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Zerberus

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  1. Ist mir anscheinend bisher entgangen. Woher kommt diese Regelung genau? Wettkämpfe - klar. Weitere besondere Trainingsnachweise - ? Welches Bundesland?
  2. Zerberus

    IPSC STANDARD OPTICS

    Gibt es belastbare frei zugängliche Infos bzgl der Haltbarkeit der Optiken bei Montage auf dem Schlitten und Majorbelastung? Danke
  3. Die Auslegung in B-W scheint mir schon sehr "besonders" zu sein. Hilft den Betroffenen aber nur begrenzt. Geschickter fände ich es wenn die LV für Ihre Mitglieder das antizipieren und "Lösungen" mit geringen Hemmschwellen in der Fläche zur Verfügung stellen. Ganz wichtig wäre mir auch eine aktive Information über (potentielle) Reaktionen der Behörden und die Motivation der Mitglieder sich an den "niedrigschwelligen" Wettbewerben regelmäßig zu beteiligen. Kann jemand mitteilen wie intensiv die Verbände in B-W ihre Mitglieder auf die spezielle Situation hinweisen?
  4. Richtig. Das wäre auch ein Thema, das die Verbände zusammen (Achtung: Wunschdenken) offensiv angehen, d.h. mit den politisch Verantwortlichen besprechen, sollten. Zusätzlich das ganze Thema bei den Mitgliedern bekannt machen und proaktiv "Lösungen" (Wettkämpfe auf niedriger Ebene (Verein), sodass der "Normalschütze" keine Berührungsängste mit der Wettkampfsituation haben muss) bieten. Gilt auch für die LV bei denen die Behörden noch nicht so auftrumpfen wie in B-W. Setzt aber auch eine gewisse Dienstleistermentalität voraus und nicht nur den reinen Verwalter.
  5. Nichts. Machen ist wie wollen nur halt viel krasser. Muss halt jemand organisieren und über den LV anmelden. Diese Möglichkeit sollte auch etwas offensiver von den LV beworben werden. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass das ganze Thema bei der breiten Masse der SpoSch noch gar nicht angekommen ist. Somit werden wohl noch einige furchtbar überrascht sein, wenn ein Schreiben vom Amt kommt und die Aufforderung zum Nachweis der Wettkampfteilnahme erfolgt.
  6. Bei Überkontingent aber doch nur dann wenn tatsächlich eine Wettkampfteilnahme bescheinigt werden kann. Oder hat sich das jetzt wieder geändert? Oder bezog sich Dein Hinweis auf Grundkontingent? Bin verwirrt.
  7. Kennst Du den Hintergrund? Kann aus dem Bild leider keine Rückschlüsse ziehen. Gibt es davon mehrere Fälle, die berichtet werden? Spezielle Modelle betroffen? Schon mal vielen Dank
  8. Hast Du dazu ggfs noch weitere Info?
  9. Gab es in BW im letzten Jahr nicht ein Schreiben vom zuständigen Ministerium wie das gelesen/gehandhabt werden soll (Definitionen, was gilt als Wettkampf, wie viele, ...)? War hier im Forum soweit ich mich erinnere verlinkt. Ist das noch aktuell oder gibt es neue Bestimmungen für die Behörden?
  10. Kann ich leider nichts zu sagen
  11. Über die langen Jahre waren auch ein paar Krücken dabei: PPk-Sonderposten bei Frankonia, neu --> War ne Feder im Abzug nicht so wie sie sollte; ging gar nichts mehr mitten im Training; nicht schön für eine Gebrauchswaffe; miese QC; Handlage zudem für mich nicht angenehm zu schiessen; 7,65 Br auch grenzwertig bei engen Passungen der Waffe und zunehmender Verschmutzung AutoOrd/Thompson Pistole .45 mit 3,5" Schlitten; hat von Anfang an nicht funktioniert; Schussleistung war ok aber Schlitten ist bei unterschiedlichen Mags nach dem letzten Schuss nicht offen geblieben Chiappa M1-Nachbau in 9mmL; keine Ahnung warum das Teil nie dauerhaft zuverlässig zugeführt hat
  12. Vllt eher Sledge Hammer und seine Susi
  13. Wie immer: "Kommt drauf an". Bin jetzt wahrscheinlich nicht repräsentativ, aber bei uns ist es genau umgekehrt. Insgesamt betrachtet aber auch "ziemlich Latte", Hauptsache es gibt die Ehrenamtler überhaupt noch
  14. So lange das aufgrund des sozialen Gefüges des Vereins funktioniert ist das ein guter Ansatz. Meine Beobachtung ist, dass die "Schaffer" (für den Verein) immer weniger werden. Bei Neumitgliedern ist oft kein Verständnis dafür da: "Will doch schiessen und zahle meinen Beitrag. Das muss reichen." Von daher sehe ich es auch als deutlich nachhaltiger an, mit einer Kostenkalkulation zu arbeiten (und damit die Einnahmen zu generieren) die nicht vom guten Willen der "Stützen des Vereins" abhängig ist. Weil wenn die wegbrechen und kein Geld reinkommt ist es halt schnell dunkel.
  15. Klasse Schiessstand. Um was für eine Anlage handelt es sich denn da? Behördenstand oder zivil? Habe ich in der Form noch nicht gesehen. Wird auf die gleichen Ziele dann auch auf weitere Distanzen geschossen oder gibt es dafür dann einen anderen Kugelfang?
  16. Sicher, dass nur das akzeptiert wird? Schon mal mit dem Vorstand darüber gesprochen? Ich denke, dass das Thema bei den wenigen Terminen bei Dir nicht zum ersten Mal aufkommt
  17. Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten.
  18. Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst. Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten.
  19. Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE. Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?
  20. Was hilft es, wenn Du Dich dann mit den Verwaltungsgerichten "rumschlagen musst" um ggfs Deine von der Behörde in Frage gestellte "Zuverlässigkeit" zu retten. Deshalb noch einmal: jeder muss für sich seine Risikofreude definieren
  21. Denke mal, wenn das geklärt wäre bräuchten wir hier keine Diskussion. Scheint in der Praxis bei den zuständigen Ämtern wohl beide Auffassungen vertreten zu werden. Frage ist halt wie jeder damit für sich selbst mit dieser "Unsicherheit" umgeht
  22. Wäre es nicht sinnvoller, eine der beiden JS-KW (falls sportlich nutzbar) nach Vorlage eines sportl Bedürfnisses als Sportwaffe "umtragen" zu lassen und dann das neu freiwerdende Bedürfnis Jagd für die Glock zu nutzen? Kostet wahrscheinlich aber dann zusätzliche Gebühren
  23. Scheint wohl eine weit verbreitete und auch nachvollziehbare Meinung dazu zu sein. Ist das logisch / praktikabel? ....... So lange es dazu keine Klarstellung gibt muss halt jeder davon Betroffene für sich entscheiden wie weit er ins Risiko geht
  24. So hatte ich die letzte Aussage (2 weiter oben) interpretiert Damit wäre aber doch die Verwendung jagdlich (wie weiter oben geschrieben) ausgeschlossen für den Fragenden
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