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webnotar

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  1. Die Lösung für alle, die keinen SURT haben: Unter korrekter Anwendung des weitgehend unbekannten, als SPO genehmigten Regelwerkes für Speed Steel®, können Multigunmatches mit de facto unbegrenzten Parcourselementen durchgeführt werden. Machen und gut!
  2. interessante Frage, die allerdings wohl nicht durch meine Ausarbeitung entstanden sein kann. Diese enthält nämlich keine Aussage, die eine solche Frage hervorrufen könnte. Stell die Frage bitte in einem Thread, wo sie hingehört! Eine Antwort bekommst du hier nicht.
  3. wie wäre es mit "einfach mal richtig machen" statt rumzunörgeln?
  4. Jeder, der meinen "NICKNAME" googelt, wird Vieles zu mir, von mir und über mich finden - das ist mir bewusst, das ist gewollt und auch ok für mich. Googelt man "Zakharias" ist das etwas anders, ..... man findet neben "@laura.zakharias.ifbbpro" und "Sophia Zakharias (OlhaSophia) – Profil" noch den Hinweis, "Zakharias is a name steeped in history and biblical significance." Ich trage die Verantwortung für den Inhalt der Ausarbeitung und habe meinen Namen in die Kopfzeile des Dokumentes geschrieben, damit ich als Urheber erkannt werde. Wichtig erscheint es mir, dass aufgrund der - in vielen Fällen bislang wohl abweichenden Handhabung in der Praxis - tatsächlich ein hilfsbereiter Ansprechpartner und nicht nur ein anonymer Forist erkennbar ist. Ich erwarte, dass es aufgrund mir vorliegender, dokumentiert abweichender Äußerungen (wohl erkennbar beleidigter) Verbandsoffizieller, die sich einem sachlichen Gespräch nicht stellen wollen, das übliche "Hintenherumgenörgel" geben wird. Aber auch wenn niemand seinen Fehler zugeben wird sind - womit ich als Nichtfunktionär aber nichts zu tun habe - wohl doch Konsequenzen im Hinblick auf offizielle Verbandspublikationen nötig. Ich legte mit der Kopfzeile im Dokument meine diesbezügliche Urheberschaft - aber nicht in diesem Forum im Allgemeinen meine Identität zum wichtigtuerischen "Herumtröten" - offen. Wenn @Zakharias es trotzdem nötig hat, sich durch das Posten von pseudosarkastischen, wenig beeindruckenden Ausführungen und unter Etiketteverstoß mit superscharfsinnigen Ermittlungsergebnissen hervortun zu müssen, entspricht das mal wieder den mit den üblichen Nörglern und Miesmachern bereits gemachten Erfahrungen über schlechtes Benehmen. Ihm wäre es - ebenso wie den sonst üblichen Nörglern - vermutlich unangenehm, lüftete man seine Identität.
  5. Da hast Du recht, denn auf den Verfasser kommt es überhaupt nicht an. Vielleicht wird es sogar gerade meiner Urheberschaft wegen durch die üblichen Nörgler verrissen und aus Prinzip abgelehnt. Das macht mir nichts aus. Wichtig ist für mich nur, dass der Inhalt gelesen und verstanden wird. Wenn es dann - gern mit Änderungen nach weiterer sachlicher Diskussion - allgemein als richtig erkannt und auch von denen, die es bisher anders gesehen und gehandhabt haben umgesetzt wird, wäre es ein hinreichender Erfolg in der Sache.
  6. zu 1: Welche Antwort von mir auf welche Frage meinst Du? Magst Du nicht auf meine konkrete Fragen an Dich antworten? zu 2: Ich habe in dem Repost an Dich auf einen vorherigen Post von mir hingewiesen, wo ich das Ziel der Aktivität beschrieben habe. Das war offenbar nicht klar genug, deshalb hier nochmal explizit: " ..... Ein großer Erfolg wäre es aus meiner Sicht, wenn entgegenstehende (falsche) Aussagen von Funktionären, Qualifizierungsrichtlinien und Lehrgangsanbietern sowie anders lautende sonstige Publikationsinhalte hinterfragt, überarbeitet und irgendwann korrigiert würden. Es reichte mir völlig, wenn "Murks" einfach und geräuschlos verschwände, ohne dass ein eigensinniger "Verbandsoffizieller" in seinem Stolz verletzt wird und Gesichtsverlust befürchtend und auf bisher mit Nachdruck kolportiertem Unfug weiterhin beharrt. Wenn das so, wie von mir verfasst, richtig ist und umgesetzt wird, ist es gut aber unspektakulär. Es wird dann darüber kaum mehr gesprochen werden, weil es dann für die Verwaltung keinen Anlass gibt, Kritik zu üben und ggf. Bescheide zu erlassen, über deren Rechtmäßigkeit nach Anfechtung Gerichtsentscheidungen ergehen. Umgekehrt wird aber in Zukunft niemand mehr behaupten können, es nicht gewusst zu haben, wie es richtig geht. .... "
  7. zu 1: Die öffentlich - rechtliche Tatsache des Vorhandenseins der "Befähigung einer Person" aufgrund Ausbildung steht nicht zur Disposition der Verbände. Das Thema "Anerkennung" durch einen Verband ist damit wohl sinnfrei und bloß ein Popanz. Wer (als Standbetreiber oder verbandsangehöriger Verein) meint, dass die "erforderliche Sachkunde" bei einer Person trotz öffentlich-rechtlicher Befähigung nicht vorliegt, unterlässt - als Betreiber - die Bestellung und als Verein die Registrierung und Beauftragung; das wars, alles andere ist aus meiner Sicht anmaßendes Getue! zu 2: Danke!
  8. Danke für Deinen Post. zu 1: Welche Information fehlt Dir? zu 2: Wo und von wem wird das geschrieben? zu 3: Der Begriff Schießleiter ist den waffenrechtlichen Vorschriften unbekannt und deshalb für meine Handreichung irrelevant. zu 4: a) Zum beabsichtigten Verwendungszweck siehe meinen vorhergehenden Post. b) Meine Aussagen enthalten keine "Harmonisierung verbandseigener Begriffsinterpretationen", da ich die - für alle Verbände übereinstimmend geltende - Begrifflichkeit und Rechtslage analysiert habe. c) Die öffentlich - rechtliche Tatsache des Vorhandenseins der "Befähigung einer Person" aufgrund Ausbildung steht nicht zur Disposition der Verbände. Das Thema "Anerkennung" durch einen Verband ist damit wohl sinnfrei und bloß ein Popanz. Wer (als Standbetreiber oder verbandsangehöriger Verein) meint, dass die "erforderliche Sachkunde" bei einer Person trotz öffentlich-rechtlicher Befähigung nicht vorliegt, unterlässt - als Betreiber - die Bestellung und als Verein die Registrierung und Beauftragung; das wars, alles andere ist aus meiner Sicht anmaßendes Getue ohne Grundlage! d) Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Verbände, ihren tatsächlich und rechtlich satzungsunterworfenen Mitgliedern (nicht nur "angehörigen" Vereinen) auf vereinsrechtlicher Grundlage irgendwelche Vorschriften zu machen und darauf basierend dann Anweisungen zu erteilen, was aber logischerweise nicht Inhalt meiner Ausarbeitung zu einem der Rechtslage entsprechenden Vorgehen war.
  9. Danke für Deine Nachfrage. Es handelt sich bei dem Arbeitsergebnis lediglich um praktisch einfach umsetzbare Handlungsempfehlungen aufgrund meiner Analyse der waffenrechtlichen Vorschriften. Es ist von mir derzeit nicht angestrebt, eine behördliche Absegnung oder Anordnung einer Allgemeingültigkeit zu erlangen; dennoch wird es wohl (in der Langfassung) auch Gegenstand einer Dienstberatung von Polizeibehörden werden, die mit der Umsetzung waffenrechtlicher Regelungen befasst sind. Sämtliche Aussagen sind mit Begründungen versehen, sodass eine fachliche Bewertung und sachliche Diskussion darüber möglich sein sollte. Ein großer Erfolg wäre es aus meiner Sicht, wenn entgegenstehende (falsche) Aussagen von Funktionären, Qualifizierungsrichtlinien und Lehrgangsanbietern sowie anders lautende sonstige Publikationsinhalte hinterfragt, überarbeitet und irgendwann korrigiert würden. Es reichte mir völlig, wenn "Murks" einfach und geräuschlos verschwände, ohne dass ein eigensinniger "Verbandsoffizieller" in seinem Stolz verletzt wird und Gesichtsverlust befürchtend und auf bisher mit Nachdruck kolportiertem Unfug weiterhin beharrt. Wenn das so, wie von mir verfasst, richtig ist und umgesetzt wird, ist es gut aber unspektakulär. Es wird dann darüber kaum mehr gesprochen werden, weil es dann für die Verwaltung keinen Anlass gibt, Kritik zu üben und ggf. Bescheide zu erlassen, über deren Rechtmäßigkeit nach Anfechtung Gerichtsentscheidungen ergehen. Umgekehrt wird aber in Zukunft niemand mehr behaupten können, es nicht gewusst zu haben, wie es richtig geht.
  10. Mit herzlichem Dank für die Unterstützung einiger Foristen stelle ich mit der Version 12 eine Kurzfassung des Arbeitsergebnisses zu dieser Thematik zur Diskussion. Ich würde mich freuen, damit etwa Interessierten eine Unterstützung bei der formal korrekten Abarbeitung der waffenrechtllichen Vorgaben bereitstellen zu können. Danke für sachliche Kritik und konstruktive Hinweise!
  11. Beim Shootoff gibt es oft sehr knappe Ergebnisse. Eine Siegerfeststellung durch "Beobachtung" ist damit nicht zu empfehlen. Bei einem E-Popper handelt es sich um einen Doppelpopper mit schräg angeordneten Falllinien der Stahlplatten, was dazu führt, dass die beiden Platten, falls beide liegen, sich teilweise überdecken. Die Platte, die zuerst zum Liegen kommt, zeigt an, wer der Duellsieger ist; dies kann durchaus mal die Platte sein, die nicht zuerst getroffen wurde, wenn sie von der anderen (durch einen besser wirkenden Treffer oder aufgrund Mehrfachbeschuss) "überholt" wurde. Es handelt sich um eine Plattenkonstruktion ("Array"), bei der eine Entscheidung / ein Ergebnis beim Shootoff durch die Lage der beiden Popper sicher ohne Elektronik und die Möglichkeit unterschiedlicher Auffassungen festgestellt werden kann. Wer unten liegt, hat gewonnen! Auf YouTube im STEELSHOOTING-Kanal kannst Du das Konzept und den Aufbau, den sogar ein alter schwacher Mann notfalls alleine bewerkstelligen kann, ansehen: Teil 1 https://youtu.be/Bv3EnIR0M9k Teil 2 https://youtu.be/L5xMuOrd1qs Teil 3 https://youtu.be/e48XJRC88UU Hier kannst Du bei 4:25 sehen, wie die liegenden Popper wieder aufgerichtet werden und dann - während des Hochziehens - erkennen lassen, wer "unten" lag (grün oder rot). Teil 4 https://youtu.be/uXpfRbN4t9E Hier kannst Du bei 1:00 sehen, wie die Popper liegen und wieder aufgerichtet werden. Man sieht - während des Hochziehens - genau, wer "unten" lag (grün oder rot).
  12. Danke an alle, die dabei waren! Es war ein richtiger "Feuerzauber" mit immer ausgeschossenen 7 Runs (4 gewinnt) und mind. 42 Treffer pro Duell. Wir hätten aber gerne noch mehr Starter gehabt, um den Wettkampf noch interessanter zu machen. Dass man sogar auf 8 Meter - wenn es mal schnell gehen muss - den E-Popper verfehlen kann, war für mehrere von uns eine spezielle Erfahrung. Besonders beeindruckend waren die vielen extrem knappen und lautstark gefeierten (bei Speed Steel® erlaubt!) Stringentscheidungen, die der Entscheidungspopper geliefert hat (wer unten liegt, gewinnt). Nur wer mitmacht, kann den grandiosen Spaß nachvollziehen!
  13. zu 1: solange es keiner merkt, behalten sie trotzdem die Anerkennung zu 2: richtig, also sollten sie dem auch gerecht werden zu 3: also sind die Vereinsmitglieder zwar verbandsangehörig aber keine satzungsunterworfene Verbandsmitglieder zu 4: eine rechtsrelevante waffenrechtliche Definition der Mitgliedschaft gibt es, soweit ersichtlich, nicht. zu 5: ich seh das nicht, also hilf mir bitte beim Suchen Achtung! die Bundes-AFD will in ihre Satzung aufnehmen, dass alle Sportschützen in der BRD ab sofort als mittelbare Mitglieder der Partei anzusehen sind.
  14. Geht aber nicht, wenn die Vereine nicht satzungsunterworfene Mitglieder des Verbandes sind! Behauptete Pseudopflichten ohne Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit sind Hirngespinste, bezüglich derer zur Verschleierung gern versucht wird, die rechtlich wohl untaugliche Figur der aufgrund der Verbandssatzung einseitig vermittelten „mittelbaren“ Mitgliedschaft zu bemühen.
  15. Gucken, Anfassen und Handling ist doch nicht altersabhängig - oder?
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