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raze4711

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  1. Hast du einmal deinen Anwalt gefragt was der Stand der Dinge ist ? Schriftsätze von ihm gefordert ?
  2. Sorry , dann habe ich das falsch verstanden .
  3. Das ist so logisch , wie sich 5 Jahre nicht um sein laufendes Verfahren zu kümmern . 99% der Bürger fragen dort nach Akteneinsicht . Keiner von denen schreibt , daß er nur einen Teil davon einsehen möchte . Aber die 99% regen sich auf , wenn dann ein ganzer Papierberg und die Kosten dafür ins Haus flattern. Also woher soll die Behörde wissen was du willst und denkst , wenn du dein Anliegen nicht genau definieren kannst ?
  4. Du hast also Bild - und Tonaufnahmen bei der Behörde gemacht . Ohne Genehmigung der Behörde . Ohne Genehmigung des Behördenmitarbeiters , dessen Persönlichkeitsrecht du verletzt hast ? Und dann wunderst du dich , das du raus geworfen wurdest ? Sei froh das du keine Anzeige bekommen hast.
  5. Mein Zahlencode zu den Schlössern steht im Testament . Das Testament liegt verschlossen bei Gericht .
  6. Dann musst du der Behörde schreiben , das du deine komplette Akte einsehen willst . Hast du das getan ? Wurde dir Akteneinsicht in deine komplette Akte verwehrt ?
  7. Wieso rumeiern. Deine Akte ist anscheinend so dick , daß die Behörde wissen will , in was davon du Einsicht haben willst . Ganz normaler Vorgang.
  8. Was ist jetzt so spektakulär , an dem Antrag der Akteneinsicht , und der Antwort der Behörde ? Ich sehe da nichts auffälliges .
  9. Ich meinte damit.... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter . Dann kommt er nicht nach , und alles ist gut. Bei .... kein Problem , ich hole den Schlüssel bei meiner Mutter . Dann ist der Behörde klar , daß er ohne Problem Zugriff auf die Waffen hat .
  10. Der Unterschied zwischen ..... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter , und ....kein Problem , ich hole schnell den Schlüssel bei meiner Mutter sind gewaltig.
  11. Ich war nicht dabei. Du warst nicht dabei ..... objektive Meinungsbildung ist in dem Fall genau so unmöglich , wie in deinem.
  12. Nicht diskutieren , er war dabei . Wenigstens in der Fantasie 😄
  13. Was für ein Fall ? Wohl nicht der Fall von Colt. Da warst du nicht dabei . Und wo stand geschrieben , daß die Mitarbeiter der Waffe Behörde die Freunde das Kontrollierten waren ? Du verwechselst da was .
  14. Du warst doch nicht dabei .... aber bist sicher , daß die Mitarbeiter kriminell sind? Aha . 😆
  15. 90 , Bettlägerig , Erbin , und den Schlüssel dazu sicher verwahrt. Der Sohn kam schon mal problemlos ran. Wer hat jetzt den Fehler gemacht ? Die Behörde ?
  16. Mmh. Könnte auch andere Gründe habe 😄 Wenn sonst niemand Probleme mit der Behörde hat . Keine weiteren WBK's entzogen wurde .
  17. Hat die verabtwortmiche Behörde außer den WBK' s von Colt S. noch andere WBK's widerrufen?
  18. Das musst du mal näher erklären wie das geht.
  19. Aber wie gesagt , hier und jetzt zu jammern ist der falsche Ort, und die falsche Zeit. Wie sagt man im Volksmund .... der Drops ist gelutscht.
  20. Motorsportvernde . Da werden wie im Gesetz Lärmemissione , Schadstoffwerte .... gefordert.
  21. Es ging um die gelbe WBK . Dort kannst du ohne Bedürfnis vom Verband die Waffe kaufen. Für die Grüne brauchst du einen Voreintrag. Darum ging es , nicht wie viele Waffen für welche Disziplin gebraucht werden . Und wo habe ich bezweifelt das jemand diese 6 Waffen braucht ? Wann und wo war das ?
  22. Nicht nur teurer. Dazu noch ein Bedürfnis vom Verband.
  23. Sorry, aber hier jammerst du am falschen Ort . Vier kann dir niemand helfen , und eine Bestätigung von jedem , das du voll im Recht bist wirst du nicht bekommen . Die Behörde war der Meinung , daß die Anzahl deiner Waffen nicht zum bedüfnisumfassenden Zweck passen . Die stören sich nickt an der Anzahl , sondern an diesem Grund. Sonst wäre der Vorschlag mit der roten WBK nicht von Ihnen gekommen . Warum dir die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen hat , ist auch nicht klar. So aus heiterem Himmel ohne Gründe ist es eher nicht passiert . Auch wenn du das ganze einem Anwalt gibst , so hast du es 4 Jahre versäumt dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Rechtsschuhutzversicherung , und der dazugehörige Anwalt ist keine Volkaskoversicherung . Bei den Angelegenheiten vor Gericht , hat mir mein Anwalt jedes Mal eine Kopie seines Schreibens , die komplette Lorrespondenz der Gegenseite und des Gerichtes zugeschickt . Somit ist jederzeit zu sehen , was gerade läuft. Läuft es nicht wie ich mir das vorstelle, dan kontaktiere ich meinen Anwalt . Wer das unterlässt , weil er der Meinung ist , das er zu 100% im Recht ist , der liegt falsch . Eine Meinung zum Sachverhalt kann und werde ich mir nicht bilden . Hier steht nur deine Meinung und Aussagen . Die des Sachbearbeiters und des Anwalts fehlen , für eine objektive Beurteilung . Aber mein linker Zeh juckt, und das sagt mir , das du eine Erlaubnis icjt mehr zurück bekommst . Behörde und Gericht sind der gleichen Meinung , und die nächste Instanz sieht das sicher auch so . Es gibt auch einen Vergleichsfall , da war ein Jäger der Meinung das er über Jagdschein , so viele Langwaffen erwerben kann wie er mag. Der wurde auch eines besseren belehrt. Und was das Sammeln angeht geht , da wurde hier schon viel diskutiert. Fakt ist , das die Gelbe auf 10 Waffen begrenzt ist . Wieso wohl ? Darunter müssen jetzt alle Sportschützen leiden .
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