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3Tsd

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  1. Im 3F-SGB steht: 3F 1.17 Grundlegende Sicherheitsbestimmungen Niemals darf sich eine Person vor der Mündung einer geladenen oder unterladenen Waffe befinden. .... Frage: Werden - konkret an dieser Stelle des SHB - mehrere Begriffe verwendet, weil der AT des SHB (Klarstellung in A 5.03) für 3F nicht gilt? Was genau bedeutet "vor"? Wird das durch die Verlängerung der Laufseele in Schussrichtung definiert oder beschreibt dies die räumliche Situation ("weiter down range"), bei der die Differenz der Entfernung der Waffe vom Hauptkugelfang und der Entfernung des vordersten Körperteils der Person zum Hauptkugelfang "größer Null" ist, also die Person näher am Kugelfang als die (liegende) Waffe ist? Wo ist der Unterschied zum Sweeping, also was genau ist hier "anders" als bei 3F 1.15?
  2. im 3F-SHB steht: 3F 1.16 Sicherheitswinkel Bei Schießübungen, die nur von einem Teilnehmer absolviert werden und bei denen nicht gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen geschossen werden, darf die Mündung der Waffe nur bis 85 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung gerichtet werden. Frage: Gilt für den Sicherheitwinkel das "SHB AT", wenn die 3F-Sonderregel nicht greift? Wo ist geregelt, was gilt, wenn "nicht nur 1 Teilnehmer" die Übung absolviert? Wo ist geregelt, was gilt, wenn "gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen geschossen werden"? Was gilt, wenn es mehrere Geschoßfänge gibt, z.B. Seitenkugelfänge (vgl. die klare Formulierung im IPSC-KW Regelwerk unter 2.1.2)?
  3. Im 3F-SHB steht: 3F 1.15 „Sweeping“ Als „Sweeping“ bezeichnet man das Überstreichen der eigenen oder einer anderen Person mit der Mündung einer geladenen oder ungeladenen Waffe. Es ist verboten und führt zu einer Disqualifizierung. Frage: Gilt das, so wie es die Regelwerke für IPSC 10.5.5 und Speed Steel® (Sp 03.03.02) anordnen, nur "während der Übung" (wie auch immer man Anfang und Ende definiert) oder immer und überall, wo nicht vollständig verpackte Waffen gehandhabt werden? (z.B. beim Ein- und Auspacken, in der Sicherheitszone, und andere theoretisch denkbare weitere Situationen, die uns das Leben zeigen könnte)
  4. Ich danke Euch für das Gehirnjogging.! Wunderbar, dass mir jetzt auch klar wurde, dass ein auf der y-Achse steigendes Geschoß in Wahrheit fällt, einfach nur, wenn man es eben von einem anderen Bezugspunkt aus sieht. Schön, dass sich die praxisorientierte Aussage ("auf 10 Meter Hochschuss 3-5 cm, passt") unter Einsatz von Raketenmechanik und Quantenphysik verifizieren ließ.
  5. zu 1: Nein, erst steigt es und nach Passieren des Scheitelpunktes fällt es zu 2: die "Zielachse" ist die (gerade) Optische Achse des Strahlenganges zu 3: Bei Fleckschuss das zweite Mal im Ziel, beim Hochschuss erst nach dem Ziel. zu 4: ja nee, is klar - also nein! 4.1 Der Schnittpunkt ist abhängig von Offset, Abgangswinkel und Fluggeschwindigkeit bzw. der Flugzeit. 4.2 Der Abstand ist das "Offset" (der Abstand) zwischen Laufseele und Optischer Achse an der Mündung. Visualisiere Dir einfach einen "aufgesetzten Schuss" vor, bei dem Du die Mitte der Scheibe genau im Ziel (egal welche Visierung) hast. Dann hast Du genau den Tiefschuss bei 0 Meter in der Entfernung, die das Offset ausmacht.
  6. zu 1: also "fetter Hochschuss" von 11 cm über Haltepunkt, wenn der Spiegel 20 cm Diameter hat und Du mit Kontrollspalt schießt. zu 2: Der Hochschuss bleibt, nur weniger fett. Da "man" auf 10 Meter vss. eher flotter unterwegs sein will, ist dort der Haltepunkt wohl "mittendruff". Das macht dann bei "Fleck auf 10 m" einen Effekt von o,4 einen Hochschuss von rechnerisch noch 4,4 cm. meine Vorhersage: Hit bei 3-5 cm über Haltpunkt auf 10 Meter - passt!
  7. Die Lösung für alle, die keinen SURT haben: Unter korrekter Anwendung des weitgehend unbekannten, als SPO genehmigten Regelwerkes für Speed Steel®, können Multigunmatches mit de facto unbegrenzten Parcourselementen durchgeführt werden. Machen und gut!
  8. interessante Frage, die allerdings wohl nicht durch meine Ausarbeitung entstanden sein kann. Diese enthält nämlich keine Aussage, die eine solche Frage hervorrufen könnte. Stell die Frage bitte in einem Thread, wo sie hingehört! Eine Antwort bekommst du hier nicht.
  9. wie wäre es mit "einfach mal richtig machen" statt rumzunörgeln?
  10. Jeder, der meinen "NICKNAME" googelt, wird Vieles zu mir, von mir und über mich finden - das ist mir bewusst, das ist gewollt und auch ok für mich. Googelt man "Zakharias" ist das etwas anders, ..... man findet neben "@laura.zakharias.ifbbpro" und "Sophia Zakharias (OlhaSophia) – Profil" noch den Hinweis, "Zakharias is a name steeped in history and biblical significance." Ich trage die Verantwortung für den Inhalt der Ausarbeitung und habe meinen Namen in die Kopfzeile des Dokumentes geschrieben, damit ich als Urheber erkannt werde. Wichtig erscheint es mir, dass aufgrund der - in vielen Fällen bislang wohl abweichenden Handhabung in der Praxis - tatsächlich ein hilfsbereiter Ansprechpartner und nicht nur ein anonymer Forist erkennbar ist. Ich erwarte, dass es aufgrund mir vorliegender, dokumentiert abweichender Äußerungen (wohl erkennbar beleidigter) Verbandsoffizieller, die sich einem sachlichen Gespräch nicht stellen wollen, das übliche "Hintenherumgenörgel" geben wird. Aber auch wenn niemand seinen Fehler zugeben wird sind - womit ich als Nichtfunktionär aber nichts zu tun habe - wohl doch Konsequenzen im Hinblick auf offizielle Verbandspublikationen nötig. Ich legte mit der Kopfzeile im Dokument meine diesbezügliche Urheberschaft - aber nicht in diesem Forum im Allgemeinen meine Identität zum wichtigtuerischen "Herumtröten" - offen. Wenn @Zakharias es trotzdem nötig hat, sich durch das Posten von pseudosarkastischen, wenig beeindruckenden Ausführungen und unter Etiketteverstoß mit superscharfsinnigen Ermittlungsergebnissen hervortun zu müssen, entspricht das mal wieder den mit den üblichen Nörglern und Miesmachern bereits gemachten Erfahrungen über schlechtes Benehmen. Ihm wäre es - ebenso wie den sonst üblichen Nörglern - vermutlich unangenehm, lüftete man seine Identität.
  11. Da hast Du recht, denn auf den Verfasser kommt es überhaupt nicht an. Vielleicht wird es sogar gerade meiner Urheberschaft wegen durch die üblichen Nörgler verrissen und aus Prinzip abgelehnt. Das macht mir nichts aus. Wichtig ist für mich nur, dass der Inhalt gelesen und verstanden wird. Wenn es dann - gern mit Änderungen nach weiterer sachlicher Diskussion - allgemein als richtig erkannt und auch von denen, die es bisher anders gesehen und gehandhabt haben umgesetzt wird, wäre es ein hinreichender Erfolg in der Sache.
  12. zu 1: Welche Antwort von mir auf welche Frage meinst Du? Magst Du nicht auf meine konkrete Fragen an Dich antworten? zu 2: Ich habe in dem Repost an Dich auf einen vorherigen Post von mir hingewiesen, wo ich das Ziel der Aktivität beschrieben habe. Das war offenbar nicht klar genug, deshalb hier nochmal explizit: " ..... Ein großer Erfolg wäre es aus meiner Sicht, wenn entgegenstehende (falsche) Aussagen von Funktionären, Qualifizierungsrichtlinien und Lehrgangsanbietern sowie anders lautende sonstige Publikationsinhalte hinterfragt, überarbeitet und irgendwann korrigiert würden. Es reichte mir völlig, wenn "Murks" einfach und geräuschlos verschwände, ohne dass ein eigensinniger "Verbandsoffizieller" in seinem Stolz verletzt wird und Gesichtsverlust befürchtend und auf bisher mit Nachdruck kolportiertem Unfug weiterhin beharrt. Wenn das so, wie von mir verfasst, richtig ist und umgesetzt wird, ist es gut aber unspektakulär. Es wird dann darüber kaum mehr gesprochen werden, weil es dann für die Verwaltung keinen Anlass gibt, Kritik zu üben und ggf. Bescheide zu erlassen, über deren Rechtmäßigkeit nach Anfechtung Gerichtsentscheidungen ergehen. Umgekehrt wird aber in Zukunft niemand mehr behaupten können, es nicht gewusst zu haben, wie es richtig geht. .... "
  13. zu 1: Die öffentlich - rechtliche Tatsache des Vorhandenseins der "Befähigung einer Person" aufgrund Ausbildung steht nicht zur Disposition der Verbände. Das Thema "Anerkennung" durch einen Verband ist damit wohl sinnfrei und bloß ein Popanz. Wer (als Standbetreiber oder verbandsangehöriger Verein) meint, dass die "erforderliche Sachkunde" bei einer Person trotz öffentlich-rechtlicher Befähigung nicht vorliegt, unterlässt - als Betreiber - die Bestellung und als Verein die Registrierung und Beauftragung; das wars, alles andere ist aus meiner Sicht anmaßendes Getue! zu 2: Danke!
  14. Danke für Deinen Post. zu 1: Welche Information fehlt Dir? zu 2: Wo und von wem wird das geschrieben? zu 3: Der Begriff Schießleiter ist den waffenrechtlichen Vorschriften unbekannt und deshalb für meine Handreichung irrelevant. zu 4: a) Zum beabsichtigten Verwendungszweck siehe meinen vorhergehenden Post. b) Meine Aussagen enthalten keine "Harmonisierung verbandseigener Begriffsinterpretationen", da ich die - für alle Verbände übereinstimmend geltende - Begrifflichkeit und Rechtslage analysiert habe. c) Die öffentlich - rechtliche Tatsache des Vorhandenseins der "Befähigung einer Person" aufgrund Ausbildung steht nicht zur Disposition der Verbände. Das Thema "Anerkennung" durch einen Verband ist damit wohl sinnfrei und bloß ein Popanz. Wer (als Standbetreiber oder verbandsangehöriger Verein) meint, dass die "erforderliche Sachkunde" bei einer Person trotz öffentlich-rechtlicher Befähigung nicht vorliegt, unterlässt - als Betreiber - die Bestellung und als Verein die Registrierung und Beauftragung; das wars, alles andere ist aus meiner Sicht anmaßendes Getue ohne Grundlage! d) Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Verbände, ihren tatsächlich und rechtlich satzungsunterworfenen Mitgliedern (nicht nur "angehörigen" Vereinen) auf vereinsrechtlicher Grundlage irgendwelche Vorschriften zu machen und darauf basierend dann Anweisungen zu erteilen, was aber logischerweise nicht Inhalt meiner Ausarbeitung zu einem der Rechtslage entsprechenden Vorgehen war.
  15. Danke für Deine Nachfrage. Es handelt sich bei dem Arbeitsergebnis lediglich um praktisch einfach umsetzbare Handlungsempfehlungen aufgrund meiner Analyse der waffenrechtlichen Vorschriften. Es ist von mir derzeit nicht angestrebt, eine behördliche Absegnung oder Anordnung einer Allgemeingültigkeit zu erlangen; dennoch wird es wohl (in der Langfassung) auch Gegenstand einer Dienstberatung von Polizeibehörden werden, die mit der Umsetzung waffenrechtlicher Regelungen befasst sind. Sämtliche Aussagen sind mit Begründungen versehen, sodass eine fachliche Bewertung und sachliche Diskussion darüber möglich sein sollte. Ein großer Erfolg wäre es aus meiner Sicht, wenn entgegenstehende (falsche) Aussagen von Funktionären, Qualifizierungsrichtlinien und Lehrgangsanbietern sowie anders lautende sonstige Publikationsinhalte hinterfragt, überarbeitet und irgendwann korrigiert würden. Es reichte mir völlig, wenn "Murks" einfach und geräuschlos verschwände, ohne dass ein eigensinniger "Verbandsoffizieller" in seinem Stolz verletzt wird und Gesichtsverlust befürchtend und auf bisher mit Nachdruck kolportiertem Unfug weiterhin beharrt. Wenn das so, wie von mir verfasst, richtig ist und umgesetzt wird, ist es gut aber unspektakulär. Es wird dann darüber kaum mehr gesprochen werden, weil es dann für die Verwaltung keinen Anlass gibt, Kritik zu üben und ggf. Bescheide zu erlassen, über deren Rechtmäßigkeit nach Anfechtung Gerichtsentscheidungen ergehen. Umgekehrt wird aber in Zukunft niemand mehr behaupten können, es nicht gewusst zu haben, wie es richtig geht.
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