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webnotar

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  1. 1- genau 2- wahrscheinlich 3- nein Bei „Bestellung“ durch den Betreiber“ muss er garnichts mitführen. Der geschilderte Fall kann nur im Geltungsbereich der Regeln spielen, die für die „Beauftragte“ Aufsicht nach § 10 Abs. 3 AWaffV gelten. Vermutlich konnte das nötige Beauftragungsschreiben nicht vorgelegt werden. Vielleicht hat der Verein auch die vorgeschriebene Registrierung nicht vorgenommen. Aber auch hier dürfte das Nichtmitführen eines Ausweises kein Bußgeld rechtfertigen, da es keine (mir ersichtliche) Pflicht dazu gibt, deren Nichtbefolgung bußgeldbewehrt ist.
  2. Das alles dürfte in den Bereich der Fabel gehören, denn der „Schießleiter“ ist den waffenrechtlichen Vorschriften fremd. Mach Dich kundig und verbreite bitte nicht solchen Unsinn. Ich rate zur Lektüre der auf der Webseite des BDS LV12 12 veröffentlichen Hndreichung zum Thema.
  3. So sehen es die dafür bundesweit identisch geltenden waffenrechtlichen Vorschriften vor.
  4. Deine Aussage ist zumindest mißverständlich und deshalb gefährlich. Fehler bei dieser Thematik können die Zuverlässigkeit kosten, da es sich ggf. Um OWi-Verstöße gerne waffenrechtlichenVorschriften handeln kann. Die Sachkundigkeit für Aufsichten ist eine „andere“, als die allgemeine für Sportschützen! Guck dir am Besten die auf der Webseite des BDS lv12 veröffentlichte Handreichung zum Thema an, um deine Kenntnisse zu verbessern.
  5. Falsch, also nicht sachkundig!
  6. Das dürfte bei „Dynamics“ nicht immer regelkonform sein! Bitte vor diesem Setup das Regelwerk studieren!
  7. webnotar

    Wer hat Eier?

    Evt sogar auf „gelb“?
  8. webnotar

    Wer hat Eier?

    90 Grad Regel verletzt - DQ
  9. Warte einfach geduldig auf die Endergebnisse. Darin sind dann bestimmt ALLE Ergebnisse in den jeweils anerkennungsfähigen Categories in der Reihenfolge der Leistung regelwerkkonform (bei SteelChallenge siehe SC 4.01, bei Speed Steel® SP 10.03) ausgewiesen, d.h.: * ALLE Teilnehmer sind in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse in Overall gelistet. * Es werden darüberhinaus alle Teilnehmer in den anerkennungsfähigen Categories ( ... Für alle anderen - ausser Junior - Category-Wertungen sind mindestens 5 Meldungen erforderlich.), aber eben nur die Ergebnisse dieser, dort ausgewiesen. * Bei aufgrund zu geringer MELDEZAHLEN nicht zustande gekomenen Categories sind die dort gemeldeten "category-fähigen" Teilnehmer dann einer etwa vorhandenen Zuordnungs- und Auffüllungsregel entsprechend der nächstjüngeren Categorie zugeordnet, sodass es keine Kategorie-Wertung bei weniger als 5 gemeldeten (egal ob angetreten oder nicht!) Startern gibt.
  10. Es sind jetzt vorläufige Ergebnisse (verifyer) auf "steelmatch.de" verfügbar.
  11. In der sind nur 193 Starts
  12. Last Score: 2026-04-25 17:37
  13. Ab sofort ist keine Buchung mehr möglich.
  14. Nein, das siehst Du wohl (für die Regeln das BDS) nicht richtig, denn dort gilt: bei Kurzwaffen - siehe SHB Teil K (Klickmich) - Fallscheibe, Art der Visierung: Beliebig (also auch Optik) bei 1316 (GK, K 2.07), 1317 (GK, K 2.07), 1322 (GK, K 2.07), 1519 (KK, K 2.05), 1520 (KK, K 2.05), 1523 (KK, K 2.05) Speed, Art der Visierung: Beliebig (also auch Optik) bei 1416 (GK, K 2.07), 1417 (GK, K 2.07), 1422 (GK, K 2.07), 1419 (KK, K 2.05), 1420 (KK, K 2.05) Beachte die Unklarheit bei K 2.07, die durch die semantisch ungenaue Formulierung und das Fehlen von "und/oder" nach den ersten drei Punktaufzählungen und dem Fehlen von Kommata entsteht. In der Praxis scheint der Text wie folgt gelesen zu werden: "In den Disziplinen „Freie Klasse mind. .30/7,62 mm“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die mindestens eines der nachgenannten Merkmale aufweist: • optische oder elektronische Visiereinrichtung, • Mündungsbremse / Kompensator • Formgriff oder • ..... " und des damit genügen zu lassen, dass einer der aufgezählten Punkte vorliegt, damit die Waffe in die FK30 passt. K 2.05 Visierung „beliebig“ bzw. „beliebige Optik“ In allen Disziplinen, bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten Waffen ohne Einschränkung erlaubt ist, können auch Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Wird eine „beliebige Optik“ verlangt, dürfen nur Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung oder elektronischen Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. K 2.07 Freie Klasse mind. 7,62 mm/.30 In den Disziplinen „Freie Klasse mind. .30/7,62 mm“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die • über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung verfügen • über eine Mündungsbremse / einen Kompensator verfügen • über eine optische / elektronische Visierung und eine Mündungsbremse / einen Kom- pensator verfügen • mit einem Formgriff ausgestattet sind oder • wegen anderen technischen Spezifikationen (z. B. zu hohes Waffengewicht) in einer anderen Disziplin der jeweiligen Disziplingruppe nicht eingesetzt werden können. Bei Langwaffen - siehe SHB Teil L (klickmich) - : Fallscheibe, Art der Visierung: Beliebige Optik (siehe unten): bei 2510 (GK), 2511 (GK), 2702 (KK), 2714 (KK) Speed, Art der Visierung: Beliebige Optik siehe unten) bei 4302 (Flinte), 4304 (Flinte), 4602 (KK), 4610 (GK), 4611 (GK), 4614 (KK) L 14.07.2 „beliebige Optik“ Wird eine „beliebige Optik“ verlangt, dürfen nur Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung oder elektronischen Zieleinrichtungen mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden.
  15. Beim Verkauf vor dem Voreintrag könnte man die Vereinbarungen so oder ähnlich formulieren: „… Die zivilrechtliche Übereignung wird gegen Zahlung des Kaufpreises vereinbart, der sofort fällig ist. Die zivilrechtliche Übergabe zum Zweck der Übereignung erfolgt durch Vereinbarung eines Besitzkonstitutes, aufgrunddessen der Verkäufer die Waffe weiter unmittelbar besitzt, bis der Käufer waffenrechtlich erwerben und unmittelbar darf. Eine waffenrechtliche Überlassung und physische Übergabe erfolgt erst nach Vorliegen einer Erwerbserlaubnis. Bis dahin lagert die Waffe beim Verkäufer und es erhält der Käufer die Waffe vom Verkäufer auf dem Schießstand bei Bedarf vorübergehend zur Nutzung. …. „ dazu könnte man noch Fristen und Rücktrittsrechte für den Fall, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird vereinbaren
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