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Schnuffi

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  1. Der hat sich aber die Nase gepudert.
  2. Händler und Hersteller können im NWR nicht Recherchieren. Zugriff auf das NWR haben nur bestimmte Behörden. Jeder der mit Zugriff im NWR recherchiert, muss den Grund der Recherche angeben. Also, jede Abfrage wird gespeichert, wer Abgefragt hat, welche Behörde und der Grund.
  3. Alles schön und gut, aber die Auskunft hat er noch nicht. Der VDB hat nur ein Urteil. Wenn es um Die Herausgabe geht, dann ist die Akte nicht auffindbar, der Zuständige Beamte nicht im Haus oder ist der Aktenordner abgebrannt. Das ist tatsächlich in MV im Finanzministerium schon passiert. Ich kann mir vorstellen, dass das Urteil vollstreckt werden muss und dann geht es in die 2. Runde.
  4. Du kannst reden? Letztes Jahr hast du nur geschaut und nichts gesagt, nicht einmal Hallo. Hab mir Sorgen um dich gemacht.
  5. Wenn ich eine Waffe an einen Sportschützen, die einen Voreintrag bedarf, die NWR Daten eingebe zeigt es entweder Rot oder Grün an. Ich habe noch nicht versucht zwei Waffen auf einen Vorentrag zu überlassen. Ich kann nicht sagen, ob die Erwerbsberechtigung nach dem überlassen gleich gelöscht wird. Ich habe aber einem Händler, der angeblich keine Erlaubnis mehr hat, zu Testzwecken eine Waffe versucht zu überlassen. Da hat sofort die Rote Lampe ausgeleuchtet und ich habe den Vorgang abgebrochen/storniert.
  6. Ich arbeite auch täglich mit dem NWR, Handel Instandsetzung und Herstellung. Abfragen kann ich nur meinen Bestand, sowie die Rep. und verwahr Waffen. Weiteres ist nicht möglich, das kann nur der SB. Nichtmal jede Polizeistelle hat da Zugriff drauf. Früher konnte nichtmal die Fachliche Leitstelle des NWR darauf zugreifen. Ob das geändert wurde, Weiß ich nicht.
  7. Denkst du, dass ein Selbststudium am Stammtisch beim 6. Weißbier, oder abends ein paar YT Videos auf dem Handy, gleichwertig wie eine Meisterprüfung ist? Würdest du deine Waffen zu so einem Exberdden zur Reparatur geben?
  8. Nein, sind sie nicht. HK hat welche Ich habe auch welche, der Kriegswaffenliste 29C
  9. @ToniPistole steige in den Handel mit Kriegswaffen ein. Da ist alles Gebührenfrei, auch die Erlaubniss kostet nichts. Man macht auch keine Erwerbsmeldung, sondern eine Halbjährliche Bestandsmeldung. Und es gibt auch keine Aufbewahrungsvorschrift.
  10. Toni, ich habe eine uneingeschränkte Herstellung und Handelserlaubnis. Wenn der Händler auf die 50€ Flinte 100€ draufschlägt und in der Bucht verkauft, arbeitet er für den Mindestlohn oder darunter. Einstellen, dann noch zahlreiche Mails mit Detailfotos und die Abwicklung. Dafür reichen u.U. 4 Stunden nicht. Dazu kommt noch dazu, dass der Händler Gewährleistung geben muss. Jeder, auch ohne BWL Grundkenntnisse weiß, dass man als Gewerbetreibender von 25€ brutto in der Stunde, nicht leben kann. Ich habe deshalb schon einige Waffen in dieser Preisklasse zusammengesägt und entsorgt.
  11. Ich schätze mal, das mit Einführung des NWR etwa 30% der Waffenhändler und Büchsenmacher das Gewerbe aufgegeben haben.
  12. Das VDB Programm ist freiwillig. Man kann ausschließlich mit dem NWR arbeiten. Das ist sehr unübersichtlich, Benutzer unfreundlich. Ich kenne niemanden der nur mit dem NWR arbeitet Es gibt übrigens ein weiteres Programm für den Waffenhandel: HQS. Ich kenne dazu aber keine Details. Das NWR ist das Waffenbuch. Je nachdem um welche Art der Erlaubnis es sich handelt, hat das Programm die entsprechende Funktionen. Wenn man als Händler versucht eine Waffe im NWR aus Einzelteilen zusammen zu bauen, wird das nicht funktionieren. Der 20er im Monat für das VDB Programm ist mit Abstand der geringste Posten bei den Ausgaben.
  13. Das ist der Grund, warum viele Großhändler / Hersteller solche Kleinsthändler nicht beliefern. Da werden Waffen über die WHE für private Zwecke gekauft und um einen Handel zu rechtfertigen, werden die Waffen an Kumpels für den HEK abgegeben. Mit Neid hat das nichts zu tun, aber wenn dann Neuwaffen im Netz zum HEK beworben werden, Freuen sich die Mitbewerber. Das Sicherheitskonzept wird bei Gewerblichen individuell von der Behörde, in Absprache mit dem LKA festgelegt. Wenn die WHE keine Einschränkungen hat, dann wird das Sicherheitskonzept u.U. auf größere Mengen ausgelegt.
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