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lemmi

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Alle Inhalte von lemmi

  1. lemmi

    Meldung Teilesätze

    Nachfolgend die Antwort meiner zuständigen Behörde! Mag verstehen wer will😖 - ich hoffe die hatten im neuen WaffG nachgesehen! Größe des Magazingehäuses bzw. Abzugeinrichtung und Gehäuseteile spielen dann wohl doch keine Rolle, oder??? >>> Guten Morgen Herr ..., leider hat es etwas länger gedauert, bis ich Ihnen Ihre Fragen beantworten kann. Die Fachliche Leitstelle hat einen Monat gebraucht, um festzustellen, dass sie für meine Anfrage nicht zuständig ist! Beim Landeskriminalamt NRW habe hingegen nach nur zwei Tage eine Antwort erhalten. Magazine: Sobald dem Magazin die Zuführung und Feder entnommen wird, ist es nicht mehr funktionstüchtig und es verliert seine waffenrechtlich relevanten Eigenschaften. Das heißt, ab diesem Moment handelt es sich nicht mehr um ein Magazin im Sinne des Waffengesetzes, sondern um ein reines Aufbewahrungsbehältnis für Patronen. Dieses müsste allerdings verschlossen gelagert werden, da das Magazingehäuse selbstredend keinen abschließbaren Deckel besitzt! Teilesätze: Bei dem abgebildeten Teilesatz (ohne Verschluss und Lauf) handelt es sich um keinen Gegenstand, der waffenrechtlich vom Gesetz erfasst ist. Auf gut deutsch gesagt ist es ein Stück Metall, das Sie an die Wand hängen dürfen! Ich hoffe Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe Mit freundlichem Gruß i.A. <<<
  2. Es nützt nichts wenn wir hier Diskutieren und versuchen eine Lösung zu finden! Die Lösung müssen uns die Herrschaften bringen. Deshalb sollte jedern den mächtig auf die ... gehen, bis zum 🤬! Vielleicht lernen sie es dann und beschweren sich weiter oben über den Murks! Ich habe jedenfalls meinen "lieben Abgeordneten" schon mal etwas geschickt. Dennen muss an Beispielen gezeigt werden wie unfähig sie sind und das geht am besten mit amtlichen Schreiben!
  3. Schauen wir mal! Vielleicht reichen dann auch meine Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht mehr aus??? Habe diesbezüglich gerade eine mail zu >nwr@bva.bund.de< geschickt! Sollen die sich drum kümmern. Kann ich dann gleich weiterleiten zu meinem SB bei der Behörde. Ich werde den sowas auf die E... gehen!Die von unserem Bundespräsidialamt mal erhaltene mail (persönliches Schreiben an mich war in der Post) habe ich mit Kommentar und Links zurückgeschickt!
  4. Steht aber nicht drauf oder hat man vergessen!🥴
  5. Das M1A auch! Der Lauf und Verschluss war m. W. vom M14 und beim HK41? Div. Teile vom HA-Sig stammen vom VO-Sig!
  6. vielleicht gibt es schon etwas, vielleicht habe ich auch den Durchblick verloren, gefunden habe ich jedenfalls nichts! Wie sieht es mit den SL-Gewehren aus, die damals unter den alten §37 gefallen sind. Diese HA´s wurden doch mit Teilen aus VA`s zusammengebaut bzw. fanden gleiche Bauteile Verwendung (Lauf, Gehäuse, Verschluss, Abzugseinrichtung ...)? Gemeint sind Typen wie : M1A Standard, HK41, Sig 550-2 SP, Wum1 usw. die noch nicht mit explizit "neuen" HA-Teilen gefertigt wurden.
  7. lemmi

    Meldung Teilesätze

    Frag nicht mich, frag die Waffabt! ...fasse ich auch nicht böse auf. Ich habe ihm zu meinen Fragen Bilder geschickt und er leitet sie zur Klärung weiter. Ist doch erstmal o.k. Und das mit den "wesentlichen Teilen" steht zwar so im Gesetz, aber wir haben hier doch schon die unterschiedlichsten Ansichten und Meinungen dazu gehört. Ich verweise nur auf den umstrittenen Leitfaden vom BKA. Sollen die das untereinander klären. Ich muss einem SB doch nicht den Weg erklären.
  8. lemmi

    Meldung Teilesätze

    Was soll ein SB entscheiden, wenn selbst die "Experten" keine unmissverständliche Regelung aufgestellt haben. Ich jedenfalls finde es gut, dass überhaupt eine Kommunikation stattfindet. Er kann auch nichts dafür und gehört übrigens zu den (+)Beamten! Desweiteren hatte ich auch noch eine Frage zu unseren "guten" und vielleicht doch "bösen" Magazinen. Wir werden wohl oder übel mit dem AffG leben müssen. Sollen sich doch die Behörden untereinander die Köpfe raufen und den Murks regeln. Reagieren kann ich anschließend.
  9. lemmi

    Meldung Teilesätze

    Zwischenbericht: Es gibt noch motivierte Beamte! Hat sich bedankt und alles weitergeleitet! Inclusive Rückmail sowie Eingangsbestätigung mit der Bearbeitungs-Nr. von der Fachabteilung an mich.👏
  10. Warum soll ich mit meinem 2,5" S&W nicht einen Durchgang schießen? Geht ohne Problem - ist nur halt auch etwas schwieriger "oben" mitzumischen!
  11. Genau das ist doch der Knackpunkt! Dem SB war das war das so nicht bewusst / bekannt mit den unterschieden der Füllmengen. Ich soll es ihm das, als zweiten Punkt der noch zu klärenden Fragen, mailen!
  12. Hat schon jemand Erfahrung bezüglich der Definition Magazin und Magazingehäuse (so wie es im Antrag steht). Es ist doch ein Unterschied zwischen einem 10-Schuss-Magazin (z.B: M14, M1A) und nur einem Gehäuse diese Typs, dass eine höhere Menge an Patronen fassen kann! Für mich ist das Magazingehäuse der Teil des Magazins ohne Zuführer, Feder und Bodendeckel usw! Oder...?😟
  13. lemmi

    Meldung Teilesätze

    Habe gerade mit dem SB telefoniert! War auch überfragt. Ich soll ihm ein Bild mit einem Dreizeiler schicken und er will sich drum kümmern!
  14. Hintergrund meiner Frage ist: Was mache ich später mal mit den nicht veräußerbaren / - weitergabefähigen Magazinen? Ich könnte mir vorstellen diese später einmal gesetzeskonform abzuändern. Wenn dann irgendetwas dazu eingetragen und nicht mehr nachgebracht werden, kann könnte es.... Ein "blankes" Magazin dürfte dann die wenigsten Probleme bereiten! Auf keinen Fall bekommt unsere Obrigkeit irgendetwas kostenlos von mir!!!
  15. wegschleifen ist auch eine art des Entfernens 😙
  16. Frage: Muss ich oder kann ich "dauerhafte Beschriftungen (lt. dem Anmeldeformular)" angeben??? Ich könnte sie ja auch entfernen - dann haben sie eben keine!
  17. lemmi

    Meldung Teilesätze

    und da natürlich Altbesitz muss ich zumindest anmelden, oder? Ein Formular diesbezüglich habe ich jedenfalls nicht gefunden!
  18. lemmi

    Meldung Teilesätze

    darauf wollte ich hinaus! z.B: PPs43. Magazin ist klar, aber das Griffstück mit Abzugseinrichtung??? Zu der Waffenfachabteilung beim PP konnte man mich leider nicht durchstellen (alle weg, oder viel zu tun)😆
  19. Hallo zusammen, hat jemand schon Erfahrung wie das mit den Teilesätzen läuft?
  20. Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee Band 2 Schwer zu bekommen u. teuer. Anfang des Jahres gab`s eins auf der Börse in Winterswijk
  21. Gibt es denn für die einzelnen waffenrechtlich relevanten Teile einer Waffe dann auch eine "eigene" ID? Bei meiner letzten Überprüfung waren schon Daten bei der Behörde nicht korrekt, was soll das noch werden🥴
  22. Ich habe die Stellungnahme vom DSB zum Grundsatzpapier mal unserer Kreisjägerschaft und dem Hegering geschickt. Auch dort vertreten immer noch einige die Meinung - uns wird es nicht treffen. Zuerst die Sportschützen, und wenn die propagierte Ökologie in den Wäldern wieder stimmt (Stichwort Wolf und andere Prädatoren) geht es den Jägern und Förstern irgendwann an den Kragen (kein Bedürfnis)! Hegeabschüsse nur noch durch die Polizei! Fazit somit gibt es keine bösen Waffen mehr und die Welt ist in Ordnung???
  23. ...vor allem, wen soll man fragen? Der Sachbearbeiter vom BKA ist nicht zuständig (wie gesagt wurde) und die SA vor Ort haben oft gar keine Ahnung! Für die ist es neu, dass Waffen im EU-Ausland frei käuflich sind, für die es hier einer WBK bedarf! Ich bin mal gespannt was das noch gibt, wenn ich meine >Magazine anmelde und nach dem "aktuellen Stand" der Waffenkategorie für die dazugehörenden Waffe nachfrage.
  24. Hallo zusammen, hatte dies bereits schon mal gepostet: Antwort vom 26.02.20 auf meine Frage zur Kategorie nach dem neuen WaffG (bisher Kat: B)! > Sehr geehrter Herr ... nach Prüfung der neuen Rechtslage teilen wir auf ihre Fragen vom 20.02.20 folgendes mit: Da die die angefragte Schusswaffe „PPSh41SA“ Wechselmagazine besitzt, ist keine Ausnahmegenehmigung für die halbautomatische Schusswaffe notwendig. Die Regelungen zur Einstufung der Magazine größer einer bestimmten Kapazität tritt zum 01.09.20 in Kraft. Gemäß § 58 Absatz 17 wird das Verbot für ihre nach dem 13.06.2017 und vor dem 20.02.2020 erworbenen Magazine nicht wirksam, wenn sie bis zum 01.09.2021 das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen oder einen Antrag nach § 40 Absatz 4 WaffG (Ausnahmegenehmigung) stellen. Wie bereits ausgeführt, greift das Verbot der Magazine erst ab 01.09.2020. Bis dahin sind die Magazine noch nicht vom WaffG erfasst. Für den weiteren Umgang nach dem 01.09.2020 haben sie Zeit bis zum 01.09.21 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Derzeit prüfen wir, ob ein solcher Antrag zur Verfügung gestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Robert Mittelstädt Regierungsamtmann Bundeskriminalamt SO23 W3D 220 Telefon: +49 611 55 15452 Telefax: +49 611 55 45488 Telefax: +49 611 55 45244 E-Mail: feststellungsbescheide@bka.bund.de E-Mail: waffenrecht@bka.bund.de
  25. Auf jedenfall hießt es erst mal "warten". Meine Grüne liegt seit vor Weihnachten bei der Kreispolizeibebörde. Habe mich bei meiner SB mal freundlich erkundigt, ob ich etwas falsch gemacht habe? Antwort: Ich müsste mich noch gedulden, da es behördliche Verfahrensprobleme wohl gibt, die noch zu lösen währen. Gut das ich eine Kopie habe.😣
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