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IGNORED

Stellungnahmen der Sachverstaendigen online!


Gast

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Geschrieben
... jetzt klarer wo das Problem liegt?

Das in der BRD die Waffenteile, im Vergleich zum (östlichen) Ausland, zu teuer sind? Das der Kauf einer kompletten (illegalen) Waffe viel einfacher ist?

Geschrieben

mea culpa, mea culpa, der DSB-mann scheint ja doch vernünftig zu sein...

ich schäme mich...

so, nun zur übertragung: erschreckend, wie ahnungslos die entscheidenden menschen in diesem lande sind (beispielhaft die frechheiten von wiefelspütz gegenüber bartsch und die notwendige aufklärung von führing in sachen unterschied wbk und ws) - aber das ist nichts neues.

ceterum censeo - anscheinswaffen sind wohl nicht das problem für die nitro-schießende zunft.

insofern: erst einmal viel rauch um nichts.

und ich stimme denen zu, die weitere verschärfungen erwarten - ja, so wird es kommen.

arme schützen und jäger! (ohne smiley)

Geschrieben

Ich wiederhole mich: Zieht Eure Schlüsse aus Herrn Wiefelspütz und berücksichtigt dies bei der Stimmabgabe. Im Klartext: wer aus welchen GRünden auch immer eine Waffe legal besitzt und trotzdem SPD wählt der ist selbst schuld.

Geschrieben
Ich wiederhole mich: Zieht Eure Schlüsse aus Herrn Wiefelspütz und berücksichtigt dies bei der Stimmabgabe. Im Klartext: wer aus welchen GRünden auch immer eine Waffe legal besitzt und trotzdem SPD wählt der ist selbst schuld.

@Jennerwein: Eintragungspflicht aller wesentlichen Teile - da hast Du vollkommen Recht. Ich hätte allerdings nicht mit der kriminellen Energie deutscher Waffenhändler, die ja beständig zuverlässig usw. sein müssen, gerechnet.

@sesander: Das Thema WBK gelb wurde nicht erwähnt.

@300RUM: Also durch die Bank waffenfeindlich waren eigentlich nur die GRÜNEN. Bei der SPD fand sich eine eher pragmatische Abgeordnete, auch der Vorsitzende Edathy (o.ä.) (SPD) triefte nicht vor Waffenhass; Wiefelspütz Äußerungen gegenüber Bartsch waren allerdings mehr als unpassend. Die Linke teilte sich die Verantwortung zwischen Pau (fiel mir nicht unangenehm auf) und Ramelow (ein klarer Waffengegner); der CDU-Mann war manchmal in seinen Äußerungen vernünftig, meist wies er aber eine gefährliche Nähe zu den GRÜNEN auf; durchgehend OK war H. Wolf von der FDP.

@zum zweiten: Kohlheim hat das einzig Richtige gemacht: Er hat auch mal ne Forderung nach Lockerung aufgestellt - als einziger. Selbst die extrem waffenrestrikitv eingestellte GRÜNEN-Abgeordnete bot ihm daraufhin zum Schluss einen "Kompromiss" an: In bestimmten, besonders überprüften Schiesszentren dürfen Kinder dann schon ab 10 mit Luftdruckwaffen schiessen.

Fazit: Wer wohlbegründete, maßvolle Forderungen nach Lockerung aufstellt, der erreicht was. Alle anderen, die nur "Schlimmeres verhüten" wollen, werden NUR weitere Verschärfungen ernten!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
In bestimmten, besonders überprüften Schiesszentren dürfen Kinder dann schon ab 10 mit Luftdruckwaffen schiessen.

Und wie soll das von Statten gehen? Ein Grüner geht hin und guckt, ob er einen "Pösen CDU'ler" entdeckt, oder wie? "besonders überprüft", hört sich irgendwie an wie "pädagogisch wertvoll". :rolleyes:

Geschrieben
@sesander: Das Thema WBK gelb wurde nicht erwähnt.

Doch, von Kohlheim. Er hat davon gesprochen, dass man auch mit Waffen schießen kann, ohne einen Wettkampf auszurichten. Z.B. bei Tag der offenen Türe oder sonstigen Gelegenheiten (aus dem Gedächtnis heraus. Es war ganz zu Beginn bei seinem Eröffnungsstatement.).

Und wie soll das von Statten gehen? Ein Grüner geht hin und guckt, ob er einen "Pösen CDU'ler" entdeckt, oder wie? "besonders überprüft", hört sich irgendwie an wie "pädagogisch wertvoll". :rolleyes:

Das wäre machbar - z.B. ein Verein mit Lizenztrainer oder gar Stützpunkttraining

Geschrieben
Wer wohlbegründete, maßvolle Forderungen nach Lockerung aufstellt, der erreicht was. Alle anderen, die nur "Schlimmeres verhüten" wollen, werden NUR weitere Verschärfungen ernten![/b]

Grüße,

Schwarzwälder

:eclipsee_gold_cup:

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Als ich vor einiger Zeit in diesem Forum auf solche Mißbrauchsmöglichkeiten hingewiesen und die Eintragungspflicht wesentlicher Teile gutgeheisen habe wurde ich fast gesteinigt. Wird jetzt klarer wo das Problem liegt?

Jennerwein,

Wenn Du die Anhörung mitverfolgt hast, weißt Du auch daß Herr Bartsch selbst zugegeben hat , daß für jeden Export auch für wesentliche Waffenteile eine Exportgenehmigung der Waffenbehörde (in der EU) und der BAFA (Drittländer) vorliegen muß.

Somit ist der Weg jedes wesentlichen Waffenteiles nachvollziehbar.

Wenn jetzt Waffen, die in Einzelteilen von Deutschland aus exportiert wurden, im Ausland als komplette Waffen illegal wieder auftauchen, ist das eine Gesetzeslücke im Empfangsland, wenn dort die wesentlichen Teile frei zu erwerben sind.

Die kann aber nicht dadurch geschlossen werden, daß in Deutschland alle wesentlichen Teile mit einer Nummer versehen werden müssen, oder daß die Teile eintragungspflichtig werden.

Damit ließe sich lediglich feststellen, ob wirklich alle wesentlichen Teile aus der ursprünglichen Waffe wieder zusammengefügt wurden.

Welches Problem wird jetzt mit einer Eintragungspflicht oder Markierung der wesentlichen Teile behoben?

Geschrieben
Jennerwein,

Wenn Du die Anhörung mitverfolgt hast, weißt Du auch daß Herr Bartsch selbst zugegeben hat , daß für jeden Export auch für wesentliche Waffenteile eine Exportgenehmigung der Waffenbehörde (in der EU) und der BAFA (Drittländer) vorliegen muß.

Somit ist der Weg jedes wesentlichen Waffenteiles nachvollziehbar.

Wenn jetzt Waffen, die in Einzelteilen von Deutschland aus exportiert wurden, im Ausland als komplette Waffen illegal wieder auftauchen, ist das eine Gesetzeslücke im Empfangsland, wenn dort die wesentlichen Teile frei zu erwerben sind.

Die kann aber nicht dadurch geschlossen werden, daß in Deutschland alle wesentlichen Teile mit einer Nummer versehen werden müssen, oder daß die Teile eintragungspflichtig werden.

Damit ließe sich lediglich feststellen, ob wirklich alle wesentlichen Teile aus der ursprünglichen Waffe wieder zusammengefügt wurden.

Welches Problem wird jetzt mit einer Eintragungspflicht oder Markierung der wesentlichen Teile behoben?

:appl:

Geschrieben
...

Wenn jetzt Waffen, die in Einzelteilen von Deutschland aus exportiert wurden, im Ausland als komplette Waffen illegal wieder auftauchen, ist das eine Gesetzeslücke im Empfangsland, wenn dort die wesentlichen Teile frei zu erwerben sind.

...

Genau das ist es :eclipsee_gold_cup: , wieso also Gesetze in D ändern?

Hazz

Geschrieben
Und eine Antwort.

Lesen und :yahoo:

Was macht der Kerl bei den Grünen? Da is er ja wohl mal richtig fehl am Platz. Aber ich meine, wenn sich schon ein Grüner sooo für uns einsetzt, sollte man ihn auch dafür loben. Hat einer seine E-Mail-Adresse. Ich würde ihm gerne ne Dankesmail schicken. :appl::s75:

Geschrieben
Jennerwein,

Wenn Du die Anhörung mitverfolgt hast, weißt Du auch daß Herr Bartsch selbst zugegeben hat , daß für jeden Export auch für wesentliche Waffenteile eine Exportgenehmigung der Waffenbehörde (in der EU) und der BAFA (Drittländer) vorliegen muß.

Somit ist der Weg jedes wesentlichen Waffenteiles nachvollziehbar.

...Welches Problem wird jetzt mit einer Eintragungspflicht oder Markierung der wesentlichen Teile behoben?

Wenn eine Waffe mit dem Vermerk "in Teile zerlegt" o.ä aus dem Waffenhandelsbuch ausgetragen werden kann, dann wars das - ab da kann sie bzw. deren Teile nicht mehr nachverfolgt werden.

Beispiel: Eine Pistole wird zerlegt und aus dem Waffenhandelsbuch ausgetragen. Bei dieser Pistole war nur das Griffstück markiert. Lauf und Schlitten werden sodann als Wechselsystem weiterveräußert - die Teile sind unmarkiert und ab da auch unregistriert. So können Sie dann ggf. über mehrere Ecken auch wieder im Ausland auftauchen - und dort ggf. eben auch in kriminellen Händen. Es muss ja nicht der Händler selbst für einen legalen (über das BAFA registrierten) Export gesorgt haben!

Fazit: Jennerwein und Bartsch/BKA haben in diesem Fall Recht - solcher Mißbrauch kann nicht hingenommen werden.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
@Jennerwein: Eintragungspflicht aller wesentlichen Teile - da hast Du vollkommen Recht. Ich hätte allerdings nicht mit der kriminellen Energie deutscher Waffenhändler, die ja beständig zuverlässig usw. sein müssen, gerechnet...

Nee, mal ohne Scherz und ernsthaft. Die Waffenhändler können dafür selbstverständlich nichts.

Es liegt an den kriminellen Bürgern.

Während z.B. in Frankreich Dinge wie der Verschluss frei verkäuflich sind, sind bei uns Wechselsysteme (gleich oder kleiner) und Wechselläufe bedürfnis- und erlaubnisfrei verkäuflich. Schäfte sowieso.

Also, in Frankreich der Verschluss, bei uns der Wechsellauf, Schaft usw. - fertig ist eine nicht registrierte Waffe.

Das ist zwar für uns Legalwaffenbeseitzer zu viel Aufwand und ohne Sinn - nicht aber für die kriminellen Mitbürger.

Geschrieben
Und wie häufig passiert das? zB im Vergleich zu den jüngst abhanden gekommenen 100.000 Behördenglocks?

In England tauchen wohl häufiger zusammengewürfelte Waffen auf, Griffstück aus F, Schlitten aus D..... usw. (je nachdem wo halt was frei verkauft wird). Keine Quelle, Kein Beweis, nur mal irgendwo gelesen, rein aus dem Gedächtnis.........

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Was macht der Kerl bei den Grünen? Da is er ja wohl mal richtig fehl am Platz. Aber ich meine, wenn sich schon ein Grüner sooo für uns einsetzt, sollte man ihn auch dafür loben. Hat einer seine E-Mail-Adresse. Ich würde ihm gerne ne Dankesmail schicken. :appl::s75:

Wieso denn bei den Grünen?

Das Schreiben ist an den grünen Abgeordneten Ströbele gerichtet.

Der Absender hat mit den Grünen nichts am Hut.

Geschrieben
Die Schlitten aus .de wohl kaum auf legale Weise...

Gruß André

War wie gesagt frei aus dem Gedächtnis, hab ich in nem englischen Artikel gelesen............. Prinzip iss aber klar.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Wenn eine Waffe mit dem Vermerk "in Teile zerlegt" o.ä aus dem Waffenhandelsbuch ausgetragen werden kann, dann wars das - ab da kann sie bzw. deren Teile nicht mehr nachverfolgt werden.

Beispiel: Eine Pistole wird zerlegt und aus dem Waffenhandelsbuch ausgetragen. Bei dieser Pistole war nur das Griffstück markiert. Lauf und Schlitten werden sodann als Wechselsystem weiterveräußert - die Teile sind unmarkiert und ab da auch unregistriert. So können Sie dann ggf. über mehrere Ecken auch wieder im Ausland auftauchen - und dort ggf. eben auch in kriminellen Händen. Es muss ja nicht der Händler selbst für einen legalen (über das BAFA registrierten) Export gesorgt haben!

Fazit: Jennerwein und Bartsch/BKA haben in diesem Fall Recht - solcher Mißbrauch kann nicht hingenommen werden.

Grüße,

Schwarzwälder

Du hast nur beinahe Recht Schwarzwälder,

Auch wenn ich ein Wechselsystem verkaufe muß ich der Behörde eine Verkaufsmeldung machen. Somit wird der Verkauf zumindest aktenkundig.

Der Käufer muß dies zwar nicht in seine WBK eintragen lassen (wird aber oft wegen dem Munitionserwerb gemacht).

Erst wenn dieses Wechselsystem von privat an privat weiterverkauft wird, würde sich die Spur verlieren.

Aber dann hat der Händler ja wohl nichts mehr damit zu tun.

Geschrieben

Die Zusammenfassung auf den Bundestagsseiten in entsprechenden Version 15.02.2008 wie der Interessierte sie vorfindet:

Problem mit illegalen Schusswaffen

Die Waffengesetzgebung, so machte Professor Franz Csaszar von der Universität Wien deutlich, werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen Schusswaffen nicht lösen. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen, so Csaszar, stammten aus legalem Besitz. Für eine Verschärfung des Waffenrechts gebe es daher keinen grundsätzlichen Bedarf. Das Verbot des Mitführens von Anscheinswaffen reiche nicht aus, um ihren Gebrauch durch Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu verhindern, sagte Thorsten Führing vom Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt. Seiner Ansicht nach müssten bei allen Anscheinswaffen zumindest die bestehenden waffenrechtlichen Regelungen, die für den Erwerb und das Führen von Schreckschusswaffen gelten, angewendet werden.

Zentrales Waffenregister einführen

Die Schaffung eines zentralen Waffenregisters forderte Professor Dietmar Heubrock von der Universität Bremen. Derzeit gebe es kaum Daten darüber, welche Waffen in welcher Anzahl in Deutschland existieren. Heubrock sprach sich ebenfalls für ein Verbot des freien Verkaufs von Anscheinswaffen aus. Zum einen führe die Bedrohung auch mit einer Anscheinswaffe oft zu langer Traumatisierung der Opfer und zum anderen habe beispielsweise der Schulamoktäter von Emsdetten mit Anscheinswaffen sein späteres Handeln trainiert.

Altersgrenze für Sportschützen absenken

Das deutsche Waffengesetz, so Jürgen H. Kohlheim vom Deutschen Schützenbund, gehöre jetzt schon zu den schärfsten in Europa. Weitergehende Maßnahmen seien daher nicht nötig. Kohlheim plädierte aus schießsportlichen Gründen für eine Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen von zwölf auf zehn Jahre. Nur so könnten deutsche Sportschützen international mithalten. Es gehe dabei nicht um den Besitz von Waffen, sondern allein um das Schießen auf einer Sportstätte unter qualifizierter Aufsicht.

weitere Zusammenfassungen siehe dort:

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/200...nnen/index.html

( sorry falls wir es so schon hatten )

Geschrieben
Doch. Wechselsysteme gleich oder kleiner.

Richtig lesen,die Rede war von frei verkäuflich.Auch wenn bei kleinerem oder gleichem Kaliber kein Eintrag erforderlich ist,so ist ein freier Erwerb,ohne eine auf WBK eingetragene Grundwaffe,nicht möglich - andernfalls Verstoß gegen das Waffg.Gleiches gilt für das Veräussern des WS.

Gruß André

Geschrieben
Auch wenn ich ein Wechselsystem verkaufe muß ich der Behörde eine Verkaufsmeldung machen. Somit wird der Verkauf zumindest aktenkundig.

musst du nicht, erlaubnisfreier ERWERB und Besitz bei vorhandener Grundwaffe!

Alles was nicht im Handelsbuch steht ist auch nicht meldepflichtig.

Melden musst du nur Kalibergrößere Wechselsysteme weil die nur auf Voreintrag erworben werden können und damit einer Waffe gleichgestellt sind.

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