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IGNORED

Der DSB und das WaffG


TelliPirelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich bin neu hier, seit 11 Monaten in einem Verein in dem ich seit 3 Monaten Mitglied bin, davor als Gast - dies allerdings sehr oft und im Vereinsbuch auch klar nachweisbar.

WSK habe ich kürzlich gemacht.

Mich stört eine Sache und zwar die Aussage aller Leute die ich irgendwo befrage und in Foren lese, die behaupten das man 12 Monate Mitglied in einem Verein sein muss bis man eine WBK beantragen darf.

Auch in den Statuten des DSB steht das so.

Und jetzt kommts:

Im Waffengesetz steht das definitiv so nicht. Da steht das man 12 Monate in einem Verein sportlich geschossen haben muss und Mitglied in einem Verein sein muss, mehr nicht. Von 12 Monaten Mitgliedschaft nicht ein einziges Wort.

Woher also kommt diese Mitgliedschaftsgeschichte? Was ist wahr, wann darf ich wirklich eine WBK beantragen?

Freue mich über eine schlüssige Aufklärung

T.

Geschrieben
Was ist wahr, wann darf ich wirklich eine WBK beantragen?

Hallo TelliPirelli,

dann, wenn Dein Verein Dir 12 Monate regelmässiges Schiessen bescheinigt.

Es gibt aber Sachbearbeiter beim Verband die auf 12 Monaten Verbandszugehörigkeit

bestehen ( dann wirds noch nix mit Deinen 3 Monaten).

Versuch macht klug.

Servus

Geschrieben
Hallo

ich bin neu hier, seit 11 Monaten in einem Verein in dem ich seit 3 Monaten Mitglied bin, davor als Gast - dies allerdings sehr oft und im Vereinsbuch auch klar nachweisbar.

WSK habe ich kürzlich gemacht.

Mich stört eine Sache und zwar die Aussage aller Leute die ich irgendwo befrage und in Foren lese, die behaupten das man 12 Monate Mitglied in einem Verein sein muss bis man eine WBK beantragen darf.

Auch in den Statuten des DSB steht das so.

Und jetzt kommts:

Im Waffengesetz steht das definitiv so nicht. Da steht das man 12 Monate in einem Verein sportlich geschossen haben muss und Mitglied in einem Verein sein muss, mehr nicht. Von 12 Monaten Mitgliedschaft nicht ein einziges Wort.

Woher also kommt diese Mitgliedschaftsgeschichte? Was ist wahr, wann darf ich wirklich eine WBK beantragen?

Freue mich über eine schlüssige Aufklärung

T.

Beantragen kannst du eine WBK immer. Nur die Frage ob du sie auch bekommst ;)

in §14 Abs 2 WaffG steht:

(2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Damit ist es vor dem Gesetz okay, wenn du 12 Monate Miglied im Verein bist. Wann die der Verein dann an den Verband meldet, dürfte eigentlich nebensächlich sein (vom Gesetz her). Die Verbände fordern da aber Verbandszugehörigkeiten von 12 Monate, davon mind 6 (BSSB) oder 4 (BDS) im befürwortenden Verband sein müssen.

Geschrieben
Auch in den Statuten des DSB steht das so.

Wenn es in den Statuten des DSB so steht und Du in einem dem DSB angeschlossenen Verein bist, na, dann wird es wohl so sein. Der Verband stellt Dir die Bedürfnisse aus. Du wirst dich wohl oder übel mit den Statuten desselben abfinden müssen. Auch wenn es so nicht im Gesetz steht.

Gruß Tauschi

Geschrieben

stimmt!

laut WaffG (§14 Abs. 2) musst du nur 12 Monate Schießsport in einem verein nachweisen können. der verein muss aber auch einem anerkannten verband angehören.

die WaffVwV ( Entwurf, muss aber hier nicht weiter diskutiert werden) fordert in 14.2.1 eine verbandszugehörigkeit und 12 Monate... blablabla

der DSB als verband kann nur die verbandszugehörigkeit prüfen und bestätigen. und der DSB hätte halt gerne 12 Monate verbandszugehörigkeit. die sinnhaftigkeit und übererfüllung der gesetze und verordnungen ( stichwort "vorauseilender gehorsam" ) wurde hier im forum schon oft diskutiert.

suchfunktion benutzen, das liefert auch antworten zu eben diesen deinen fragen. du bist nicht der erste der sich deswegen gedanken macht.

gruß alzi

Edit: SirSydom und Tauschi waren eine millisekunde schneller. Tantalus was noch schneller *schmoll*

Geschrieben
Und jetzt kommts:

Im Waffengesetz steht das definitiv so nicht. Da steht das man 12 Monate in einem Verein sportlich geschossen haben muss und Mitglied in einem Verein sein muss, mehr nicht. Von 12 Monaten Mitgliedschaft nicht ein einziges Wort.

Woher also kommt diese Mitgliedschaftsgeschichte? Was ist wahr, wann darf ich wirklich eine WBK beantragen?

Prinzipiell hast du Recht.

Allerdings wird es durchgängig durch alle Verbände und Landesverbände (zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt), so gehandhabt, wie du es erfahren durftest.

Der Grund für dieses gewachsene verbandsübergreifende "Vorgehen" ist wie so oft auch darin begründet, dass einige schlechte Menschen hier schlichtweg betrogen haben.

Der (Landes-)Verband kann nicht feststellen, ob der Schütze tatsächlich ein Jahr dem Sport nachgeht und ob die Schießbücher getürkt wurden.

So hat sich diese Methode durchgesetzt. Leider.

Bedanke dich also bei Deinen unehrlichen "Schützenkameraden"!

Geschrieben

Hallo

so dachte ich mir das fast (aber man will es ja genau wissen).

Danke für die ganzen Antworten :s75:

Hatte schon beim Lesen in den letzten Tagen das Gefühl "hier richtig zu sein".

Gruß an alle Schützen

T.

P.S.

Also noch 9 Monate mit den gar nicht so schlechten Vereinswaffen

Geschrieben
seit 11 Monaten in einem Verein in dem ich seit 3 Monaten Mitglied bin, davor als Gast - dies allerdings sehr oft und im Vereinsbuch auch klar nachweisbar.

ärgerlich für dich, ganz klar.

aber warum lief den das so?

Ich meine, wenn ich am schießen gefallen finde und beabsichtige das weiter zu tun, warum warte ich dann so lange.

Geschrieben
Ach. Und wo dort?

Carcano

Na, hier:

http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/waffenrecht/

...

Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.

...

(Such das mal im WaffG - wirst Du nicht so darin finden)

Gruß

T.

ärgerlich für dich, ganz klar.

aber warum lief den das so?

Ich meine, wenn ich am schießen gefallen finde und beabsichtige das weiter zu tun, warum warte ich dann so lange.

Hi

was meinst Du denn genau? Der Verein hat eigentlich die (eigene) Auflage das man 12 Monate Gast sein muss, da ich aber den Schützenpapa zufällig kenne konnte ich um Einiges früher Mitglied werden.

Keine Ahnung was Du genau meinst. Klär mich auf

T.

Geschrieben
aber warum lief den das so?

Ich meine, wenn ich am schießen gefallen finde und beabsichtige das weiter zu tun, warum warte ich dann so lange.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich, die Unentschlossenheit seine Hölle...

Geschrieben

Hallo Telli,

das ist "nur" eine Informationsseite des DSB.

Der DSB ist der Dachverband von 20 grundsätzlich selbständigen Landesverbänden.

Die Bedürfnisse werden ausschließlich von den Landesverbänden und dessen eigenen Regeln - und nicht vom DSB - bescheinigt. (Das wird sehr oft verwechselt - und wenn du dir das merken kannst, weißt du mehr als ein Großteil Deiner "altgedienten Kameraden" im Verein und vielen usern hier, dessen bin ich mir sicher.)

Es ist also nicht ganz richtig, wenn du schreibst "nach den Statuten des DSB"... richtig wäre z.B. "nach gängiger Praxis" oder "laut Bedürfnisantrag" meines Landesverbandes...

Übrigens stehen auf der von dir zitierten Seite auch Dinge, die mich überraschen und meiner Meinung nach nicht richtig sind...

Geschrieben
das ist "nur" eine Informationsseite des DSB.

Der DSB ist der Dachverband von 20 grundsätzlich selbständigen Landesverbänden.

Hey Lusumi

Das bedeutet wohl das ich mal versuche herauszufinden wie das der RSB (Rheinischer Schützenbund) handhabt.

Ich bin aber "zuversichtlich" das die Kollegen dort den DSB zitieren und vor allem Anderen nur Angst haben. Das ist leider eine Seite des Schiesssports die ich neben vielen anderen eigentlich fast nur coolen Dingen auch kennenlernen musste. :confused:

Aber da ich Zeit habe ist das alles eigentlich nur 2.rangig. Ich bin halt ein Typ der nicht warten will wenn er nicht unbedingt muss...

T.

Geschrieben
Hey Lusumi

Das bedeutet wohl das ich mal versuche herauszufinden wie das der RSB (Rheinischer Schützenbund) handhabt.

Der RSB ist einer der "Hardliner" der Landesverbänden.

Da wirst du um die 12 Monate Mitgliedschaft im Verband nur schwerlich herumkommen.

Der RSB verlangt sogar zusätzlich ein "Leistungsnachweis" auf dem Antrag.

Den Antrag findest du <hier>.

Geschrieben
Das bedeutet wohl das ich mal versuche herauszufinden wie das der RSB (Rheinischer Schützenbund) handhabt.

So hab mal einen Antrag vom RSB eingesehen und da derselbe Mist.

Im auszufüllenden Antragstext :

...

Nachfolgende Punkte nicht ausfüllen bei der Beantragung einer Vereins-WBK!

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o. g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Die erforderliche Sachkunde wurde uns nachgewiesen.

...

In der dazu angehängten Erklärung (nicht wirklich Bestandteil des amtlichen Antragsteils):

...

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages der Waffenbefürwortung

Es werden nur Anträge von Antragstellern bearbeitet, die die gesetzlichen Mindestbedingungen

erfüllen.

Das sind zurzeit:

 Volljährigkeit

 mindestens seit 12 Monaten Mitglied eines RSB/DSB-Vereins,

...

(Der 2. Punkt ist so einfach nicht korrekt - das ist keine gesetzliche Forderung!)

Das ist wirklich für mich als jemand der glaubt Worte in ihrem Sinn verstehen zu können ein hoch wirksames Brechmittel.

Warum wohl trauen sich die Kollegen das nicht in den Antrag sondern nur in ein Infoblatt zu schreiben. No Comment.

T.

Geschrieben
was meinst Du denn genau? Der Verein hat eigentlich die (eigene) Auflage das man 12 Monate Gast sein muss, da ich aber den Schützenpapa zufällig kenne konnte ich um Einiges früher Mitglied werden.

auuutsch, das konnte ich nicht wissen!

war ein Missverständnis von mir.

noch ärgerlicher für Dich, aber da kannst nichts machen. Es gibt aber Vereine, die sind da viel ....

Geschrieben
Ich werde wohl etwas früher als zuerst geplant Örag-Kunde.

Mal schaun was da geht.

/Kampflustig-Mod an :bud:

T.

Diese Aussage ist Quark. :angry2:

Ich will dir aber trotzdem noch einen Tip geben: Du schreibst, dass du seit 3 Monaten im Verein bist. Bist du sicher, dass dich Dein Verein auch an den RSB gemeldet hat?

Wenn nicht... die Jahresfrist beim RSB fängt selbstverständlich erst mit der Meldung Deines Vereines an den RSB an...

Ob du gemeldet bist, weißt du wenn du einen Wettkampfpass, Schützenpass oder wie es beim RSB heißen mag (nicht Vereinsausweis!) vom Landesverband bekommst / bekommen hast. Darin ist das Meldedatum an den Landesverband vermerkt.

Geschrieben
noch ärgerlicher für Dich, aber da kannst nichts machen. Es gibt aber Vereine, die sind da viel ....

Hey,

das ist mir bewusst. Ich wollte aber aus verschiedenen Gründen in diesen Verein. Ich werde wohl auch später mal in einen BDS-Verein gehen, aber erstmal möchte ich "alles" in diesem Verein "erleben". Sentimentale Gründe die nicht weiter wichtig sind. ;)

T.

Geschrieben
Darin ist das Meldedatum an den Landesverband vermerkt.

Hello

das ist was in meinem RSB-Mitgliedsausweis steht:

"Mitgliedsnummer"

"Nachname", "Vorname"

Geb.-Dat.: 16.02.1969

Hab auch nen Sportpass bekommen der ab 2009 gültig sein soll.

T.

P.S.

Erkenne gerade meine mathematischen Defizite und das ich schon eher quasi 4 Monate Mitglied bin... :peinlich:

Geschrieben

In Gesetzen lesen kann man viel, nur ist nicht gesagt, daß das was man meint was da steht auch wirklich so gemeint ist. Man sollte vorher lieber wirklich Fachkundige fragen (zB Anwälte), bevor man sich etwas überzogen aufregt.

in §14 Abs 2 WaffG steht:

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Da steht für mich recht eindeutig, daß eine 12 Monatige Mitgliedschaft in einem Verein gefordert ist und nicht: das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport regelmäßig betreibt und bei Beantragung einer Waffe in einem Verein Mitglied ist.

In einem Verein heißt das Du den Schießsport als Vereinsmitglied betreibst. Du kannst auch auf einem Schießstand, der einem Verein gehört schießen, dann schießt Du aber nicht im Verein, sondern als Gastschütze auf einem einem Verein gehörenden Schießstand.

Geschrieben
In einem Verein heißt, dass Du den Schießsport als Vereinsmitglied betreibst. Du kannst auch auf einem Schießstand, der einem Verein gehört schießen, dann schießt Du aber nicht im Verein, sondern als Gastschütze auf einem einem Verein gehörenden Schießstand.

Endlich einer, der's verstanden hat.

CM

Geschrieben

Servus !

Das mit den 12 Monaten wird sogar SEHR genau genommen.

Ich habe letzte Woche erst beim Verband angerufen, da ich am Anfang des Monats in Urlaub fliege, wo die 12 Monate rum ist.

Es geht auf den Tag genau !

Mir wurde gesagt:

"Sie sind am 16. des Monats von ihrem Verein gemeldet worden, also wird der Antrag auch frühestens am 16. bearbeitet. Schicken können Sie den Antrag allerdings schon 1-2 Wochen vorher. Er bleibt dann halt liegen !"

Geschrieben
...

Da steht für mich recht eindeutig, daß eine 12 Monatige Mitgliedschaft in einem Verein gefordert ist und nicht: das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport regelmäßig betreibt und bei Beantragung einer Waffe in einem Verein Mitglied ist.

...

Sehr eng ausgelegt. Da steht nicht das man auch Mitglied in dem Verein sein muss. Ich glaube es genügt dem Gesetz das der Antragsteller unter Aufsicht eines Vereins, also auch als Gastschütze nach anerkannten Schießsportregeln geschossen hat.

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