tuersteher
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Das IM BW will übrigens von dieser Sache auch nichts wissen und "sieht keinerlei Probleme". D.h. es will dort noch nicht mal jemand Stellung nehmen oder den Waffenbehörden ein Positionspapier an die Hand geben. Vermutlich solange bis sie feststellen, dass man das Gesetz prima zur Schikane der WBK Inhaber nutzen kann. Es ist zum - und zwar im Strahl! Glücklicherweise bin ich wieder mal nicht betroffen, da ich keine solche Waffe habe. Trotzdem werde ich schon wieder von Schützenkameraden (kann man die noch so nennen?) angefeindet, wenn ich auf das Problem aufmerksam mache. Also wie immer: Nichts sehen, nichts hören und gegen den Überbringer der Botschaft hetzen. Beispiele dafür gibt es auch hier genug. Und wenn es dann schief geht dann jammert man wieder herum. Genau das ist der Grund, warum es immer übler wird mit dem Waffengesetz. Genau solche Leute sind die Ursache allen Übels! Und zwar nicht nur im Waffenrecht.
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Ah , auf dem Level sind wir nun. D.h. wenn "die Rechtsprechung" feststellt, dass VRF zum Überkontingent zählt und damit Wettkämpfe nachgewiesen werden müssen, dann wird das "stehende Rechtsprechung" und somit zum Gesetz. Für was sind nochmal Gesetze da? Sind das dann eher unverbindliche Richtlinien (siehe "Fluch der Karibik")?! Also bitte, bitte bitte @markus_rnd: Rede mit der Behörde, falls die bei ihrer Meinung bleiben lass Dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und trete dann Deinem (und meinem) Verband in der A..., damit sie Dir die Klage finanzieren und somit endlich einmal, ich zitiere @Friedrich Gepperth, "unsere Interessen vertreten". Danach wissen wir dann was Sache, bzw. nach @ASE "stehende Rechtsprechung" aka das Gesetz, ist. Edit: Unerwünschte Aussage zensiert.
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Ohne Fundstelle im Gesetz ist das geschwurbel. Ähnlich der Meinung, VRF sei Überkontingent, oder der Meinung die existierenden 7,5J / F Waffen seien mit der letzten WaffG-Änderung NICHT erlaubnispflichtig geworden. Im Gesetz steht eben etwas anderes. Man kann gerne der Meinung sein, "der Gesetzgeber" hätte aber was anderes gewollt, als im Gesetz steht. Aber das ist dann eben nur geschwurbelt. Kann jeder (illegales) Zeug machen wie er will. Ich beachte jedenfalls - in dieser Reihenfolge: 1. Das Recht des Stärkeren. 2. Das Gesetz. Klar, denn würde auch nur vorzugsweise 2. beachten, würde ich mich zum Opfer behördlicher rechtswidriger Gewalt machen.
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Richtig. Falsch. Laut dem § ist nur notwendig ( ( benötigt für weitere Disziplinen | benötigt zur Ausübung Wettkampf ) & regelmässige Wettkampfteilnahme ) Eigentlich ganz einfache Aussagenlogik. Da gibt es keinen Ansatz für Interpretationen oder gar einer teleologischen Auslegung. Die Bedingungen sind absolut klar und müssen nach dieser Regel nicht mal mit einer eigenen Waffe erfüllt werden (im Gegensatz zu Abs 4).
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Nach dem Gesetz nicht (geht logischerweise ja auch gar nicht, wie ich oben gezeigt habe) - nach der Erfindung mancher Behörden dagegen schon.
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Und daher sollte dringend ein Betroffener klagen! Ich würde es ja machen, bin aber nicht betroffen da ich zwar in BW sitze, meine VRF aber auf Jagschein gekauft wurde und ich daher von den rechtswidrigen Schikanen nicht betroffen bin. Und ausserdem soll gefälligst der Verband mit seiner Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits tragen!
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Aber nicht mit DER EIGENEN WAFFE!!!!!! Under Vollständigkeit halber auch nicht mit JEDER eigenen (ÜK) Waffe!
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Und falls das nicht hilft: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und klagen. Mir ist in Erinnerung, als ob der BDS - um den es hier geht - behauptet (hat), seine Mitglieder würden über ihn wafferechtlichen Rechtschutz geniessen. Und hier ist ein klassicher Fall wo man auf jeden Fall versuchen muss gegen rechtswidrige Bestrebungen der Behörden vorzugehen. Ansonsten kann man in Zukunft jede weitere Einschränkung widerspruchslos aktzeptieren. Weitere Verschärfungen brauchen dann nicht mal mehr ins Gesetz. Die erfinden die hoplophoben Ideologen einfach adhoc selbst.
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Dagegen (Friedrich Gepperth): Das ist defintiv falsch: Für den Erwerb von Waffen ist nämlich das Schiessen mit der zu erwebenden eigenen Waffe keine Voraussetzung. Das ist schon logisch gesehen völlig unmöglich. Eine Waffe kann nicht vor dem Erwerb in meinem Besitz sein.
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Der Voreintrag gilt ja nur 12 Monate. War er dann wenigstens auf das Ende der 6 monatigen Wartefrist datiert oder etwa auf den Anfang?
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Ich bin Mitglied im GSVBW und will beispielsweise nicht wegen eines geführten Schweizer Taschenmessers am falschen Ort - den ich im Vorfeld eventuell nicht mal kenne, da ich nicht bei jedem Schritt 500 verschiedene Verordnungen prüfen bzw. in jedem Detail im Kopf haben kann - meine Zuverlässigkeit, in der Folge mein Hobby, und letztendlich mein Eigentum faktisch ersatzlos abgeben möchte! Aber gut, dass ich da alleine bin und Deine(sic) anderen Mitglieder das alles so wollen!
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Denen hat man gerade erst am Bahnhof ihr schweizer Taschenmesser abgenommen und sie warten auf ihre Verurteilung. Sicherlich sind die ganz begeistert, für die Verursacher derartiger Umtriebe ihren Kopf hinzuhalten.
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Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
tuersteher antwortete auf Thema in Allgemein
Das spräche für ein Miliz-System wie in der Schweiz. Niemand greift mit herkömmlichen Mitteln ein Land an, wenn hinter jeder Tür bewaffnete Bewohner sitzen. Aber man forciert ja eine absolut wehr- und hilflose Bevölkerung. Kein Wunder, wenn die dann nach all der Propaganda in Todespanik ausbricht, wenn sie eine dieser "bösen" Waffen abseits eines Action-Films auch nur im Ansatz zu Gesicht bekommt. -
AR 15 (in Schweden) Jagdwaffen werden zwangsenteignet und an Ukraine gespendet
tuersteher antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Da ist sehr viel zu finden. Und das aus gutem Grund! Falls jemand die parallelen erkennt: Man hat dort damals den Leuten gesagt, gebt eure Waffen ab, denn wir (in diesem Fall die UN Truppen) beschützen euch. Danach standen die Blauheleme daneben und haben (auf Befehl hin sich nicht einzumischen) beim Völkermord zugeschaut. Verständlich, dass die Überlebenden danach Waffen haben möchten. Egal ob legal oder illegal. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Nicht alles findet den Weg in die Presse / ins Internet. Vor allem nicht wenn es nicht einem herrschaftlichen Zweck dient. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
TL;DR: Die (Rechts)Theorie ist super - also alles gut! Ob es in der Praxis dann ganz anders aussieht ist egal. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Deshalb verliert man am Ende - falls man nichts anderes findet - zufällig eine Tüte Koks oder eine 9mm Luger Patrone, die man dan "zufällig" gleich wieder findet. Und schon ist die Aktion gerechtfertigt. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Auch. Zusätzlich habe ich diesen Thread gelesen, lese diesbezügliche andere Beiträge, lese Presseartikel und höre mir Erfahrungen von anderen Betroffenen an. Wenn ich natürlich die Augen ganz fest schliesse und nichts hören möchte (aka Ignoranz) dann ist alles ganz toll. -
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tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Absolut genial: Die gekauften in dieser Sache (Anwälte) machen alles falsch, weil sie die Gesetzeslage nicht kennen. Die Richter sitzen da und lachen sich insgeheim ins Fäustchen, weil der gekaufte Experte das "Zauberwort" für den richtigen Paragraphen nicht auf den Tisch legt. Oder die haben genauswowenig Ahnung von Gesetzen wie diese Anwälte. Irgendwie behaupten die Juristen ja immer, sie hätten die Weiheit mit Löffeln gefressen und kein anderer würde soviel wie sie von der Rechtssprechnung verstehen. Deshalb braucht man auch unbedingt einen Anwalt und nur die absolut besten Juristen dürfen Richter werden. Tatsächlich sind handelt es sich dabei letztendlich zu oft um ahnungslose Stümper oder, viel schlimmere noch, auch nur um Verbrecher. Aber immerhin wissen die immer ganz genau, wie etwas zu interpretieren ist. Nur halt nicht, wenn es darauf ankommt. -
Das ist wie beim Arzt: Wenn da trotz vieler Untersuchungen keine Krankheit gefunden wird, dann wurdest Du einfach noch nicht gut genug untersucht. Ich meine, Waffenbesitzer sind ja bekanntermassen die kriminellsten, extremistischsten und radikalsten Subjekte in diesem Land. Da kann man nicht genau genug hinschauen. Irgend etwas muss sich letztendlich doch finden lassen.
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Doch, das muss alles immer wieder neu. Und ausserdem sind die 30 Jahre besonders schweirig, da ja die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Und wie vor einiger Zeit ein Gericht festgelegt hat bedeutet gelöscht, dass in der Datenbank eine gelöscht Marke zum Datensatz hinzugefügt wird. Da dauert natürlich alles etwas länger, wenn auch die so "gelöschten" Daten gesichtet werden müssen.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
tuersteher antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Man braucht mit einem Erwerb auf gelbe WBK nicht warten, bis die Behörde ihre 7 Monate mit ... verbracht hat. Man kann erwerben und muss innerhalb von 14 Tagen melden. Also: Tag 1: Überlassen an Schützenkamerade. Tag 2: Vom Schützenkameraden erwerben. Ebenfalls Tag 2: Schützenkamerad meldet Erwerb + Überlassung. Schütze meldet Überlassung + Erwerb. Danach kann sich die Behörde Monate bis Jahre Zeit lassen, die ganzen Sachen einzutragen und die Gebühren abzugreifen. Natürlich könnte die Behörde auch vernünftig sein, und den Schützen gegen eine kleine Auflage einfach nicht zur Überlassung zwingen. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
tuersteher antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Genau so! Kostet halt für die Aus- und Eintragung ein paar Euro, was aber maximal zweimal (nach 5 und 10 Jahren) in Ordnung sein sollte. Man muss nicht mal den Händler bemühen. Man kann die Waffe einfach einem Schützenkameraden verschenken, der einem die Waffe dann direkt wieder zurückschenkt (sofern 12/18 + Erwebstreckungsgebot bei beiden Schützen erfüllt sind). Spannend ist, was das entsprechende Amt mit dem Eintrag innerhalb von 14 Tagen macht, wenn die Waffe gerade mal einen Tag im Besitz war. -
Ich schrieb ja bereits - reine Theorie. Praktisch sind Bürger, wenn es gegen die Ieologie/Interessen einer Behörde / der Regierung geht meist als Opfer zu betrachten. Wobei ich bei meinen Klagen sowieso nur vor Gericht gegangen mit, wenn der Fall auf Basis der Gesetzte 120% sicher war. Hat mich in allen drei Fällen aber nicht vor dem Verlust geschützt und die obersten Instanzen (BVerfG / EuGH) haben sich weggeduckt. Im vorliegenden Fall der Sportschützin wäre ich gar nicht erst vor Gericht gegangen. Erstens mal hat sie den Fehler gemacht gegen das Gesetz zu verstossen (auch wenn keinem ein Schaden - ausser durch den Staat Regierung und Behörden letztendlich ihr selbst - enstanden ist) und sich erwischen zu lassen. Zweitens hat das Amt klargestellt hier nicht von der maximal möglichen Schädigung ihres Opfers (ja die Sportschützin ist das Opfer, auch wenn sie es herausgefordert hat) abzusehen. Ich hätte in diesem Fall meine Waffen an mich selbst im Ausland oder einen berechtigten in der Familie "abgegeben" und das Amt machen lassen. Wenn man schon 120% Fälle vor Gericht nicht gewinnen kann, dann so einen Fall erst recht nicht. Vor allem nicht mit einer maximal kompromisslosen, agressiven und feindlichen Waffenbehörde (*) als Gegner. (*) Wäre diese charakterisierung nicht richtig, dann hätte die Behörde es bei einer Verwarnung udn meinetwegen der Abgabe (vorübergehend bis zur Bedürfnisbestätigung) der fraglichen Waffe belassen. Immerhin war bis zu diesem Punkt niemandem ein Schaden entstanden, und es wäre dadurch auch in der Folge keinem ein Schaden enstanden. So hat die Behörde durch ihre Handlung und ohne jede Not eine massive Schädigung der Bürgerin verursacht!