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BigMamma

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  1. Indonesien, auch das größte muslimische Land der Welt. Auch wenn es dort auch Ansinnen in einigen Gegenden gibt, das zu ändern. Nun das wiederum würde ich nicht unterschreiben... aber das führt weit, das aufzudröseln. Im Moment gilt aber wirklich der Spruch, den ich mal von einem Israeli gelesen habe: "Nicht alle Araber sind Terroristen, aber alle Terroristen der letzten Jahre waren Araber."
  2. Die nächste Sockenpuppe, die sich ein Fleißkärtchen verdienen möchte... Hast du hiermit getan, die Kärtchen liegen am Ausgang links, darfst dir eins weg nehmen...
  3. Tja, kann man so oder so sehen... das über Bord werfen sämtlicher Prinzipien hat uns nicht zuletzt erst in die Situation gebracht, in der wir uns gerade befinden... wären "wir" unseren Prinzipien treu geblieben und hätten nicht immer nur den leichten Weg gegangen und gebuckelt, müssten wir dieses Thema gar nicht erst behandeln... so schließt sich der Kreis...
  4. Na in keinster Weise... im Gegenteil... der Hr. Franklin war ein großer Staatsmann... ihm verdanken wir (neben der Sommerzeit und dem Blitzableiter) eines der bedeutendsten Werke und viele immer noch gültige (aber oft missachtete) Grundsätze in Sachen freiheitliche Demokratie... Im Normalfall müsste man sein Lebenswerk zur Pflichtlektüre in Geschichte und Gemeinschaftskunde machen...
  5. Warum soll es anderen besser gehen als uns... im Ernst, man kommt schon schwer ins Nachdenken, was aus den Eidgenossen geworden ist, wenn man so manche Meldung in letzter Zeit liest. Der olle Jenatsch dreht sich vermutlich mehrmals pro Tag im Grab um.
  6. Und eben genau DAS würde eben nie passieren, weil eben DAS nicht die Aufgabe der Polizei ist und genau DA liegt eben schon der Grundfehler in deiner Prämisse... das hatte ich dir bereits zu Anfang versucht klar zu machen...
  7. Denkfehler, weiß ich nicht, Lesefehler auf jeden Fall... lies noch mal genau, was ich schrieb...
  8. Echt jetzt ? Und welche ? Würden diese denn auch dafür auf die Straße gehen, auf richtige Kanonen wechseln zu können ? Man kann drauf hoffen, aber ich fürchte, die Deutschen sind einfach nicht mehr die Sorte Mensch dafür... sie wollen einfach Untertanen sein... Hier liegt auch schon dein Denkfehler, du assoziierst Polizei mit persönlicher Sicherheit... Wenn du schon ein Zitat des großen Buchdruckers nutzt... dann darfst du das auch als solches markieren...
  9. Gib mir die Zeit und vor allem den Platz und die Kohle... dann reden wir in 2,5 Jahren noch mal...
  10. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass du irgendwie nicht verstanden hast, was geschrieben wurde... du erzählst mir hier genau das, was oben bereits steht, meinst aber gleichzeitig, darin einen Widerspruch zu deiner Aussage entdeckt zu haben... kommt nur mir das komisch vor ?
  11. Ohne 2/6 und mit voller Portokasse wäre das eine Sache von ein paar Wochen... Und wie soll man einen Bewerb mit dem schießen, was man noch nicht hat ? Ganz einfach, gar nicht, wenn die anderen Knarren dafür alle nicht taugen. Will man das aber können, voila, müssen halt neue her. Einfach, oder ?
  12. Erweitertes Kontingent geht übrigens gänzlich ohne Wettkampfteilnahme mit der gewollten Kanone... ich könnte noch mind. 5 KW durch bekommen, ohne auch nur einen Bewerb dafür geschossen zu haben... aber das habt ihr ja inzwischen raus bekommen...
  13. Und da geht es schon los, so was haben wir hier nicht... die Pöstchen (vulgo Listenplätze) werden von den Partei-Bonzen in der jeweiligen Küche ausgekungelt und nach deren Gusto besetzt... das Stimmvieh darf dann nur noch das Ergebnis abnicken... und dafür bluten... PS: Ist hier schon wieder mal Beiträgefluktuation ?
  14. Er ist und bleibt der Oberdefätist des Forums... da ist jede sek. vertane Zeit...
  15. Warum in die Ferne schweifen, weil das Gute liegt so nah... man nehme einfach die BRD vor 1972...
  16. Ist doch auch egal, selbst wenn, der Blindfisch, der das völlig planlos verbockt hat, darf ruhig in die Öffentlichkeit gezerrt werden...
  17. Wenn es nur das wäre, aber was ist jetzt die Konsequenz daraus (strafrechtlich, disziplinarisch) für den Oberinspektor da ? Ich meine, mit einmal googeln wäre das ganze gleich vor Ort gelöst gewesen...
  18. Da hättest du hier erst mal ein Riesenproblem, wenn du dem Gewaltmonopolisten seine Welt betreten hättest... schöne neue Welt...
  19. Habt ihr alle zu viel Freizeit ? Sucht euch den 2tJob...
  20. Nichts zustimmen und vor allem nichts unterschreiben. Nur so kann man die Chance darauf wahren, dass es am Ende richterlich auf Zulässigkeit geprüft werden kann... Und dann sollte man denen auch einen Denkzettel verpassen... wenn man kann.
  21. Wenn man die Roten hier frei gewähren lies... da hätten wir den schon hinter uns... dann zum bereits 2. Mal, durch die gleiche Mischpoke...
  22. Das sollte man mal vor einem Amtsrichter diskutieren... Wenn man den über die Sachlage aufklärt und der dennoch drauf besteht, dann ist das irgendwo schon a) wider besseren Wissens und b) irgendwo auch Vorsatz... oder denkst du nicht ? Es gibt da übrigens noch einen schönen: § 344 Verfolgung Unschuldiger (1) 1Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
  23. Dann lies dir den mal durch: § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  24. Nöö, das geht besser... Strafanzeige + Strafantrag nach §164 STGB und gleich noch §344 STGB hinterher... macht sich gut in der Perso-Akte...
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