Zum Inhalt springen

Hypnodoc

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    415
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. Gebe ich Dir recht - mein Fehler! 4mmRF ist die Flobert. Diese ist dann bedürfnisfrei, wenn das PTB-Zeichen im Viereck auf der Waffe angebracht ist. Die 7,5 Joule wird bei 4mm kurz & lang durch Konstruktionsmerkmale der Waffe erreicht (reduziert). Im Grunde läuft es auf das Selbe hinaus - geboren als 4mm, unter 7,5 Joule.
  2. So ist auch meine Auffassung davon, allerdings sehen die Ämter das wohl „kraft souveräner Willkür“. Zum Teil wohl auch mit Wechselsystemen.
  3. Flobert-Pistole 4mmM20 - erlaubnispflichtig, bedürfnisfrei, F-Kennzeichnung, Eintragung in grüner WBK. Fällt unter Erwerbsstreckungsgebot? Ja/Nein? Liegt diese dem Regelbedürfnis zu Grunde und nimmt dort einen Platz ein? Ja/Nein? Oder gilt die 2/6er-Regel gilt nur für Sportschützen mit Bedürfnis nach §14 und die bedürfnisfreie Flobert läuft unter §8 und ist von der 2/6er befreit und nimmt auch keinen Platz im Regelbedürfnis ein? Viele alte Beiträge dazu gefunden - allerdings ohne befriedigendes Ergebnis für die Gegenwart.
  4. Es geht ja prinzipiell hier um die Möglichkeiten. Da gehört die Gelbe vermutlich auch dazu - wenn auch erst in frühestens 12 Monaten.
  5. Stimmt. Argument!
  6. Waffengesetz (WaffG) § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
  7. Das war die aktuelle Fassung, oder nicht?
  8. Update: § 14, Abs. 1 WaffG … sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
  9. § 14, Abs.1 WaffG … , sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Heißt jetzt „eines“, dass es nicht mal der „eigene“ Schießsportverband sein muss dem man angehört?
  10. Das stimmt wiederum auch, aber jetzt wird es wirklich spannend wie sich das rechtlich verhält. Nach meiner bescheidenen Meinung muss für erworbene Waffen auf Gelb auch eine entsprechende Disziplin in der Sportordnung vorhanden sein. Wenn auch ohne Bedürfnisbestätigung des angehörigen Verbandes.
  11. Bei der Jagdschein-Lösung nicht, bei der Sportschützen-WBK schon. Von daher fällt Zweitere schon mal weg - mangels „Bedürfnis“. Also nicht „das Bedürfnis“ sondern weil es nicht in der Sportordnung auftaucht.
  12. Mir ist kein Verband bekannt, der eine Disziplin für einen Drilling anbietet.
  13. Weil es noch nicht zur Sprache kam: Kommt die WBK für Sammler eventuell in Frage? oder der Hardcore-Weg: zertifizierte Unbrauchbarmachung
  14. Was ist jetzt eigentlich mit den Gerüchten um einen eigenen VDB-Schießsportverband geworden?
  15. 1. Regel: Wenn Unterlagen zum Amt gehen - macht um Himmels Willen davor von den Unterlagen Kopien! 2. Regel: siehe 1. Regel!
  16. Die sind vermutlich mit Rosenheim verwandt. 😂
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.