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Clayshooter

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  1. Ich habe mir jetzt die ganzen 14 Seiten und den Entwurf durchgelesen und sehe, was die Bedürfnisprüfung für den Besitz angeht, jetzt nicht so das Problem. Zitat: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. In die Praxis übersetzt: Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Ordonannzgewehr gekauft, das ich vielleicht nur viermal im Jahr bei Vereinswettbewerben schieße. Jetzt will die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen und verlangt die o.g. Bescheinigung. Der Verein bestätigt mir, dass ich in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig ausgeübt habe (hab ich ja auch, war fast jede Woche beim Kurzwaffenschiessen, von einer Bestätigung, dass ich mit dem Gewehr geschossen haben muss, ist nicht die Rede). Der Verein bzw. der Verband bestätigt mir außerdem, dass das Gewehr für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (ist ja auch so, auch wenn ich es nur ein paar mal pro Jahr bei Wettbewerben schieße). Die Behörde bekommt diese Bescheinigung und fertig. Wo ist das Problem, bzw. was habe ich übersehen? P.S.: Dass das ganze Magazingedöns im Sinne der Sicherheit kompletter Unsinn ist, sehe ich genauso.
  2. Mein SB hat mir, als meine erste „Neue Gelbe“ voll war, beim nächsten Erwerb klaglos eine zweite ausgestellt. Bedürfnisbescheinigung hat er dafür keine verlangt. Bundesland ist Bayern.
  3. Nicht sehr überzeugend, wenn die Bedürfnisbegründung darin besteht, dass meine Frau mit einer eigenen, für sie passenden Waffe intensiv trainieren will, um die Prüfungsanforderungen zu schaffen. Mein SB, der mich schon lange kennt, weiß genau, dass ich den ganzen Tag in der Arbeit bin und nicht eben mal bei Bedarf meiner Frau ihre Waffe aus dem Schrank holen kann, wenn sie üben will. Der ist soweit ein anständiger Kerl und nicht blöd. Ich halte nichts davon, Leute hinter die Fichte zu führen, die ich immer wieder brauche.
  4. Kleines Praxisbeispiel zum Erlaubnisniveau und warum es sich wie hier mehrfach geschrieben immer lohnt, über solche Vorhaben im Vorfeld mit der zuständigen Behörde zu sprechen: Als meine Frau (damals keine LWB) und ich (langjähriger Sportschütze mit diversen Lang- und Kurzwaffen) vor ein paar Jahren gemeinsam den Jagdschein gemacht haben, gab es bei uns die Überlegung, dass sie sich schon vor der Prüfung eine eigene, für sie genau passende Flinte anschafft. Bedürfnisbescheinigung gab es vom Jagdkursanbieter. Beim SB vorgesprochen, der sagte: Kein Problem, aber Ihre Frau braucht einen eigenen Schrank. Zusammenlagerung in einem meiner vorhandenen Schränke (nur Repetierer und meine Flinte drin) hätte er nicht akzeptiert, weil das Bedürfnis meiner Frau vor der Prüfung eben nur für eine Flinte war und sie auf meine Repetierer Zugriff bekommen hätte. Wir haben das dann bleiben lassen, heute lagern wir natürlich zusammen.
  5. Hatte ich auch mal gefragt. Mein (immer sehr korrekter und kooperativer) SB hat das abgelehnt und gesagt, dass er dafür eine neue Bedürfnisbescheinigung sehen will. Ende vom Lied: Ich habe mir für die zu erwerbende Waffe eine Verbandsbescheinigung geholt und die Bestandswaffe, die ich abgeben wollte, behalten. Aus heutiger Sicht übrigens die weitaus bessere Lösung für mich. ?
  6. Empfehlung von einem, der mit Presse- und Medienarbeit in einem Unternehmen sein Geld verdient: Man muss nicht immer seine Gedanken verschriftlichen, denn auch das lässt sich in der Berichterstattung trefflich nutzen. Eine ganz knappe oder auch gar keine Äußerung ist oftmals besser.
  7. Wenn es auch eine Neufertigung sein darf, dann schau mal hier: http://stores.butchsantiquegunparts.com/swiss-vetterli-cleaning-rod Die sollen sehr gut gemacht sein, hatte aber selbst noch keines in der Hand. Zumindest tut's das vielleicht, bis Dir ein Original über den Weg läuft. Clayshooter
  8. Meine Spende ist raus. Ich bin Jäger und Sportschütze. Ich besitze selbst keine halbautomatischen Langwaffen. Ich habe auch nicht vor, mir eine zu kaufen. Aber darum geht's nicht. Ich finde, jeder, der zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist, sollte sich kaufen können, was er zu brauchen meint - oder woran er Spaß hat. Ich wünsche den Klägern jeden nur denkbaren Erfolg. Und jetzt esse ich weiter meine Rehpflanzerl mit Bärlauch. Der 1. Mai naht und ich brauche Platz in der Tiefkühltruhe. Mahlzeit! Clayshooter
  9. In Bayern sind die Zulassungsvoraussetzungen für Ausbilder in der Prüfungsordnung für die Jäger- und Falknerprüfung geregelt (Paragraph 7, Abs. 4 bzw. Paragraph 18, Abs. 2): http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/jaeger-falknerpruefungsordnung-22-01-2007.pdf Clayshooter
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