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a2c

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  1. Nicht jedes Messer mit mehr als 12cm Klinfenlänge ist eine Waffe. Das 30cm lange Küchenmesser darf der Bub zum Apfelscheiden benutzen, das 10cm Bajonett oder Dolch aber nicht.
  2. Man beachte in 34.2 das "gewerbsmäßig", weshalb der Waffenhändler die einzelnen Packungen oder den Karton mit Klebeband zuklebt.
  3. Sowas meinte ich nicht. Selbst wenn er nur einen Nachmittag pro Woche aufmachen kann, wird das zum Abverkauf von EWB-Lagerware helfen und vermutlich weit höhere Preise ermöglichen, wie wenn alles an einen Aufkäufer geht. Selbst wenn er den Endkunden super Preise macht. Keine Ahnung, was man für die WHL/WHE alles braucht, aber im Nachbarort Aschheim gibt es eine Frankonia-Filiale mit etlichen Mitarbeitern in der Branche. Und als Angestellter sind leicht verdiente (Samstag Nachmittag?), nicht zu versteuernde 500€ doch super, zumal man in München wohl im Hauptjob Gehälter hat, wo Lohnerhöhungen sich im Netto nicht so schnell bemerkbar machen wie im Brutto. Die Münchner Waffenhändler haben zudem meist wenig Munitionssorten und teilweise gar keinen Onlineshop mit Auflistung der konkreten Produkte. Waffen-Centrale hatte dabei noch ganz akzeptable Preise (seltener billig wie Sportschützenbedarf Weiß, aber doch günstiger als die anderen Münchner und Frankonia). Nachdem er jetzt schon länger zu hat, wär vermutlich auch schon einiges an angestauter Nachfrage da, wenn er nur einen Nachmittag aufmacht, insofern die Kunden nicht schon woanders gekauft haben.
  4. Es wird insbesondere tageweise und auch geringfügig beschäftigt nebst überdurchschnittliche Bezahlung genannt. Und eine geringfügige Beschäftigung neben dem eigentlichen Beruf ist im Hinblick auf die abzuführende Steuer als normaler Arbeitnehmer maximal lukrativ.
  5. Manche Funktionen sind besser als bei egun. Und die Verbreitung (Liquidität) vereinfacht den Gebrauchtkauf enorm. Wann war das Auffinden von Gebrauchtartikeln jemals so einfach? Es gewinnt halt nicht immer das beste Produkt den Wettbewerb... @schopy: Ich hörte mal, dass das private Einstellen bei ebay jetzt kostenlos sei - du kannst es ja mal dort noch versuchen (nachdem die ja jetzt getrennte Wege gehen...)
  6. Lustig, dass du das grad heute schreibst - die tax stamps kommen laut diesem Artikel von heute wahrscheinlich in review. Was problematischer als die 200$ sind, ist für die Amis scheinbar eher die Wartezeit von durchschnittlich 1 Jahr und dass (laut dem Artikel - ist das so korrekt?) Kauf des Dämpfers vor Beginn der Wartezeit zu erfolgen hat. https://www.zerohedge.com/political/trump-executive-order-may-make-firearms-suppressors-easier-purchase Gibt es Behörden mit 1 Jahr Wartezeit für einen Voreintrag auch in DE? Dann wär es ja echt ziemlich ähnlich, wie @Thomas St. schon andeutete...
  7. Zumindest manche Behörden stellen Dokumente per Zustellungsurkunde (ZU, PZU, "gelber Brief") zu.
  8. @CZM52 , @karlyman, @fuzzy.77: Gutes Hinterfragen - eine Unterscheidung fand ich auch nicht. Entweder wurde mir Mist erzählt oder ich hab es mir falsch gemerkt. Danke für euren Hinweis. Beim Suchen fand ich allerdings: - dass es AWaffV 13 (11), auf den sich WaffVwV 36.2.15 bezieht, nicht mehr gibt - der frühere (11) ist nun dort der (9) - Dass sich aus meiner Sicht 36.2.15 mit 12.3.3.2 beißt, da nicht definiert ist, was "ein längerer Zeitraum" ist:
  9. Der User Germankraut hat keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
  10. In meiner Sachkundeschulung wurde es so gelehrt, dass man bei dem Beispiel des Tankens das Auto als Sportschütze im Blick haben muss - auch beim Bezahlen. Beim Restaurantbesuch (außer solchen mit Glasfassaden) sei das in aller Regel nicht der Fall, daher: Mitreinnehmen und aufpassen, dass dort grad keine öffentliche Veranstaltung läuft (alljährliches, hoch angekündigtes Burgerwettessen). Bei Jägern bei der Jagdausübung ist es wieder ganz was anderes, denn die dürfen Waffen auch länger als Sportschützen unbeaufsichtigt im Auto lassen. Wie so eine Wettkampfteilnahme und Reisen abläuft, habe ich mir nicht im Detail gemerkt bzw. war auch nicht so eindeutig dran.
  11. Ich bin kein Jurist - wie der Abschnitt exakt aus deren Sicht auszulegen ist, weiß ich nicht. Nur: - Der Satz bezieht sich auf den 36.1 iVm dem 36.5, nicht den 36.5 alleine. - Der Satz kam 2017 ins WaffG, steht also noch nicht ewig drin und demzufolge gibt es wohl auch weniger Urteile dazu. - 36.5 gilt nicht bei Altbesitz-Tresoren nach 36.4. Das hieße aus meiner Laiensicht, dass jemandem mit neuem 1er bzgl 52.3.7a eine Straftat begegen kann, beim Nachbarn mit A+B-Schrank das aber keineswegs möglich wäre. - Wird irgendwann mal der 36.4 ersatzlos gestrichen, schlimmstenfalls von heut auf Morgen wie bei der letzten WaffG-Änderung, begingen formal alle Besitzer mit Altbestand eine Straftat, die formal bis zu 3 Jahre Haft nach sich ziehen könnte. Ich war sehr überrascht, den im 52er zu finden und wunderte mich sehr darüber. Bislang las ich als Laie nämlich immer nur vom Aberkennen der Zuverlässigkeit, nicht von Straftaten bei Waffen, die nicht im Tresor waren. PS.: Meine sind alle im Tresor. Mir fehlt nix. Außer all die Waffen, die ich eigentlich gerne hätte, die mir Geldbeutel und WaffG aber versagen.
  12. a2c

    .50 BMG Kauf

    Wie lang sind denn die Lieferzeiten für eine neue? (ergibt sich daraus der hohe angefragte Preis?) Und wie ist das aktuell mit der EWB - welche Disziplin würde aktuell passen für die gelbe und akzeptieren die Ämter .50 bmg für Großwildjagd?
  13. Zerleg es halt und probier es aus. Der Federaus- und -einbau ist das schwierigste, wo man sich am meisten weh tun und etwas kaputtmachen kann und wo man sich daher irgendwas einfallen lassen muss. Aber vielleicht ist es inne ja auch super sauber und die Feder muss gar nicht raus. Es hat schon ein F, d.h. es hatte nie mehr als 7.5 J, ist also kein besonderes von vor 1970 ohne F (und doch erlaubtes). Es ist also aus dem Grund nicht aufhebenswert. Du wirst bessere gebrauchte für grob 100€ ersteigern können. Die würden sich aus finanzieller Sicht eher lohnen. Wenn du aus emotionalen Gründen (Opa) oder aus Hobbyinteresse das zum Laufen bringen willst: Probier es! Das hat aber nichts mit "lohnt sich das" im herkömmlichen Sinne zu tun.
  14. Sieht aus wie ein Weihrauch HW35 F im Fünfeck gab es auch schon eine Weile vor 1970.
  15. Und hast du das getan? Die raten, den Händler dazu aufzufordern, das nachzuweisen, dass du eine Abstellgenehmigung erteilt hättest. https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/paket-verschwunden.html Wenn du eine Abstellerlaubnis erteilt hast: Schon mal DHLs AGB vorm Anklicken gelesen?
  16. Geht man von deiner Aussage aus, müssten ja auch Wahlergebnisse gefälscht sein - und das wär doch schon eine sehr steile Behauptung?
  17. Äh, wegen einer OWi auf eine no-fly-list?
  18. Tja. War nur ein Hinweis. Pacta sunt servanda. Einige Onlinehändler schreiben ja eine Stornomöglichkeit für den Verkäufer in ihre AGB, bei Privaten sah ich bisher nix dergleichen und auf einer Auktionsplattform wird das auch nicht möglich sein. Nachdem manche Sorten nun nicht mehr erhältlich sind und nicht angegeben ist, was für welche verkauft wurden, wär das ggf. ein gefundenes Fressen für einen biestigen Menschen. Am Ende ist es eine einfaches Zivilverfahren, wo die Kosten (und u.U. bestätigte Ansprüche) den Preis der Zündhütchen weit/extrem übersteigen können und was man beim einfachen "Nichtliefern" im Hinterkopf behalten sollte.
  19. Und dabei den möglichen Schadensersatz im Blick behalten - hat der Käufer eine RSV oder ist gar selbst Anwalt, könnte er sich bei nicht mehr verfügbaren Zündhütchen, wo er glaubhaft machen kann, dass er bei seiner Waffe auch keine anderen verfügbaren verwenden kann, den Spaß machen, sehr hoch Schadenersatz zu fordern.
  20. Sowas darf man als Endverbraucher dank EU gar nicht mehr kaufen.
  21. Das haben wir jetzt schon - @Elo hatte da vor kurzem eine Verfügung der Bundespolizei verlinkt, wonach an mehreren Münchner Bahnhöfen allgemein (indirekt zitiert) nix mehr geführt werden dürfe, womit man jemandem eins gescheit über die Rübe ziehen könnte. Problematischer sehe ich bei der Formulierung der EU-Bürger aber eher den unbescholtenen Besuch/Touristen, für die das auch gälte. Für viele Asiaten und Briten wär es vermutlich egal, die kennen das schon - aber für Norweger, Amis oder Schweizer wär es wohl schon eine ungewohnte Einschränkung.
  22. "Quasi alles" (mit deiner Auflistung) fällt unter folgenden Punkt, den @Elo nicht mit zitiert hatte: @Elo Danke - in der neuen sind die Tafelmesser auch nicht mit drin... Naja - wohl dem, der da nicht hin muss.
  23. Man beachte: Die Verfügung im verlinkten Dokument galt nur während der Wiesn 2024. Tafelmesser waren übrigens erlaubt (vom Verbot ausgenommen).
  24. Wo steht, dass Scheren im Fernverkehr und auf öffentlichen Veranstaltungen nicht geführt werden dürfen? edit & PS.: Etwas weiter dazu ausholend: In den Parafen 42 und 42b finde ich keine Scheren.
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