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IGNORED

Munitionserwerb durch Jäger


hselapidae

Empfohlene Beiträge

Hallo,

nein bin kein Jäger, mir fehlt leider die Zeit dazu, machen würde ich dies aber schon gerne.

Zu meinem Beitrag: Sorry, bin wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen....War gestern wirklich nicht mein Tag.

Mein Tipp: Auch wenn Du in gewisser Weise bestimmt recht hast...............sichere Dich mit diesem blöden Stempel ab.

Gruss

Blue :s75:

Danke für den Beitrag. Find ich super, dass man auch mal zugibt "einen schlechten Tag" gehabt zu haben!!

Und wie schon angedeutet....so einfach ist es nicht mit dem Stempel. Das hier geschilderte Problem ist nur ein Teil eines größeren Problems, das mittlerweile durch anwaltliche Hilfe -fast- aus der Welt geschafft wurde. Wenn alles überstanden ist, werdet ihr es sicherlich im WO Forum oder in einer unserer Fachzeitschriften lesen können.

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Keine Regel ohne Ausnahme: vom RP Baden-Württemberg gab es schon Anfang der 80er ein amtliches Blatt Papier, welche KW - Patronen denn eben aus diesem Grund auf JJS erworben werden dürfen. Ein Widerruf desselben ist mir nicht bekannt, daß das eine Lex BW sein könnte ist mir klar.

Gun_Buff

Hättest du davon mal eine Kopie für mich (bitte).

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Quält sich gerade durch die Leitung. Angeblich soll diese Auslegung gelegentlich aktualisiert worden sein, frag ggfs. mal einen der Händler aus dem RP Stuttgart, aber schon die Begründung ist imo gut, v.a. da mit Rückendeckung BMI.

Ist angekommen,

danke. Mal sehen was z.B. der Beschussrat davon hält.

Grüße

Robert

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  • 4 Monate später...

Lies den Satz lieber nicht so genau.

Ist ja schrecklich, dass so ein Käse auch noch im Internet veröffentlicht wird ! :o

Mit dem JS kannst Du nur Langwaffenmunition erwerben. Für KW-Munition brauchts Du eine MEB in der WBK und die wird logischerweise nur für Kaliber erteilt, deren zugehörige Waffen auch zur Jagdausübung geeignet sind und den Geschossen die notwendige Joule-Zahl verleihen - je nachdem auf welche Wildart geschossen wird.

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... post Nr.33,dürfte .....

Vielleicht sagt uns SB ja nächste Woche was dazu.

...wird logischerweise nur für Kaliber erteilt, deren zugehörige Waffen auch zur Jagdausübung geeignet sind und den Geschossen die notwendige Joule-Zahl verleihen - je nachdem auf welche Wildart geschossen wird...

@SB: Gibt es dafür eine Quelle? Wenn ein JS-Inhaber ohne Fallenjagdberechtigung (das gibt es in einigen Ländern, in BW afaik nicht) als KW mit Bedürfnis "JJS" eine 4mm Kolibri, .22kz oder ähnliches will, hat er imo darauf einen Anspruch und die Behörde hat den Sinn seines Wunsches nicht zu hinterfragen.

Habe auch schon Antragsformulare gesehen, da war bei der Kurzwaffe für JJS schon zwingend vorgedruckt "zum Fangschuß" Ist imho der selbe Unfug. Oder weiß ich da was nicht, dann bitte ich, mich schlau zu machen!

Was ist denn mit der von mir schon erwähnten Gleichstellung (KW-Mun auf JJS, siehe oben) vom RP Stuttgart? Haben die das zwischenzeitlich mal aktualisiert oder einkassiert oder unverändert gelassen? Deiner Signatur nach könntest Du ja darauf Zugriff haben. Danke.

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Wahnsin, was hier zusammengesponnen wird.

Auf Raubzeug/Raubwild, Jagdschuss gibt es GAR KEINE Begrenzung.

Sprich, von M4 und Flobert bis .50BMG und sogar Haemmern wie .700 NE (Ein Schuss damit kostet allerdings mehr, als die meisten meiner Waffen) kann ein Jaeger jede Buechse (Langwaffe) kaufen.

Er kann weiterhin zwei Kurzwaffen OHNE weitere Beduerfnisschikane erwerben. Wenn er unbedingt ein Zimmerpistoelchen will, bitte. Er wird es kriegen. Sogar ein zweites. Danach kann es aber ein wenig schwer werden, dem SB klarzumachen, weshalb er nun uebers Regelbeduerfnis hinaus noch was braeuchte...

Unmoeglich waere es auch nicht, je nach Bundesland, Kreis und juristischer Hartnaeckigkeit des Jaegers.

Post 33 ist teils Unsinn.

Ws zu schon vorhandenen Waffen im gleichen oder kleineren Kaliber werden eingetragen und fertig. Das kleinere Kaliber ist erst mal voellig egal, es gibt ja bei der Jagd eben nicht nur den Schuss auf Wild, sondern auch Uebungsschiessen, etc.

Hier weitere Schikanen beim Abstieg von richtigen Waffen, bzw Kalibern auf Kinderkram einzubauen, ist mal wieder typisch deutsch, Sicherheitsgewinn null, aber man probierts halt mal, es wird der Untertan ja kaum klagen.. :016:

Er sollte aber.

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Das kleinere Kaliber ist erst mal voellig egal, es gibt ja bei der Jagd eben nicht nur den Schuss auf Wild, sondern auch Uebungsschiessen, etc.

Wenn das Bedürfnis dahingehend glaubhaft gemacht werden kann, absolute Zustimmung und kein Problem. :) Nur wird Dir halt keine Waffenbehörde eine KK-Pistole als reine Fangschusswaffe eintragen. Aber dazu hat man ja einen Mund zum reden oder Finger zum schreiben, damit man die Waffenbehörde bei einer anderen Konstellation darauf hinweisen kann.

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  • 1 Jahr später...
Keine Regel ohne Ausnahme: vom RP Baden-Württemberg gab es schon Anfang der 80er ein amtliches Blatt Papier, welche KW - Patronen denn eben aus diesem Grund auf JJS erworben werden dürfen. Ein Widerruf desselben ist mir nicht bekannt, daß das eine Lex BW sein könnte ist mir klar.

...

OK, wie wird das praktiziert? Du gehst mit Deinem gültigen JJS und der WBK, in der die LW, eingerichtet für KW-Munition, zum Händler und legst beides vor? Anders könntest Du den Nachweis des Besitzes einer LW im entsprechenden Kaliber ja nicht nachweisen. Da kann man sich auch den Erwerb der Muniton behördlich per Stempel absegnen lassen, denn was machst Du, wenn Du umziehst in ein anderes Bundesland? Gibt m.E. nur Scherereien! Und einen Erwerb nur aufgrund des gültigen JJS halte ich für rechtswidrig.

Gruß Jägermeister, der sich gerne eines Besseren belehren läßt.

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