Zum Inhalt springen

Hunter375

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    18.674
  • Benutzer seit

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    H&K SL8.. weil das so schlecht ist das es schon wieder gut ist!

Letzte Besucher des Profils

6.642 Profilaufrufe

Leistungen von Hunter375

Mitglied +10000

Mitglied +10000 (11/12)

13,2Tsd

Reputation in der Community

  1. Man kann es sich immer schwer machen im Leben.
  2. Den Aufwand kann man sich sparen und das Zeug gleich bel egun verkaufen.
  3. In was für einem Umschlag sollen sie die sonst versenden? Eine WBK ist nur ein Stück Papier.
  4. Entweder bei egun verscherbeln oder bei der Behörde entsorgen, letzteres ist vermutlich die beste Entscheidung.
  5. Nein.. und es sind vier "S" wenn du das erste, das wichtigste vergisst und Pech hast bringen dir die letzten zwei auch nichts
  6. War früher auch bei Gesellschaftsjagden so üblich, Knarre ins Auto und ab zum Wirt. Hat keinen interessiert weil nie was geklaut wurde und es interessiert auch heute viele Jäger und Schützen nicht weil man davon ausgeht das nix passiert. Das wird in 99,99% der Fälle auch ein Leben lang gut gehen.. der jenige der Pech hat ist das Zeug halt dann los und schaut blöd.
  7. Mit Sicherheit, aber das wird nichts ändern weil Behörden und LWB nicht gleich behandelt werden.
  8. Der Staat hat dir vorgeschrieben wie du das Zeug lagern musst, wenn es weg ist wirst du erklären müssen wie es verschwinden konnte. Aus dem Schrank kann es kaum von selbst verschwunden sein. Wie willst da die sichere Aufbewahrung erklären? Dann bleibt nur noch ausserhalb des Schrankes abhanden gekommen.. da brauchst aber dann auch eine sehr gute Ausrede, vorallem wenn du es lange nicht bemerkt hast. Da kann dir der Staat leicht nachweisen das du die Vorschriften nicht eingehalten hast, hättest du wäre das Ding da.
  9. Wenn man das abhandenkommen Zeitnah bemerkt und meldet dürfte das auch kein großes Problem sein. Wenn das Ding im Schrank ist sollte man es ja wohl finden bevor man den Verlust meldet.
  10. Weil man im Jagdbetrieb rein theoretisch eine Kurzwaffe verlieren könnte... wenn du zum Beispiel bei der Gamsjagd von einer Lawine erfasst wirst.. da wirst aber auch eine gute Begründung brauchen. Wenn ein Sportschütze seine Knarre verliert dürfte das mit der Begründung etwas schwerer werden.
  11. Das würde auch nix bringen weil die das Zeug wo anders beschaffen und über Waffenverbote nur lachen.
  12. Selbstrettung ist auch eine Art von Rettung
  13. Nettes Gerät. für welche Zwecke ist die Sichelklinge und die Säge gedacht? An einen Rettungshammer würde auch eine "geschützte Klinge" zum durchtrennen eines Gurtes gehören. Aber für den Zweck ist sowas ja eher nicht gedacht und somit ist das auch kein Problem.
  14. Wenn bei einer Kontrolle eines oder mehrere fehlen ist das mit Sicherheit nicht optimal. Ich würde den Ramsch bei der Behörde entsorgen und mir das bestätigen lassen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.