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IGNORED

Munitionserwerb durch Jäger


hselapidae

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Geschrieben

Ist es notwenig als Jäger den Munitionserwerb per Stempel in der WBK zu beantragen, wenn man über eine Langwaffe verfügt, die eine "klassische" Kurzwaffenmunition verschießt?

Es wurde schon oft diskutiert und das Ergebnis meines Wissens nach war bisher nur, dass es jede zuständige Waffenbehörde anders macht.

Problem scheint zu sein, dass das Problem rel. neu zu sein scheint bezogen auf LW, die "KW-Muni" jagdlich verschießen.

Meiner Meinung nach braucht der Jäger diesen kostenpflichtigen Stempel NICHT, da ihn der §13.5 legitimiert. Ich denke, dass es auf die Nutzung der Munition ankommt. D.h. im konkreten Fall, wurde eine Selbstladebüchse OA 5 (logischer Weise) als Langwaffe eingetragen.

Nach Meinung der Ordnungsbehörde MUß eine Munitionserwerbsberechtigung eingetragen werden, da es sich um eine KW Muni handelt. Als Begründung wurde lediglich auf die Maßtafeln (Anlage 3 zur WaffV) verwiesen, aus denen hervorgeht, dass 9 Para eindeutig KW Muni sei.

Mein Argument, dass ich sie aus einer LW verschieße wurde einfach ignoriert.

Nun könnte man als weiteres Contra sagen, dass die Muni zwar aus einer LW verschossen wird, aber nach dem BJG analog einer KW, nämlich zum Fangschuß etc., benutzt wird....

Ich bin der Meinung, dass es auf die Nutzung, also dem Verschießen aus einer LW ankommt und nicht auf Maßtafeln, die vom Beschußamt genutzt werden.

Per Gesetz werden KW und LW definiert. Für Munition habe ich derartige Definitionen, die verbindlich sind, bisher nicht gefunden...

Könnt ihr mir dabei mit einer eindeutigen Erklärung helfen?

Noch eine Kleinigkeit: Antworten wie "laß dir den Stempel geben, macht weniger Arbeit und Ärger"...sind natülich nicht gemeint.

Geschrieben

Ist aber tatsächich so!

Eigentlich brauchst den Stempel nicht. Wenn Du im Geschäft Deinen Eintrag mit der 9 mm Para vorlegst, und dann noch Deinen JS, solltest die Muni kriegen.

Manche Geschäfte machen da aber nicht mit und eben für die brauchst Du den MEB Stempel.

Mir schwirrt da was im Kopf rum von wegen "gängige LW Munition".

Fragt sich nun, ob Dein Kaliber gängig ist...

p.s.:

Was schießt Du denn mit der 9 Para auf der Jagd?

Welche Laufläge, Modell etc. hast Du und was ist damit für eine Präzision zu erreichen?

Geschrieben
Ist aber tatsächich so!

Eigentlich brauchst den Stempel nicht. Wenn Du im Geschäft Deinen Eintrag mit der 9 mm Para vorlegst, und dann noch Deinen JS, solltest die Muni kriegen.

Manche Geschäfte machen da aber nicht mit und eben für die brauchst Du den MEB Stempel.

Mir schwirrt da was im Kopf rum von wegen "gängige LW Munition".

Fragt sich nun, ob Dein Kaliber gängig ist...

p.s.:

Was schießt Du denn mit der 9 Para auf der Jagd?

Welche Laufläge, Modell etc. hast Du und was ist damit für eine Präzision zu erreichen?

Nur das, was tatsächlich erlaubt ist. Die OA 5 wird von mir bei Nachsuchen zum Anbringen eines Fangschusses genutzt. Bauten- und Fallenjagd betreibe ich nicht, wäre nach dem Jagdgesetz aber möglich.

Die Präzision einer Zivilversion der MP 5 ist hinlänglich bekannt. Ist wirklich eine superführige, präzise Waffe.

Die Händlerargumentation zählt leider nicht. Ich habe beides erlebt, verkaufen und nicht verkaufen...

Das Amt siehts so wie ich beschrieben habe, aber was ich hier bei WO mitbekommen habe, sieht das jedes Amt anders. Das kann eben nicht sein...

Geschrieben
Nur das, was tatsächlich erlaubt ist. Die OA 5 wird von mir bei Nachsuchen zum Anbringen eines Fangschusses genutzt ...

mal eine ganz dumme frage:

das bjg nennt doch meines wissens ausdrücklich für den schuß auf schalenwild die 1000 bzw. 2000 joule. für den fangschuß ist aber ausdrücklich NUR die kurzwaffe erwähnt. ein fangschuß aus der langwaffe mit unter 2000/1000 joule wäre demnach nicht zulässig, oder gibt es da noch einen weiteren §, der das regelt? (die hilfskonstruktion notstand wegen leidendem tier und höherwertigkeit des tierschutzes ist bekannt, nur ist die frage, wieso ich ein oa5 mitführe, wenn es zur jagd auf schalenwild geht...) - wenn man mit dem oa5 natürlich den fuchs schießen will, ist das rechtlich sauber...

Geschrieben
mal eine ganz dumme frage:

Allerdings!

für den fangschuß ist aber ausdrücklich NUR die kurzwaffe erwähnt.

Das heist aber nicht, dass der Fangschuss mit der LW verboten ist!

Ausserdem sollte es egal sein, warum jemand eine OA5 hat, oder haben will.

Wichtig ist, dass man sie (noch) bekommt.

Wenn weiterhin über den Sinn oder Unsinn von Waffenmodellen gestritten wird, hilft das nur den Waffengegner! :bud:

Die greifen die Argumente gerne auf. :angry2:

---

Tom

Geschrieben

Also ich verstehe das nicht ganz. Nun hast Du rundweg 2000 € für Deine OA ausgegeben, hast schon erleichterten und ermäßigten Erwerb durch Jäger. Nun will der SB Dir einen Munstempel geben der Dich 25 € kostet und das regt Dich nun wegen der 25 € auf?

Probleme hast Du...

Geschrieben
Also ich verstehe das nicht ganz. Nun hast Du rundweg 2000 € für Deine OA ausgegeben, hast schon erleichterten und ermäßigten Erwerb durch Jäger. Nun will der SB Dir einen Munstempel geben der Dich 25 € kostet und das regt Dich nun wegen der 25 € auf?

Probleme hast Du...

Ich wußte es......deswegen hab ich extra geschrieben, dass diese Antworten wenig hilfreich sind.

Ich fang jetzt mal nicht mit Prinzipien an und ein Sachbearbeiter sagt das, der andere das; wurde im Nachhinein festgestellt, daher jetzt ärger usw....

Geschrieben
Das heist aber nicht, dass der Fangschuss mit der LW verboten ist!

danke, für deine bestätigung, dass meine frage dumm ist - leider ist deine antwort ... naja.

wenn ich das bjg richtig lese, steht da:

1. verbot mit einer langwaffe auf schalenwild zu schießen, deren energie <1000/2000joule

2. verbot mit einer kurzwaffe auf wild zu schießen, außer zur abgabe eines fangschusses.

und jetzt kannst du mir erklären, wo im bjg ERLAUBT ist, mit einer LANGWAFFE unter 1000joule fangschüsse anzubringen.... - das war meine frage - intelligente antwort steht noch aus.

ich brauche von dir keinerlei hilfestellung im hinblick auf den rest - ich besitze selbst ein oa5 und bin mir über die verwendungsmöglichkeit von der waffe (genau wie .30 m1 carbine etc) z.b. zur raubwildjagd durchaus im klaren - trotzdem vielen dank.

Geschrieben
danke, für deine bestätigung, dass meine frage dumm ist - leider ist deine antwort ... naja.

wenn ich das bjg richtig lese, steht da:

1. verbot mit einer langwaffe auf schalenwild zu schießen, deren energie <1000/2000joule

2. verbot mit einer kurzwaffe auf wild zu schießen, außer zur abgabe eines fangschusses.

und jetzt kannst du mir erklären, wo im bjg ERLAUBT ist, mit einer LANGWAFFE unter 1000joule fangschüsse anzubringen.... - das war meine frage - intelligente antwort steht noch aus.

ich brauche von dir keinerlei hilfestellung im hinblick auf den rest - ich besitze selbst ein oa5 und bin mir über die verwendungsmöglichkeit von der waffe (genau wie .30 m1 carbine etc) z.b. zur raubwildjagd durchaus im klaren - trotzdem vielen dank.

Ich denke, dass im BJG die strengsten Anforderungen für die "jagdlichen Gebrauch" von Waffen klar gestellt wurde, so dass man die Langwaffe analog der KW sehen muß. Was für die ansonsten absolut verbotene KW Jagdnutzung als Ausnahme gilt, gilt natürlich auch für die jagdliche LW, die ansonsten nicht so strengen "Anforderungen" unterliegt.

Geschrieben
Also ich verstehe das nicht ganz. Nun hast Du rundweg 2000 € für Deine OA ausgegeben, hast schon erleichterten und ermäßigten Erwerb durch Jäger. Nun will der SB Dir einen Munstempel geben der Dich 25 € kostet und das regt Dich nun wegen der 25 € auf?

Probleme hast Du...

:appl::appl:

...sehe ich genauso, liegt aber wohl daran, dass die Jäger doch immer gerne mal, Ihren Vorteil den Sportschützen gegenüber AMTLICH bestätigt haben möchten.

Wenn er keinen Mun Erwerb eingetragen bekommen würde, könnte ich dies ja noch nachvollziehen.

Aber ich kann ja noch nicht mal nachvollziehen wie man mit einem OA überhaupt durch Revier läuft, wie ein BGS Beamter.

Naja, der eine mag Abzeichen an der Brust, der andere ne OA um den Hals...............jeder wie er möchte.

Nur sich wegen den Mun-Stempel aufzuregen ist dann wohl doch etwas :gaga:

Gruss

Blue

Geschrieben
:appl::appl:

...sehe ich genauso, liegt aber wohl daran, dass die Jäger doch immer gerne mal, Ihren Vorteil den Sportschützen gegenüber AMTLICH bestätigt haben möchten.

Wenn er keinen Mun Erwerb eingetragen bekommen würde, könnte ich dies ja noch nachvollziehen.

Aber ich kann ja noch nicht mal nachvollziehen wie man mit einem OA überhaupt durch Revier läuft, wie ein BGS Beamter.

Naja, der eine mag Abzeichen an der Brust, der andere ne OA um den Hals...............jeder wie er möchte.

Nur sich wegen den Mun-Stempel aufzuregen ist dann wohl doch etwas :gaga:

Gruss

Blue

Es ist unglaublich wie hier teilweise auf eingestellte Themen reagiert wird. Da bekommt man richtig Lust aufs Forum. Können wir nicht eine neue Rubrik einführen: Besserwisser

Da könntet ihr dann eure tollen Beiträge loswerden.

Ihr habt nicht den Hauch einer Ahnung wie es zu dieser Problematik kam und gebt euren Senf dazu OBWOHL ich darum gebeten hatte, dass nur Sachbeiträge gepostet werden. Vor allem der Kleinkrieg Sportschütze/Jäger ist hier echt der Knaller. Vollkommen sinnfreier Beitrag!

Bevor du dir weiter den Kopf zerbrichst: Ich bin Jäger UND Sportschütze.

Du scheinst die Jagdprüfung nicht bestanden zu haben oder?

Geschrieben

Es gibt einen seeeehr guten Grund, moeglichst JEDES Kaliber, dass man besitzt, auch mit Munerwerbsstempel zu versehen:

Wenn man mal ein paar Tage nicht dazu kommen sollte, seinen JJ zu verlaengern, besitzt man illegal Mun. Die Folgen im worst Case sollte jeder mit Sachkunde selber wissen. :-(

Dagegen ist die Frage, ob einem Haendler X KW-Murmeln verkauft, eher drittrangig, ebenso wie jagdrechtliche Details zur Mindestenergie beim Fangschuss.

Geschrieben
... eher drittrangig, ebenso wie jagdrechtliche Details zur Mindestenergie beim Fangschuss.

also das forum heißt "recht" - da sollte es doch auch möglich sein, fragen drittraniger bedeutung zu stellen - oder? wobei ich persönlich den rang eines möglichen verstoßes gegen das bjg nicht als so niedrig einstufen würde - deswegen frag ich ja. bisher hab ich aber noch keine brauchbare antwort bekommen - vielleicht sollte man anregen, das in der nächsten änderung des bjg klar drinsteht, dass mit WAFFEN, die mehr als 200joule haben, der fangschuß gesetzt werden kann - das löst dann das problem auch bei den fangschußgebern in .38spez oder ähnlichen...

zum rest, insbesondere dem hinweis auf mun-erwerbstempel bei allen waffen => 100% zustimmung

Geschrieben
Es ist unglaublich wie hier teilweise auf eingestellte Themen reagiert wird. Da bekommt man richtig Lust aufs Forum. Können wir nicht eine neue Rubrik einführen: Besserwisser

Da könntet ihr dann eure tollen Beiträge loswerden.

Ihr habt nicht den Hauch einer Ahnung wie es zu dieser Problematik kam und gebt euren Senf dazu OBWOHL ich darum gebeten hatte, dass nur Sachbeiträge gepostet werden. Vor allem der Kleinkrieg Sportschütze/Jäger ist hier echt der Knaller. Vollkommen sinnfreier Beitrag!

Bevor du dir weiter den Kopf zerbrichst: Ich bin Jäger UND Sportschütze.

Du scheinst die Jagdprüfung nicht bestanden zu haben oder?

Hallo,

nein bin kein Jäger, mir fehlt leider die Zeit dazu, machen würde ich dies aber schon gerne.

Zu meinem Beitrag: Sorry, bin wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen....War gestern wirklich nicht mein Tag.

Mein Tipp: Auch wenn Du in gewisser Weise bestimmt recht hast...............sichere Dich mit diesem blöden Stempel ab.

Gruss

Blue :s75:

Geschrieben
Ich bin der Meinung, dass es auf die Nutzung, also dem Verschießen aus einer LW ankommt und nicht auf Maßtafeln, die vom Beschußamt genutzt werden.

Per Gesetz werden KW und LW definiert. Für Munition habe ich derartige Definitionen, die verbindlich sind, bisher nicht gefunden...

Könnt ihr mir dabei mit einer eindeutigen Erklärung helfen?

Moin,

auch wenn es einige einfach nicht einsehen wollen:

Was Munition für Langwaffen ist wird in den amtlichen

"Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition"

vom 10. Januar 2000 geregelt

Quelle:

Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Jahrgang 52, Nummer 38a, ausgegeben am Donnerstag, den 24. Februar 2000, Berlin.

ISS 0720-6100

Dort wird ganz klar festgelegt, was Munition für Langwaffen ist, und was nicht.

Das es nun Langwaffen für Kurzwaffenmunition und umgekehrt gibt, ändert nichts an der Einstufung; und schlußendlich auch nichts an der Erforderniss einer Erwerbserlaubniss.

Über Tabelle 3 steht:

"Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen"

Alle dort aufgeführte Munition kann auf gültigen JJS nicht erworben werden.

Grüße

Robert

Geschrieben
danke, für deine bestätigung, dass meine frage dumm ist

Sorry, war nicht so gemeint, aber bei dieser Steilvorlage..! :icon14:

und jetzt kannst du mir erklären, wo im bjg ERLAUBT ist, mit einer LANGWAFFE unter 1000joule fangschüsse anzubringen.... - das war meine frage - intelligente antwort steht noch aus.

Ok sollst Du haben.

Der Fangschuss ist die Ultima Ratio wenn der eigentliche Schuss nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat und nicht Jagd im eigentlichen Sinn.

Es geht beim Fangschuss einzig und allein darum, das Tier schnellstmöglich zu erlösen, wie im §22 BjadgG gefordert wird.

Dazu ist dann auch der Gebrauch der Kurzwaffe erlaubt, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt.

Nicht erlaubt für den Fangschuss sind Schrot, Posten, gehacktes Blei, Bolzen oder Pfeile.

Es steht nicht drin, dass für den Fangschuss 1000 bzw. 2000 Joule Energie auf 100m gefordert werden wenn er mit einer Langwaffe abgeben wird.

Nachzulesen im §19 BjagdG.

Wie lange bist Du schon Jäger?

---

Tom

Geschrieben

Mal ne andere Frage zu dem Thema:

Das Ding gilt als Langwaffe, d.h. es gilt die Zweischuß-Magazin-Regelung (ich weiß Jagdschutz etc.). Also stellst Du Dich mit 3 Murmeln 9 mm Para einem annehmenden Keiler?

Geschrieben
..."Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition"

vom 10. Januar 2000 geregelt

Quelle:

Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Jahrgang 52, Nummer 38a, ausgegeben am Donnerstag, den 24. Februar 2000, Berlin.

ISS 0720-6100

Dort wird ganz klar festgelegt, was Munition für Langwaffen ist, und was nicht.

Das es nun Langwaffen für Kurzwaffenmunition und umgekehrt gibt, ändert nichts an der Einstufung; und schlußendlich auch nichts an der Erforderniss einer Erwerbserlaubniss.

Über Tabelle 3 steht:

"Zentralfeuerpatronenmunition für Kurzwaffen"

Alle dort aufgeführte Munition kann auf gültigen JJS nicht erworben werden.

Grüße

Robert

gibts die tabellen online?

Geschrieben
Mal ne andere Frage zu dem Thema:

Das Ding gilt als Langwaffe, d.h. es gilt die Zweischuß-Magazin-Regelung (ich weiß Jagdschutz etc.). Also stellst Du Dich mit 3 Murmeln 9 mm Para einem annehmenden Keiler?

Mensch Leute, es doch völlig egal warum er so eine Waffe haben wollte und wofür er sie jetzt benutzt.

Vielleicht hat er ja einfach nur Spaß daran sie zu besitzen! Ist doch auch OK - man muß sich doch nicht dauernd rechtfertigen.

---

Tom

Geschrieben
Mensch Leute, es doch völlig egal warum er so eine Waffe haben wollte und wofür er sie jetzt benutzt.

Vielleicht hat er ja einfach nur Spaß daran sie zu besitzen! Ist doch auch OK - man muß sich doch nicht dauernd rechtfertigen.

---

Tom

Es geht nicht darum ob er sie besitzen dürfen soll oder nicht. Für Raubwildbejagung z.B. am Bau auf Jungfüchse oder Dachs ist die Waffe sicherlich gut geeignet. Für Nachsuche auf wehrhaftes Wild - aus meiner Sicht - eben nicht.

Geschrieben
Für Nachsuche auf wehrhaftes Wild - aus meiner Sicht - eben nicht.

Nein dafür ist sie sicher nicht geeignet.

Da fühle ich mich mit einem .357Mag Revolver schon leicht untermotorisiert.

Aber er hat ja auch nicht behauptet, die OA5 zur Nachsuche auf wehrhaftes Wild einzusetzen.

---

Tom

Geschrieben
Dazu ist dann auch der Gebrauch der Kurzwaffe erlaubt, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt.

Nicht erlaubt für den Fangschuss sind Schrot, Posten, gehacktes Blei, Bolzen oder Pfeile.

Es steht nicht drin, dass für den Fangschuss 1000 bzw. 2000 Joule Energie auf 100m gefordert werden wenn er mit einer Langwaffe abgeben wird.

Nachzulesen im §19 BjagdG.

mein problem ist und war, dass der schuß auf schalenwild (dazu gehört meiner einschätzung nach auch der fangschuß) mit der büchse unter 1000/2000 ausdrücklich verboten ist und im gegenzug lediglich der fangschuß mit der kurzwaffe über 200joule ausdrücklich erlaubt. da stellte sich für mich die frage nach der begründung fangschußwaffe bei einer büchse unter 1000joule einfach, wenn man diese direkt anstatt kurzwaffe mitnimmt ... - um das deutlich zu sagen, ich finde die diskussion, ob man ein oa5 braucht völlig unsinnig - alle büchsen in kw-kalibern würden diese fragen aufwerfen - und die haben sich doch über die jahre z.b. bei der raubwildbejagung doch durchaus als sinnvoll bewiesen...

gerade dem jäger soll doch für seine individuellen bedürfnisse die weitgehende wahlfreiheit bei der jeweiligen waffe bleiben - oder wer will für jedes revier in jeder situation entscheiden, welche waffe sinnvoll(er) ist?

Wie lange bist Du schon Jäger?

knapp 3 jahre, aber bei der frage, so sie mir den sporadisch im kreise erfahrener/älterer Jäger in den sinn kam, wurde sie ebenfalls nur sehr wackelig beantwortet.

Geschrieben
mein problem ist und war, dass der schuß auf schalenwild (dazu gehört meiner einschätzung nach auch der fangschuß) mit der büchse unter 1000/2000 ausdrücklich verboten ist und im gegenzug lediglich der fangschuß mit der kurzwaffe über 200joule ausdrücklich erlaubt. da stellte sich für mich die frage nach der begründung fangschußwaffe bei einer büchse unter 1000joule einfach, wenn man diese direkt anstatt kurzwaffe mitnimmt ...

Ich bin nun schon seit mehr als 30 Jahren Jäger und habe viele Nachsuchen durchgeführt und auch etliche Fangschüsse abgegeben.

Der Fangschuss ist wie gesagt keine Jagd im eigentlichen Sinn, sondern eine Maßnahme gemäß §22 BjagdG.

Ich verstehe Deinen Ansatz, dass wenn man §19 BjagdG Abs. 2 a und b isoliert betrachtet, eine solche Interpretation möglich ist. Das ist aber so nicht gemeint.

In der Regel wird ja auch der Fangschuss mit der selben Langwaffe abgegeben wie zuvor der Schuss auf das Stück Wild.

Ich habe aber selbst Fälle gehabt, da musste ich auf allen Vieren durch die Brombeerhecken robben um die eingeschobene Sau zu erreichen.

Dazu habe ich natürlich nicht meinen teueren und langen Repetierer genommen sondern eine kurze VR Flinte mit Kunststoffschaft und mit FLGs die sicher keine 1000 oder 2000 Joule bringen. Der .357Mag Revolver erschien mir zur schwach für die Größe der Sau.

---

Tom

Geschrieben
...Alle dort aufgeführte Munition kann auf gültigen JJS nicht erworben werden...

Keine Regel ohne Ausnahme: vom RP Baden-Württemberg gab es schon Anfang der 80er ein amtliches Blatt Papier, welche KW - Patronen denn eben aus diesem Grund auf JJS erworben werden dürfen. Ein Widerruf desselben ist mir nicht bekannt, daß das eine Lex BW sein könnte ist mir klar.

Gun_Buff

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