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Nein, z.B. "natürlich vorkommende " Gifte bzw. Giftmischungen sind sehr komplex. zum Sport zum Umwelt- und Naturschutz (Förster setzen ihre Schusswaffen nicht nur zum Töten ein) zum nicht getötet werden zum Erzielen von Profit zum Ausdrücken von Kunst und Handwerk zum Schaffen/Festhalten vom Erinnerung sowie aus all denen und auch Deinen Gründen, zur Dokumentation der geschichtlichen und technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen Du unterschätzt die Natur (i.S. von ohne die Kultur von Menschen). Selbst Pflanzen können schießen. Eher sind unser menschengemachten Maschinen das "Primitive" und wir Menschen können/müssen noch viel von ihr lernen. Dein Mausebaer
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Ja, das Problem ist, dass auch User mitlesen könnten, die nicht ganz so gut mit Begriffen, Regeln und Funktionen vertraut sind. Wenn man dann nicht stimmende Äußerungen unbeantwortet stehen lässt, könnten jene diese für richtig oder sogar für absolut halten. Dein Mausebaer
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Sie ist nicht natürlich und wurde durch den Willen von Menschen geschaffen. Ein anderer Wille hätte auch zu einer anderen Definition führen können. Dein Mausebaer
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Wenn 66 der Messerstiche den Angreifer nicht dazu gebracht haben, von seinem rechtswidrigen Angriff abzulassen, sondern dieses erst mit dem 67. Stich erfolgte, dann war der 67. Stich notwendig. Es erscheint mir so, dass wir nicht das Gleiche meinen. Z.B.: ein rechtswidriger Angriff findet statt, in dem der Angreifer mit einer großkalibrigen Feuerwaffe auf das Opfer schießt. Mit einer Feuerwaffe auf den Angreifer zu schießen, um diesen so zum Abbruch seines rechtswidrigen Angriffs zu bewegen, wäre verhältnismäßig. Wenn der Angreifer jedoch infolge einer lautstarken Aufforderung wie z.B. "Hau' ab!" seinen Angriff abbricht und verschwindet, ist es nicht notwendig auf den Angreifer zu schießen. Du packst gerade Deine Sachen für den Schießstand und siehst, wie Deine Nachbarin in ihrem Garten von ihrem bekannt gewalttätigen Ex-Partner mit einem großen Stein auf den Kopf geschlagen wird. Auf Ansprache/Anrufe reagiert der Angreifer nicht und Du schießt eine schnelle Dublette aus FLG aus Deiner BF, um ihn zu stoppen. Stein in der Hand vs. FLG aus BF ist nicht verhältnismäßig, war aber notwendig, um die Nachbarin vor dem Angriff ihres Ex zu retten. "Verhältnismäßig" und "notwendig" kann zusammenfallen, es muss aber nicht. Dein Mausebaer
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Selbst dann, ist es fraglich, ob die Evolution Waffen nur dazu erfunden hat. Waffen, selbst als Gegenstände, sind keine Erfindung des Menschen. Dein Mausebaer
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Da ist man im deutschen Strafrecht anderer Ansicht. Du beziehst Dich nur auf die willkürliche Definition des deutschen Waffenrechts. Dein Mausebaer
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"Wer die Grenzen der Notwehr überschreitet ..." Bei der Notwehr geht es um "die Verteidigung, die notwendig ist ..." Diese muss nicht zwingend verhältnismäßig sein, aber notwendig. Eine Verteidigung, die verhältnismäßig, aber nicht notwendig ist, ist ein Überschreiten der Grenzen der Notwehr. Dein Mausebaer
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Es sind formal nicht die Personen entscheidend, sondern das Vorliegen eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Situationen, bei denen Rechtsgüter ohne das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs gefährdet sind, fallen unter die Regelungen des Notstands (§§ 34f. StGB und 228, 904 BGB). Dein Mausebaer
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Das kann es ja auch ruhig sein. Aber in faktisch aller Welt entscheiden, zumindest formal, Gesetze, Staatsanwälte und ggf. Gerichte, darüber. Dein Mausebaer
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Ich finde es nachvollziehbar, dass auch die Bundeswehr, auch dort Werbung i.w.S. macht, wo sie viele Menschen direkt und persönlich erreichen kann. Dass das im Kontext mit Weihnachten von manchen abgelehnt wird, ist für mich auch nachvollziehbar. Da wo uns über Jahrzehnte unsere Politiker, NGOs und Meinung kreierende Medienschaffende hin haben wollten. Nur ist Teilen von diesen inzwischen bewusst geworden, dass manches von dem für sie auch suboptimal sein könnte und wollen uns jetzt - auch gerade mit solchen Werbeaktionen - zu einem kleinen Teil wieder da weg bekommen, wo sie uns über Jahrzehnte konzertiert hingebracht haben. Aber bitte nicht ganz. Du hast die Wahl zwischen Unfähigkeit, Vorsatz und einem Mix daraus. Gerade in relativen Demokratien sind Polizeien, unabhängig von ihrer effektiven Nutzung durch die jeweiligen Regierenden, Teilnehmer im Verteilungkampf um staatliche Ressourcen. Polizeien, die die Masse nicht meint zubrauchen, haben es schwerer staatliche Ressourcen zu erhalten, als Polizeien, bei denen die Masse die staalichen Entscheider feiert, wenn sie den Polizeien mehr staatliche Ressourcen zu teilt. Ich gehe von einem Mix mit einem Anteil an interessengesteuerten Vorsätzen aus. Dein Mausebaer
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Es war für manche vielleicht mal so, wobei "Waffe" eine Definitionsfrage ist. Vieles, was als "Waffe" definiert wird, sind normale Alltagsgegenstände. Wenn man dem genauer nachgeht, kommt man zur Verwendung, was "Waffe" ist und zu willkürlichen Festsetzungen, was eine "Waffe" sei. Auch sind "Waffen" keine menschlichen Erfindungen. Am ältesten dürften evolutionär entwickelte Waffen sein. Ob diese sich entwickelten, um zu jagen, um zu erschweren, zur Beute zu werden oder um gegen andere seiner eigenen Art zu kämpfen, weiß ich nicht. Auch beim Nutzen von Gegenständen und sogar von Werkzeugen (optimierten Gegenständen) als Waffen haben wir Menschen kein Monopol. Unsere Wissenschaft und unsere Medien waren auch hierbei nur lange zu ignorant gegenüber anderen Lebewesen (wobei gerade Menschengruppen, die viel mit Tieren zu tun haben, diesen im Deutschen schon lange sprachlich "Waffen" zugestanden haben ) Dein Mausebaer
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@Sal-Peter kommt dem schon näher, fasst es aber auch noch zu eng. Neben politischen Interesse kann es wirtschaftliches Interesse sein oder auch im Interesse der Verbreitung einer gesellschaftlichen Ideologie, einer religiösen Anschauung (einer "Religion" wäre auch zu eng) oder wenn auch noch oft im kleineren Maß einfach um Macht zu erleben. Und natürlich auch ein Mix aus verschiedenen Interessensanteilen. Es können Organisationen, Einzelpersonen oder heute auch schon eher unorganisierte Gruppen sein. I.d.R. sind es Politiker und Parteien, Medienschaffende und NGOs sowie auch (_o_)er, die gerne andere herabwürdigen. Dein Mausebaer
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Wie das? Unser WaffG ist schließlich auch ein Orwellsches Animal-Farm-Gesetz. Else: Fakten, Moral etc. sind das Eine. Aber das entschiedene Andere ist, die Masse der Massen im eigenen Interesse zu beeinflussen. Dein Mausebaer
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Naja, ich bin der gerichtliche Betreuer meines 91jährigen Vaters. Es ist noch keine 2 Wochen her, dass er schon wieder und da gleich drei falsche Kostenbescheide für Liegendtransporte und einen Notfalleinsatz bekam. Die Antwort auf meine Widersprüche war für mich reinster Hohn. Mein Vater ist quasi Stammkunde und da ist es inzwischen klar, wo welches Fahrzeug (Kennzeichen) herkommt und wie groß der Landkreis ist, kann man auch nachschauen. Weil die Krankenversicherung die falschen Bescheide dann erstattet hat, habe ich das auf sich beruhen lassen. OK, moralisch sicherlich fragwürdig, weil so die Beiträge der Versicherten unnötig mehr steigen, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr und muss sich auf noch Wichtigeres konzentrieren. Ich denke, jeder, der nicht blöd oder schlafend durch die deutsche Verwaltung wandelt, kennt solche Gesetzesverstöße von Staatsdienern mehr als zur Genüge. Alleine, wenn ich an die Einkommensteuerbescheide denke ... Nein, Notwehr. Manche Straftäter werden das auch. Die sind ja nicht wirklich alle blöd. Das ist klassische Risikobewertung vs. Chancenbewertung. Die klassische Bewertung eines Risikos ist Schadenshöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit (eigentlich über ein Integral, da verschiedene Schadenshöhen natürlich auch unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten haben). Die Strafandrohung (potenzielle Schadenshöhe) kann noch so hoch sein, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit als gegen Null strebend empfunden wird, wird auch das Risiko als gegen Null strebend empfunden. Strenge Gesetze nützen gegen Straftäter wenig, wenn deren individuelle Vollzugswahrscheinlichkeit als niedrig empfunden wird. Auch jetzt kann ein Straftäter beim Begehen seiner Gewaltstraftat einem wirksam bewaffneten Opfer (egal ob legal bewaffnet oder illegal bewaffnet) begegnen, nur in Deutschland wird bei rechtschaffenden Menschen als Opfer die Wahrscheinlichkeit dafür offenbar als sehr gering empfunden. Bei einem Opfer, dass z.B. als Mitglied der sog. Clan-Kriminalität gilt, dürfte die Einschätzung anders ausfallen und die Chancenbewertung müsste entsprechen gut sein, um das Risiko einzugehen. Bei der berühmten, betagten Witwe eines Bahnbeamten reicht da vielleicht schon die Aussicht auf etwas Kleingeld in der Handtasche als Chance. Dein Mausebaer
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"Sollten", aber tun sie leider oft nicht. Ich wäre schon froh, wenn die wenigstens immer wüssten, was sie tun. Oft fehlt es einfach an der Verwaltungsqualität. Zumindest würde so der "erfolgreiche" Abschluss vieler Gewalt bezogener Straftaten erschwert. Dass gar nicht mehr Waffen in die Hände von rechtschaffenen Menschen müssen, um viele Gewaltstraftaten und Einbrüche zu verhindern, zeigt immer noch das Beispiel vom Kennesaw, GA. Das Wichtige ist, welche Vorstellungen Straftäter und potenzielle Straftäter sich über die Wehrhaftigkeit und -fähigkeit ihrer (potenziellen) Opfer und möglicher Zeugen machen. Denn es sind die Straftäter und potenziellen Straftäter, die ganz alleine entscheiden, ob sie vorsätzlich Straftaten begehen, oder das eben vielleicht doch lieber nicht jetzt und hier. Dein Mausebaer
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Nicht nur das. Polizei, Zoll und Ordnungsamt oft noch mehr. Denn jeder Bürger, der noch fähig und bereit ist, kritisch selbst zu denken, fragt sich automatisch, warum hier sein Bürgervermögen verbraucht wird und das dem öffentlichen Postulat einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entspricht. Da ist es schon ein rechtschaffendes Aufatmen wert, wenn es nur ein Teil einer Image-Kampagne ist. Dein Mausebaer
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
Mausebaer antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
... wie und wo bekommt man Argumente für die interne Klärung her? Dein Mausebaer -
Sind sie das wirklich oder nur dort, wo das Marketing von Glock greift? Dein Mausebaer
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
Mausebaer antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein. Meist ist es auch gar nicht das Dümmste, wenn möglichst wenig in einer Satzung gegelt wird. So ist man einfach flexibler und muss nicht immer gleich die Satzung ändern, wenn man etwas ändern möchte. Außer dem bereits erwähnten §138 StGB bist Du nur verpflichtet, Dich an bestehende Abgabeverbote zu halten. Welche das sind, hängt auch an der rechtlichen Stellung des Getränkeausschanks. Jedoch kannst Du die Abgabe stets verweigern, wenn Du das nicht machen möchtest. Natürlich ist das hier keine rechtliche Beratung und in Ermangelung von Daten ist diese wohl auch kaum möglich. Dein Mausebaer -
In D. braucht es dazu keine weiteren Anlässe als den schnöden Profit bzw. die formale Legitimation des Ressourcen-Verbrauchs. Die Masse der offiziös meinungsbildenden Menschen in D. ist längst von den Ideen Siegfried Schillers durchsetzt "Schon viele Schußwaffentäter, die ihre Waffe nicht in krimineller Absicht erworben haben, sind erst durch den Besitz zum Gebrauch verführt worden." (in DER SPIEGEL, Cocktails verboten, 1971) Die Schusswaffen an sich seien böse und machten harmlose Menschen zu Straftätern. Dein Mausebaer
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@kulli, @ all Die Adressaten des WaffG sind ja auch die rechtschaffenen Menschen und nicht die Kriminellen. Wollte man mit einem restriktiven WaffR die rechtschaffenen Menschen schützen, wäre es im Stil des lokalen WaffG von Kennesaw, GA, designt. Wie DER SPIEGEL halt bereits 1971 zum damals neuen Bundes-WaffG schrieb: "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." Quelle: https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 Euer Mausebaer
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https://www.theoutdoorwire.com/releases/ https://www.businesswire.com/news/home/20251014245990/en/Sturm-Ruger-Company-Adopts-Limited-Duration-Stockholder-Rights-Plan Sehr kurz zusammengefasster Inhalt: Beretta verhält sich "unfreundlich" gegenüber Ruger Ruger bereitet sich auf den Versuch einer feindlichen Übernahme/Einflussnahme vor Euer Mausebaer
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Nein, der Bedürfniskram gehört umgedreht - der administrative Staat hat dem Bürger zu beweisen, dass ein gesellschaftliches Bedürfnis besteht, einem bestimmten Menschen den Besitz von bestimmten Feuerwaffen zu verbieten. Dein Mausebaer
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Wie auch @frosch schon schrieb, könnte es eine Frage von der Waffenrechtsbehörde wegen der Aktivität geben. Ebenso könnte das Finanzamt ggf. wegen gewerblichen Handel (Gewerbesteuer) nachfragen. Beides sollte zu erklären sein. Bei der ESt dürften die Vorschriften über private Veräußerungsgeschäfte anzuwenden sein (s.o.). Wie sieht es mit der Wegzugsbesteuerung aus (in der Weimarer Republik "Reichsfluchtsteuer")? Die ist erst kürzlich verschärft worden, um mehr wohlhabende Auswanderer abkassieren zu können. Euer Mausebaer
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Ich bin vor ganz langer Zeit bei ~ EUR 14 eingestiegen und zwischenzeitlich waren die sogar dann mal unter 7. Perfekt einzusteigen schafft man eigentlich nie. COLT CZ (CZ0009008942) hat in letzter Zeit weniger gebracht, aber der längerfristige Chart sieht schöner aus. . Bei Smith & Wesson (US8317541063) gibt es nicht einmal diese Schönheit. Bei H&K (DE000A11Q133) schaut man am besten gar nicht hin - weder auf den Kursverlauf noch auf die Dividende. Dein Mausebaer
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