Ich habe mir jetzt die ganzen 14 Seiten und den Entwurf durchgelesen und sehe, was die Bedürfnisprüfung für den Besitz angeht, jetzt nicht so das Problem.
Zitat: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition
ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport
in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
In die Praxis übersetzt: Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Ordonannzgewehr gekauft, das ich vielleicht nur viermal im Jahr bei Vereinswettbewerben schieße. Jetzt will die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen und verlangt die o.g. Bescheinigung.
Der Verein bestätigt mir, dass ich in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig ausgeübt habe (hab ich ja auch, war fast jede Woche beim Kurzwaffenschiessen, von einer Bestätigung, dass ich mit dem Gewehr geschossen haben muss, ist nicht die Rede).
Der Verein bzw. der Verband bestätigt mir außerdem, dass das Gewehr für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (ist ja auch so, auch wenn ich es nur ein paar mal pro Jahr bei Wettbewerben schieße).
Die Behörde bekommt diese Bescheinigung und fertig. Wo ist das Problem, bzw. was habe ich übersehen?
P.S.: Dass das ganze Magazingedöns im Sinne der Sicherheit kompletter Unsinn ist, sehe ich genauso.