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IGNORED

Aufbewahrung LW nicht daheim


HessieJames

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Geschrieben

Hallo,

ich habe folgende Frage, bei uns zuhause, sprich in den eigenen vier Wänden ist es nach Installation eines B-Würfels für 2 KW platzmässig so eng (bitte keine Kommentare, is wirklich so ;-)), das keine A Schrank mehr für LW hinpasst, falls ich welche wollen würde.

Also, wo kann ich Waffen, die auf meiner WBK stehen, noch ordnungsgemäss lagern ? Im Verein ? Bei den Eltern im Keller (Haus gegenüber) ? Bei einem befreundeten Schützenbruder (WBK vorhanden ?) im gleichen Ort ?

Gruss CH

Geschrieben

Hauptsache im A-Schrank !

Grundsätzlich gehen beide von Dir ins Spiel gebrachten Alternativen, Eltern oder Schützenbruder. Wichtiger als die WBK ist in dem Zusammenhang aber:

- Der Raum, in dem der Schrank steht, ist halbwegs einbruchsicher und gehört zu einem ständig bewohnten Gebäude.

- Zum Raum hat nur eine überschaubare Anzahl Menschen Zugang

- Den Schlüssel zum A-Schrank hast DU.

Setz am Besten einen Mietvertrag auf, in dem genau diese Sachen geregelt werden. Wenn Du auf ganz Nr. Sicher gehen möchtest, lass Dir die Konstellation vom Sachbearbeiter Deiner Zuständigkeit absegnen.

Geschrieben

Hallo,

ich dachte an Folgendes: Keller meiner Eltern (eigenes freistehendes Haus), zu dem haben nur 3 Personen Zugang (ich und Sie), mit altem A-Schrank eines Schützenbruders mit Zahlenschloss, mechanisch. wäre das "rechtlich" ok ?

Geschrieben
...wäre das "rechtlich" ok ?

Wegen mir schon, aber ich bin nicht Dein SB, deshalb ist das nur meine Meinung, nix Verlässliches (im Sinne von Rechtssicherheit).

Kannst ja selbst nochmals die AWaffV, §13 studieren. Was nicht geht, ist das gemeinschaftliche Aufbewahren mit dem Schützenbruder, so lese ich das zumindest.

Geschrieben
Wegen mir schon, aber ich bin nicht Dein SB, deshalb ist das nur meine Meinung, nix Verlässliches (im Sinne von Rechtssicherheit).

Kannst ja selbst nochmals die AWaffV, §13 studieren. Was nicht geht, ist das gemeinschaftliche Aufbewahren mit dem Schützenbruder, so lese ich das zumindest.

Das wird wohl das Beste sein. Denn weder §36 ff. WaffG noch §13 ff AWaffV geben Auskunft darüber, WO das gesicherte Behältnis stehen darf, es werden nur die Schutzklassen genannt. Und dass in NICHT dauerhaft bewohnten Orten (Jagdhütte ?) bis zu 3 LW eingelagert werden dürfen, SK vorausgesetzt.

Wenn jemand noch Erfahrungen oder Ideen hat, immer her damit, DANKE !

CH

Geschrieben
Wegen mir schon, aber ich bin nicht Dein SB, deshalb ist das nur meine Meinung, nix Verlässliches (im Sinne von Rechtssicherheit).

Kannst ja selbst nochmals die AWaffV, §13 studieren. Was nicht geht, ist das gemeinschaftliche Aufbewahren mit dem Schützenbruder, so lese ich das zumindest.

:confused: hola amigo TYR13,

Waffenbesitzer die in "häuslicher Gemeinschaft"(d.H. zusammen) leben dürfen ihre Waffen GEMEINSAM aufbewahren :rtfm:

Alles Andere bitte mit dem/der SB/SBine mittels eines Gesprächs klären.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
Alles Andere bitte mit dem/der SB/SBine mittels eines Gesprächs klären.

:traurig_16: hola amigos,

habe leider den Fall der "Sicheren Verwahrung" mit schriftlicher Überlassungs-Erklärung vergessen...wenn ich für mehere

Jahre ins Ausland auf Montage gehe kann ich meine Waffen bei einen WBK Inhaber zur sicheren Verwahrung deponieren,

das funktioniert auch in diesen Fall (LW nicht zuhause wegen Platzmangel), der Freund gibt dir den 2ten Schlüssel und es wird alles schriftlich festgehalten, das Amt bekommt Kopie davon. Eso es todo-das ist alles WaffG konform.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
:traurig_16: hola amigos,

habe leider den Fall der "Sicheren Verwahrung" mit schriftlicher Überlassungs-Erklärung vergessen...wenn ich für mehere

Jahre ins Ausland auf Montage gehe kann ich meine Waffen bei einen WBK Inhaber zur sicheren Verwahrung deponieren,

das funktioniert auch in diesen Fall (LW nicht zuhause wegen Platzmangel), der Freund gibt dir den 2ten Schlüssel und es wird alles schriftlich festgehalten, das Amt bekommt Kopie davon. Eso es todo-das ist alles WaffG konform.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Hola,

JA ABER (ich hasse es wenn Sätze so anfangen...). Mein Paps hat keine WBK, er hat nur mal LuPi im Verein geschossen.

Da meine Frau inzwischen auch Probleme mit Ihrem Nebenjob hat ( Sie ist Tagesmutter und diverse engstirnige Weiber wollen Ihre Kinder nicht mehr zu uns bringen, wegen der KWs im Tresor, KÖNNT JA WAS PASSIEREN !) sieht die Situation so aus:

Ich möchte einen Stufe B Tresor mir Zahlenschloss für KWs und einen Stufe A mit Zahlenschloss für LWs in den Keller meiner Eltern stellen, in einem Haus in dem ich nicht wohne. Codes habe nur ich ! Ich werde einen Vertrag mit meinem Vater über die dauerhafte Unterstellung der Behältnisse in Räumlichkeiten, die in einem dauerhaft bewohnten Gebäude, dass nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich ist, machen. Und damit und mit den Rechnungen der Tresore gehe ich zum SB meines Vertrauens.

Was könnte er anmeckern oder verweigern ? Was kann ich noch tun ?

Gruss HJ

Geschrieben
Was könnte er anmeckern oder verweigern ? Was kann ich noch tun ?

Du könntest natürlich erstmal das ganze aus dem Limbo der Hypothetischen Überlegung herauszerren und Deinen Sachbearbeiter die Sache vortragen. Das wird Dir viel mehr nützen als alle freundlichen Posts hier in WO. Nochmal:

- Deine Eltern stellen einen nicht öffentlich zugänglichen Raum zur Verfügung.

- In dem Raum stellst Du den ausreichend klassifizierten Tresor auf.

- Zu dem Tresor hast nur Du Zugang.

Du gehst also zu dem SB und sagst ihm:

"Ich will 'ne LW kaufen erwerben. Leider kann ich die nicht zuhause lagern aufbewahren. Ich habe mir Folgendes überlegt: [Liste]

Ist das Ihnen so genehm ?"

Falls es dann noch Ärger geben sollte, kommst Du wieder. Wir versuchen Dich dann aufzurichten, indem wir von der Willkür der Beamten schwadronieren, OK ? Dann drängen wir Dich dazu, einen Rechtsstreit mit dem OA/PP anzufangen, und auf Deinem Menschenrecht auf Waffenbesitz zu bestehen. Dann kommt die hämische Frage nach der Rechtsschutz-Versicherung.

Im Ernst: Mach Dir mal keine Sorgen, wenn der SB kein Waffenhasser auf Kreuzzug ist, geht das so völlig in Ordnung. Ist er aber einer, dann hast Du eh ganz andere Probleme. In dem Fall gibst Du Ihm das Problem zur Lösung:

"Was sind denn Ihre Anforderungen, damit Sie einer Aufbewahrung außerhalb meiner eigenen Wohnung zustimmen können ?" Und wenn er noch bockig ist-> Vorgesetzter. usw...

Geschrieben

Moin,

jo, das mach ich auch. Danke für Eure Aufmunterung und ich sag mir immer, wie in den Waqld ruft, usw.

Hoffe ich mal das Beste.

P.S.: Warum haben manche Leute hier in D so Probleme mit Waffen ? Ich hab nur welche ohne *grins*!

Ist ja fast schon fanatisch, wie sich hier Muttis aufgebaut haben, als sie von meinem Hobby erfahren haben. Aber zuhause liegen die Zigratten offen auf dem Tisch, da soll mal einer was sagen.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo, also wenn ich das bis jetzt richtig gelesen habe kann man seine Waffen problemlos woanders als in seiner Wohnung lagern.

Was passiert denn dann wenn man vom Amt zu Hause besucht wird ??

Ich gebe einfach die Adresse an wo die Waffen gelagert sind und fertig ??

:confused:

Geschrieben

Nur wenn Du Deine Waffen nicht in Wohnräumen aufbewahrst, greift ja die anlasslose Nachschau.

Du mußt die getroffenen Maßnahmen doch sowieso schon von Dir aus nachweisen. Also sollte die Behörde doch schon längst informiert sein. Wenn sie dann bei Dir vor der Tür stehen, sind da aus welchen Gründen auch immer Haushaltsmittel verschwendet worden.

Geschrieben
Nur wenn Du Deine Waffen nicht in Wohnräumen aufbewahrst, greift ja die anlasslose Nachschau.

Steht wo ? :huh:

Du mußt die getroffenen Maßnahmen doch sowieso schon von Dir aus nachweisen. Also sollte die Behörde doch schon längst informiert sein.

Nicht unbedingt, denn fast jeder wartet bis er nach seiner inzwischen bestehenden Bringschuld von der Behörde nach § 36 Abs. 3 WaffG befragt wird.

Außerdem wird die Waffenbehörde die "Qualität" der Auskünfte differenzieren. Bei sehr spärlichen Auskünften ohne Belege (z.B. nur ein Kreuzchen auf dem Auskunftsbogen) wird sie viel eher auf die Idee kommen, mal selbst vor Ort nachzusehen.

Geschrieben
... Du mußt die getroffenen Maßnahmen doch sowieso schon von Dir aus nachweisen. Also sollte die Behörde doch schon längst informiert sein. Wenn sie dann bei Dir vor der Tür stehen, sind da aus welchen Gründen auch immer Haushaltsmittel verschwendet worden.

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Ich mußte gar nichts nachweisen, ich habe nur die Auflage, meine Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. So oder so ähnlich steht es in dem Formular, daß ich auf dem Amt unterschreiben mußte. Das Formular hat übrigens der SB für mich ausgefüllt, ich mußte nur noch unterschreiben.

Vor kurzem habe ich wieder einen VL-Revolver eintragen lassen und hatte alle Unterlagen meiner Tresore dabei. Der SB hat mich an die neue Abteilung verwiesen, die jetzt alle LWB anschreibt. Und die wollten meine Unterlagen auch nicht, denn das bringe nur ihre Verwaltung durcheinander. Ich solle warten, bis ich angeschrieben werde und dann meine Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist einschicken.

Klaas

Geschrieben

Stell zusammen mit Deinem Vater/Eltern einen Mietvertrag für diesen Kellerraum aus. Wenn Du den dann noch separat verschliessen kannst und unbeschränkten Zugang hast, sollte es keine Schwierigkeiten mit dem Amt geben. Zur Not darauf hinweisen eine Alarmanlage (Bewegungsmelder mit Fernmeldung, gibts für kleines Geld im Elektronikmarkt) installieren zu wollen, besonders da deine eigene Wohnung Nachbarhaus gegenüber ist.

Erik

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