-
Gesamte Inhalte
731 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Clayshooter
-
Gesucht: Originalmagazine SIG Sauer P220-1 .45 Auto
Clayshooter antwortete auf Clayshooter's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Danke für eure Antworten, Kollegen. Das letzte, das Collector Gunparts noch im Angebot hatte, hab ich mir gestern gesichert - zum „schlanken Kurs“, wie @JuergenG richtig schreibt. Jetzt brauche ich noch zwei. MecGar bietet leider genau für diese Waffe keine Mags an, sonst täte ich die schon nehmen. Die für meine X-Six funktionieren problemlos. Aber von anderen Aftermarket Mags hab ich erst mal die Schnauze voll. Vor Jahren habe ich mir eines von Promag aus den USA mitgebracht, das ebenfalls einwandfrei funktioniert. Ich also vor ein paar Monaten frohgemut drei davon bei einem durchaus renommierten Händler bestellt. Eines davon funktioniert, zwei machen nur Ärger, Patronen verklemmen sich schon beim Laden und werden immer wieder nicht richtig zugeführt. Hab die reklamiert, neue bekommen - dasselbe Spiel. Hat mich erst am Wochenende bei einem Wettkampf wieder zwei Miss gekostet und jetzt reicht es einfach. Deshalb will ich jetzt die originalen, auch wenn sie sauteuer sind. Wenn jemand noch welche im Netz findet - bin für jeden Tipp dankbar. Sonst muss ich einfach warten und weitersuchen. In der Zwischenzeit trete ich dann halt nur mit den Mags an, die zuverlässig funktionieren und muss zwischen den Stages einmal aufmunitionieren. -
Ich suche 2 Stück Originalmagazine von SIG Sauer für eine P220-1 im Kaliber .45 Auto. Es handelt sich dabei um die einreihigen Magazine mit einer Kapazität von 7 Schuss, und zwar für die Verriegelung mit Knopf an der Seite, nicht unten. Bilder s.u. Es müssen wie gesagt die originalen aus SIG Sauer Fertigung sein. Aftermarket-Mags von Armscor, Promag etc. kann ich nicht brauchen. Wenn jemand welche übrig hat und sich davon trennen möchte, freue ich mich über ein Angebot per PM. Clayshooter
-
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
RLT PP / NPA vom 21. - 23.10. in Backnang hast du vergessen. 😎 Ist zwar von München aus ein Stück zu fahren, aber ich werde da sein. Wenn ich mir überlege, für welchen Schxxx ich sonst oft durch die Gegend fahre - das ist mir mein Hobby allemal wert!! -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich kann natürlich nicht für die Situation in anderen Verbänden sprechen, aber im BDMP, wo ich Mitglied bin, ist es wirklich kein Problem, Startplätze für eine ausreichende Zahl von Wettkämpfen zu bekommen - wenn man bereit ist, so 100 bis 150 km zu fahren. Geh ruhig mal auf die Anmeldeseite, Anschauen geht auch als Nicht-Mitglied: https://anmeldung.bdmp.de/index.php Und das ist jetzt nur „der Rest vom Schützenfest“ für die verbleibenden Monate des Jahres. Das Angebot war dieses Jahr wirklich sehr umfangreich, da kann man echt nicht meckern. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich habe aber auch geschrieben, dass eine ganze Reihe von RLT-Ausrichtern das Angebot ausweiten (zusätzliche Tage=mehr Startplätze). Und was @geissi schreibt, stimmt auch: Vor Ort werden meistens noch Slots frei. Selbst auch schon so erlebt. Wenn die Nachfrage nach Startplätzen nachhaltig steigt, wird sich auch das Angebot dem anpassen. Da müssen wir uns, glaube ich, keine Sorgen machen. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Da hast du recht, das ist so. Muss man halt schnell sein, bei den Ausschreibungen steht ja in aller Regel mit dabei, ab wann die Anmeldung auf ist. Und die Ausrichter reagieren ja auch. Gibt einige „eingeführte“ RLTs, die früher über einen Tag gingen und jetzt zwei oder gar drei Tage laufen. Für die Ausrichter freut mich die hohe Nachfrage, dann rentiert sich die ganze Arbeit wenigstens, die in das Turnier investiert worden ist. Wie viel Zeit und Mühe die Vorbereitung und Durchführung eines RLT erfordert, weiß jeder, der das schon mal gemacht hat. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das ist schon klar. Mir geht es um die Frage, ob die Behörde die Überkontingentswaffen selbst nach Erwerbsdatum definiert oder ob ich sagen kann: "Mit diesen drei Waffen schieße ich regelmäßig Wettbewerbe und kann das auch nachweisen und die anderen zwei sind Grundkontingent". Machen wir es konkret: Ich bin seit 1985 Sportschütze und LWB. Momentan habe ich 5 Kurzwaffen im Bestand, mit dreien davon schieße ich regelmäßig Wettbewerbe im BdMP. Die anderen beiden nutze ich auschließlich in meinem BSSB-Verein, in dem ich ebenfalls Mitglied bin. Die drei für Wettkämpfe genutzten sind aber nicht alle die zuletzt erworbenen, zwei davon hatte ich schon deutlich früher im Bestand. Wenn die Behörde also Überkontingentswaffen rein nach dem Erwerb definiert, könnte ich für eine dieser "Überkontingentswaffen nach Datum des Erwerbs" keine Wettkämpfe nachweisen. Ich habe mir aber einen Workaround überlegt: Sollte sich die Behörde stur stellen, müsste ich zwei meiner "Wettkampfwaffen" halt an einen befreundeten Büchsenmacher überlassen, der sie in sein Buch nimmt. Dann hole ich mir zwei Bedürfnisbescheinigungen, die ich sofort bekommen würde (Wettkämpfe habe ich ja mehr als genug), lasse mir zwei Voreinträge geben und nehme meine beiden Waffen vom BM wieder zurück. Dann stimmt es mit der Reihenfolge des Erwerbs der Überkontingentswaffen und die beiden im Grundkontingent fallen unter die >10-Jahres-Regel, für die die Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft ausreicht. Natürlich wäre das sachlich betrachtet völlig hirnverbrannt, würde für mich nur Aufwand und Kosten bedeuten. Aber das wäre es mir im Ernstfall wert. Abgeben werde ich die Kanonen ganz sicher nicht! -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Amen!! Letzlich kommt es darauf an, was der Verband sehen will und die Behörde hat sich mit der Verbandsbescheinigung zu begnügen! -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hallo Karlyman, hab nochmal nachgedacht. Bei der Erwerbsboraussetzung für eine Überkontingentswaffe wird ja explizit auf Wettbewerbsteilnahmen abgestellt und darauf, dass die weitere Waffe für zusätzliche Disziplinen erforderlich und geeignet sein muss. Dieser Maßstab würde doch vermutlich auch für das Fortbestehen des Besitzbedürfnisses angelegt werden. Bedeutet m.E.: Du musst schon Wettbewerbe mit der Überkontingentswaffe nachweisen, nicht mit irgendeiner Waffe. Keine guten Karten, wenn das vor Gericht entschieden wird, meine ich. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Steven, darum geht es doch gar nicht. Es geht doch um die Frage, was die Behörde verlangen kann und wie der entsprechende Nachweis am besten zu führen ist. Weltanschauung, gut oder böse ist doch nicht das Thema.P.S.: Der “Schiessbuchverweigerer” stammt nicht von mir, soll doch jeder machen, wie er meint. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Da hast du natürlich ganz recht. Im Gesetz steht nicht „mit dieser Waffe regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.“ Im Zweifel müsste man das gerichtlich überprüfen lassen. Ob da was Gutes dabei rauskommt? Da bin ich mir nicht sicher. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hallo Steven, ganz bestimmt spreche ich dir nicht das Recht auf deine Weltanschauung ab. Aber hier geht es doch um die Frage, wie man bei behördlicher Rückfrage sein Besitzbedürfnis für Überkontingentswaffen am besten belegt. Hast du dazu konkrete Anregungen? Hier nur seine politischen Auffassungen zum Markte zu tragen, ist nicht wirklich hilfreich, finde ich. Fragende Grüße, Clayshooter -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Deshalb wäre es ja interessant, zu wissen, wie die Behörde „Überkontingentswaffe“ definiert. Geht es nach dem Erwerbsdatum? Oder kann ich sagen: Waffe A und B sind Kontingent, C und D sind Überkontingentswaffen, unabhängig vom Erwerbsdatum? Also meine Entscheidung? Letztlich kann ich ja immer mit der später erworbenen identischen Waffe schießen und hab halt dann die zuerst erworbene als Backup. Müsste man mit dem Verband abreden, wie der das sieht, ob man dann die Seriennummer ins Schiessbuch mit einträgt und was er da für Unterlagen für die Bescheinigung möchte - denn nur um diese geht es ja. Ordonnanzwaffen (wenn du Repetierer meinst) sind auch nicht das Thema, es geht nur um mehr als 2 Kurzwaffen bzw. mehr als 3 halbautomatische Langwaffen. Wenn halbautomatische Ordonnanzwaffen gemeint sind, s.o. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Kannst du gerne so sehen. Ich teile deine Meinung nicht. Und wenn du andere / bessere Wege hast, der Behörde dein Besitzbedürfnis für deine Überkontingentswaffen zu belegen, dann ist ja alles gut. Dein Hobby, deine Kanonen, deine Sache. Ich werde mir sicher nicht anmaßen, dir da dareinzureden! 👍🍀 -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Nochmal: Im BDMP-Schiessbuch ist auch eine Spalte, in der die Waffe einzutragen ist, mit der der Wettbewerb geschossen worden ist. Das langt, Seriennummer ist nicht erforderlich, notfalls kann der Verband Kopien meiner WBKs bekommen. Da steht dann auch die Seriennummer drin und die Waffe, mit der der Wettkampf bestritten wurde, ist eindeutig identifizierbar (den Sonderfall, dass jemand zwei identische Kanonen eingetragen hat, mal außen vor gelassen). Worum geht es denn? Doch nur darum, den Verband rechtssicher in den Stand zu versetzen, dir die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Und nur die bekommt die Behörde vom LWB, den sie angefragt hat - und sonst GAR NICHTS! Ich finde den Weg, den der BDMP dazu gewählt hat, gut und praktikabel. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Genau so läuft das. Eintragungen werden vom jeweiligen Schiessleiter abgestempelt. Damit kann ich meinem LV gegenüber auch jederzeit belegen, welchen Wettkampf ich wann mit welcher Waffe geschossen habe. Und der Verband kann mir dann ruhigen Gewissens die entsprechende Bescheinigung für die Behörde ausstellen. Mein Schiessbuch bekommt nur der Verband, die Behörde geht das gar nix an! Allerdings ist beim BDMP auch klar definiert, was ein Ranglistenturnier ist: Mindestens 8 Teilnehmer aus mindestens 3 SLGs und der Wettbewerb ist vorher beim Verband anzumelden. Irgendein vereinsinternes Schinkenschiessen einmal im Jahr, wie das manche hier vorschlagen, reicht beim BDMP jedenfalls nicht, um als Wettkampfteilnahme zu gelten. Ich bezweifle übrigens auch, dass ein Wettbewerb pro Jahr in irgendeinem Verband langt, um die „regelmäßige Wettkampfteilnahme“ bescheinigt zu bekommen. Aber das ist natürlich nur das: Meine Meinung. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Auch das machen wir natürlich. 😎 -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
Clayshooter antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Interessant ist in dem von dir verlinkten Schreiben der Hinweis auf das Datenblatt, das für jede einzelne Überkontingentswaffe beiliegt. Das heißt doch, die Behörde definiert, welche deiner Waffen zum Überkontingent zählen. Wissenswert wäre das Kriterium, nach dem die das machen - Erwerbsdatum? Ansonsten: So weit, so erwartbar. Im Schreiben steht nichts anderes als das, was Par. 14 Abs. 5 WaffG vorgibt. Genau deshalb nehme ich mit meinen Überkontingentswaffen jeden Wettkampf mit, der in halbwegs fahrbarer Entfernung stattfindet. -
DSGVO und der Verkauf sowie Einkauf von Waffen
Clayshooter antwortete auf Herr_Merlin's Thema in Waffenrecht
Ergänzung: Beide Male mit einem okay. -
DSGVO und der Verkauf sowie Einkauf von Waffen
Clayshooter antwortete auf Herr_Merlin's Thema in Waffenrecht
Ich habe das in der Vergangenheit bei zwei Verkäufen von Waffen (an Privatpersonen) so gehandhabt, dass ich mir vom Käufer vorab ein PDF seiner Erwerbsberechtigung habe geben lassen. Das habe ich dann an die zuständige Behörde des Erwerbers geschickt und denen mitgeteilt, dass Herr X auf Basis seiner beiliegenden EWB die Waffe Y von mir erwerben möchte. Bei Einwänden seitens der Behörde bitte um Nachricht innerhalb der nächsten drei Tage. Die haben sich dann immer recht schnell zurückgemeldet. -
Wenn jemand noch „Asterix bei den Schweizern“ kennt - da ist jetzt dasselbe fällig, wie wenn man das dritte Mal sein Brotstückchen im Fonduekessel verloren hat!! 🤣
-
Gemeinsamer Waffenschrank, gemeinsame Nutzung?
Clayshooter antwortete auf Schorni's Thema in Waffenrecht
Da hast du ganz bestimmt recht - 500 Behörden, 500 verschiedene Meinungen. Wobei ich die Regelung „kein Zugriff auf Waffen, für die kein Bedürfnis besteht“ sachlich schon nachvollziehen kann, auch wenn’s natürlich doof ist. Und auf die „Schlösschen-Nummer“, die Callahan beschreibt, hätte ich jetzt auch keinen Bock. Da kämen bei mir einige solcher Schlösschen zusammen. -
Gemeinsamer Waffenschrank, gemeinsame Nutzung?
Clayshooter antwortete auf Schorni's Thema in Waffenrecht
Dazu meine reale Erfahrung aus der Praxis: Meine Frau und ich haben 2013 zusammen die Jagdausbildung gemacht. Ich damals schon langjähriger Sportschütze, meine Frau vor dem Jagdschein keine LWB. Im Zuge der Ausbildung hatten wir überlegt, dass sie sich eine eigene Schrotflinte anschafft, die genau für sie passt. Bedürfnisbescheinigung haben wir vom Ausbildungsleiter bekommen, damit sind wir dann zur Behörde gegangen. Erwerb wäre kein Problem gewesen, Besitz hätten sie erstmal zeitlich beschränkt und das dann nach Erteilung des Jagdscheins gestrichen. So weit, so gut und nachvollziehbar. Dann die Frage des SB: „Wie wollen Sie aufbewahren?“ Ich: „Gemeinsam, meine Frau kann die Flinte doch in meinen Schrank stellen.“ Der SB: „Geht nicht, da hätte sie ja Zugriff auf Waffen, für die sie kein Bedürfnis hat. Sie braucht einen eigenen Schrank.“ Wir haben das dann gelassen, war uns zu viel Aufriss. Heute, wo wir beide den Jagdschein haben, bewahren wir natürlich zusammen auf, kein Problem. Übertragen auf die Frage heißt das: Man kann noch nicht mal zusammen aufbewahren, wenn eine Person dadurch Zugriff auf Waffen bekommt, für die sie kein Bedürfnis hat. Leihe und selbständiger Transport von Waffen, die nicht vom Bedürfnis abgedeckt sind (z.B. wg. Altersgrenze), fällt damit auch flach. P.S.: Meine Behörde habe ich in 30 Jahren als LWB immer korrekt und nie schikanös erlebt. Die halten sich genau ans Waffengesetz, machen dir nix extra außerhalb der Reihe, legen dir aber auch nicht durch kreative Eigeninterpretationen irgendwelche Steine in den Weg. -
Also, liefern tut Arms24 definitiv. Hab dort am 29. April Zündhütchen bestellt. Dauer bis zum Versand war mit 4-6 Werktagen angegeben. Heute sind die Zündhütchen angekommen. Ich war aber durch diesen Thread schon „vorgewarnt“ und habe von vorne herein damit gerechnet, dass es etwas dauern könnte. Auf meine zwischenzeitliche Nachfrage per Mail wurde mir drei Tage später nett geantwortet, um Entschuldigung wegen der Verzögerung gebeten (sehr hohes Bestellaufkommen) und der Liefertermin genannt, der auch eingehalten wurde. Gut, bei mir war es jetzt nicht brandeilig, will nur rechtzeitig meine Bestände auffüllen. Wenn jemand dringend was kurzfristig braucht, sieht das sicher anders aus. Mich persönlich haben die paar Tage mehr nicht umgebracht und ich bin froh, dass man überhaupt noch Zündhütchen zu einem einigermaßen erträglichen Preis bekommt. Ich werde wieder dort bestellen.
-
Die Antwort hast du doch jetzt. Der Wiederlader darf die für einen Dritten wiedergeladene Munition an diesen abgeben und wenn der Dritte erwerbsberechtigt ist, dann kann er sie auch mit nach Hause nehmen. Bezüglich Haftung - ich gebe wiedergeladene Munition sowieso nur in besonderen Fällen an sehr gute Freunde ab - mache ich es so, dass ich beim BA vor Weitergabe eine Gasdruckmessung durchführen und mir diese auch bezahlen lasse. Das sage ich dem Kollegen natürlich vorher, damit er sich überlegen kann, ob ihm das die Sache wert ist. Ist mir einfach lieber so - dann bin ich safe.