Zum Inhalt springen
IGNORED

Soldaten: Risiko Taschenmesser


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So, nun möchte ich diesen Thread auch zum Abschluß bringen. Das BMVg hat eine abschließende Regelung getroffen. Entschuldigt das blöde Format, so ist eben ein Fernschreiben. Das Wesentliche ist gefettet. Damit ist nun Rechtssicherheit gewährleistet.

"Betreff: MBH 02115 Information fuer die Truppe

from: BMVg FUE S roem 1 3

AUFGABEBERECHTIGTBETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPEHIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX-

BEZUG:1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.20092.

ZDV 37/10, KAP. 1, ANL. 4 UND 53.

FSCHR BMVG - FUE S I 3 - TRAGEN DES FELDANZUGS, TARNDRUCK AUSSERDIENST UND AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN - VOM22.10.1997

GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHRENVON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER -VICTORINOX-GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN.DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHRGESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG,WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDENIST,SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG ISTGEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK,AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF.DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DERBUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCHHEERESUNIFORM-UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSENDAUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN:. AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST(DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT),. AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IMSTANDORTBEREICH,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UNDZUMDIENST,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DERDIENSTZEIT,DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT.VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MITBIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN.ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZUUNTERRICHTEN.

IM AUFTRAG

GEZ.

GERHARD

Geschrieben

Jetzt hat sich mal endlich jemand den Schuh angezogen.

Jetzt gibt es sicher bald neue Truppenausweise mit der folgender Ergänzung:

Der Inhaber ist befugt, Schußwaffen und ein Taschenmesser zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren.

Geschrieben

SO hättte es gleich sein können! Hoffentlich setzen sie sich zukünftig auch für andere belange, insbes. der Reservisten in Bezug auf die Schießausbildung, auch als e.V. so ein, dass tatsächlich eine dienstliche Veranstaltung daraus wird - auch für Monte-Kali. Dann wären sehr viele und idiotische Probleme erledigt.

Geschrieben

Truppenlösung: Reservisten hängen sich an aktive Truppenteilnehmer (mindestens einer ;) ), in der Regel hat FF das Landeskommando, man muss sie nur zwingen, äh fragen.

Geschrieben
So, nun möchte ich diesen Thread auch zum Abschluß bringen. Das BMVg hat eine abschließende Regelung getroffen. [...]

Zunächst: Ich finde dieses Schreiben gut. De facto wird es sicher nützlich sein.

Aber.... Und ich möchte jetzt nicht stänkern oder so: Ich denke nicht, dass das BmVg berechtigt ist, dies zu regeln. Das BmVg hat keine Ermächtigung Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen oder was auch immer zum WaffG zu erlassen. Daher würde ich persönlich dieses Schreiben keines Wegs als verbindlich ansehen. Umgekehrt: Wenn das BmVg das so regeln dürfte, dürfte dann auch ein anderer Arbeitgeber regeln, dass bestimmte Taschenmesser zur Arbeitsausstattung gehören und daher auf dem Weg von und zur Arbeit geführt werden dürfen? Wie ist das bei Selbständigen?

bye knight

Geschrieben
Wenn das BmVg das so regeln dürfte, dürfte dann auch ein anderer Arbeitgeber regeln, dass bestimmte Taschenmesser zur Arbeitsausstattung gehören und daher auf dem Weg von und zur Arbeit geführt werden dürfen? Wie ist das bei Selbständigen?

Das BMVg hat gar nix geregelt. Das Waffengesetz hat das bereits für das BMVg getan, indem dieses Gesetz nicht auf die Bundeswehr anzuwenden ist, sofern sie dienstlich tätig ist. Und der Weg vom und zum Dienst in Uniform ist bereits die dienstliche Tätigkeit.

So einfach kann das sein. :00000733:

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Ich hab mal einen Bekannten (aktiver Soldat) gefragt: Der musste eine Erklärung unterschreiben, nach der das Tragen des BW-Messers AUßER DIENST nicht erlaubt war.

Ausdrücklich auch auf dem WEG ZUM UND VOM DIENST.

Schaut Euch mal die Prämie Nr. 2 an

http://www.y-punkt.de/

Auf "Y im Abo" klicken

:00000733:

Geschrieben

Das BMVg hat die "Sache"(WaffG) geregelt,

mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG vom 17.12.2004.

Da ist mit 29 "§" alles geregelt,was Schusswaffen betrifft.

Gruß

Opa686

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.