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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
cb01 antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Die örtliche Waffenbehörde und BKA werden aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen tätig und haben auch separate Gebührenordnungen - insofern ist für die Zuverlässigkeitsprüfungen auch 2x zu berappen. Die Argumentation „die Waffenbehörde hat doch schon geprüft, dann kann das BKA ja verzichten“ (oder umgekehrt), läuft jedenfalls ins Leere… Wer sollte das auch bei auseinanderlaufenden zeitlichen Taktungen überwachen und abstimmen ? Ironie an: Es wird ja niemand gezwungen, verbotene Gegenstände zu besitzen ! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
cb01 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bei diesem Typen kommt nach und nach so viel zusammen - hier hätten die Behörden m.E. die Gefährlichkeit erkennen können und handeln MÜSSEN. …aber jetzt wieder nur reflexhaftes Überlegen, welche Gesetze nun wieder verschärft werden sollen… …und WO waren die Polizisten, die angeblich diesen Rettungsweg bewachen sollten ? -
Waffenschrank A mit B Innenfach neben einem 0 Schrank
cb01 antwortete auf VataTag's Thema in Waffenrecht
wir haben doch oben gelernt, dass die Aufbewahrung von Munition kontrolliert werden darf - wer Privates dazu packt ist doch selbst schuld ! … und beim Verschweigen bewegt man sich auf dünnem Eis … manchmal läuft es dumm … -
Waffenschrank A mit B Innenfach neben einem 0 Schrank
cb01 antwortete auf VataTag's Thema in Waffenrecht
Also ich kann auch nach intensiver Suche nicht wirklich ein Problem erkennen… Warum soll man „ohne Not“ den Kontrolleuren etwas verschweigen? -
Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?
cb01 antwortete auf Gewehrgranate's Thema in Allgemein
??? Wie passt das hier rein ? -
Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?
cb01 antwortete auf Gewehrgranate's Thema in Allgemein
Ich hole dies mal wieder hoch - mit der Frage, wie in den Verschiedenen Bundesländern letztlich mit Altbesitz von Salutwaffen umgegangen wurde ? Hier stand meines Wissens teilweise im Raum, WBK‘s auf Basis eines „wirtschaftlichen Interesses“ (siehe Paragraf 8 WaffG) auszustellen. Kann das jemand bestätigen? Sind evtl. andere Handhabungen bekannt ? -
Wenn hier ein halbes Jahr auf Bewährung „angeboten“ wird, müsste ja (beweisbar ?) irgendwas Illegales in der Sammlung gefunden worden sein. Selbst wenn, sieht die Behörde mit der nicht erfolgten bzw. chaotischen Bestandsaufnahme bei der Sicherstellung nicht gut aus. Falls mit der Sammlung alles in Ordnung war, kann man dem Sammler nur wünschen, dass er durchhält und für ihn hoffen, am langen Ende rehabilitiert und entschädigt zu werden - wobei ihm die vernichteten Kulturgüter niemand mehr zurückgeben kann …
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@frosch was kann man sich denn unter „bemerkenswerte Sprüche“ der Behördenmitarbeiter in etwa vorstellen ?
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Sachfremdes Vorgehen einer Behörde ist natürlich nicht generell ein Beweis für Bürgerfehler. In diesem konkreten Fall ist meine subjektive Einschätzung, dass hier auch seitens des Sammlers irgendetwas nicht in Ordnung war. Welche „Geschütze“ der Staat dann auffährt und ob diese der Sache angemessen sind, steht auf einem anderen Blatt. Für Behörden gibt es immer auch einen Ermessensspielraum.
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Es ist schon bedenklich, wie das behördenseitig offensichtlich gelaufen ist. ABER…. …. unter Berücksichtigung aller getroffenen -sehr drastischen- Maßnahmen kann ich irgendwie nicht so ganz glauben, dass da GAR NICHTS war.
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Tommie - der geheimnisvolle Superheld…
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Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
cb01 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
@Tommie wie bist du denn drauf? Deine Tiraden sind ja wohl unterste Schublade …. -
In diesem Verlauf lässt sich sehr schön ablesen, warum es deutsche LWB niemals schaffen werden, gemeinsam an einem Strang zu ziehen…
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Typisch deutsches Jammern auf hohem Niveau ! Jeder, wirklich JEDER, hatte die Chance gehabt rechtzeitig (VOR egun) eine derartige Plattform zu gründen und könnte sie heute idealistisch betreiben OHNE für Bildänderungen Gebühren zu verlangen…
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Damit 1.2.1 greift braucht es KEINEN Lauf. Der Bezug zu oben ist nur der Zweck.
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SBine hat Recht - im 153a geht es um geringe Schuld ( gleichwohl aber Schuld) und da der Betroffene hier ZUSTIMMEN muss, kann er danach auch nicht mehr „unschuldig“ sein.
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Um Sinn oder Unsinn eine PTB-Waffe mit sich herumzuschleppen geht es nicht. Wenn man natürlich die Auflage „akzeptiert“ hat, sollte man sich selbstverständlich tunlichst auch daran halten. Wenn man aber unbedingt einen auf Rambo machen wollte und gegen die Auflage fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hätte, wüsste ich nicht, wie das ausgeht. Und nur weil ein einzelner Sachbearbeiter nicht möchte, dass offen geführt wird, ist das noch lange kein Grund für eine Auflage (Stichwort: Willkürverbot). Insgesamt ist dies aber dennoch eine sehr „theoretische“ Diskussion…
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Die Auflage mit dem „verdeckten Führen“ ist m.E. „wackelig“ - wenn man ein verdecktes Führen gewollt hat, hätte man es in das Gesetz schreiben müssen. Hier ist aber nur von Führen die Rede, das genaue WIE wird hier dem Bürger mangels weiterer Ausgestaltung wohl freigestellt.
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Wie wäre es eigentlich mal mit einer eigenen Rubrik „steven stellt merkwürdige Fragen und produziert sich… ähhh… diskutiert sie dann mit sich selbst aus“.
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q.e.d. Viel Rauch um nichts…
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Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
cb01 antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Nach @GermanKraut ‚s profunden Kenntnissen besteht ja sowieso niemand mehr diese Prüfung und das bundesweit… Wir können uns also die ganze Diskussion sparen, da eh in der Praxis nicht von Belang. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
cb01 antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Kleine bankschliessfächer (Grundfläche ca. DIN A4 und Höhe 5 cm) gibt es auch schon unter 50 EUR pro Jahr- das sollte einem eine sichere und rechtskonforme Regelung wert sein. Beispiel einer Sparkasse = ab 45 EUR -
Steven hat eine Gabe, Probleme zu thematisieren, die keine sind (und ist dann selbst der eifrigste Diskutant). 5 Seiten Horrorgeschichten von verschwundenen Waffen, Abrutschen in die illegalität ohne dass man etwas dafür kann, unzulässige viedeoüberwachung,….etc. Bei einer festgestellten Unstimmigkeit im NWR die Sache höflich und auf Augenhöhe mit der Behörde klären - und gut iss‘ doch…
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… außer vielleicht der wundersame Rückschluss von der Hodengrösse auf den Charakter - ein sensationeller medizinischer Durchbruch 😂😂😂