@Flo941214:
So siehts aus.
Wenn nicht ausdrücklich auf die Sachmängelfreiheit verzichtet wurde (in dem Fall hättest Du OHNE vorherige Prüfung der Waffe wirklich nicht sehr schlau gehandelt), dann hast Du Anrecht auf einen einwandfrei funktionierenden Gegenstand, in dem Fall Deine besagte Schußwaffe.
Wenn der Kauf erst wenige Tage her ist und der Fehler wie von Dir beschrieben gleich zeitnah nach Kauf beim ersten Gebrauch aufgetreten ist, dann wurde Dir ein mangelhafter Gegenstand verkauft.
Ich würde den Verkäufer höflich fragen, wie er in diesem Fall verfahren möchte, z.B. mit Rücknahme der Waffe und voller Kaufpreiserstattung, Reparatur der Waffe von einem Fachmann bei Übernahme der Reparaturkosten durch den Verkäufer, Feststellung der Wertminderung mit entsprechend anteiliger Rückerstattung des Kaufpreises etc.
Falls eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, würde ich diese ebenfalls kontaktieren und um Hilfe bitten.
Bis zur Klärung des Falles würde ich übrigens entschieden von eigenmächtigen Reparaturen oder Umbauten abraten, um den originalen Kaufzustand bei eventuellen Gutachten zu erhalten.