Zum Inhalt springen

tuersteher

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    658
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von tuersteher

  1. Äh nein. Was steht in §58 WaffG? Das Verbot wird nicht wirksam.
  2. Das ist ja ganz offensichtlich nicht der Fall.
  3. Er weiss nun, dass er sich auf Gesetze nicht verlassen kann.
  4. Ich rate jedem Mitglied, diese Frage selbst dem Verband zu stellen. Ist die Antwort nicht zufriedenstellend: AUSTRETEN!
  5. Da warten wir erst mal die ersten Gerichtsurteile ab! Bei Einhandmessern hat man früher auch angenommen, dass Grillen, Bushcraft etc. ein "sozial annerkanter Zweck" zum führen eines solchen Messers ist. Ein paar Richter (BW) haben die Opfer dieses Gesetzes dann eines besseren belehrt: Sie hätten ja auch ein anderes Messer statt des Einhandmessers benutzen können.
  6. Würde ich in einem Kreis mit fragwürden, übergriffigen oder schikanösen Waffenkontrollen wohnen (was glücklicherweise noch nicht der Fall ist), dann würde ich sofort die Waffen streng nach den Vorschriften in einem bewohnten Gebäude aufbewahren - aber nicht in dem von mir bewohnten Gebäude. Dafür dürfte ein anderere Waffenbesitzer - ebenfalls streng nach Vorschrift - seine Waffen im von mir bewohnten Gebäude lagern. Keiner hat auf die Waffen des jeweils anderen Zugriff und bei Kontrollen kann man einfach sicherstellen, dass mindestens zwei Personen die keine feindlichen Absichten hegen anwesend sind.
  7. Dann können wir die Gesetze also vergessen. Ein(!) Gericht setzt ab jetzt die Standards nach den eigenen ideologischen Wünschen!
  8. Mir egal. Wer die Bürger inDeutschland schikaniert und mit übergriffigen und totalitären Massnahmen überzieht - oder kurz gesagt auf die freiheitlich demokratische Grundordnung scheisst - bekommt von mir in Zukunft keine Stimme mehr und ich rate jedem DRINGEND, ebenfalls so zu handeln!
  9. Für entsprechende Altbesitzer mit Meldung wird laut Gesetz das Verbot nicht wirksam. Steht zumindest auch im Gesetz.
  10. Am besten immer sofort die Polizei rufen. Da sind immerhin "gefährliche" Gegenstände und "schwerwiegende" Verstösse gegen das Waffengesetz im Spiel! Und es ist ja nicht auszuschliessen, dass dort dann demnächst eine Straftat passiert und ein Gewalttäter Leute absticht.
  11. Wenn sie so einen übergriffigen totalitären grünen Schwachsinn beschliessen, dann hoffe ich dass kein Waffenbesitzer, kein Messerbesitzer und kein Bürger, der etwas von einer freiheitlich demokratischen Grundordnung hält, denen nochmal seine Stimme gibt. Und dem CDU Abgeordneten werde ich morgen gleich mal mitgeben, dass er sich dann bei den nächsten Wahlen bei der FDP anschauen soll, was mit einer Partei zurecht passiert, die wie ein geistesgestörter auf einen bereits am Boden liegenden und halbtoten Bürger gnadenlos und ununterbrochen weiter eintritt.
  12. Dann bleiben jetzt wohl nur die die FDP Abgeordneten. Wenn die jetzt nicht dagegen stimmen, dann wünsche ich Ihnen für die nächsten 50 Jahre ein scheitern an der 5% Hürde. Von mir aus können die ihren Drecksladen dann auch gleich dichtmachen - ich werde die nie wieder wählen. Den letzten Teil habe ich den FDP Abgeordneten im persönlichen Gespräch auch so mitgegeben. Ausserdem rate ich dann jedem dringend davon ab, in Zukunft der FDP oder einem ihrer Parteimitglieder nochmal eine Stimme zu geben. Auch das habe ich den Abgeordneten "versprochen" - nämlich dass ich dann alles tun werde, damit sie in Zukunft so wenig Stimmen wie möglich bekommen!
  13. Wenn das ein Jurist formuliert hat bzw. so freigegeben hat, dann kann man die juristischen Fakultäten getrost schliessen und die Leute auf Gender-Studies umschulen. Ich meine, wie kann es sein, dass Leute die eine akademische Laufbahn durchlaufen haben, weniger Intelligenz und weniger logisches Denkvermögen besitzen, als eine Küchenschabe?! Nachtrag: Ich möchte mich bei den Küchenschaben entschuldigen - einen Vergleich mit solchen Schwachköpfen habt ihr nicht verdient!
  14. Meine Magazine aus Altbesitz sind allerdings weder für mich, noch für meine Familie "verbotene Magazine", da die Verbotseigenschaft uns gegenüber nicht wirksam wird (§ 58 WaffG Abs 17 Satz 1). Damit können sich für uns keine Aufbewahrungsvorschriften aus diesem Gesetz ergeben, da wir nach eben diesem Gesetz überhaupt keine "verbotene Magazine" besitzen. Wir besitzen nur Magazine, die für andere Personen verbotene Magazine sind. Die müssten die Magazine selbstverständlich entsprechend aufbewahren, was aber unmöglich ist, da sie damit überhaupt keinen Umgang haben dürfen. Nur um das klarszustellen: Die Magazine liegen trotzdem in einem 1er Schrank und die Familie hat keinen Zugriff darauf, da ich keinerlei Vertrauen bezüglich der Gesetze, Behörden und Gerichte habe!
  15. Der VDB hatte vor einigen Monaten darum gebeten, sich zu melden und den Kostenbescheid zur Verfügung zu stellen, wenn man betroffen ist und bereit dagegen vorzugehen. Allerdings nicht für BW. Und da es in meinem speziellen Fall auch noch keine Kosten gab, habe ich das nicht weiter verfolgt. Vielleicht hat das Angebot des VDB jemand hier angenommen, und kann - in einem eigenen Thread - etwas näheres dazu berichten! Wäre ich betroffen gewesen, hätte ich das Angebot definitiv angenommen. Die Zeit, still die Schläge einzustecken und sich blos nicht zu wehren ist definitiv vorbei. Es ist hier nicht 5 vor 12 - nein - es ist bereits 10 nach 12!
  16. Komischerweise verlangen inzwischen die meisten Behörden gerade auch in BW Geld für die nicht vom Waffenbesitzer veranlassten Kontrollen. Und in keinem einzigen Fall der diversen Waffenbehörden, deren Waffenbesitzer ich persönlich kenne, hat dieser die Behörde "durch Antrag oder Pflichtverletzung" zur Kontrolle "gezwungen". Das waren alles die üblichen regelmässigen anlasslosen Kontrollen.
  17. ... allerdings wurde letztes mal bereits angedroht, dass die nächsten Kontrollen voraussichtlich kostenpflichtig werden (BW).
  18. Weil es erstens nicht unabhängig ist und zweitens unabhängig vom Gesetzestext die vorgegebene ideologische Richtung vorantreiben möchte?!
  19. Also ich habe keine Waffenkontrolle bestellt. Auch nicht wenn ein Richter, der ganz offensichtlich keinerlei juristische Vorbildung genossen hat und/oder ein extrem(istisch)er Ideologe ist , so etwas herbeifantasiert. Allerdings wurden mir die bisherigen Waffenkontrollen auch noch nicht in Rechnung gestellt.
  20. (Nachträgliche) Begrenzung der (früher unbegrenzt erteilten) Fahrerlaubnis auf 15 Jahre! Danach kostenpflichtige Verlängerung auf Antrag (der in Zukunft schrittweise mit übergriffigen Schikanen versehen werden kann). Einschränkungen der Fahrerlaubnis B bezüglich Gewicht und Anhänger. Aber gutes Beispiel, dass die Übergriffe und Schikanen gegen die Bürger auch ausserhalb des Waffenrechts vorangetrieben werden!
  21. Ja, das ist die aktuelle mediale Konditionierung der Bevölkerung. Die Meta-Information kann aber auch anders Missinterpretiert werden. Mit ein wenig gutem Willen könnte die Nachricht sogar korrekt erfasst werden. Nämlich dass es sich um eine Beziehungstat gehandelt hat und weder der Beruf des Täters noch das Tatmittel ausschlaggebend war.
  22. Ja. Allerdings erst nach einem nicht elektronisch ausfüllbaren vierseitigen Antrag auf Papier, in dem neben der Anschrift und diversen Bestätigungen eine Liste aller Waffen mit Seriennummer und NWR ID eingetragen werden muss. Da die Waffenbehörden seit Corona keinen Publikumsverkehr mehr haben wollen, muss der Antrag natürlich per Post abgeschickt werden und wird dann innerhalb von 6-12 Monaten von der Behörde beschieden. Sorry, ich hatte gerade ein Deja-Vu und musste an den EFP denken.
  23. Nach der herrschenden (Un)Logik stellen also (alle) Bundeswehrsoldaten ein Problem dar und sollten keinesfalls Waffen in die Hände bekommen.
  24. Ob so ein Versprechen glaubwürdig ist, ist nochmal eine ganz andere Frage. Aber ohne dieses Versprechen ist es in diesem Fall absolut klar, dass es nur Oppositionsgewäsch ohne jede Substanz ist. Und vermutlich auch, dass die CDU bereits selbst weitere Verschärfungen plant.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.