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Hypnodoc

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  1. Wer demontiert sich wegen einer Disziplin ohne Optik diese von einer damit perfekt eingeschossenen Waffe. Nen Teufel werde ich tun und jeder im Verband der einigermaßen was vom Schießsport versteht zeichnet das ohne Probleme ab.
  2. Ich habe zwei CZ P-10 C - eine OR mit Red Dot und eine für normal und Anschlagschaft. Zwei Disziplinen, kein Problem.
  3. Merke: immer 1 besser informiert sein als der SB! zu 3) Für den Erwerb des Bedürfnisses für die Waffe: 12/18 mit erlaubnispflichtigen Waffen. Egal welchen. Für den Erhalt des Bedürfnisses für die Waffe: pro Waffenkategorie (Kurzwaffe/Langwaffe) in den 24 Monaten vor der Überprüfung ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum mit einer Waffe (egal welcher erlaubnispflichtigen) der jeweiligen Waffenkategorie. Lektüre: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html
  4. Darum bekommt die Behörde mein persönliches Schießbuch nie zu Gesicht - dazu fehlt die rechtliche Grundlage. Sie bekommen von mir den Nachweis durch den Verein / resp. 2026 durch den Verband.
  5. Handhabung der Nachweise - auch in Zukunft - gut beschrieben: https://gsvbw.de/bds-disziplinen/mitglied-werden/beduerfniswiederholungspruefung-fuer-sportschuetzen-nach-§-4-abs-4-waffg
  6. wer sagt das? Fortbestand Bedürfnis im Kontigent: Letzte 24 Monate je Kategorie 1 x Quartal oder 6 x in 12 Monaten im Überkontingent: "... jeweils einzelne Waffe!" wie oben, zuzüglich Wettkampfnachweis 12/18 nur bei Antrag!
  7. 12/18 je Kategorie - das gilt nur für Antragstellung! Dann lies es nochmal ganz genau! Fortbestand Bedürfnis im Kontigent: Letzte 24 Monate je Kategorie 1 x Quartal oder 6 x in 12 Monaten im Überkontingent: "... jeweils einzelne Waffe!" wie oben, zuzüglich Wettkampfnachweis
  8. Hast Du noch eine alte gelbe WBK mit dem schönen Text? Der §14(6) WaffG sieht eine Mengenbegrenzung auf 10 Waffen auf die Gelbe WBK vor. Die alte Gelbe WBK (vor 2004) unterliegt einemBestandsschutz nach §58(1) WaffG. Wenn die voll ist, dann geht nur mit offiziellem Bedürfnisantrag auf grüne WBK.
  9. Anderer Gedanke: gilt dann im Umkehrschluss der Wettkampfnachweis der einzelnen Überkontingentwaffe zeitgleich auch als Bedürfnisnachweis der anderen Waffen der selben Kategorie im Grundkontingent?
  10. Ist wie mit Corona - jedes Bundesland darf Bundesgesetzte mit Verwaltungsrichtlinien nach Belieben verschärfen, aber nicht abschwächen.
  11. Stimmt so nicht! Ich habe auch Waffen auf grün, die zwar eine Erwerbsberechtigung benötigen, aber bedürfnisfrei sind. 4mm & 6mm Flobert-Randzünder. Fallen per se auch nicht ins Grundkontingent. Sind es deshalb automatisch Waffen im Überkontingent? Nein, eben nicht.
  12. Das trifft für BW allerdings nicht mehr zu. Hier gilt die Pumpe per se als „Überkontingent“ und es müssen dafür MIT DIESER WAFFE (nicht nur der Kategorie) grundsätzlich Wettbewerbsnachweise geliefert werden. 4/6 reicht dafür (in BW) nicht mehr als Nachweis für das Bedürfnis aus. (Siehe Anhang im Eingangspost) Auch wenn die Pumpe erst die zweite LW ist - oder auch - übertrieben - die einzige Langwaffe wäre.
  13. Baden-Württemberg macht es einem wirklich nicht einfach. Völlig gleichgültig ob das eigentliche Grundkontingent noch überhaupt nicht erreicht ist - ein Vorderschaftrepetierer zählt in BW jetzt automatisch als "Überkontingentwaffe" (siehe Anhang 1. Ergänzung Vollzugshinweise 14 Abs. 5). Das heißt für die "Überkontingentwaffe" reicht in Zukunft ab 01.01.2026 nicht der reine Nachweis über das Schießen mit beiden Kategorien (Lang- & Kurzwaffe) des Verbands (https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm) Es muss zwingend Wettkampf mit der jeweiligen Überkontingentkategorie geschossen werden. (https://bbs-bayern.de/datenschutzuebersicht/9-news/current-events/129-ergebnisse) Macht das jetzt Schule? Wird das Vorgehen von BW jetzt der neue Standard für andere Bundesländer als Blaupause? Wie ist die Handhabung dazu in anderen Bundesländern? 1. Erganzung Vollzugshinweise 14 Abs. 5.docx.pdf
  14. Back to topic Auch Rosenheim, Beantragung Voreinträge .223REM und .357MAG sind 13.11.2024 ans LRA Rosenheim raus, 3. Antrag für VSR 12/76 folgt diese Woche. Bedürfnisbescheinigung dazu folgen die nächsten zwei Wochen von zwei verschiedenen Verbänden. Letzter Kauf war am 01.08.2024 für zwei Waffen (so in Feld 8 eingetragen). Das heißt erwerbsberechtigt bin ich wieder ab 01.02.2025. Bis dahin gebe ich dem LRA Rosenheim gute 10 Wochen Vorlauf und ich hoffe mal darauf, dass das dann rund läuft. Ich vermute aus eigener Erfahrung aber eher nicht! Bin schon froh, wenn dann die Voreinträge stimmen. 😂 Dann kaufe ich die AR und den Revolver recht zeitnah und die Flinte dann - je nach Kauf der vorgenannten) 6 Monate später. Und reiche wieder 2-3 Monat vor Ablauf der "Sperre" die weiteren drei Bedürfnisse ein. Oder es kommt noch was auf gelb. Da ist es mir völlig schnuppe wie lange es dauert. Bis dahin: "Trinken was klar ist, sagen was wahr ist, sammeln was rar ist und schießen was da ist!"
  15. Das war vor 14 Jahren. Seither ist mehr als nur viel passiert. Leider nicht nur zum Guten.
  16. Das ist ein guter Ansatz! Da hab ich schon jahrzehntelang die Kraftfahrrechtsschutz. Soweit hab ich jetzt noch gar nicht gedacht - wenn das Gute liegt so nah! Danke fürs Schubsen!
  17. Weil das Thema anscheinen leider immer mehr präventiv ratsam wird: - Gibt es schon Kollegen, die eine dementsprechende (günstige) Privat-Rechtsschutz haben, die das Thema mit abdeckt? Wenn ja, welche? - Gibt es irgendwelche Empfehlungen oder "Ja-nicht!"-Infos. Über jede Info dankbar. Hab selbst versucht mich mal durch das Thema durchzuforsten, aber mit Versicherungen wird man ja wahnsinnig.
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