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BigMamma

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  1. Wenn man jede Konsequenz aus irgendeinem Zwischenfall/Unfall/Tragödie als Instrumentalisierung verabscheuen wollte und das in der Vergangenheit immer getan hätte, dann hätte man auch nicht aus seinen Fehlern lernen können. Letztlich ist doch völlig Wumpe, wer die Tatsachen ausspricht, genannt werden müssen sie, denn erst wann man die Probleme auf den Tisch packt, kann man sie auch angehen. Immer dieses Befindlichkeiten- und Animositätengetue, "nein, dass darf man jetzt so nicht sagen, weil da könnten die bösen anderen ja für sich instrumentalisieren". Was soll das immer ? Du würdest den Himmel auch am liebsten sofort als grün bezeichnen, nur weil irgendein Nazi gesagt hat, er sei blau, stimmt's ?
  2. Aha, erzähle das doch mal Eignern von PSM-Pistolen oder kurzen Pumpen. Außerdem braucht es nur ein Besitzverbot und damit ein fehlendes Bedürfnis und fertig ist der Lack, den Rest übernehmen die Eigentümer dann schon selbst. Das ist ja das schöne an dem von euch so angebeteten System.
  3. Siehste.^^
  4. Haben sie damit da unten auch signifikant herum geschossen oder die bloß ein bisschen im Lager herum getragen ?
  5. Im Gebrauch, im Gebrauch, ich wüsste nämlich nicht, das Spanien oder Litauen irgendwo im Gefechtseinsatz damit stehen.
  6. Dann haben wir kein Präzisionsproblem, sondern ein Bedienerproblem.^^ Dann sollten wir wohl besser diese austauschen. Im Ernst, das kann doch nicht so schwer sein, für die paar Hanseln ein paar brauchbare Gewehre zu finden, SIGArms oder FN helfen da bestimmt gern weiter, irgendwo liegen sicher noch ein paar SG550 oder FNC herum.^^
  7. Warum gehen wir denn nicht gleich zurück zum Langbogen ? So wie das klingt, gibt es kein Gewehr auf dieser Welt, dass die "hohen" Ansprüche der BW erfüllen kann.^^
  8. Das war ein guter... ^^ Du zumindest merkst nichts, sonst würdest du so was hier nicht schreiben.
  9. Dann gehe ich lieber mit der Zeit, als mit der Zeit zu gehen, wenn das die einzige Alternative ist.^^
  10. Gibt es das auch ohne Fratzenbruch ?
  11. Das halte ich aber für ein Gerücht. Das Ding sieht halt funky aus und macht sich gut in CS oder COD, mehr aber nicht. Und alle großen wirklich relevanten "Kunden" haben es nicht. Und die Mun.-Diskussion ist müßig, weil von was auch immer geprägt, aber nicht von der Realität. Muss man doch irgendwann mal einfach akzeptieren. Nichts für ungut, aber hier liegst du daneben.
  12. So weit waren wir schon vor Jahren, aber Danke, dass du es noch mal aufgewärmt hast.
  13. Hast du denn schon mal Besitz käuflich erworben ? Ich weiß nicht, was du mir sagen willst, aber Geld gegen Ware ist ein Eigentumsübergang durch Kauf. Damit wird der Eigentümer auch Besitzer, aber ein Besitzer wird eben nicht zwingend auch Eigentümer, nur weil er die Ware zB im Laden mal in die Hand nimmt. Das war es eigentlich schon.
  14. Im Sinne welches Gesetzes ? Nach dem BGB ist der Kauf der Erwerb am Eigentum, denn nur das kann man überhaupt erwerben. Besitz kann man nicht erwerben.
  15. Er sagte nicht, auf welcher Entfernung die Klappfaller standen. Bei uns gibt es die schon auf der 25 m Linie.
  16. Bedenken sollte man aber, 100% von nüscht, ist immer noch nüscht.^^
  17. Und was willst du jetzt dagegen tun ? Wobei ich ja eher nicht denke, dass die Frager alles leseinkompetente Vollhonks sind, ich denke eher die Regulierung ist einfach Murks. Was wäre also deiner Ansicht nach, dann der richtige bzw. bessere Ansatzpunkt, um das Problem zu lösen ?
  18. „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. ... Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“ - Napoleon Bonaparte
  19. Siehst du. Also doch nicht alles so tolle unmissverständlich formuliert. Aber anstelle sich nun die richtige Interpretation zusammen zu puzzeln, sollte man alles dafür tun, dass dieser Vorschriften-Murks endlich dort landet, wo er hingehört, und zwar in die Rundablage P.
  20. Wenn dem so wäre, gäbe es hier nicht die andauernden Fragen dazu. Meinst du nicht auch ?
  21. Die Verwaltungsvorordnung muss der Bürger nicht kennen und diese kann ihm auch egal sein, sie bindet lediglich die Behörde und DARF nicht dem GESETZ widersprechen, den Bürger interessiert nur das GESETZ als solches + die Allgem. Vorschriften dazu. Und im AffG steht genau das: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." Das ist so wischiwaschi formuliert, da kann jeder genau das raus lesen, was er lesen will und viele wollten eben das lesen, was ich oben schrieb, sechs Monate = halbes Kalenderjahr.^^
  22. Ist doch einfach, es klingt so geschrieben nach zwei pro Kalender-Halbjahr, heißt also zwei bis zum 30.06. und zwei ab dem 01.07. ... so haben das fast alle verstanden, die ich kenne... ^^
  23. Woher weiß die WBK ob sie einem Jäger gehört ?
  24. Was, hat er in Kunduz mal den Ex-Platz kehren dürfen ? Siehe André, ein Problem haben und dies auch zu erkennen, geht nicht immer Hand in Hand, schon gar nicht m ÖD.
  25. Klar, die gehen dann nach dem Schießen auch immer vor zur Auswertung und Trefferaufnahme und der Taliban wartet immer brav, bis das alles erledigt ist.
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