Nein, das siehst Du wohl (für die Regeln das BDS) nicht richtig, denn dort gilt:
bei Kurzwaffen - siehe SHB Teil K (Klickmich) -
Fallscheibe, Art der Visierung: Beliebig (also auch Optik) bei 1316 (GK, K 2.07), 1317 (GK, K 2.07), 1322 (GK, K 2.07), 1519 (KK, K 2.05), 1520 (KK, K 2.05), 1523 (KK, K 2.05)
Speed, Art der Visierung: Beliebig (also auch Optik) bei 1416 (GK, K 2.07), 1417 (GK, K 2.07), 1422 (GK, K 2.07), 1419 (KK, K 2.05), 1420 (KK, K 2.05)
Beachte die Unklarheit bei K 2.07, die durch die semantisch ungenaue Formulierung und das Fehlen von "und/oder" nach den ersten drei Punktaufzählungen und dem Fehlen von Kommata entsteht. In der Praxis scheint der Text wie folgt gelesen zu werden:
"In den Disziplinen „Freie Klasse mind. .30/7,62 mm“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die mindestens eines der nachgenannten Merkmale aufweist:
• optische oder elektronische Visiereinrichtung,
• Mündungsbremse / Kompensator
• Formgriff
oder
• ..... "
und des damit genügen zu lassen, dass einer der aufgezählten Punkte vorliegt, damit die Waffe in die FK30 passt.
K 2.05 Visierung „beliebig“ bzw. „beliebige Optik“
In allen Disziplinen, bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten Waffen ohne Einschränkung erlaubt ist, können auch Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Wird eine „beliebige Optik“ verlangt, dürfen nur Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung oder elektronischen Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
K 2.07 Freie Klasse mind. 7,62 mm/.30
In den Disziplinen „Freie Klasse mind. .30/7,62 mm“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die
• über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung verfügen
• über eine Mündungsbremse / einen Kompensator verfügen
• über eine optische / elektronische Visierung und eine Mündungsbremse / einen Kom-
pensator verfügen
• mit einem Formgriff ausgestattet sind
oder
• wegen anderen technischen Spezifikationen (z. B. zu hohes Waffengewicht) in einer anderen Disziplin der jeweiligen Disziplingruppe nicht eingesetzt werden können.
Bei Langwaffen - siehe SHB Teil L (klickmich) - :
Fallscheibe, Art der Visierung: Beliebige Optik (siehe unten): bei 2510 (GK), 2511 (GK), 2702 (KK), 2714 (KK)
Speed, Art der Visierung: Beliebige Optik siehe unten) bei 4302 (Flinte), 4304 (Flinte), 4602 (KK), 4610 (GK), 4611 (GK), 4614 (KK)
L 14.07.2 „beliebige Optik“
Wird eine „beliebige Optik“ verlangt, dürfen nur Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung oder elektronischen Zieleinrichtungen mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden.