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sniperd

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Alle Inhalte von sniperd

  1. Hallo bin mal wieder hier. Geiler Thread. Wie immer nur eine Kindergartenartige "Diskussion". Die Frage lautet "Wo bekomme ich die hier" Die Antworten "Wozu braucht man sowas" Zum Schutz vor einem irren Karl Lauterbach der in den Bauch IMPFEN will?!!
  2. Wird in einem meiner Vereine auch knallhart durchgezogen (Jeder Schießstand, jeder Raum, selbst das Gelände außerhalb), ohne Abstimmung der Mitglieder und ohne Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten...
  3. Das war nur ein Witz weil es über Hartmann so manche Gerüchte/Geschichten gibt... Wahrscheinlich war das mit der Verankerung damals noch egal, die deutschen werden halt immer krimineller... So viele Bankautomaten wie aufgesprengt werden, unglaublich kriminelles Land... Da muss man als einer der wenigen vermeintlich (noch) nicht kriminellen natürlich vorsorgen.
  4. Dann sollte man dort nicht kaufen, weil denen ihre Tresore wohl viel zu schlecht sind und deshalb nur verankert als 0/1 gelten. Andere (günstige) Hersteller schreiben auf ihren Internetseiten nichts zu Verankerung.
  5. Also nur weil der Beifahrer besoffen ist, ist eine Kontrolle gerechtfertigt?
  6. Und den alten (gemeldeten) A/B kann man unverankert rumstehen lassen.
  7. In der Tat interessant was in anderen Ländern erlaubt ist.
  8. Auf WO, wo einem jeder bei jeder noch sei kleinen Missinterpretation die Zuverlässigkeit abspricht?
  9. Man kann aber eine Definition von Begriffen als Appendix anhängen, um klar zu machen was in diesem Fall "angemessen" ist oder definieren was "nicht angemessen" ist. Ein einfaches "der Ort der Verwahrung muss abschließbar sein", dann wüsste man ein abschließbarer Kleiderschrank oder Zimmer oder was auch immer sind iO. So weiß man einfach gar nichts und macht es auf gut Glück (oder eben nicht), nur weil man selbst davon ausgeht, dass es angemessen ist (oder eben nicht).
  10. Was bedeutet "unter angemessener Aufsicht"?
  11. Also einfach sein lassen, man macht sich nur Probleme.
  12. Korrekt also ist es wohl generell verboten. Weil ab wann ist es "unter angemessener Aufsicht" wenn man den Raum verlässt?
  13. Was damit genau gemeint sein kann, ist typisch deutsch wischiwaschi. Bei nem Hotel reicht afaik (z.B.) Verschluss in der Hosentasche mitnehmen und Hotelzimmer bei verlassen abschließen, wie das ganze aber bei einem Freund ausschaut, der nichts zum abschließen hat und dem man unterstellen muss er hat für jeden Zimmerschlüssel einen Zweitschlüssel?
  14. Dann wäre alles erlaubt. "We choose truths over facts!"
  15. Um Gottes Willen nein, bei der Menge an Schwachsinn halte ich doch nicht meinen Kopf hin, ich gehe eh meist alleine an den Stand um jegliche Probleme usw. zu vermeiden, da braucht es keine extra Aufsicht und ich habe auch keinen Bock wegen großen Magazinen oÄ angelabert zu werden... Aber mal umgekehrt wieder einmal dumm gefragt, kommst du deiner Pflicht auch 100% nach und kontrollierst jeden ob er die entsprechenden Erlaubnisse hat? Also jedes mal wenn du am Stand bist und jemand neuen siehst erstmal komplette Dokumentenvorlage und -prüfung?
  16. Können wir nicht einfach auch für Jäger das Schießen mit solchen Waffen auf Schießstätten verbieten oder besser diese Waffen gleich ganz verbieten so wie für die Sportschützen schließlich "sieht man solche Waffen ja eher selten". Einfach verbieten, the german way. Gleiches Recht für alle, bzw. kein Recht für alle, Verbote für jeden.
  17. so richtig deutsches Zeug in das WaffG und richtig deutsche finden das richtig geil. Auf dass sich keiner dabei erwischen lässt wie er mit nem Norlite mit normalem Handschutz eines Jägers schießt, dabei können LEUTE STERBEN!!! Denkt doch mal einer an die Kinder! Mal für mich denkdummen, Jäger dürfen keine Gäste einladen oder wenn dann nur mit Sportwaffen?
  18. Was ist der Unterschied zwischen jagdlicher Ausbildung und jagdlichem Training?
  19. Zeigt ihr euch untereinander am Schießstand immer gegenseitig alle eure WBKs, Jagdscheine, Altbesitzanmeldungen und BKA-Ausnahmen um jegliche rechtlichen Probleme zu lösen so wie es sich für "echte Deutsche" gehört? Immer mit ausgestrecktem wedelnden Zeigefinger
  20. Ab wann ist eine jagdliche Ausbildung eine jagdliche Ausbildung? Dürfen nur Sportschützen eine Waffensachkunde machen und darauf hinarbeiten?
  21. §12 WaffG regelt ganz klar, dass man keine Erlaubnis braucht, was für Waffen (Sport oder nicht) ist darin nicht geregelt. Sofern die Waffen erlaubt sind darf der andere auch damit schießen. (SD = Waffe, somit auch egal) Es muss halt eine Schießstätte sein an der sowohl sportlich als auch jagdlich trainiert wird und auch beides zugelassen ist.
  22. @Gearaffe Darfst du deiner Meinung nach einem Gast den du selbst mitbringst eine deiner Sportwaffen geben um ihn damit unter deiner Aufsicht schießen zu lassen?
  23. WaffG §12 gilt "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese" [...] "auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"
  24. Wenn bei einem Unfall der halbe Freundeskreis/Familie stirbt und man sich bei der Totenfeier komplett volllaufen lässt sollte das keine Probleme mit der Zuverlässigkeit erzeugen, macht es aber... Genauso sollte man nicht völlig bekifft oder betrunken mit den Waffen rumhantieren, wenn man beides jedoch strikt voneinander trennt, sollte das keine Probleme verursachen. Jeglicher übermäßiger Konsum jeglicher Substanzen hat schwerwiegende Folgen. Ist der Konsum im Rahmen, ist er ok. So sieht es wohl auch jeder mit nem Bierchen am Wochenende oÄ.
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