Zum Inhalt springen

webnotar

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.111
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

1 Benutzer folgt

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://www.steelshooting.de

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    Benelli Vinci

Letzte Besucher des Profils

6.951 Profilaufrufe

Leistungen von webnotar

Mitglied +3000

Mitglied +3000 (9/12)

  • Helpful Selten

Neueste Abzeichen

3Tsd

Reputation in der Community

  1. Es wird hier viel über "Versicherung" gesprochen. Unklar ist oftmals - und wohl auch hier in verschiedenen Posts - um welches versicherte Risiko es geht, wegen dessen die Versicherung abgeschlossen ist. Die private Haftpflichtversicherung des Schützen schützt den versicherten, haftpflichtigen Schädiger (der, der schuldhaft einen Schaden verursacht und deshalb insoweit haftpflichtig ist) vor Vermögensverlust aufgrund der geschuldeten Zahlungen an den Geschädigten und den Geschädigten vor dem Risiko, dass der Haftpflichtige nicht leistungsfähig ist (keine Knete, pleite). Die obligatorische Haftpflichtversicherung des Standbetreibers (".. Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen") betrifft dessen Haftpflicht für von ihm zu vertretende Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung der dem Betreiber obliegenden Verkehrssicherungspflicht (organisatorischer oder sonstiger Art), bspw. auch bei Verletzung der Pflicht zum Einsatz von genügend (!) hinreichend qualifizierter Aufsichten. (Beispiel: Verletzung durch Rückpraller eines ansonsten rechts- und regelkonform abgegebenen Schusses auf einem Stand, der richtlinientechnisch "nicht völlig in Ordnung" war und dies vom Betreiber - obwohl erkennbar - nicht abgestellt wurde). Bedeutsam ist hier wohl auch für die als vaP eingesetzten Aufsichten, ob deren Handlungen / Pflichtverletzungen dem Betreiber zugerechnet werden, ob Sie vom Betreiber freizustellen sind oder ob sie - bei schuldhafter Verletzung der Pflichten als Aufsicht - selbst und persönlich haften. Die eigene Unfallversicherung des Schützen schützt den geschädigten Schützen als Versicherten vor finanziellen Folgen eines Körperschadens, den er infolge eines Ereignisses erleidet, für dessen Eintritt niemand verantwortlich und damit haftpflichtig ist. (Beispiel: Verletzung durch Rückpraller eines ansonsten rechts- und regelkonform abgegebenen Schusses auf einem Stand, der richtlinientechnisch "völlig in Ordnung" war). Die obligatorische Unfallversicherung des Standbetreibers (".. gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen") schützt die geschädigte "bei der Organisation des Schießbetriebes mitwirkende Person vor finanziellen Folgen eines Körperschadens, den diese infolge eines Ereignisses erleidet, für dessen Eintritt niemand verantwortlich und damit haftpflichtig ist. Dass hier der "nur schießende" Schütze Versicherungsschutz genießt, erscheint nach dem Wortlaut (zur Erfüllung der Versicherungspflicht) nicht erforderlich. Nota bene: Über den BDS sind laut der Webseite des BDS "sämtliche Mitglieder" versichert, wobei dort nicht erkennbar wird, ob der für den Versicherungsvertrag geltende Mitgliederbegriff auch Personen umfasst, die rechtlich gar nicht Mitglied des BDS sind aber eine Mitgliedschaft in einem Verein besitzen, der dem BDS iSd § 14 Abs. 2 WaffG angehört und deshalb vom BDS, obwohl sie weder einen Beitritt erklärt haben, noch aufgenommen wurden und auch der Satzung nicht unterworfen sind, als Mitglieder angesehen werden. Die hierfür durch den Verband gern bemühte - rechtlich irrelevante - Begriffskrücke lautet "mittelbare Mitgliedschaft". Ob die Police hierfür Klarheit herstellt oder dazu Auskunft gibt, ist mir unbekannt, ebenso das, was die Versicherung darüber denkt.
  2. Ganz zu schweigen von "plus2-Böden" die als Magazingehäuse jedenfalls dann waffenrechtlich für Legalwaffenbsseitzer plötzlich brandgefährlich sind, wenn sie an vorhandene Magazine mit Maximallänge unter der Irrelvanzgrenze passen und diese dann in superpöhse poststichtagsumgewandelte verbotene Gegenstände jenseits der Kapazitätsrelevanz zu verwandeln geeignet sind! Also: Pack deine gesamte Ausrüstung (incl. Schnürsenkel) und Rangebag ins KW-Fach!
  3. Die Antwort ergibt sich nach meiner Auffassung aus dem Inhalt der (zeitlich letzten) abzugebenden Erklärungen im Rahmen der Antragstellung zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses, also der Erklärung der bescheinigenden Organisationseinheit (Verband oder angegliederter Teilverband) die mit "dem Datum dieser Bescheinigung" den letzten (und damit wohl maßgeblichen) Termin in Bezug nimmt. Eine von mir als zutreffend angesehene Formulierung für eine "Teilverbandsbescheinigung" lautet, beispielhaft für einen LV des BDS <Anmerkung: Der LV kann aufgrund eigenen Rechts solche Bescheinigungen ausstellen. Dies bedarf weder eine Delegation durch den Bundesverband noch einer Vollmacht.>: " ...... 3. Der BDS Landesverband xyz als dem BDS (s.o. I.3 des Formulars) angegliederter Teilverband erklärt: 2.1 Der Schießsportverein gem. I.2 ist unser Mitglied. <Anmerkung: Der Verein ist zwar "dem BDS nach § 14 Abs. 2 WaffG angehörig" aber NICHT Mitglied im BDS und insoweit auch nicht satzungsunterworfen!> Der Aspirant gehört als dessen Mitglied dem BDS Landesverband XYZ e.V. an. <Anmerkung: Der Aspirant ist zwar Mitglied in einem Verein, der "dem BDS nach § 14 Abs. 2 WaffG angehörig" ist, ist aber NICHT Mitglied im BDS und auch - sofern nicht Einzelmitglied - nicht Mitglied des LV!> 2.2 Der Antragsteller ist organisierter Sportschütze. Zum Nachweis wird die Bescheinigung „Modul 1“ vorgelegt. <Anmerkung: In dem Modul wird die Tatsache der "Angehörigkeit" des Vereins aber NICHT die Mitgliedschaft erklärt. > 2.3 Der Aspirant hat den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen entweder: * innerhalb der vergangenen 12 Monate vor dem Datum dieser Bescheinigung regelmäßig einmal pro Monat, also mindestens einmal in jedem ganzen Monat diese Zeitraums oder * 18 Mal insgesamt innerhalb der vergangenen 12 Monate vor dem Datum dieser Bescheinigung nicht Zutreffendes streichen! ausgeübt. 2.4 Zum Inhalt der Bescheinigung wird gemacht, dass ausweislich der dem angegliederten Teilverband vorliegenden Nachweise, insbesondere - der Schießkladde des Schießstandes des Vereins, wenn kein Nachweis vorliegt, streichen! und - dem persönlichen Aktivitätennachweis des Sportschützen (Schießbuch) wenn kein Nachweis vorliegt, streichen! der Aspirant in den letzten 12 Monaten vor der Ausstellung dieser Bescheinigung den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Waffen in der genannten Frequenz betrieben hat. .... "
  4. Im 3F-SGB steht: 3F 1.17 Grundlegende Sicherheitsbestimmungen Niemals darf sich eine Person vor der Mündung einer geladenen oder unterladenen Waffe befinden. .... Frage: Werden - konkret an dieser Stelle des SHB - mehrere Begriffe verwendet, weil der AT des SHB (Klarstellung in A 5.03) für 3F nicht gilt? Was genau bedeutet "vor"? Wird das durch die Verlängerung der Laufseele in Schussrichtung definiert oder beschreibt dies die räumliche Situation ("weiter down range"), bei der die Differenz der Entfernung der Waffe vom Hauptkugelfang und der Entfernung des vordersten Körperteils der Person zum Hauptkugelfang "größer Null" ist, also die Person näher am Kugelfang als die (liegende) Waffe ist? Wo ist der Unterschied zum Sweeping, also was genau ist hier "anders" als bei 3F 1.15?
  5. im 3F-SHB steht: 3F 1.16 Sicherheitswinkel Bei Schießübungen, die nur von einem Teilnehmer absolviert werden und bei denen nicht gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen geschossen werden, darf die Mündung der Waffe nur bis 85 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung gerichtet werden. Frage: Gilt für den Sicherheitwinkel das "SHB AT", wenn die 3F-Sonderregel nicht greift? Wo ist geregelt, was gilt, wenn "nicht nur 1 Teilnehmer" die Übung absolviert? Wo ist geregelt, was gilt, wenn "gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen geschossen werden"? Was gilt, wenn es mehrere Geschoßfänge gibt, z.B. Seitenkugelfänge (vgl. die klare Formulierung im IPSC-KW Regelwerk unter 2.1.2)?
  6. Im 3F-SHB steht: 3F 1.15 „Sweeping“ Als „Sweeping“ bezeichnet man das Überstreichen der eigenen oder einer anderen Person mit der Mündung einer geladenen oder ungeladenen Waffe. Es ist verboten und führt zu einer Disqualifizierung. Frage: Gilt das, so wie es die Regelwerke für IPSC 10.5.5 und Speed Steel® (Sp 03.03.02) anordnen, nur "während der Übung" (wie auch immer man Anfang und Ende definiert) oder immer und überall, wo nicht vollständig verpackte Waffen gehandhabt werden? (z.B. beim Ein- und Auspacken, in der Sicherheitszone, und andere theoretisch denkbare weitere Situationen, die uns das Leben zeigen könnte)
  7. Ich danke Euch für das Gehirnjogging.! Wunderbar, dass mir jetzt auch klar wurde, dass ein auf der y-Achse steigendes Geschoß in Wahrheit fällt, einfach nur, wenn man es eben von einem anderen Bezugspunkt aus sieht. Schön, dass sich die praxisorientierte Aussage ("auf 10 Meter Hochschuss 3-5 cm, passt") unter Einsatz von Raketenmechanik und Quantenphysik verifizieren ließ.
  8. zu 1: Nein, erst steigt es und nach Passieren des Scheitelpunktes fällt es zu 2: die "Zielachse" ist die (gerade) Optische Achse des Strahlenganges zu 3: Bei Fleckschuss das zweite Mal im Ziel, beim Hochschuss erst nach dem Ziel. zu 4: ja nee, is klar - also nein! 4.1 Der Schnittpunkt ist abhängig von Offset, Abgangswinkel und Fluggeschwindigkeit bzw. der Flugzeit. 4.2 Der Abstand ist das "Offset" (der Abstand) zwischen Laufseele und Optischer Achse an der Mündung. Visualisiere Dir einfach einen "aufgesetzten Schuss" vor, bei dem Du die Mitte der Scheibe genau im Ziel (egal welche Visierung) hast. Dann hast Du genau den Tiefschuss bei 0 Meter in der Entfernung, die das Offset ausmacht.
  9. zu 1: also "fetter Hochschuss" von 11 cm über Haltepunkt, wenn der Spiegel 20 cm Diameter hat und Du mit Kontrollspalt schießt. zu 2: Der Hochschuss bleibt, nur weniger fett. Da "man" auf 10 Meter vss. eher flotter unterwegs sein will, ist dort der Haltepunkt wohl "mittendruff". Das macht dann bei "Fleck auf 10 m" einen Effekt von o,4 einen Hochschuss von rechnerisch noch 4,4 cm. meine Vorhersage: Hit bei 3-5 cm über Haltpunkt auf 10 Meter - passt!
  10. Die Lösung für alle, die keinen SURT haben: Unter korrekter Anwendung des weitgehend unbekannten, als SPO genehmigten Regelwerkes für Speed Steel®, können Multigunmatches mit de facto unbegrenzten Parcourselementen durchgeführt werden. Machen und gut!
  11. interessante Frage, die allerdings wohl nicht durch meine Ausarbeitung entstanden sein kann. Diese enthält nämlich keine Aussage, die eine solche Frage hervorrufen könnte. Stell die Frage bitte in einem Thread, wo sie hingehört! Eine Antwort bekommst du hier nicht.
  12. wie wäre es mit "einfach mal richtig machen" statt rumzunörgeln?
  13. Jeder, der meinen "NICKNAME" googelt, wird Vieles zu mir, von mir und über mich finden - das ist mir bewusst, das ist gewollt und auch ok für mich. Googelt man "Zakharias" ist das etwas anders, ..... man findet neben "@laura.zakharias.ifbbpro" und "Sophia Zakharias (OlhaSophia) – Profil" noch den Hinweis, "Zakharias is a name steeped in history and biblical significance." Ich trage die Verantwortung für den Inhalt der Ausarbeitung und habe meinen Namen in die Kopfzeile des Dokumentes geschrieben, damit ich als Urheber erkannt werde. Wichtig erscheint es mir, dass aufgrund der - in vielen Fällen bislang wohl abweichenden Handhabung in der Praxis - tatsächlich ein hilfsbereiter Ansprechpartner und nicht nur ein anonymer Forist erkennbar ist. Ich erwarte, dass es aufgrund mir vorliegender, dokumentiert abweichender Äußerungen (wohl erkennbar beleidigter) Verbandsoffizieller, die sich einem sachlichen Gespräch nicht stellen wollen, das übliche "Hintenherumgenörgel" geben wird. Aber auch wenn niemand seinen Fehler zugeben wird sind - womit ich als Nichtfunktionär aber nichts zu tun habe - wohl doch Konsequenzen im Hinblick auf offizielle Verbandspublikationen nötig. Ich legte mit der Kopfzeile im Dokument meine diesbezügliche Urheberschaft - aber nicht in diesem Forum im Allgemeinen meine Identität zum wichtigtuerischen "Herumtröten" - offen. Wenn @Zakharias es trotzdem nötig hat, sich durch das Posten von pseudosarkastischen, wenig beeindruckenden Ausführungen und unter Etiketteverstoß mit superscharfsinnigen Ermittlungsergebnissen hervortun zu müssen, entspricht das mal wieder den mit den üblichen Nörglern und Miesmachern bereits gemachten Erfahrungen über schlechtes Benehmen. Ihm wäre es - ebenso wie den sonst üblichen Nörglern - vermutlich unangenehm, lüftete man seine Identität.
  14. Da hast Du recht, denn auf den Verfasser kommt es überhaupt nicht an. Vielleicht wird es sogar gerade meiner Urheberschaft wegen durch die üblichen Nörgler verrissen und aus Prinzip abgelehnt. Das macht mir nichts aus. Wichtig ist für mich nur, dass der Inhalt gelesen und verstanden wird. Wenn es dann - gern mit Änderungen nach weiterer sachlicher Diskussion - allgemein als richtig erkannt und auch von denen, die es bisher anders gesehen und gehandhabt haben umgesetzt wird, wäre es ein hinreichender Erfolg in der Sache.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.