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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Hypnodoc antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hahaha! Bei meinem LRA dauert es ja jetzt schon 18 Wochen! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Sauteurer Ü18-Transport mit ID-Abgleich bei persönlicher Übergabe - wie bei Waffen. -
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Wie schön, dass es Morphing gibt. -
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Entspricht doch voll unserer Qualitätsregierung. -
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Kein Wort mehr darüber gefallen. -
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Was ist denn eigentlich gerade los? Drehen jetzt alle am Rad? https://www.focus.de/panorama/welt/33-jaehriger-randalierte-in-mehrfamilienhaus-polizei-erschiesst-messer-angreifer-in-recklinghausen_id_260263842.html -
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Lernt doch einfach mit Eurer Angst umzugehen! Problem gelöst! https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/negative-gefuehle-verstehen-und-bewaeltigen-angst-vor-menschenmassen-nach-solingen-vier-strategien-helfen_id_260259032.html -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
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Und weiter geht's mit Öl ins Feuer ... https://www.focus.de/panorama/welt/in-moers-mann-greift-passanten-mit-messer-an-polizisten-erschiessen-ihn_id_260260560.html -
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Möhre-Ingwer-Chia-Dinkel-Vollkorn! -
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... gibt es nur noch Muffins! -
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Ich traue vor der Wahl gar niemandem! -
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Der Täter von Solingen ist ein Syrer - seit Jahren ohne Anspruch auf Asyl! Und unsere Politik diskutiert ernsthaft über 6 cm Klingenlänge und die Verschärfung vom WaffG. Finde den Fehler! -
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Hypnodoc antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nix gelernt! 0,0! Diese Regierung ist untragbar geworden! Was ist jetzt Schuld? Das Messer oder der Täter? Niemand wäre nach dem Attentat auf dem Breitscheidplatz auf die Idee gekommen, die Hürden für den LKW-Führerschein höher zu schrauben! #WaffG #solingen -
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Hypnodoc antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Weil es gerade so schön rein passt: https://www.titanic-magazin.de/news/interview-mit-einem-profi-zum-waffenrecht-14270/ ;-) -
So, Info ist gekommen: -------------- wir haben die Frage noch einmal prüfen lassen. Die Antwort im Wortlaut: --- Magazine für Randfeuerpatronen unterfallen nicht dem Verbot nach § 2 Abs. 3 iVm Anlage 2 Abschnitt 1. Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.4 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html sind „Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition […], die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können“ verboten. Also keine Magazine für Randfeuermunition. §6 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV schließt aber „halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat“ vom sportlichen Schießen aus. https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html
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Ich hab eher Probleme mit Deiner unübertrefflichen Unhöflichkeit.
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(Als erstes mal der Groß-Kleinschreibung angenommen - Beleidigung fürs Auge - das blutet sonst.) Ja, als ewiger Gastschütze! Spätestens wenn Du eine eigene Waffe für Deinen Sport beantragen möchtest, musst Du Mitglied in einem Verein sein und eine Verbandsmitgliedschaft ist damit obligatorisch. Nach dieser richtet sich alles Weitere bis hin zur Waffe selbst. Und spätestens beim Vereinswechsel mit anderem Dachverband (durch Umzug, etc.) wird es richtig spannend, denn bei den Verbänden gibt es keine einzige Norm, die durch alle Verbände greift. Da gilt dann wieder nur Kraft souveräner Willkür. Warum? Darum: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. (3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt, 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und 3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
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Für gute Lobbyarbeit bin ich gerne bereit etwas für die Gemeinschaft beizusteuern. Vorm Computer zu sitzen und seinen Frust in Foren breittreten bewegt bekanntlich gar nichts. Siehe den "Kollegen" vorher. Aber von denen gibt es genügend. Und: Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau daran kratzt. 😂
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Danke für Deinen Gemeinschaftssinn im Namen aller Schützen. Mach Dein Ding. Aber was willst Du eigentlich hier?
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Und Du unterstellst mir keine Ahnung zu haben. Was ist Dein Problem? Alleine zu Hause frustriert vor dem Rechner zu schimpfen bringt keinen von uns weiter - Veränderung braucht ein Netzwerk! Ein großes & stabiles Netzwerk.