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Mausebaer

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  1. @ZaphodBeeblebrox Solange es das Teil schwerst diskriminierend nicht auch auf links oder als full ambi gibt, bleibt das für mich ein PAL. Zum mal die VRF mit der ich bisher am besten zurecht kam, die schlimmste Plaste-Knarre war, die ich ja schoß. Dein Mausebaer
  2. Preiswerte Rückstoßdämpfer á la Blackjack Buffer LLC, damit öffters mal ein neuer drin ist. Persönlich interessierten mich die die Produkte für mein LDT L1A1 und mein 92er Bärretterle. Falls sich da etwas auch für 'ne Pardini GT45 eignete, wäre ich auch ganz neugierig. Dein Mausebaer
  3. @götz Guckst Du: https://bullpupunlimited.com/ Aber nur für Rechtsschützen. Wo Du den passenden Lauf herbekommst, dass Du die vorgeschriebene Mindestlänge vom 95 cm in G'stan hällst ... Dein Mausebaer
  4. Den Griesheimer Schlüssel? Euer Mausebaer
  5. Soll das jetzt heißen, ich sollte bei meinen Nachbarn klingeln und fragen, ob ich in deren Wohnung meine Waffen reinigen dürfte, damit dabei keine Munition in der Nähe wäre? Dein Mausebaer
  6. Ich denke, dass das ein eher hartes Brot ist. Schließlich musst Du da dann immer mit denen zusammen arbeiten. Dein Mausebaer
  7. Ne, vermutlich einfach nur deutscher Qualitätsjournalismus. Dein Mausebaer
  8. Ist Grün immer noch aus? §42 Abs. 5 WaffG enthält lediglich die Ermächtigung zu entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder. Dazu kommt noch ohnehin schon bestehendes Landesrecht wie z.B. das Hamburger SOG und ggf. das Versammlungsrecht. Auch das Hausrecht kann relevant sein. Das ganze ist ein Gemenge verschiedenen Rechts - öffentlich und zivil; Bund, Länder, Kommunen und Hausrechtinhaber. Dein Mausebaer
  9. Die grüne Farbe vergessen? Das ist doch genau die selbe, alte Leier wie schon zum Verbot der Führens von Einhandmessern und sogar schon zur Einführung des bundeseinheitlichen WaffG. Was dann tatsächliche gemacht wurde und wird sollte ja bekannt sein. Dein Mausebaer
  10. Es gibt Springmesser, die totales Hundepfui sind, und es gibt Sprigmesser, die von dem Hundepfui wieder ausgenommen wurden. Aber vermutlich hat der Schreiberling nur zufällig und ohne Wissen so formuliert. Dein Mausebaer
  11. Bei dem Humor ist schwarz ja auch die angemessener Farbe. Euer Mausebaer
  12. Wow, das war wohl Attentatstraining. Quelle:https://www.regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.381198.mit-softair-waffe-auf-passanten-geschossen---polizei-nimmt-17-jaehrigem-die-waffe-ab-und-ermittelt-wegen-verstosses-gegen-das-waffengesetz.html ... und das ist wieder die bewaffnete Unterwanderung aus dem Osten: Qualle: https://www.pnp.de/polizei/3033237_Verbotenes-Springmesser-sichergestellt.html Euer Mausebaer
  13. Operativer Vorteil für adaptierte Gewohnheitsgroßkomsumenten. Euer Mausebaer
  14. ... oder das zwecklose Führen? Quabbel: https://www.infranken.de/regional/artikel_fuer_gemeinden/verstoss-gegen-waffengesetz;art154303,3599130 Euer Mausebaer
  15. Es muss eine Abhängigkeit bestehen. Der Konsum oder der Rausch alleine reicht nach § 6 Abs. 1 nicht. Die offizielle medizinische Definition sind die ICD der WHO. Wobei in der WaffVwV das lediglich ein Klammerzusatz ist, dann auch noch "(z.B. amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ oder wiederholt auch von weniger als 1,6 ‰ im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit)" lautet. Der Blutalkoholwert ist amtlich festzustellen und nicht zu errechen. Wobei man wieder bei der Frage ist, warum sich amtlicherseits Blut zur Feststellung des Blutalkoholwertes abnehmen lassen sollte/musste. Wobei wir zum Einem beim Abs. 2 und zum Anderen auch wieder bei der Feststellung oder nicht Feststellung einer Abhängigkeit von Alkohol (ICD F10.2) sind. Dein Mausebaer
  16. Eigentlich steht dieser Teil des § 6 Abs. 1 WaffG sehr klar im Gesetz, auch wenn Richter sich dazu natürlich auch schon ihre Pipi Langstrumpf-Welt gemacht haben. Es muß eine Abhängigkeit vom Alkohol bestehen. Link: http://www.suchtselbsthilfe-wettenberg.de/ICD-10.pdf Ob bei berechneten 1,6 Promille Blutalkohol überhaupt schon die Diagnose "Akute Intoxikation [akuter Rausch]" (F10.0) gegeben wäre, ist bereits fraglich, da es dazu auch einer manifesten Störung der Bewusstseinslage bedarf. Falls der für Dich zuständigen Waffenrechtsbehörde jedoch bekannt würde, dass Du öffters mal alkoholisiert bist, könnte das zu einer Aufforderung nach § 6 Abs. 2 WaffG führen. Dein Mausebaer
  17. Die Phasen des Sterbens nach Kübler-Ross sind zwar so populär, dass sie es sogar schon in die Zeichentrickfernsehserie "Die Simpsons" geschaft haben. Aber nicht einmal Frau Kübler-Ross selbst hielt sich beim Sterben an sie. Gerade weil es sehr wenige psychologische Untersuchungen zum Thema gibt, möchte ich dazu lieber auf die Arbeiten von Randolf Ochsmann verweisen, obwohl ich wohl mit kaum einem meiner Profs und Profseusen aus meinen beiden Studiengängen inhaltlich so wenig d'acore ging wie mit ihm. Die Phasen des Sterbens nach Kübler-Ross sind genauso Psycho-Spinat wie der Waffeneffekt von Berkowitz und LePage. Dein Mausebaer
  18. Ein AFO-Programm, dann habe ich genug Munition für einige einigermaßen mit den Feuerwaffen (ist ja nicht nur KW) trainierte Polizisten, die ihre Kollegen bei Bedarf schnell unterstützen können, und die Masse, die Feuerwaffen i.d.R. noch nicht einmal zum wirksamen Drohen in ihrem Polizistendienstleben benötigt, wird nicht mit unnötigen Trainings und Ausrüstungsgegenständen (die sie manchmal auch noch verlieren) belastet. Dein Mausebaer
  19. Dann war der TE wohl dement und ist zwischenzeitlich verstorben.
  20. ... und was jetzt genau?
  21. Weil Veganer keinen Schhießsport ausüben dürfen oder Veganer wegen der Trockeheit nix mehr zu beißen finden? Dein Mausebaer
  22. Gerade dann könnten doch Journalisten zeigen, was sie drauf haben , und das dann richtig stellen. Aber die großen Massen schein nur ungepfüftes Nachplappern drauf zu haben. Dein Mausebaer
  23. Quatsch! Immer derjenige, der den jeweiligen Gegenstand missbraucht, zusammen mit jenen, die durch rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen dafür sorgen, dass der Missbrauch attraktiv erscheinen kann. Dein Mausebaer
  24. Immerhin vorgesetztenfreundlicher als vor knapp 30 Jahren bei den LZBn. Da galt, wer beim Training dem Chef "versehendlich" vor seine Füße ballert, wird die Waffe los und muss so nimmer Morgens mit als Erster am Tresor sein, um sie zu empfangen, und Abends nicht bis zum bitteren Ende dort warten, um sie wieder abzugeben, sowie nicht mehr alle drei Monate an einem Tag seine ganze Tagesarbeit erledigen und noch Zeit finden, zum Schießtraining zu fahren. Dein Mausebaer
  25. ach nö immer dieser Qualitätsjournalismus ... Qualle: https://osthessen-news.de/n11595222/verbotenes-messer-im-fahrzeug-ladendiebstahl.html Euer Mausebaer
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