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Clayshooter

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  1. Geregelt ist das in Paragraph 39 Abs. 3 der Beschussverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__39.html Sinngemäß steht da, dass du nicht gewerblich wiedergeladene Munition ohne „Kennzeichnungsbrimborium“ weitergeben darfst, sofern der Erwerber Mitglied derselben jagdlichen oder schiesssportlichen Vereinigung ist, der auch der Wiederlader angehört. Voraussetzung ist natürlich, dass der Erwerber eine gültige EWB für diese Munition hat, sofern sie nicht sofort am Stand verbraucht wird. P.S.: Zugelassen werden muss nicht gewerbsmäßig wiedergeladene Munition dafür auch nicht sein (Par. 37 Beschussverordnung)
  2. Die Fälle, von denen ich spreche (alte Kanone hin, verschrotten, identisches Modell zurück mit gleicher Seriennummer) liefen direkt über den Hersteller, nicht über Händler / BüMa. War aber in Zeiten vor dem NWR.
  3. @TriPlex: Es geht aber nicht um eine Reparatur bzw. Den Austausch eines wesentlichen Teils, sondern um eine komplette neue Waffe. Früher (vor dem NWR): Waffe war durch Angabe von Hersteller, Modellbwzeichnung und Seriennummer eindeutig identifiziert. Jetzt: Jede Waffe erhält nach Herstellung bzw. bei Einfuhr zusätzlich eine eindeutige NWR-W-ID. Ich vermute: „Umschreiben“ der W-ID der alten Waffe auf die neue im NWR wird nicht funktionieren. Aber da müssten mal bitte unsere WHL-Inhaber hier sagen, ob das so ist.
  4. Für die Waffen, die ihm gestohlen wurden, hat er das Bedürfnis nachgewiesen. Aber nicht für die neuen, die er als Ersatz dafür erwerben will. Ein subtiler, aber leider ausschlaggebender Unterschied.
  5. Es ist und bleibt nun mal der Erwerb einer neuen Waffe. Und der setzt nach dem Buchstaben des Gesetzes einen Bedürfnisnachweis voraus. Wenn der SB es in solchen Fällen ohne macht, ist das sehr nett und schützenfreundlich, aber persönlich begibt er sich damit rechtlich auf dünnes Eis. Was (in der Vergangenheit) möglich war, ist Folgendes: Waffe zum Hersteller schicken, verschrotten lassen und gleichzeitig dort eine neue (identisches Modell) mit gleicher Seriennummer wie die alte kaufen. Wird aber mit dem NWR so auch nicht mehr möglich sein.
  6. Hatten wir hier schon x-mal. Manche SBS machen es, andere (z.B. meiner) nicht. Wenn es gemacht wird, ist das reiner Goodwill, einen Rechtsanspruch hast du nicht.
  7. Schießen als Nichtmitglied bei Wettbewerben meinte ich.
  8. Sogar das geht beim BDMP. Du schießt als Nicht-Mitglied nur außerhalb der Wertung.
  9. Also, die Disziplin gibt es - nicht beim DSB, aber beim BdMP (Sporthandbuch, C.9.7). Vom BVA genehmigte Sportordnung, nach der kann man mit unter 3“ schießen. Das ist geklärt und nicht das Problem. Hier geht es aber um eine Waffe, die mit dem Bedürfnis „Erbe“ besessen wird. Und da fürchte ich, dass ASE schon recht hat - mehr als eine sehr sporadische Funktionsprüfung ist nicht drin, auf jeden Fall kein regelmäßiges Training und keine Wettkämpfe (also für den Besitzer, verleihen darf er schon). Total hirnrissig, keine Frage - ist aber wohl so vom Gesetzgeber gewollt. Ich kenne schon ein paar Sportschützen, die auch immer mal mit Waffen schießen, die sie auf Erben-WBK besitzen (also nur vom Hörensagen über weitschichtige Bekannte, die kein Internet haben - ihr wisst schon). Da gilt halt dann das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Aber da sollte man schon wissen, mit wem man auf den Stand geht.
  10. Stell dir halt selber einen Leihschein aus, dann ist alles paletti! 😂
  11. Im BDMP-Sporthandbuch steht kein einziges Wort davon, dass ich (egal ob Training oder Wettkampf) nur mit eigenen Waffen schießen darf, geschweige denn nur mit Waffen, die mit einer vom BDMP ausgestellten Bedürfnisbescheinigung erworben worden sind. Weder findet sich so eine Vorschrift im allgemeinen Teil, noch bei der hier einschlägigen Disziplin C.9.7. Praxisbeispiele: 1. Ich habe keine eigene Waffe für Supermagnum und trotzdem schon viele Male bei Ranglistenturnieren mit der Waffe eines Kollegen mitgeschossen. 2. Ich schieße mehrere BDMP-Disziplinen mit Waffen, die mit BSSB-Bescheinigung erworben worden sind. Hat nie jemand Anstoss daran genommen. Und wenn ich jetzt bei C.9.7 einen Wettbewerb mitschiessen will, dann darf ich mir dafür nicht die Waffe eines Kollegen ausleihen? Verstehe ich es richtig, dass du das sagst? Fände ich höchst seltsam.
  12. Clayshooter

    Wo Waffen testen?

    Bis Ulm wirst du nicht fahren wollen. Sonst hätte ich dir das Müller Schießzentrum empfohlen (mszu.de). Der hat eine Riesenauswahl und du kannst alles probieren. Ob er genau die Waffen da hat, die du dir vorstellst, müsstest du halt telefonisch erfragen.
  13. Nur mal für mich als Nicht-Juristen zum Verständnis: D.h., beim Waffenerwerb vom Händler bin ich dann auch von der Erlaubnispflicht freigestellt?? Denn erwerben im waffenrechtlichen Sinne tue ich ja in dem Moment, in dem ich meine Griffel auf das Eisen lege und es aus dem Laden trage. Ist für die Praxis aber eh egal. Wollte nur wissen, ob das okay ist, dass mein JS keine ID hat und das weiß ich ja jetzt. Der Händler wird dann schon wissen, wie das zu laufen hat, wenn ich ihm keine Erlaubnis-ID nennen kann, weil es keine gibt. So long, Clayshooter
  14. Sorry, aber das stimmt m.E. nicht. Der Jagdschein ist sehr wohl eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb aller Langwaffen, die nach dem BJG nicht verboten sind. Was zeige ich denn bisher dem Händler, wenn ich einen Repetierer, eine Flinte oder einen HA auf Lodengrün kaufe? Den Jagdschein und sonst nichts. Zahlen, mitnehmen, anmelden - fertig. Deshalb ja meine Frage, warum die Pappe keine ID hat. Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunitiin aller Art ist der JS übrigens auch noch.
  15. Danke! Also lege ich beim Waffenerwerb auf Lodengrün beim Händler auch künftig nur die Pappe vor, gebe zusätzlich meine Personen-NWR-ID an und gut ist. 😎
  16. Ich habe mir mal meine Stammdaten aus dem NWR schicken lassen und festgestellt, dass für meinen Jagdschein keine Erlaubnis-ID angegeben ist. Für alle anderen Erlaubnisse (WBKs, 27-er, EFP) steht die Angabe jeweils dabei. Bevor ich da beim Amt nachhake, wollte ich hier mal fragen, ob das bei euch auch so ist und seine Richtigkeit hat.
  17. Ich wohne und jage zwar auch südlich von Hamburg, aber doch so weit weg von dort, dass mich die Usancen dieses schönen jagd - und waffenfreundlichen Landstrichs nicht wirklich interessieren ... 🤣
  18. Eben. Formal ist es natürlich richtig, dass Bayern nicht sein separates Waffengesetz machen kann. Aber in der Praxis wird bei einer eventuellen Kontrolle hierzulande auch kein Polizist ein Fass aufmachen, wenn am Nachtsichtvorsatz ein IR-Aufheller integriert ist. Außerdem kann man die Teile oder eine Lampe mit Halterung auch einfach abnehmen, wenn man zur Heimfahrt ins Auto steigt. Der Begriff Diskretion kommt zwar im Waffengesetz nicht vor, ist aber trotzdem hilfreich. Ich trage meine Kurzwaffe auch nicht plakativ für jeden sichtbar am Gürtel rum, wenn ich auf dem Heimweg vom Revier noch in ein Geschäft gehe - obwohl ich das darf. Jacke übergezogen und gut ist. Ich bin jetzt auch schon seit 7 Jahren Jäger und seit über 30 Jahren Sportschütze. In all den Jahren wurde ich noch nie auf Waffen kontrolliert, obwohl ich bei verschiedenen Verkehrskontrollen auf die Frage nach dem Woher und Wohin wahrheitsgemäß gesagt habe, dass ich zur Jagd oder zum Schießstand fahre. Waidmannsheil bzw. gut Schuss und gute Fahrt - das war alles. Liegt vielleicht auch daran, wie man den kontrollierenden Beamten begegnet. Mit einem freundlichen Umgangston kommt man meiner Erfahrung nach leichter durchs Leben.
  19. Beim Training ist KW und LW zusammen bei uns auf dem Stand kein Problem. Wenn ich aber ein GK-Kombi Kranzl schieße und ein vernünftiges Ergebnis erzielen will, dann finde ich es auch nicht so prickelnd, wenn der Kollege neben mir mit der 338 LaMa und Mündungsbremse mir eine neue Frisur verpasst. Da das bei uns aber alle so sehen und gegenseitige Rücksicht für uns kein Fremdwort ist, hab es wegen so etwas auch noch nie Diskussionen. Dann wird eben nach dem KW-Wettbewerb noch eine halbe Stunde Langwaffen geschossen. Clayshooter
  20. Du hast völlig recht. Schließlich habe ich ihn ja auch geschafft. 😎 Spaß beiseite: Intellektuelle Höchstleistungen muss da niemand erbringen, das stimmt. Es geht vielmehr um die schiere Menge an Stoff, den du parat haben musst. Wildbiologie (Sch... Enten!!), Wald- und Landbau, Naturschutz („Wann brütet die Mönchsgrasmücke?“), Wildkrankheiten, Hunde, die einschlägigen Rechtsgebiete nicht zu vergessen (Waffenrecht ist da nur eines von vielen). Und in der Mündlichen können sie dich ALLES fragen, Mut zur Lücke funktioniert nur sehr eingeschränkt. Keine Frage, mit entsprechendem Lernaufwand (sprich Zeit und Fleiß) ist das zu packen. Nur sollte man den erforderlichen Einsatz nicht unterschätzen.
  21. Probiers halt, wenn du meinst. Dass der JS nicht wenig Geld kostet, weißt du ja schon. Und aus eigener Erfahrung darf ich dir sagen, dass die Prüfung alles andere als ein Spaziergang ist. Ich rede nicht von der Schriftlichen, die jeder schafft, der in der Vorbereitung genügend Zeit und Sitzfleisch investiert. Und wenn dir in der Praktischen ein Handhabungsfehler unterläuft, dann machst du diesen Prüfungsteil halt nochmal. Aber die Mündliche hat’s in sich. So gebüffelt über Monate hinweg habe ich beim letzten Mal fürs Abitur. Vor der Prüfung war ich nicht sicher, ob ich da nochmal antreten werde, wenn ich es nicht packe. Und ich war beileibe nicht der einzige, der das gesagt hat. Noch ein paar Gedanken: Ich habe (als langjähriger Sportschützen und „spätberufener“ Jäger) lernen müssen, dass die Waffen, die bei vielen Sportschützen auf der „Haben-Wollen-Liste“ ganz oben stehen, für die Jagdausübung meistens suboptimal sind, und umgekehrt. Wenn dein SB nicht ganz hirnlos nur einträgt, was du gekauft hast, merkt der sehr schnell, was los ist. Bei meinem kämst du damit nicht weit. Jeder SB kann dir so viele Steine in den Weg legen, dass dir der Spaß schnell vergeht (Bedürfnis in Zweifel ziehen, Überprüfung persönliche Eignung etc.). Natürlich kannst du dann streiten, kriegst vielleicht auch Recht, aber lustig ist das nicht. Wenn es dir so wichtig ist, jetzt sofort eigene GK-Waffen zum Sportschiessen zu haben, dann mach die MPU. Ist mit Sicherheit der schnellere und kostengünstigere Weg. Wenn du ausprobieren willst, ob die Jagd was für dich sein könnte, dann schau, dass du einen Jäger findest, der dich mitnimmt und dir zeigt, was da alles dranhängt (Revierarbeit, Hege, erlegtes Wild versorgen ...). Dann kannst du entscheiden, ob die Jagd was für dich sein könnte. Nur meine persönliche Meinung.
  22. Der BSSB ist anscheinend auch aktiv geworden: https://bssb.de/verband-blog/2103-bssb-gegen-waffenrechtsverschaerfung-gespraechsrunde-mit-mdb-katrin-staffler.html Finde ich gut!
  23. Danke für diese Erläuterung! Wenn das die intendierte Lesart der Regierung ist und das so Gesetz werden sollte, dann schaut es für viele Sportschützen in der Tat düster aus. 🤮
  24. Ich kann nur hoffen, dass du dich täuschst.
  25. Das es eine Änderung dessen was du da zitierst geben soll. Gibts dazu irgendwas Schriftliches?
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