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  1. Quelle: Tödliche Schüsse in Bad Friedrichshall: Verdächtiger war wohl Mitglied in Schützenverein Zitat:" Er habe die Mitgliedschaft jedoch im Sommer 2024 gekündigt und zuletzt nicht mehr aktiv im Verein geschossen. Während seiner aktiven Zeit im Verein habe er keine eigenen Waffen besessen." Wir werden sehen was kommt, ob was kommt und ob oder was daraus gemacht wird. Inst
  2. Johannsen Schießstandtechnik GmbH bietet so etwas an. https://www.johannsen.de/ Mit etwas Glück haben die auch gebrauchte Steuergeräte für die Anlage. Wir haben unsere Anlage gerade erst instandgesetzt, daher habe ich einige Preise vor Augen. Neben der Drehscheibenanlage an sich, mit Scheibenträgern, benötigst Du einen Elektromotor mit Bremse, ein entsprechendes Getriebe und die Endschalter. Dazu natürlich die Steuerung und Leitungen. So ein Motor mit Getriebe kostet m Internet nicht die Welt, beim o.g. Anbieter natürlich mehr. Dafür sollte, Leistung, Drehzahl und die restliche Konfiguration dann aber passen. Wenn Du sowas selber auf "Verdacht" kaufst, haut es Dir unter Umständen die Anlage auseinander, oder sie dreht in Lichtgeschwindigkeit oder eben Zeitlupe. Die Anlage selber könnte ein guter Schlosser herstellen. Die Steuerung kostet natürlich, aber evtl. gebraucht. Ich empfehle Dir mal den oben genannten Anbieter anzurufen und sich dort direkt zu erkundigen. Zumindest in meinem Fall war der Kontakt recht nett und kompetent. Instandsetzen oder eine Anlage aufstellen kann man sicher selber, wenn die Grundkonfiguration vorhanden ist. So wie bei unserem Verein. Aber von "null" an aufzubauen sehe ich, wie bereits vom Vorposter beschrieben, kritisch. Inst.
  3. In der Grunddrucksache, die den Anträgen vorangeht, sind die o.g. Themen aufgeführt. Hessen unterstützt die niedersächsischen Anträge, dies wurde so kommuniziert. Inst.
  4. In der Abstimmung am heutigen Tag hat der Bundesrat den Anträgen Niedersachsens und Hessens zum Thema "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringe" zugestimmt. Anträge 236-1 und 236-2 Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens nunmehr zeitnah einzuleiten. Die Reden zur Drucksache Drucksache 263/24 waren recht knapp, vermittelten wenig Sachkenntnis und fokussierten sich auf das Thema Messer. Einzig, die Nennung des komplexen unübersichtlichen Waffenrechst ist positiv hervorzuheben. Im Kern geht es um Führverbote, Messer, Schreckschußwaffen, Armbrüsten bzw. deren Erwerb, in einem Nebensatz wird ein Verbot "kriegswaffenähnlicher" halbautomatischer Schußwaffen gefordert. Gut, dass wir so kompetente Politiker haben......... Inst
  5. Ja leider......... Inst
  6. Danke, genau das deckt sich mit meiner Auffassung. Das es so praktiziert wird war mir nicht bekannt. Inst
  7. Vielleicht sollte man zunächst ermitteln, wann die "Überkontingentwaffen" erworben wurden. Ich zitiere mal aus der WaffVwV: Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Wenn sich die Behörden daran halten......... Inst
  8. Vielleicht könnte man als Betroffener alle beteiligten Behörden, im Rahmen des Auskunftsrechts nach DSGVO, anschreiben und umfassend um Auskunft "bitten". Ist für den Betroffenen ja kostenlos, muss unverzüglich erfolgen und kann in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Alle drei Jahre zum Beispiel. Inst
  9. Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 02. März 2012 zu § 14 WaffG 14.2.1 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Dies bezieht sich zwar auf Fälle vor dem 25.07.2009, in welchen das " Grundkontingent" überschritten wurde, ist aber vielleicht für einige interessant die es betrifft. Inst
  10. Älter, aber OK. Bericht hierzu: Inst
  11. Ja, da hast Du recht. International ist das explizite ausgeschlossen. National nicht. Mein Fehler......... DHL äußert sich hierzu wie folgt: "Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen. Waffen können national transportiert werden - wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt........" Sorry Inst
  12. DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut. Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem. Gewerblich sieht das anders aus. Inst
  13. Der Hinweis, zunächst Fabrikmunition diverser Hersteller zu versuchen, wurde ja schon genannt. Ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe bei einem meiner S&W Revolver festgestellt, dass bestimmte Fabrikmunition, bzw. deren Hülsen sich schwerer entfernen lassen als andere. Je dünner die Hülsenwandung und je "günstiger" das Hülsenmaterial, desto mehr dehnt sich die Hülse aus und neigt weniger dazu, in die Ursprungsform zurückzukehren. Mit hohem Druck ist der Effekt noch grösser. Das gilt in meinem Fall nicht nur für Fabrikmunition, sondern auch für die wiedergeladenen Hülsen bestimmter Hersteller. Als dieses Problem bei mir auftrat, habe ich die Kammern nummeriert, jeweils eine Patrone verschossen, die Patronen der entsprechenden Kammer zugeordnet, alle Hülsen vorher und nachher vermessen. Das ganze mit verschiedenen Herstellern. Ein wahnsinniger Aufwand. Letztendlich konnte ich feststellen, dass alle Hülsen im CIP Maß waren und keine Aufbauchungen oder Schleifspuren, die auf Dellen hindeuten, am Hülsenkörper hatten. Demzufolge sollten auch alle Kammern I.O. sein. Ich habe da viel gelernt und beobachtet. Insbesondere, wie stark und unterschiedlich sich Hülsen ausdehnen. Der Bereich in welchem der Zündkanal läuft bleibt von der Expansion eigentlich unberührt. Hier ist schön zu erkennen, wie sehr sich Hülsen ausdehnen. .38 Spl. hat nie Probleme bereitet. Die Hülsen des Herstellers Geco in .357 z.B., verursachen bei mir Schwierigkeiten beim Auswerfen, interessanterweise die Hülsen des selbern Herstellers im meinem S&W in .22lr auch. Da klemmen die Hülsen richtig fest. Die alten Chargen von Geco hingegen, wie auch die .38 Spl. von Geco. bereiten keine Probleme. G.F.L ( Fiocchi ) kann ich als Fabrikpatronen einfach auswerfen, als wiedergeladene Hülse wird es schwieriger, gleiches gilt auch für CBC (Magtech). S&B fallen eigentlich (fast) immer beim Betätigen des Auswerfers heraus, auch als wiedergeladene Hülsen. Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest, wie es weiter geht. Gruß Inst
  14. Das wäre in der Tat eine gute und wichtige Sache! Auch unter dem Gesichtspunkt, die unterschiedliche Anwendung und Auslegung des WaffG und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu, sichtbar zu machen. Inst
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