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Zerberus

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  1. Hast Du dazu ggfs noch weitere Info?
  2. Gab es in BW im letzten Jahr nicht ein Schreiben vom zuständigen Ministerium wie das gelesen/gehandhabt werden soll (Definitionen, was gilt als Wettkampf, wie viele, ...)? War hier im Forum soweit ich mich erinnere verlinkt. Ist das noch aktuell oder gibt es neue Bestimmungen für die Behörden?
  3. Kann ich leider nichts zu sagen
  4. Über die langen Jahre waren auch ein paar Krücken dabei: PPk-Sonderposten bei Frankonia, neu --> War ne Feder im Abzug nicht so wie sie sollte; ging gar nichts mehr mitten im Training; nicht schön für eine Gebrauchswaffe; miese QC; Handlage zudem für mich nicht angenehm zu schiessen; 7,65 Br auch grenzwertig bei engen Passungen der Waffe und zunehmender Verschmutzung AutoOrd/Thompson Pistole .45 mit 3,5" Schlitten; hat von Anfang an nicht funktioniert; Schussleistung war ok aber Schlitten ist bei unterschiedlichen Mags nach dem letzten Schuss nicht offen geblieben Chiappa M1-Nachbau in 9mmL; keine Ahnung warum das Teil nie dauerhaft zuverlässig zugeführt hat
  5. Vllt eher Sledge Hammer und seine Susi
  6. Wie immer: "Kommt drauf an". Bin jetzt wahrscheinlich nicht repräsentativ, aber bei uns ist es genau umgekehrt. Insgesamt betrachtet aber auch "ziemlich Latte", Hauptsache es gibt die Ehrenamtler überhaupt noch
  7. So lange das aufgrund des sozialen Gefüges des Vereins funktioniert ist das ein guter Ansatz. Meine Beobachtung ist, dass die "Schaffer" (für den Verein) immer weniger werden. Bei Neumitgliedern ist oft kein Verständnis dafür da: "Will doch schiessen und zahle meinen Beitrag. Das muss reichen." Von daher sehe ich es auch als deutlich nachhaltiger an, mit einer Kostenkalkulation zu arbeiten (und damit die Einnahmen zu generieren) die nicht vom guten Willen der "Stützen des Vereins" abhängig ist. Weil wenn die wegbrechen und kein Geld reinkommt ist es halt schnell dunkel.
  8. Klasse Schiessstand. Um was für eine Anlage handelt es sich denn da? Behördenstand oder zivil? Habe ich in der Form noch nicht gesehen. Wird auf die gleichen Ziele dann auch auf weitere Distanzen geschossen oder gibt es dafür dann einen anderen Kugelfang?
  9. Sicher, dass nur das akzeptiert wird? Schon mal mit dem Vorstand darüber gesprochen? Ich denke, dass das Thema bei den wenigen Terminen bei Dir nicht zum ersten Mal aufkommt
  10. Was auch immer. Ob dabei Diskussionspotential theoretisch oder auch praktisch gegeben ist, weiss ich nicht. Aus diesem Grund kann ich auch nur meine persönliche Ansicht zu dem Thema widergeben; ich könnte mit der oben genannten Behördenauffassung "leben". Jeder andere mag das für sich selbst unterschiedlich entscheiden und "machen" und dann falls die Diskussion doch losgetreten wird, für "sein gutes Recht" streiten.
  11. Ich geh mal davon aus, dass sich das auf meinen post beziehst. Was wäre denn Deine Lösung? Mülltonne anstecken und streiken? Unterstellt, dass die Behörde eine (warum auch immer) gefestigte Hausmeinung vertritt, wie willst Du die ohne Gericht (d.h. Kosten und viel Zeit!) davon überzeugen, dass sie falsch liegt? Und einfach mal machen .... Wenn Du so mutig bzgl Deiner Zuverlässigkeit bist, kannst Du ja mal den Selbstversuch machen und uns dann berichten.
  12. Grundsätzliche Zustimmung zur Analyse; das wäre pragmatisch. Wir sind aber in DE. Was machst Du denn wenn Deine (eine) Behörde das anders sieht als Du und durch ein "lustiges" Verwaltungsverfahren Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifelt? Und wenn ich die posts weiter oben richtig deute, wird die Auffassung, dass eine strikte Trennung der Verwendung anhand des ursprünglichen Erwerbsbedürfnisses zu erfolgen hat, wohl auch von einigen Behörden offensiv vertreten. Wie sieht dann ein sinnvolles Verhalten aus? Trotzdem ins Risiko gehen oder lieber Ärger vermeiden?
  13. Was hilft es, wenn Du Dich dann mit den Verwaltungsgerichten "rumschlagen musst" um ggfs Deine von der Behörde in Frage gestellte "Zuverlässigkeit" zu retten. Deshalb noch einmal: jeder muss für sich seine Risikofreude definieren
  14. Denke mal, wenn das geklärt wäre bräuchten wir hier keine Diskussion. Scheint in der Praxis bei den zuständigen Ämtern wohl beide Auffassungen vertreten zu werden. Frage ist halt wie jeder damit für sich selbst mit dieser "Unsicherheit" umgeht
  15. Wäre es nicht sinnvoller, eine der beiden JS-KW (falls sportlich nutzbar) nach Vorlage eines sportl Bedürfnisses als Sportwaffe "umtragen" zu lassen und dann das neu freiwerdende Bedürfnis Jagd für die Glock zu nutzen? Kostet wahrscheinlich aber dann zusätzliche Gebühren
  16. Scheint wohl eine weit verbreitete und auch nachvollziehbare Meinung dazu zu sein. Ist das logisch / praktikabel? ....... So lange es dazu keine Klarstellung gibt muss halt jeder davon Betroffene für sich entscheiden wie weit er ins Risiko geht
  17. So hatte ich die letzte Aussage (2 weiter oben) interpretiert Damit wäre aber doch die Verwendung jagdlich (wie weiter oben geschrieben) ausgeschlossen für den Fragenden
  18. Bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe. 2 KW auf JS vorhanden eine weitere als SpoSch soll kommen; auch für die Anwendung oben --> Behörde sagt, dass das nicht geht falls zutreffend bzw keine Diskussion gewünscht: wie soll Dir dann mit der 2. KW als SpoSch geholfen werden?
  19. Selbst wenn es das nicht beim BDS gäbe, könnte man ja immer noch einem anderen Verband beitreten. Drops gelutscht.
  20. Schön wäre es gewesen, wenn man dem Antragsteller die Passage im genannten Kommentar auf die Bezug genommen wurde auch zur Verfügung gestellt hätte. Es soll ja schon mal vorgekommen sein, dass Zitate, die eine für den Zitierenden gewünschte Schlussfolgerung bringen, sich auf einen ganz anderen und nicht vergleichbaren Sachverhalt bezogen haben. Insoweit würde es mich - unabhängig vom konkreten und erledigten Vorgang - interessieren was an der genannten Stelle tatsächlich geschlussfolgert wurde. Hat zufällig jemand Zugriff auf den Kommentar und kann weiterhelfen? Passt der dort behandelte Sachverhalt zu der Situation des Antragstellers? Oder wurden ggfs vom Sachbearbeiter z.B. Begrifflichkeiten vermengt und daraus eine Fehleinschätzung getroffen?
  21. Wenn die Argumentation zutreffend wäre, dass das Training für jede neu zu beantragende Waffe mit einer Waffe in dem neuen Kaliber vorab erfolgen muss, brauchen wir uns über Sportschiessen keine Gedanken mehr zu machen. Welcher Verein hat denn in allen durch die Sportordnung abgedeckten Kalibern Vereinswaffen? Insoweit gehe ich entweder von einem Missverständnis des Sachbearbeiters bzw. der übergeordneten Stelle aus bzw. einer Vermischung der Voraussetzungen zum Erwerb mit der unschönen Diskussion um die sportliche Aktivität bei "Überkontingentwaffen".
  22. Welche BL`er sind davon betroffen? Bezieht sich das auf alle Verbände?
  23. Genau darüber würde ich mal mit dem LV sprechen. Eventuell ergeben sich ja aus den vom Ablauf unterschiedlichen Disziplinen Besonderheiten (einhändig Schießen, Zeitdruck, ...), die eine weitere auf diese Disziplin zugeschnittene Waffe (in der gleichen Wettkampfklasse) begründen können. Bei Gewicht >2kg könnte die Lauflänge (zzgl fest inststallierter Schulterstütze) eventuell schon für Langwaffe qualifizieren?
  24. Beim LV mal anfragen ob über 1211, 1317 oder 1417 als eigenes Bedürfnis möglich. Alternativ vllt mal bei Silhouette ins Sporthandbuch schauen (Problem ggfs Trainingsmöglichkeit)
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