen auch "ordentlich" formulierte Schreiben (keine Drohschreiben bzw. Beschimpfungen) an den SPD-Vorstand. Bei den Grünen ist es eh zwecklos. Frau Mihalic hat, aus eigenen Erfahrungen, ihre eigene Indoktrination!
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Wir benutzten bei uns auf dem Stand seit über 50 Jahren Sand! Der ist eingehaust und muss hin und wieder gewässert werden. Beim Sieben fällt weitgehend reines Material an, das über den Altmetallhandel veräußert wird. Die Erfahrungen mit anderen Geschossfängen auf benachbarten Ständen waren immer ernüchternd.
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SENDETERMIN Di., 04.10.22 Report Mainz: Waffen für alle
lemmi antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Vollkommen richtig, nur früher in Deutschland! nicht so gerne gesehen bei Traditionalisten. Auf Niederwildtreibjagden ( wenn sie noch durchgeführt werden) auch nicht gerne, weil aus dem Sicherheitsaspekt der "Zustand" nicht klar ersichtlich ist! Die klassiche Flinte ist ja "gebrochen". -
SENDETERMIN Di., 04.10.22 Report Mainz: Waffen für alle
lemmi antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
In Jägerkreisen war es früher mal so, heute sieht es anders aus! SL schießen macht Spaß! Ich hatte mal die möglichkeit das MG2 zu schießen und was soll ich sagen: macht richtig Spaß😁Aber Spaß bei solchen Sachen ist in D verpönt! -
SENDETERMIN Di., 04.10.22 Report Mainz: Waffen für alle
lemmi antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Das war die Antwort von Report auf meinen Schreiben / Kritik vom 11.10.2022! Ihre Zuschrift an REPORT MAINZ // Sdg. 04.10.2022 Posteingang Report Redaktion <Report.Redaktion@swr.de> 08:46 (vor 2 Stunden) an Report Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu unserer REPORT MAINZ-Sendung vom 4. Oktober. Da wir in der Redaktion sehr viele Zuschriften erhalten haben, ist es uns leider nicht möglich, auf jede einzelne individuell zu antworten. Da wir Ihnen natürlich trotzdem gerne antworten möchten, wollen wir in dieser Mail auf einige Punkte eingehen, die mehrere von Ihnen aufgeworfen haben. Zunächst einmal möchte ich als einer der beiden Autoren noch einmal kurz auf das Thema und das Anliegen des Beitrags eingehen. Der Film beschäftigt sich mit Waffenunternehmen und ihrem Marketing, mit Trends und neuen Entwicklungen in der Schützenszene, mit Lifestyle und mit einzelnen Lücken im Waffenrecht und der Überforderung von Behörden. Behörden, die vielerorts bei ihren Aufbewahrungskontrollen nicht hinterherkommen und schlicht zu scheitern scheinen, wenn es um die Entwaffnung von Extremisten in Deutschland geht. Außerdem ging es um das Gastschießen, bei dem – anders als bei der sehr strengen Prüfung zum Waffenbesitz – kaum geprüft wird und zum Teil auch gar nicht überprüft werden muss. Und wir haben kritisch hinterfragt, ob umgebaute Kriegs- oder Einsatzwaffen, eine martialische Rhetorik bei Schießevents und Influencer, die ihre Waffen wie Kosmetikprodukte präsentieren, wirklich der richtige Ansatz sind, um mehr Leute für den Schießsport oder die Jagd zu begeistern. In diesem Rahmen haben wir mehrfach mit einer Influencerin gedreht, die zwar in Österreich lebt, jedoch für zahlreiche deutsche Unternehmen arbeitet und sich auf Veranstaltungen in Deutschland präsentiert. Sie verkörpert eine Entwicklung des modernen Marketings der Waffen- und Schützenszene, wie wir und Experten sie vielfach beobachten. Deshalb war die Frau Teil der Reportage. Wir haben uns hingegen nicht damit befasst, welche Schießübungen sie durchführt und nach welchen Gesetzen diese zugelassen sind. Dies spielt für ihre Funktion als Influencerin keine Rolle, ebenso nicht die Unterschiede oder Parallelen zwischen dem deutschen und dem österreichischen Waffenrecht. Viele Zuschriften merken zudem an, Sportschützen und Jägern sei in Deutschland der Besitz von Kriegswaffen verboten. Das ist korrekt, in dem Beitrag haben wir allerdings auch nichts anderes behauptet. Wir haben uns hingegen an mehreren Stellen mit halbautomatischen Waffen befasst, die militärischen Waffen nachempfunden sind, etwa dem im Film gezeigten G28Z von Heckler und Koch. Da selbst die Firma bei dem Gewehr von der zivilen Version eines militärisch genutzten Gewehres spricht, sprechen wir an dieser Stelle im Film von einer militärähnlichen Waffe. Diesen Begriff haben wir mehrfach benutzt – und zwar dann, wenn uns Experten entsprechende Waffen als militärähnlich eingeschätzt haben bzw. die Anlehnung an Militärwaffen offenkundig ist. Warum sollten wir diese Parallelität nicht benennen und dies für den Zuschauer einordnen? Ganz allgemein möchten wir betonen, dass es uns nicht um die generelle Frage ging, ob legaler Waffenbesitz gut oder schlecht ist, nicht darum, wie Legalwaffenbesitz in Deutschland grundsätzlich aussieht. Dass es für den Besitz und Erwerb von Schusswaffen Hürden und Kontrollen gibt, wurde im Film mehrfach erwähnt, ebenso, dass Besitzer „vom Staat regelrecht durchleuchtet“ werden, um Waffen erwerben zu dürfen. Dass dabei jedoch beispielsweise Extremisten durchs Raster fallen, ist ein Fakt, den selbst die Zahlen der Innenministerien der Länder bzw. des Bundesinnenministeriums untermauern. Auch haben wir uns nicht allgemein mit dem Thema Schießsport beschäftigt oder eine Charakterstudie von Sportschützen oder Jägern gemacht. Zudem haben wir uns auch nicht mit der der Zahl der Straftaten durch Waffenbesitzer beschäftigt. Es ging uns also ausdrücklich nicht darum, alle Schützen unter einen „Generalverdacht“ zu stellen und Legalwaffenbesitz zu „verteufeln“. Im Rahmen der Recherche hatten wir an zahlreichen Stellen den Eindruck, dass viele Sportschützen und Jäger die thematisierten Punkte ähnlich sehen wie unsere Experten. Menschen, die verantwortungsvoll und vor allem im Rahmen der Gesetze mit Waffen umgehen, brauchen sich unserer Ansicht nach von den im Film aufgeworfenen Kritikpunkten nicht angesprochen fühlen. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Schießen ein erfüllender Sport sein kann. Und trotzdem ist es deshalb nicht falsch, sich kritisch mit Aspekten des Waffenrechts oder des Waffenmarketings auseinander zu setzen. Wir hoffen, Sie können diese Argumente nachvollziehen und bleiben REPORT MAINZ als Zuschauerin/Zuschauer treu. Seien Sie herzlich gegrüßt Philipp Reichert REPORT MAINZ SWR Südwestrundfunk Am Fort Gonsenheim 139 55122 Mainz Telefon: 06131 929 33351 Telefax: 0711 929 1833050 report@SWR.de SWRFernsehen.de SWR Fernsehen. Am besten Südwesten. FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN -
Mein Raum ist abgeschlossen und somit nicht zugänglich! Kinder gibt es auch nicht mehr bei uns im Haushalt. Außerdem müssen die geölten Teile auch mal trocknen😉
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Mein SB hatte die "alte Gelbe" nach dem Austragen der einzigen Waffe auch einbehalten. Nach Rücksprache mit ihm bekam ich diese anstandslos zurück. Kommentar von ihm: "Mache ich immer so"! Manchmal hilft auch ein freundlicher Anruf. Vorgang war 2020.
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Grüne entwerfen offenbar schwachsinniges Jagdgesetz in Brandenburg
lemmi antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Leider lassen wir uns allen Blödsinn auftischen und setzen es auch noch anstandslos (untertänigst) um! -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Neuerdings wird bei uns im Kreis RE / NRW keine zusätzliche MEB für Langwaffenmun. mehr gestempelt, wenn die Waffe unter §13.3 eingetragen wurden. Entweder mit leben oder ...? -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Genauso sehe ich das auch und wurde bisher von verschiedenen Mitarbeitern der Behörde auch so gehandhabt! -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Ganz einfach: Ich möchte den Munerwerb in meiner WBK für diese wie auch vorher für die Vorherigen eingetragen haben. Egal ob LW oder KW! Somit bin ich in jedenfall unabhängig vom JS sowie der Widerladegenehmigung. Über die Mehrkosten rede ich hier nicht. Der JS ist ansich nur eine Erleichterung für den Jäger die LW-Mun für seine eigenen bzw. für ausgeliehene Waffen zu bekommem und kann somit auf den jeweiligen zusätzlichen Erwerbseintrag verzichten. Siehe auch Aussage von CZM52! -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Nur Info: habe seit 1985 mit dem WaffG und SpengG zu tun und zusätzlich seit 1995 auch den jagdrechtl. Bereich incl. Fortbildungsmaßnahmen für den best. Jagdaufseher! Ich wollte nicht wissen, ob bei mir irgendwas...! Vor Jahren wurde darauf hingewiesen, möglichst immer den Munerwerb mit eintragen zu lassen, was bei allen meinen Waffen (sportlich und jagdlich) nie ein Problem war, nur halt bei der letzten, die unter dem Vollzug des neuen WaffG viel. Und so bin ich in den ganzen Jahren ohne Probleme gefahren. Mein bisheriger SB konnte dem auch nicht ganz folgen🤔Es war ledlich meine Frage, ob es jetzt ähnliche Fälle gibt! An Montag ist die "Gute" wieder im Lande und dann werden wir mal sehen. -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Das ist richtig und auch mir bekannt! Trotzdem will! ich für alle Waffen einen Mun-Erwerb eingetragen haben, wird von mir auch bezahlt! Der "gültige" JS ist ja nur eine Vereinfachung zum Erwerb von Langwaffenmun. und macht die jeweilige Eintragung damit an sich überflüssig. Jedem sein Pläsierchen, das ist eben meins😉 -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Toll, was ist daran die Lösung? Ich habe bereits für alle Waffen den Mun-Erwerb nachtragen lassen! Bei der Fomulierung darf ich zwar die Mun besitzen, aber keine erwerben, oder? -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
beim PP. Recklinghausen! -
Hallo, ich habe eine Rep.-Büchse auf §13.3 (Jagdschein) angemeldet. Gleichzeitig im Antrag darum gebeten den Munitionserwerb mit einzutragen! Dieser wurde bisher immer ohne Beanstandungen mit der Tarfistelle 26.12 (€20,00) bei unserer Behörde (NRW) in die WBK ein- bzw. nachgetragen. Im jetzigen Anschreiben der Behörde stand die Waffe unter 26.7a (wie immer) und eine Amtshandlung unter 26.38 (€25). Nachdem ich die WBK bei der Polizei abegeholt habe, stellte ich fest, dass jetzt kein Munitionserwerb mehr eingetragen wurde, sonder der Hinweiß: >MUN-Besitz - Der WB-Inhaber ist, auch bei vorübergehendem Wegfall des Jäger-Bedürfnisses, zum Besitz von Langwaffenmunition für die in dieser WBK mit jagdlichern Bedürfniss eingetragenen Langwaffen berechtigt.< Ist da jemand im Thema? Die Sachbearbeiterin ist momentan leider in Urlaub😬
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Für mein "PE90" aus den ´80igern (Kempf-Umbau) hatte ich auch mal eine Genehmigung nach §37 beantragt,. Im NWR-Auszug steht jetzt unter Feingliederung: halbautomatische Büchse (mehr nicht - kein(!) Hinweiß auf: Aussehen wie KWKG-Waffe); Hersteller: SIG; Modell SG-550/2 SP. Bei dem "SKS 45" ist der KWKG-Hinweiß eingetragen sowie auch bei meinem früheren Springfield M1A. Entweder ist dieses Gewehr nicht "böse" oder es fehlt etwas in der Zuordnung. Frage ist, was sich daraus ergibt.
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Genau! Noch nie eine Waffe in der Hand gehabt - Ziel- und Abzugstraining ein Fremdwort - aber .44 Mag. schießen wollen! Die Standeinrichtung wird's danken😥 Wir hatten mal an angehende Personenschützer vermietet..., wird es nicht mehr geben!!!
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Ich schieße seit fast 40ig Jahren und bin bei uns auch mit Luftpumpen angefangen. Habe das nie bereut bzw. dies als Gängelung verstanden. Heute ist die Einstellung hierzu wohl etwas anders. Nur wenn es dann um Reparaturen und die Instandsetzung der Schäden auf unserem Stand geht, gibts wieder Diskussionen und Uneinsichtigkeit. Passieren kann auch Erfahrenen immer etwas ( gerade bei VL, spez. die Muskete und Originale). Viele meinen das durch den Schießobulus "alles im Preis inbegriffen" ist ! Deshalb sollte der "Unkundige / Ungeübte" erstmal die Grundlagen mit weniger schadensverursachenden Geräten üben. Selbst die .22iger ist nicht zu unterschätzen.
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hier die Antwort meiner Behörde in NRW / Kreis RE zur Aufbewahrung der gemeldeten Magazinen!😃 Guten Morgen Herr ..., mit der Anzeige der Magazine bei der Behörde fallen diese nicht mehr unter die Verbotsregelung. Es handelt sich dann nur noch um sonstige Vorrichtungen im Sinne des Waffengesetzes (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 4 WaffG). Aus diesem Grund sind die Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG für Magazine nicht anwendbar. Diese müssen daher nicht in einem speziellen Waffentresor gelagert werden. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichem Gruß i.A.
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Vielleicht sollte man es mal mit einfach "wegschleifen" versuchen. Was nicht draufsteht kann ich auch nicht angeben😉
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für die letzten beiden Beiträgen!
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Aktuelles aus dem Kreis Recklinghausen / NRW Die Anmeldung der Magazine hat hier exakt einen Tag gedauert, die Zustellung der Unterlagen 8 Tage. Meine handschriftliche Aufstellung hängt an der "Anzeigebescheinigung". Die Mag's wurden alle ohne Kaufbeleg angemeldet. Ein Gebührenbescheid lt. Verwaltungsgebührenordnung NRW von 03.07.2001 über €25,00 wurde beigelegt!🤔
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Bei meiner PPSh41 SA sieht es nach einem "neuen" alten Lauf, bei dem etwas ausgeschliffen und mit einer neuen Kennzeichnung versehen wurde. Das Verschlußstück hat einen Stift und eine Ausfräsung bekommen. Im Gehäuseunterteil ist jetzt seitlich eine Nut gefräst worden und im Bereich des Auswerfers ein größerer Schweißpunkt. Die Abzugseinheit ist auf Einzelfeuer festgesetzt (verschweißt) und auch nicht demontierbar! Bin kein Büma, deshalb keine Garantie auf Richtigkeit😉
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z.B. .22z, .22kurz, .22lfb - je nach Bedarf! Verwerde ich selber und funkt einwandfrei.