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IGNORED

Der DSB und das WaffG


TelliPirelli

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in §14 Abs 2 WaffG steht:

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Da steht für mich recht eindeutig, daß eine 12 Monatige Mitgliedschaft in einem Verein gefordert ist und nicht: das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport regelmäßig betreibt und bei Beantragung einer Waffe in einem Verein Mitglied ist.

In einem Verein heißt das Du den Schießsport als Vereinsmitglied betreibst. Du kannst auch auf einem Schießstand, der einem Verein gehört schießen, dann schießt Du aber nicht im Verein, sondern als Gastschütze auf einem einem Verein gehörenden Schießstand.

Ich denke das Du hier genau so interpretierst. Nämlich in dem Punkt das die Definition Sportschütze dem Vereinsmitglied gleich zu setzen wäre. Und Gastschütze ist demnach kein Sportschütze. WEnn ich als Vereinsmitglied in einem anderen Verein als Gastschütze schiesse, wird das ganz normal in meinem Schiessbuch eingetragen und gilt als offizieller im Gesetz gemeinter Termin. Wo ist also der Unterschied? Weil das irgendiwe mal einer so versteht wie es gehandhabt wird hat nichts damit zu tun WAS im Gesetz wirklich steht, dafür brauch, zumindest ich, keinen Anwalt.

T.

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Mir wurde gesagt:

"Sie sind am 16. des Monats von ihrem Verein gemeldet worden, also wird der Antrag auch frühestens am 16. bearbeitet. Schicken können Sie den Antrag allerdings schon 1-2 Wochen vorher. Er bleibt dann halt liegen !"

Servus auch,

danke für die Antwort, also wenn das sogar im heiligen Land so gehandhabt wird bin ich mir sehr sicher das ich in NRW keine Chance habe das anders zu machen... Hab mir sowieso keine echten Hoffnungen gemacht.

Ich würde es halt gerne verstehen, eine Erklärung war wegen gefakter Gastmitgliedschaften, das ist das einzige was ich so ohne Weiteres akzeptieren und verstehen kann. Allerdings finde ich es eben heftig das man sich über das Gesetz stellt und im Gegenzug totale Korrektheit in der Einhaltung selbiger erwartet.

T.

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§14 Abs 2 WaffG:

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Ist doch ganz klar im Gesetz drin. 12 Monate Schießsport im Verein und nicht als Gast des Vereins. Gegenüber dem restlichen Gewusel im (W)Affengesetz finde ich diesen Absatz geradezu verständlich.

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§14 Abs 2 WaffG:

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Ist doch ganz klar im Gesetz drin. 12 Monate Schießsport im Verein und nicht als Gast des Vereins. Gegenüber dem restlichen Gewusel im (W)Affengesetz finde ich diesen Absatz geradezu verständlich.

Hi

danke für die Mühe, ich weiss auch das ich das Thema ruhen lassen sollte weil es keinen Sinn hat. Aber, im Gesetz steht "12 Monate regelmässig als Sportschütze" - das habe ich ja getan. Ein Gastschütze in einem "fremden" Verein gilt ja auch als Sportschütze. Das ist das für mich so verwirrende. Wenn im Gesetz stehen würde "12 Monate als Vereinsmitglied..." gäbe es diesen Thread gar nicht. Steht da aber so nicht.

T.

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Wenn im Gesetz stehen würde "12 Monate als Vereinsmitglied..." gäbe es diesen Thread gar nicht. Steht da aber so nicht.

Meine Güte, so schwer von Begriff sind User aber selten: :peinlich:

Der Satz lautet wie schon fünfmal zitiert komplett:

ist glaubhaft zu machen, dass >>>das Mitglied<<< seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt...

Mitglied ist man nur dann, wenn man in einen Verein (usw.) eingetreten ist (siehe, z.B. die WIKI-Definition als eine von vielen). Niemand hat behauptet, daß es sich um die Mitgliedschaft im selben Verein handeln muß. Aber in irgendeinem Schießsportverein muß man jedenfalls Mitglied sein, auch wenn man dann als Gastschütze woanders trainiert und sich das bestätigen läßt, sonst geht's nicht! Natürlich kann man woanders mitschießen, etwa wegen Umzug oder weil einem die Leute nicht passen, weil die Schießstände dort die gewünschte Disziplin nicht zulassen usw. Um die Mitgliedschaft im Verein kommt man nicht herum, und auch wenn man nach dem Eintritt die kompletten 12 Monate woanders trainiert, ist die Mitgliedschaft die Voraussetzung für die erleichterte Zulassung nach § 14.2 WaffG.

Auch in § 8, in dem es um das Bedürfnis geht, da steht (zumindest im offiziellen WaffG) unter Absatz 2 nochmals:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(...)

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört

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Meine Güte, so schwer von Begriff sind User aber selten: :peinlich:

Ist zwar auch von meiner Seite Haarspalterei, das geb ich ja zu, aber es steht nun mal nix von 12 Monaten Mitgliedschaft im Gesetz, auch wenn manche das da sehen wollen weil es in den Verbänden so praktiziert wird. Dort steht, weiss Gott wie oft zitiert, das man Mitglied sein muss UND 12 Monate Sportschützenaktivität nachweisen muss, nicht mehr und nicht weniger. Und das ist nun mal bei mir der Fall. Ich bin Mitglied in einem Verein und schiesse seit Anfang 2008 sportlich. Nach Regeln des DSB. Ich habe einige Nadeln geschossen in dieser Zeit als sportlich schiessender "Gastschütze".

Aber ich geb´s auf, da dieses Thema anscheinend sowieso indiskutabel ist. Will mich auch nicht unbeliebt machen, dachte nur das man mir hier so etwas besser erklären kann. Ewige Zitate der von mir bemängelten Wortwahl und Beleidigungen bringen mir da leider nichts.

Danke trotzdem für die Versuche mir die Gründe näher zu bringen und sorry für meine Sturheit

T.

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Hallo,

nicht alle Vereine (wie z.B. unser BDS-Verein) melden ihre neuen Mitglieder sofort an den Dachverband weiter (sondern in der Regel nach einiger Zeit "gebündelt").

So gibt es bei uns Vereinsmitglieder, die noch nicht dem Dachverband angehören.

Nach meinem Verständnis des §14 WaffG ist diesen Vereinsmitgliedern nach 12 Monaten ein Bedürfnis zu erteilen, auch wenn sie dem Dachverband nur 9 Monate angehören. Ich verstehe durchaus die Argumente der Dachverbände, dass sie nur die Dauer der Mitgliedschaft im Dachverband überprüfen können. In Bezug auf die Schießtermine muss er ohnehin dem Verein vertrauen.

Kurz, wenn jemand Vereinsmitglied ist und 12 Monate regelmäßig am Schießen teilnimmt, sollte der Dachverband eine Bedürfnisbescheinigung (aufgrund der Vereinsangaben) ausstellen, auch wenn die Mitgliedschaft im Dachverband deutlich kürzer besteht (der Verein gehört ja einem Dachverband an, und nur darum geht es).

Viele Grüße - ich hoffe, ich habe nun nicht zur völligen Verwirrung beigetragen - sundance

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Viele Grüße - ich hoffe, ich habe nun nicht zur völligen Verwirrung beigetragen - sundance

Hallo

danke für Deine Ausführungen - genau das ist es was ich meine.

Aber ich denke die Jungs beim RSB/DSB haben da ihr eigenes Verständnis und Vorgehensweisen und dem werde ich mich wie alle anderen wohl auch beugen müssen. Ist ja nun mal der Bedürfnis ausstellende Verband.

Gruß und danke für die Antworten

T.

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§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(...)

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört

Den meisten dürfte das hervorgehobene Wort "insbesondere" in seiner Bedeutung entgangen sein. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als das die folgende Aufzählung nicht abschließend ist! Die aufgezählten Voraussetzungen begründen regelmäßig ein Bedürfnis, es gibt aber auch andere, nicht im Gesetz ausformulierte Voraussetzungen für ein Bedürfnis. Hierüber hat die zuständige Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu urteilen.

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Hallo

danke für Deine Ausführungen - genau das ist es was ich meine.

Aber ich denke die Jungs beim RSB/DSB haben da ihr eigenes Verständnis und Vorgehensweisen und dem werde ich mich wie alle anderen wohl auch beugen müssen. Ist ja nun mal der Bedürfnis ausstellende Verband.

Wobei die ganze Verzögerungstaktik ja nicht beim RSB/DSB zu suchen ist, sondern in den seltsamen Statuten deines Vereins!

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Dein Post Nr.10:

Was meinst Du denn genau? Der Verein hat eigentlich die (eigene) Auflage das man 12 Monate Gast sein muss, da ich aber den Schützenpapa zufällig kenne konnte ich um Einiges früher Mitglied werden.

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In normalen Vereinen wird man direkt (innerhalb 4 Wochen) als Mitglied aufgenommen und event. mit einer kurzen Verzögerung an den Verband gemeldet!

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Wobei die ganze Verzögerungstaktik ja nicht beim RSB/DSB zu suchen ist, sondern in den seltsamen Statuten deines Vereins!

In normalen Vereinen wird man direkt (innerhalb 4 Wochen) als Mitglied aufgenommen und event. mit einer kurzen Verzögerung an den Verband gemeldet!

Das wusste ich bis dato gar nicht, da ich davon ausgegangen bin das auch das Jahr Gast Usus ist (wenn man es nur so kennen gelernt hat...)

Da das aber in anderen Vereinen wohl nicht immer so ist stimmt Deine Aussage natürlich! :shok:

T.

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In normalen Vereinen wird man direkt (innerhalb 4 Wochen) als Mitglied aufgenommen und event. mit einer kurzen Verzögerung an den Verband gemeldet!

In der Regel,

wird das Neumitglied, sofort und ohne Umschweife an den jeweiligen Verband gemeldet. Auch aus Gründen des Versicherungschutzes. Ausserdem sind bei Gastschützen, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, diese dann über die Tagesgebühr mitzuversichern, und dies kostest den Verein ja auch Geld(Es sei denn die Gastschützengebühr ist dementsprechend hoch).

Bei solchen Vereinen, sag ich Kopfschüttel :peinlich: :peinlich:

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Bei solchen Vereinen, sag ich Kopfschüttel :peinlich: :peinlich:

Ja ist dumm gelaufen, ich mag den Verein und die Leute da aber. Deswegen ist das auch schon verziehen. Ist, denke ich, ne Schutzfunktion da schon viele da aufgetaucht sind die dann Geld gekostet haben und dann nie wieder da aufgetaucht sind. Da z.B. der Kassenwart nicht jede Woche kommt kann das nach hinten losgehen.

Ist ein sehr kleiner Verein mit Mietstand einmal wöchentlich und so.

Wenn ich deshalb warten muss dann ist das eben so. Wenn ich wegen dem Verband bzw. dessen gebückter Haltung warten muss finde ich das aber nicht ok.

Das alles hat aber eigentlich nichts damit zu tun das der Verband anscheinend in einem Fall wie bei mir das Gesetz relativ freizügig interpretiert. Kann ich ja auch demnächst machen, das Gesetz interpretieren... Was das wohl wird... Ideen habe ich reichlich

T.

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In der Regel,

wird das Neumitglied, sofort und ohne Umschweife an den jeweiligen Verband gemeldet. Auch aus Gründen des Versicherungschutzes. Ausserdem sind bei Gastschützen, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können, diese dann über die Tagesgebühr mitzuversichern, und dies kostest den Verein ja auch Geld(Es sei denn die Gastschützengebühr ist dementsprechend hoch).

Bei solchen Vereinen, sag ich Kopfschüttel :peinlich: :peinlich:

Bei unserem Dachverband sind Gastschützen, die nach den Regeln des Verbandes schießen, ausdrücklich mitversichert ! Natürlich würde ich den "Gaststatus" nicht überstrapazieren.

Viele Grüße - sundance

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Man verzeihe mir, wenn ich nicht alles gelesen habe.

Die Waffenbehörden nehmen es schon sehr genau mit den Vereinsmitgliedschaften.

Wenn ich bedenke, dass ich vor einiger Zeit aus der Schützengilde Strausberg ausgetreten und zeitgleich der SG Diana beigetreten bin und in der gleichen Woche sofort eine Bedürfnisüberprüfung erhalten habe, wundert mich gar nichts mehr.

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Man verzeihe mir, wenn ich nicht alles gelesen habe.

Die Waffenbehörden nehmen es schon sehr genau mit den Vereinsmitgliedschaften.

Wenn ich bedenke, dass ich vor einiger Zeit aus der Schützengilde Strausberg ausgetreten und zeitgleich der SG Diana beigetreten bin und in der gleichen Woche sofort eine Bedürfnisüberprüfung erhalten habe, wundert mich gar nichts mehr.

Das finde ich auch , bis auf vielleicht jetzt Deinen Fall und ähnliche - das ist natürlich Blödsinn, auch nicht schlimm. Sollen Sie mich auf meine Vereinszugehörigkeit prüfen, bin ja in einem. Ich will ja auch nicht das in D irgendwelche Hammerwerfer sich so einfach nen Teilchenbeschleuniger zulegen dürfen - da muss staatlich was gegen gemacht werden.

Wie sieht so eine Überprüfung denn aus? Würd mich interessieren.

Gruß

T.

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Ja ist dumm gelaufen, ich mag den Verein und die Leute da aber. Deswegen ist das auch schon verziehen. Ist, denke ich, ne Schutzfunktion da schon viele da aufgetaucht sind die dann Geld gekostet haben und dann nie wieder da aufgetaucht sind. Da z.B. der Kassenwart nicht jede Woche kommt kann das nach hinten losgehen.

Wieso sollte dies eine Schutzfunktion sein?

Wenn ein Schütze in den Verein eintritt, dann zahlt er den Aufnahmebeitrag und den Jahresbeitrag, in der Regel mit Einzugsermächtigung. Und damit hat der Verein, dann doch keine Kosten. Gut wir haben auch welche, die sind gekommen, und zahlen, aber man sieht die nie zum Schiessen, aber das ist doch egal, Beiträge kommen trotzdem.

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...

Wie sieht so eine Überprüfung denn aus? Würd mich interessieren.

...

Der Polizeipräsident in Berlin

Landeskriminalamt

LKA 573

...

Sehr geehrter Herr xyz,

bei der Durchsicht unserer Unterlagen [oder je nach Fall auch: wie uns vom Verein abc gemeldet wurde] habe ich festgestellt, das sie seit dem 01.01.1900 aus dem Verein/Verband abc ausgetreten sind.

Ich mache sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass durch den Austritt ihr Bedürfnis gemäß

- §8 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. §10 Abs. 1 WaffG (grüne WBK)

- §8 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. §14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK)

hinfällig ist.

Ich bitte sie daher, zur weiteren Glaubhaftmachung Ihres Bedürfnisses folgende Unterlagen bis zum [Monatsfrist seit Erstellung des Schreibens] beizubringen:

- Mitgliedsausweis (in Kopie) des neuen Schützenvereins

- Bedürfnisbescheinigung vom Schützenverein/-verband für alle in ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen, sofern der Verein einem anderen Verband angehört.

Eine entsprechende Bedürfnisbescheinigung habe ich als Anlage beigefügt.

Sollten die geforderten Unterlagen bis zum o.a. Termin nicht vorgelegt werden, muss ich davon ausgehen, dass ein Bedürfnis nicht mehr vorliegt.

Ich müsste dann gem. §45 Abs. 2 und Abs. 4 WaffG ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, da nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die zur Versagung hätten führen müssen.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass wenn ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre, seine Mitwirkung verweigert, kann die Behörde deren Wegfall vermuten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Im Auftrag

blabla [Rechtschreibfehler wurden nicht übernommen]

So sehen derartige Schreiben zumindest in Berlin aus, wie ich aus eigener Anschauung weiß, werden die manchmal auch noch weit deftiger formuliert. Aber immerhin kann man sehr ausgiebig und in freundlichem Ton, wenn auch erfolglos, mit den HSBs/SBs darüber diskutieren...

Einzelheiten erspare ich mir hier, das würde den Thread sprengen.

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Ich liebe so einen Satz:

"Ich müsste dann gem. §45 Abs. 2 und Abs. 4 WaffG ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, da nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die zur Versagung hätten führen müssen."

Das ist in Deinem Fall Schwachsinn hoch drei. Es geht hier um nachträgliche eingetretene Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Versagung hätten führen müssen. (Beispiel: gefälschte oder geschönte Bescheinigungen für Bedürfnisse)

Ein mir bekannter SB kam auch mal mit so einem Quatsch an. Dieser Zahn wurde ihm sehr schnell juristisch wieder gezogen. In irgendeinem alten DWJ muss da auch noch ein Urteil existieren.

Was anderes wäre es natürlich bei einer WBK nach neuem Recht, wo das Bedürfnis nach drei Jahren einmalig zu überprüfen ist.

Frah doch mal den Polizeipräsi nach der waffenrechtlichen Grundlage einer weiteren "Bedürfnisprüfung".

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Mag nur mal meinen Kummer hier loswerden...

Seit 2 Jahren bin ich nun im Verein und habe immer noch keine WBK. Zuerst hats der Verein um ein Jahr verschlampt, jetzt dauerts mit dem Bedürfnisbescheinigung (Hessen) auch schon 3 Monate!!!

Nach ner mail an den Verband bekam ich vor 2 Wochen bestätigt, dass es bereits zurück auf dem Weg zum Kreisschützenmeister sei... Tresor steht daheim rum und freut sich über die Luft die er bewachen darf.

Es ist zum Heulen...

Gruß

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ich habe jetzt wirklich nicht alles durchgelesen, aber ich würde wegen 3 Monaten nicht so ein aufhebens machen. Was sind schon 3 Monate...

Ich war auch schon früher im Verein und wurde erst 4 Monate später beim Verband angemeldet... aber was soll's, wenn man noch viele Jahre vor sich hat :-)

Und ich bin keine 25 Jahre alt, sondern deutlich älter. Coolness ist ein Charakterzug, der einen beim Schiessen locker macht...

gruss

thomas

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Servus !

Und Dir ist es nicht aufgefallen, dass Du keinen Ausweis erhalten hast ??? :peinlich:

In unserem Verein gibt es keine Mitgliedsausweise. Es gibt den Wettkampfpass, ja! den bekam ich dann nach der Meldung. Außerdem, du Schlauberger; wie soll ein Neuling wissen, welchen Ausweis er wann bekommt? Zumal er gesagt bekommt: Läuft alles....

Lächerlich...

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