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Ja, da hast Du recht. Danke für die Richtigstellung. Jedoch gibt es auch bedürfnisfreie Waffen in 4m20 oder 6mm Flobert, deren Energie unter 7,5 Joule liegt und die bedürfnisfrei mit Voreintrag auf WBK erworben werden können. Wie gesagt, da wäre der Büchsenmacher hilfreich. Inst
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Im Gegenteil. Nach meiner Recherche wurden diese Pistolen Ende 1800 bis etwa 1940 z.B. von August Stuckenbrock über Katalog vertrieben. Die "üblichen" Kaliber waren unter anderem auch .22 Kurz, .22 lang für Büchsen und eben auch 6mm Flobert. Da die Waffe mit Sicherheit vor dem Stichtag 01.01.1970 hergestellt wurde, genießt sie Bestandsschutz in der Eigenschaft, dass sie kein F im Fünfeck tragen muss, wenn sie tatsächlich das Kaliber 6 mm Flobert hat und unter 7,5 Joule liegt, was in der Regel anzunehmen ist. Derartige Waffen/Kaliberkombinationen wurden als Zimmer- oder Salonpistolen für Entfernungen bis ca. 10 Meter, eben in Räumlichkeiten zur "Unterhaltung" eingesetzt. Du musst klären lassen, was das tatsächliche Kaliber ist und ob die Bewegungsenergie unter 7,5 Joule liegt, bzw. ob eine entsprechende Kennung auf der Waffe vorhanden ist und wenn nicht, ob diese erforderlich, oder auf Grund des Herstellungszeitpunktes entbehrlich ist. Da ist der Büchsenmacher der Ansprechpartner. Wenn es wirklich 6mm Flobert und unter 7,5 Joule ist, muss das im NWR, bei der Behörde und in der WBK geändert werden. Sofern Du über die Sachkunde verfügst, kannst Du einen Voreintrag für eine entsprechende Waffe beantragen und diese dann damit erwerben. Eine Disziplin ist nicht erforderlich, das "bedürfnisfrei". Die Aufbewahrung ist jedoch die gleiche wie für andere Besitzkartenpflichtige Schusswaffen. Viel Aufwand, aber möglich. Inst
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
inst200 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Jahr fängt ja "gut" an..... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
inst200 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Quelle: Tödliche Schüsse in Bad Friedrichshall: Verdächtiger war wohl Mitglied in Schützenverein Zitat:" Er habe die Mitgliedschaft jedoch im Sommer 2024 gekündigt und zuletzt nicht mehr aktiv im Verein geschossen. Während seiner aktiven Zeit im Verein habe er keine eigenen Waffen besessen." Wir werden sehen was kommt, ob was kommt und ob oder was daraus gemacht wird. Inst -
Johannsen Schießstandtechnik GmbH bietet so etwas an. https://www.johannsen.de/ Mit etwas Glück haben die auch gebrauchte Steuergeräte für die Anlage. Wir haben unsere Anlage gerade erst instandgesetzt, daher habe ich einige Preise vor Augen. Neben der Drehscheibenanlage an sich, mit Scheibenträgern, benötigst Du einen Elektromotor mit Bremse, ein entsprechendes Getriebe und die Endschalter. Dazu natürlich die Steuerung und Leitungen. So ein Motor mit Getriebe kostet m Internet nicht die Welt, beim o.g. Anbieter natürlich mehr. Dafür sollte, Leistung, Drehzahl und die restliche Konfiguration dann aber passen. Wenn Du sowas selber auf "Verdacht" kaufst, haut es Dir unter Umständen die Anlage auseinander, oder sie dreht in Lichtgeschwindigkeit oder eben Zeitlupe. Die Anlage selber könnte ein guter Schlosser herstellen. Die Steuerung kostet natürlich, aber evtl. gebraucht. Ich empfehle Dir mal den oben genannten Anbieter anzurufen und sich dort direkt zu erkundigen. Zumindest in meinem Fall war der Kontakt recht nett und kompetent. Instandsetzen oder eine Anlage aufstellen kann man sicher selber, wenn die Grundkonfiguration vorhanden ist. So wie bei unserem Verein. Aber von "null" an aufzubauen sehe ich, wie bereits vom Vorposter beschrieben, kritisch. Inst.
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In der Grunddrucksache, die den Anträgen vorangeht, sind die o.g. Themen aufgeführt. Hessen unterstützt die niedersächsischen Anträge, dies wurde so kommuniziert. Inst.
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In der Abstimmung am heutigen Tag hat der Bundesrat den Anträgen Niedersachsens und Hessens zum Thema "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringe" zugestimmt. Anträge 236-1 und 236-2 Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens nunmehr zeitnah einzuleiten. Die Reden zur Drucksache Drucksache 263/24 waren recht knapp, vermittelten wenig Sachkenntnis und fokussierten sich auf das Thema Messer. Einzig, die Nennung des komplexen unübersichtlichen Waffenrechst ist positiv hervorzuheben. Im Kern geht es um Führverbote, Messer, Schreckschußwaffen, Armbrüsten bzw. deren Erwerb, in einem Nebensatz wird ein Verbot "kriegswaffenähnlicher" halbautomatischer Schußwaffen gefordert. Gut, dass wir so kompetente Politiker haben......... Inst
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Ja leider......... Inst
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Danke, genau das deckt sich mit meiner Auffassung. Das es so praktiziert wird war mir nicht bekannt. Inst
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Vielleicht sollte man zunächst ermitteln, wann die "Überkontingentwaffen" erworben wurden. Ich zitiere mal aus der WaffVwV: Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Wenn sich die Behörden daran halten......... Inst
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Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
inst200 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Vielleicht könnte man als Betroffener alle beteiligten Behörden, im Rahmen des Auskunftsrechts nach DSGVO, anschreiben und umfassend um Auskunft "bitten". Ist für den Betroffenen ja kostenlos, muss unverzüglich erfolgen und kann in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Alle drei Jahre zum Beispiel. Inst -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
inst200 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Auszug aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 02. März 2012 zu § 14 WaffG 14.2.1 Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten. Dies bezieht sich zwar auf Fälle vor dem 25.07.2009, in welchen das " Grundkontingent" überschritten wurde, ist aber vielleicht für einige interessant die es betrifft. Inst -
Älter, aber OK. Bericht hierzu: Inst
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inst200 folgt jetzt dem Inhalt: Shooting Chrony
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Ja, da hast Du recht. International ist das explizite ausgeschlossen. National nicht. Mein Fehler......... DHL äußert sich hierzu wie folgt: "Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen. Waffen können national transportiert werden - wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt........" Sorry Inst
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DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut. Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem. Gewerblich sieht das anders aus. Inst