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IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

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Bekannterweise ist die Handhabung der gelben WBK strittig. Das geilt besonders für Thüringen. Die Behörden sollen aufgrund einer entsprechenden "Empfehlung" des Landesverwaltungsamts für jede auf gelbe WBK erworbene Waffe eine Verbandsbescheinigung nach § 14 Abs. 2 WaffG verlangen, andernfalls soll der Eintrag der Waffe in die WBK verweigert werden.

Dieser Handhabung hat das Verwaltungsgericht Meiningen jetzt in einem von mir vertretenen Fall einen Riegel vorgeschoben. Dem Urteil zufolge darf die Behörde den Eintrag einer auf gelbe WBK erworbenen Waffe nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig machen. Man sage also nicht immer "klagen hat sowieso keinen Zweck".

Das Urteil ist hier als PDF-Datei anzuschauen. Es ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Ein absurderweise in einem gleichgelagerten Fall genau entgegengesetztes Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar (nicht unter meiner Prozeßführung, sage ich noch dazu) ist derzeit noch in der Berufung vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht. Es wird abzuwarten sein, wie diese parallel verlaufende Sache ausgehen wird.

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interessante Frage von wahrsager.

Mal so allgemein:

wie hoch ist der Streitwert einer solchen Sache, bzw. wie viel Euros koste eine der „Spaß“ wenn er in die Hose geht?

Geht nicht um den Cent, nur dass man (ich) eine Vorstellung bekomme um welche Summen es sich dreht.

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Der Streitwert liegt bei 2000 Euro, also sind die Kosten nicht allzu bedeutend, sehr zu meinem Leidewesen, denn es war viel Schreib-Arbeit. All das, was ich hier in den letzten Jahren zur gelben WBK zum besten gegeben hatte, mußte in geschönter Form (also unter Bereinigung der Kraftausdrücke) Verwendung finden.

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Das Urteil ist hier als PDF-Datei anzuschauen. Es ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Komisch. Die Geschäftsstelle des VG Meiningen teilte heute auf meine telefonische Anfrage mit, es sei nicht rechtskräftig. Kannst Du noch einmal checken und mir ggf. den Rechtskraftvermerk faxen? Danke !

Carcano

PS:

Ein von mir vertretener Fall hatte gleichen Erfolg in Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist noch ganz frisch, mit der Veröffentlichung warte ich deshalb noch einen Monat.

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@RB

Herzlichen Glückwunsch für deinen Sieg vor dem Verwaltungsgericht.

@alle

Jetzt mal ganz generell: Ist es nicht ein Schwachsinn, dass Verwaltungsgerichte zu verschiedenen Urteilen in der gleichen Sachlage kommen? Es läuft doch etwas schief, wenn die Rechtssprechung davon abhängt, an welchen Richter man gerät.

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Prima Urteil :icon14: , schon mal, sofern bereits Rechtskraft erlangt wurde, ein Bundesland abgehakt! Bleiben leider immer noch 15, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4 , 3, 2, 1, 0. Traurig, aber wahr!!!

Gruß

XP- 100

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Prima Urteil :icon14: , schon mal, sofern bereits Rechtskraft erlangt wurde, ein Bundesland abgehakt!

Gruß

XP- 100

Das scheint mir aber ein bedauerlicher Irrtum und verfrühter Jubel zu sein :rolleyes:

Dieses Urteil hat - falls rechtskräftig - Wirkung für den KLÄGER - und sonst mal rechtlich gesehen - vorläufig zumindest - nicht mal für den Nachbarn , geschweige denn für ein ganzes Bundesland B) .

Die Herren Rechtskundigen können mich ja berichtigen , falls ich mich irre ;) .

Abgesehen davon bleiben auch keine 15 Bundesländer , denn diese geradezu rechtspervers anmutende Regelung gilt ja Gott sei Dank in den meisten Bundesländern nicht :gutidee:

Mouche

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Bekannterweise ist die Handhabung der gelben WBK strittig.

Dieser Handhabung hat das Verwaltungsgericht Meiningen jetzt in einem von mir vertretenen Fall einen Riegel vorgeschoben. Dem Urteil zufolge darf die Behörde den Eintrag einer auf gelbe WBK erworbenen Waffe nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig machen. Man sage also nicht immer "klagen hat sowieso keinen Zweck".

Das Urteil ist hier als PDF-Datei anzuschauen. Es ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Hi RB !

Vielen Dank fuer Dein Engagement - es kommt uns allen zu Gute!

Auch ich habe in meinem damaligen Wohngebiet Niedersachsen die Erfahrung machen koennen (muessen) dass es im Bereich "Waffenrecht" eigentlich immer lohnt den Klageweg zu beschreiten...leider...!

In meinem Fall hatte die Sachbearbeiterin auf dem Ordnungsamt sogar quasi "hinter vorgehaltener Hand" mir angeraten zu klagen (was ich sowieso getan haette) um in ihrer Behoerde dieses Thema "rechtssicher abgeklaert zu wissen".

Ich finde, das ist eine absolut paradoxe Situation!

...nur so die Sicht aus meinem Sattel...

Gruss,

Sergeant Tom

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@RB

Herzlichen Glückwunsch für deinen Sieg vor dem Verwaltungsgericht.

@alle

Jetzt mal ganz generell: Ist es nicht ein Schwachsinn, dass Verwaltungsgerichte zu verschiedenen Urteilen in der gleichen Sachlage kommen? Es läuft doch etwas schief, wenn die Rechtssprechung davon abhängt, an welchen Richter man gerät.

Tja, auf hoher See und vor Gericht sind wir halt allein in Gottes Hand! Aber auf der anderen Seite garantieren engagierte Anwälte :bud: und die Unabhängigkeit der Richter auch, dass die Ministeriellen auch mal eingebremst werden :gutidee: .

RB & Carcano, zu Euren (Etappen-)Erfolgen :s75: und die Hoffnung, dass die Fällen auch beim OVG vor kompetenten, nicht IM hörigen Richtern Landen

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Das scheint mir aber ein bedauerlicher Irrtum und verfrühter Jubel zu sein :rolleyes:

Dieses Urteil hat - falls rechtskräftig - Wirkung für den KLÄGER - und sonst mal rechtlich gesehen - vorläufig zumindest - nicht mal für den Nachbarn , geschweige denn für ein ganzes Bundesland B) .

Abgesehen davon bleiben auch keine 15 Bundesländer , denn diese geradezu rechtspervers anmutende Regelung gilt ja Gott sei Dank in den meisten Bundesländern nicht :gutidee:

Sicherlich wurde hier nur in einem Einzelfall entschieden. Gejubelt habe ich auch noch nicht! Möglicherweise / Hoffentlich findet dies aber Eingang in die verwaltungsinternen Richtlinien und Anweisungen.

Und die 15 verbleibenden deshalb, weil mit solchen Urteilen vielleicht verhindert wird, daß einige eifrige Paragraphenreiter den selben Schwachsinn andererorts in deren Katalog aufnehmen!

Gruß

XP - 100

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DAS klingt jetzt realistischer :icon14:

Mir persönlich wäre es andersrum auch lieber :rolleyes: - aber EIN gewonnener Prozeß - soweit überhaupt rechtskräftig - ist leider nur EIN winziger Schritt ;)

Hoffen wir weiter darauf das Vernunft in der Politik einziehen möge - oder sollte man "hoffen" realistischerweise durch "träumen" ersetzen B)

Mouche

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Ich gehe von der Rechtskraft aus. Es gab allerdings eine Streitwertbeschwerde, vielleicht hat das zu Iritationen geführt.

"Bundesland abgehakt" ist vielleicht nicht ganz die richtige Sichtweise, ebensowenig wie die Annahme, ein solches Urteil habe nur eine Wirkung für die Verfahrensbeteiligten.

Das Bundesland ist deshalb nicht abgehakt, weil es eine anderslautende Entscheidung gibt, über die noch in der Berufung zu entscheiden ist. Auch bedarf es nicht des "Abhakens aller Bundesländer, weil - nach meiner Kenntnis - Thüringen und NRW die Länder sind, deren Verwaltungspraxis vornehmlich den beschriebenen, rechtswidrigen Weg geht.

Allerdings geht die Wirkung eines Urteils über die hier entschiedene Frage deutlich über den Kreis der Verfahrensbeteiligten hinaus. Derzeit kann jeder Schütze im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Meiningen zur Behörde gehen und für den Fall abweichenden Verhaltens eine Klage in Aussicht stellen. Sie läge beim gleichen Gericht und dürfte mit einiger Aussicht ebenso entschieden werden, wie die erste, oben beschriebene Entscheidung. Insofern schafft eine Entscheidung, die eine zuvor nicht entschiedene Auslegungsfrage klärt, ein faktisches Präjudiz.

Auch für andere Gerichte dürfte die Entscheidung von Interesse sein, denn sie erleichtert die Arbeit in gleich gelagerten Fällen. Das Urteil ist sorgfältig begründet und befaßt sich auch mit der fehlerhaften Geetzesauslegung, die zum gegenteiligen Ergebnis führen würde.

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Der Streitwert liegt bei 2000 Euro, also sind die Kosten nicht allzu bedeutend, sehr zu meinem Leidewesen, denn es war viel Schreib-Arbeit. All das, was ich hier in den letzten Jahren zur gelben WBK zum besten gegeben hatte, mußte in geschönter Form (also unter Bereinigung der Kraftausdrücke) Verwendung finden.

Hallo

schau mal bei Waffensammeln: Ablehnung Sammler WBK rein. Bei mir hat das VG einen Streitwert von 15.000 Euro angestzt. Wem will der Richter im Vorfeld einen Auswischen? Mir? Kann sich denken, daß ich rechtschutzversichert bin. Der Versicherung? nicht wirklich. Der Behörde? Nur wenn die schon sehr viel versiebt hat. Da die Beamten in dieser Hinsicht schmerzunempfindlich sind, da es ja nur das Geld vom Steuerzahler ist.

Die Frage ist ernst gemeint. Bin wirklich am rätseln.

Steven

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Hallo RB

schön das du das Urteil hier reingesetzt hast.

Ich habe es mir heute mal reingezogen. Das Argument der Gegenseite war zusammengefasst: Das kann der Gesetzgeber so nicht gewollt haben. Der Weg desw Gesetzgebungsverfahrens interessierte die kein Stück. Und auf die Unfähigkeit unseres allseits geschätzten dilletantischen Gesetzesschreibers Sluggy (mögen dutzende von Sandflöhen ihn rektal ärgern) kann man das Gesetz auch auf verschiedene Arten lesen. Doch diesemal war der Richter fähig und hat sich an den Willen des Gesetzgebers gehalten. Es wird zeit für die Förderalismusrform. Die ideologisch verblendeten höheren Beamten auf Landesebene scheuen keine Kosten, um ihren Feldzug gegen die bösen Sportschützen zu führen.

Steven

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:Hallo ,ich bin seit 1953 Sportschütze,fast alle Disziplinen.Ich frage mich wann gründen unsere jungen Schützen,Jäger,Rechtsanwälte endlich eine "Schützenpartei".Ich wäre auch mit Familie eingetragenes Mitglied. Ich glaube da ließe sich was machen und Druck auf die Behörden ausüben;oder haben alle die Hosen voll? Peter

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Die "Grundidee" ist nicht falsch, aber eine Partei muss man ja nicht gleich Gründen.

Leider vergessen viele "Waffenbesitzer", dass sie und ihre Angehörigen ein "enormes Wählerpotential" sind.

Wenn dieses Potential "besser genutzt und bei Wahlen koordinert wird", dann würde vieles erreicht werden.

Alleine von "Meckern" erreicht man bzw. wir eben nichts.

Wie man von Behörden Quittungen erhält, so sollte man sie nach eigenen Ermessen dann auch konsequent verteilen.

Bei Wahlen hat man noch nie gemerkt, dass die "legalen Waffenbesitzer" unzufrieden wären, oder ???

Die Parteien, welche das Waffercht zum Nachteil von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern, etc. verändert haben, waren auch die, die die meisten Stimmen erhielten.

Wie stimmen den da die "WBK-Besitzer und ihre Ehegatten und Kinder"??????

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Hallo zusammen,

das Urteil wird den Volkmar aber ärgern :rotfl2: . Er vertritt ja energisch die

Seite der ablehnenden Behörden :peinlich: .

Erstaunlich ist nur dass so ein Präsident auch noch wiedergewählt wird :gaga: .

Ich bin nur gespannt ob die entsprechenden Urteile seine Meinung ändern

und das auch in die Vo kommt :gutidee:

Grüße

Sniper01

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Die "Grundidee" ist nicht falsch, aber eine Partei muss man ja nicht gleich Gründen.

Leider vergessen viele "Waffenbesitzer", dass sie und ihre Angehörigen ein "enormes Wählerpotential" sind.

Wenn dieses Potential "besser genutzt und bei Wahlen koordinert wird", dann würde vieles erreicht werden.

Alleine von "Meckern" erreicht man bzw. wir eben nichts.

Wie man von Behörden Quittungen erhält, so sollte man sie nach eigenen Ermessen dann auch konsequent verteilen.

Bei Wahlen hat man noch nie gemerkt, dass die "legalen Waffenbesitzer" unzufrieden wären, oder ???

Die Parteien, welche das Waffercht zum Nachteil von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern, etc. verändert haben, waren auch die, die die meisten Stimmen erhielten.

Wie stimmen den da die "WBK-Besitzer und ihre Ehegatten und Kinder"??????

Der Schießsport hat für mich schon eine hohe Bedeutung und ich möchte ihn auch in Zukunft betreiben können. Das wird auch meine nächste Wahl mit bestimmen. Da die großen politischen Probleme ja keine Partei oder Regierungskoalition zu lösen vermag, konzentriere ich mich natürlich mehr auf meine persönlichen Interessen. Da scheiden einige Parteien einfach aus. Es ist immer das gleiche Schema: Es gibt eine Minderheit die kann man ins Abseits stellen und verunglimpfen ( darin sind unsere Medien ganz groß), mit der Gewißheit, daß der Großteil der Bevölkerung dem zustimmt (ist ja nicht betroffen). Das trifft übrigens auf alle Minderheiten zu. Ich weiß nicht was in Deutschland los ist, daß man stets die ehrlichen Bürger gängelt aber es macht mich schon betroffen, wenn Kosten für sinnlos geführte Prozesse anfallen, die mein Jahressteueraufkommen locker übersteigen. Für den Scheiß arbeite ich doch zu hart. Ich bin auch dem Forum Waffenrecht beigetreten und hoffe, daß es noch viele tun werden. ..

Ich hoffe natürlich auch, das dieses Forum Waffenrecht auch mal zu solchen Themen öffentlich in Erscheinung tritt. Man hört so wenig von denen??!!

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Hallo,

klingt super. 3 Million usw.. Schaut euch doch mal die Altersstrukturen und auch die Anzahl aktiver Schützen in den Vereinen an. Damit auch die Anzahl die mitwirken würden. Oder Vereine in vor allem ländlichen Regionen. Hat jeder ein KK Gewehr und zu 90 % wird gefeiert. Aus dem Rest dann noch geschlossene Bewegung zu bilden ist nicht einfach. Aber ein Wählerpotential von 3 Millionen ist utopisch.

Es rühren doch die meisten im eigenen Topf. Nur wenn es zu spät ist, das Geschrei . . . :o

Wer weiß einen Weg ? Wäre es ein Kampf gegen Windmühlen ?

Na ja, sind meine Gedanken bei euren Beiträgen. Es ist schön zu lesen, dass es immer noch Idealisten gibt, die sich für unsere Sachen einsetzen ! :rolleyes:

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Gast Harlekin
Hallo zusammen,

das Urteil wird den Volkmar aber ärgern :rotfl2: . Er vertritt ja energisch die

Seite der ablehnenden Behörden :peinlich: .

Erstaunlich ist nur dass so ein Präsident auch noch wiedergewählt wird :gaga: .

Ich bin nur gespannt ob die entsprechenden Urteile seine Meinung ändern

und das auch in die Vo kommt :gutidee:

Grüße

Sniper01

Dieser Gedanke kam mir beim lesen des Urteils auch gleich.

Aber auf eine Meinungsänderung kannst Du lange warten! Der ist beratungsresistent!

Auf jeden Fall freut mich dieses für den Schützen so positive Urteil. Ein ganz klein wenig ist mein Vertrauen in die Rechtssprechung wieder gestiegen.

Harlekin

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