lommi Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Ende November habe ich im Zuge der Vorbereitung auf die Jägerprüfung eine WBK beantragt. Nach knapp einer Woche lag der Auszug aus dem Bundeszentralregister vor. Schön dachte ich, dann wirds ja jetzt recht schnell gehen. Weit gefehlt. Es fehlt immer noch irgendeine polizeiliche Bescheinigung, wahrscheinlich bzgl. schwebender Verfahren oder so. Da kriegen die es bei uns in Wesel nicht fertig, innerhalb von fast 6 Wochen eine solche Bescheinigung zu bearbeiten und auf dem HAUSPOSTWEG zuzustellen (austellende Behörde und Polizeibehörde sind in einem Gebäude untergebracht). Wenn in der nächsten Woche nichts passiert, wollte ich eine Dienstuntätigkeitsklage einreichen. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Moin, mal was zum lesen: ZITAT: Sie haben sich über das persönliche Verhalten eines Beamten, Angestellten, Arbeiters ( Angehörigen des öffentlichen Dienstes) geärgert und wollen dies nicht hinnehmen? Sie haben schon einmal das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde gehört, wissen aber nicht wie man dies macht. Ein alter Juristenwitz lautet: " Die Dienstaufsichtbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos." Die ersten beiden der 3 "F`s" geben Ihnen bereits Antwort über das "Wie". Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Form gebunden, kann also auch mündlich eingelegt werden, wovon man aber keinen Gebrauch machen sollte und ist auch an keine Frist gebunden. Ist Sie aber auch fruchtlos? Meistens dann, wenn man einige Regeln nicht beachtet. Sie sollten nie aus der Erregung und vor allem nie mündlich vor Ort die Dienstaufsichtsbeschwerde kundtun. Egal was passiert ist, bleiben sie ruhig. Wenn Sie den Namen des Bediensteten nicht genau wissen, nachfragen. Sofern noch jemand im Zimmer ist, auch diesen Namen erfragen und notieren. Noch besser, Sie haben eine Begleitperson dabei. Vor allem aber lassen Sie sich nicht provozieren. Bitten Sie ggf. um schriftliche Fixierung des Vorgefallenen oder dessen, was man von Ihnen verlangt und womit Sie nicht einverstanden sind. Wird dies verweigert und Sie sind allein im Zimmer, bitten Sie um Beiziehung einer weiteren Person und wiederholen Sie Ihr Anliegen. Lassen Sie sich zuletzt die Terminswahrnahme bestätigen. Beenden Sie das Gespräch förmlich und lassen Sie ihrer Wut keinen Lauf. Das bringt nichts. Zuhause schreiben Sie den Vorfall nieder unter Angaben der Namen und der Uhrzeit. Lassen Sie den Vorfall einige Tage liegen und sprechen Sie mit Anderen über die Sache. Wenn diese Ihre Aufregung nicht verstehen, werfen sie Ihren Entwurf in den Papierkorb. Der Dienstvorgesetzte, an den Sie die Dienstaufsichtsbeschwerde richten, würde Gleiches tun und zwar in höflicher, aber bestimmter Form, Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde würde als gegenstandslos abgetan. Andernfalls richten Sie ihre Dienstaufsichtsbeschwerde an die jeweilige Behörde, zu Händen des Dienstvorgesetzten der Person über die sie sich beschweren wollen. Eine Kopie oder einen Durchschlag behalten sie selbstverständlich für ihre Unterlagen. Der Vorgesetzte wird in jedem Fall fundierten Fakten nachgehen und ggf. dienstrechtliche Massnahmen ergreifen. In aller Regel klären sich, sofern Fronten aufgebaut waren, diese. Dann aber nimmt der Verfahrensgang seinen geordneten Verlauf, wird oftmals sogar beschleunigt und nicht durch persönliche Querelen gehemmt. Inflationär eingesetzt wird die Dienstaufsichtsbeschwerde fruchtlos. Überlegt eingesetzt kann sie Wunder bewirken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Na Lommi- man kann sich natürlich das Verhältnis zu seiner Behörde auch gleich für alle Zeiten vers...en! Ende November - wie schrecklich lang - ich kann Deine Ungeduld ja nachempfinden (wie jeder der das Prozedere hinter sich hat) - aber immerhin gilt die Weihnachtszeit auch in der Wirtschaft (nicht Kneipe!) als ruhigere Zeit - auf Behörden eh ! Ich hab noch die Aussage meines Waffenhändlers im Ohr "bei uns hier dauert das ca. 8 Wochen (außerhalb Weihnachten,Ostern etc.) - und damit sind wir noch gut dran" Also jetzt laß noch zwei Wochen ins Land gehen und dann ruf mal an - ein freundliches "gibt es irgendwelche Probleme mit den Unterlagen - bis wann kann ich denn damit rechnen" bringt Dich garantiert weiter - und hat auf Dauer gesehen auch seine Vorteile . Sachbearbeiter haben Ermessensspielräume - und die werden bei Beschwerdeführern ganz arg eng Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Ach ja, ich habs vergessen zu erwähnen: ==> Die Untätigkeitsklage ist in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. Man kann diese erst nach drei Monaten einlegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lotzinger Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 wie wär´s denn einfach mal mit anrufen und höflich nachfragen ? das kann man so schön verpacken mit ein paar neujahrsgrüssen ... neue konflikte bringen keine lösungen für alte probleme! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ripper Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Also - gehört jetzt nicht unbedingt hierher, aber mich regte bisher am meisten mein OSM auf - der läßt sich nämlich grundsätzlich 6 - 10 Wochen Zeit, um eine Bedürfnisbescheinigung zu unterzeichnen und abzustempeln. Wohlgemerkt - ohne irgendeinen logischen Grund. Arbeitsstunden, schießsportliche Betätigung usw. gibts bei mir (und den meisten anderen) nichts zu kritisieren. Auf Nachfragen bekommt man dann Antworten wie "ich muß das noch prüfen" (obwohl unser Sportleiter ihm schon längst sein Okay gegeben hat) oder "ich hab soviel zu tun, da bin ich noch nicht zu gekommen". Zu einer Angelegenheit, für die man kaum länger als 5 Minuten brauchen dürfte... Argumente wie, daß man von privat eine begehrte Waffe kaufen wolle und deshalb die Zeit dränge, beeindrucken da nicht im geringsten. Jedoch nicht bei allen - gehört man zu seinen Intimfreunden oder, wie meinesgleichen sagt, zum (bier- und weinseligen) "Hofstaat", bringt er sogar Stempel samt Kissen mit ins Vereinsheim, und ruckzuck, hat der Spezl seine Bescheinigung zurück - und der OSM sein Schorle rot/sauer spendiert... Zum K... sowas, RIP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Josef Magnum Posted January 2, 2003 Share Posted January 2, 2003 Hi Astanase, treffende DarstEllung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Hattu auch Schwarzen Gürtel im Behördenmikado? Kleine Anmerkung: Es soll auch mal geholfen haben, eine Behörde auf Trab zu bringen, wenn man die Dienstaufsichtsbeschwerde an eine (völlig unzuständige) weitaus höher angesiedelte Stelle geschickt hat. Das wird dann von oben nach unten weitergegeben. Kann (muß nicht) weitaus mehr Eindruck machen. Mir selbst in einem anderen Zusammenhang passiert. Der Behördenmensch rief mich sogar an, um herauszufinden, über welche Beziehungen ich wohl in seinem vorgesetzten Ministerium verfügte. Die hatten ihn wohl kräftig irgendwohin getreten.... @Lommi: Abgesehen davon sollte man bei WBK-Anträgen nicht so ungeduldig sein. Bißchen dauert das schon! Wart mal, bis die was von DIR wollen. Dann merkst du erst mal, wie schnell die sein können!!!! Gruß Josef Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted January 3, 2003 Share Posted January 3, 2003 Hallo @ all! Nach ca. 3 Wochen (3-4 Wochen reichen bei uns normalerweise, samt Sicherheitsüberprüfung) schicke ich erstmals eine freundliche e-mail (trief, glitsch, tropf ), ob denn die Unterlagen so komplett wären. Und je nach Antwort, gibt es dann zum Wochenende eine neue, mit anderem Anlass. Die e-mail ist ein gar schreckliches Mittel! Aber sicher nur so lange es nur von wenigen verwendet wird. Nach der letzten mail ist die WBK meist "zufällig" an diesem Morgen hinausgegangen. e-mails haben den Vorteil, daß man bei unvorhergesehenen Fragen mit den Antworten darauf nicht ins Stottern kommen kann! Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted January 4, 2003 Share Posted January 4, 2003 Hi Lommi! Bei den Nordrhein Vandalen, im West-LB Land, dauert es bei der ersten immer etwas. Bei mir damals genau 11 Wochen. Es waren aber Sommerferien. Wenn Du dann den Jagdschein hast, scheint das -so meine Erfahrung - in etwa wie ein Turbolader zu wirken Also gemach! Zieh Dir lieber noch mal den Blase rein, bevor Du eine Beschwerde abschickst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 13, 2003 Share Posted January 13, 2003 Ich habe soetwas schonmal gemacht. Allerdings nicht im zusammenhang mit dem Waffenrecht. Es ging um eine von der Behörde verschlampte Meldebescheinigung! Schriftlich, sachlich und emotionslos geschrieben (an den Bürgermeister, mit Vor- und Zunamen adressiert). Bekamm innerhalb von drei Tagen eine Eingangsbestätigung und nach insgesammt sieben Tagen eine Erklärung mit persönlicher Entschuldigung!! Gruss Joe Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 13, 2003 Share Posted January 13, 2003 Lommi ist sprachlos geworden Oder er ist unter der Last eurer erdrückenden Beweise zusammengebrochen (warum heisst dieser smilie eigentlich david ???) Und dabei hat astanase hier fast eine Doktor-Arbeit in Sachen Behörden/recht/unrecht/schlamperei abgeliefert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted January 13, 2003 Share Posted January 13, 2003 In Antwort auf: Und dabei hat astanase hier fast eine Doktor-Arbeit in Sachen Behörden/recht/unrecht/schlamperei abgeliefert. Zuviel der Ehre. Der Beitrag vom 02.01. / 12:52 war nur ein Zitat! Link to comment Share on other sites More sharing options...
lommi Posted January 14, 2003 Author Share Posted January 14, 2003 So, endlich hat´s geklappt. Konnte die letzten Tage zwar immer in das Forum einsehen aber die abgespeicherte Seite nicht mehr aufrufen. Zunächst mal vielen Dank für die Antworten, habe inzwischen die WBK bekommen. Hat so lange gedauert, weil nur eine einzige Person diese spez. Sache bearbeitet hat und diese Urlaub hatte. Bin ich froh, daß die Person nicht ernsthaft erkrankt war. Vielen Dank nochmal an Alle Lommi Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted January 14, 2003 Share Posted January 14, 2003 @ lommi, na dann mal herzlichen Glückwunsch dazu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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