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IGNORED

Kleinschrot-Munition


Flintograf

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Habe gerade zum ersten Male den Begriff Kleinschrot-Munition im Forum gelesen und bin leicht elektrisiert. Habe ich da was verpaßt?

Laufen da irgendwelche gesetzlichen Änderungen in Bezug auf 22lfb oder ähnliche Kaliber?

Und wenn wir schon dabei sind: Wie sieht es mit 22er Leuchtspur aus, erlaubt oder verboten?

FLINTOGRAF

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hallo flinto,

bezüglich kleinschrot: es sollen nur dir kartuschen verboten werden, welche aus gaspistolen eventuell verschossen werden könnten wie z.b. .35 grenaille aus frankreich. .22lfb schrot bleibt erlaubt.

leuchspur ist meines wissens in deutschland für den zivilgebrauch verboten (obwohl es bestimmt schöne effekte gäbe...)

gruss,

flo

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In Antwort auf:

Absender: Flintograf

Betreff: Re: Kleinschrot-Munition

LS kann in DE gar nicht verboten sein.

Von meinem Bürofenster sehe ich fast täglich, wie die Amis im Truppenübungsplatz, der mitten in Bayern liegt, tausende von LS bis 30mm oder 40mm in die Gegend ballern.


Ja Skandal!

Diese Amerikaner, da muß der Kanzler doch was tun!

Da wir ja eh nichts mehr von denen wollen, sollte der Rote Schröder denen ganz schnell verbieten, in D gegen Gesetze zu verstoßen! Könnte ja sonst jeder kommen! tongue.gif

Nix für ungut!

Gruß

Bounty

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Hi wink.gif

Tja, " Kampf dem Schiesslärm e.V." grin.gif

Mann könnte meinen du wohnst in der Nähe von Grafen Wöhr?

Tja, denke mal ich sehe das etwas anderst als du, kann mir aber gut vorstellen das es nervt, der ständige Lärm.

Gruß HUGO

P.S.: Halte dir die Daumen mit deinem Verein, zur Zeit gehts ja richtig hoch her bei euch, und die US Army bomben momentan so viel wie sonst selten, oder?

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In Antwort auf:

Absender: Hugo Schröder

Betreff: Re: Kleinschrot-Munition

Hi,

Wer sagt das .22lfB Leuchtspur verboten ist? Genauso wenig verboten wie 9x19mm LS, nur nicht mehr zulassungsfähig....

Schau mal unter Mun-Sammeln, hatten da das Thema schon öfters... nur KWKG Mun mit LS ist verboten...

Gruß HUGO


kaum denkt man etwas zu wissen, ist es falsch oder wieder veraltet.... meine fresse confused.gifgrin.gif

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@Hugo

Mit dem Wohnort liegst du beinahe richtig, was den Verein betrifft, liegst du falsch grin.gif

Habe eben eine Mail von meinem Waffenhändler erhalten:

"Leuchtspur ist in Deutschland verboten, egal welches Kaliber oder Waffe. Ich kann dir leider keine besorgen."

Ich frag mal die Amis, ob sie welche verkaufen grin.gif

Weitere Aussage meines Waffengeschäftes: Schrotmunition in 22lfB weiterhin auf Lager, Verkauf legal.

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In Antwort auf:

Absender: Flintograf

Betreff: Re: Kleinschrot-Munition

@Hugo

Mit dem Wohnort liegst du beinahe richtig, was den Verein betrifft, liegst du falsch

Habe eben eine Mail von meinem Waffenhändler erhalten:

"Leuchtspur ist in Deutschland verboten, egal welches Kaliber oder Waffe. Ich kann dir leider keine besorgen."

Ich frag mal die Amis, ob sie welche verkaufen

Weitere Aussage meines Waffengeschäftes: Schrotmunition in 22lfB weiterhin auf Lager, Verkauf legal.


wusst ichs doch! hehe grin.gif

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In Antwort auf:

Habe eben eine Mail von meinem Waffenhändler erhalten:


Auf Aussagen von Waffenhändlern und oft auch von Behörden kann man sich leider nicht immer verlassen, da nicht immer optimal informiert.

Zudem kommt´s auf die Erwerbsberechtigung an, vielleicht erklärt das ja noch jemand, der besser als ich informiert ist (Hugo?). Wurde aber wirklich schon mal im Forum behandelt, die Suchfunktion müßte dazu was finden.

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Absender: EASY_USP

Betreff: Re: Kleinschrot-Munition

Hallo Eismann,

wieso meinst du, man könne aus der sicht des Schützen keine Leuchtspur sehen.Welchen Sinn hätte denn Leuchtspurmun wenn der Schütze diese nicht sehen kann?


Hallo Easy USP

Welchen Sinn Leuchtspurmun haben soll? Das kann ich Dir jetzt auch nicht mehr sagen. Aber ich denke sie dient dazu, bei Nachtübungen die FLugbahn des Geschosses besser zu verfolgen (was eine Dritte Person immer besser kann als der Schütze selber, das finde ich zumindest). Oder auch am Tage, z.B. bei starken Wind. Aber sicher bin ich mir da keinesfalls.

Warum man sie nicht sehen kann? Weil die Waffen und dessen Visierung die Flugbahn verdecken. Durch die Krümmung der Flugbahn, kannst Du hin und wieder mal etwas fabiges ins Ziel flitzen sehen. Aber so klar und deutlich wie man es ausm TV kennt, isses leider nicht. Also so hab ich es noch in Erinnerung. War da schon etwas entteuscht *g*

Was allerdings sehr schön anzusehen war, war als "Zuschauer". Man glaubt gar hicht, welche Flugrichtungen ein Querschläger (an der Klappscheibe z.B.) so einschlagen kann...

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Absender: Thorsten

Betreff: Re: Kleinschrot-Munition

In Antwort auf:

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Habe eben eine Mail von meinem Waffenhändler erhalten:

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Auf Aussagen von Waffenhändlern und oft auch von Behörden kann man sich leider nicht immer verlassen, da nicht immer optimal informiert.

Zudem kommt´s auf die Erwerbsberechtigung an, vielleicht erklärt das ja noch jemand, der besser als ich informiert ist (Hugo?). Wurde aber wirklich schon mal im Forum behandelt, die Suchfunktion müßte dazu was finden.


So... habe jetzt noch was über Leuchtspurmun im Sammlerforum gefunden

Hier ein Link: Quelle

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Hi Thorsten,

Da ich ja weis das du in Bayern wohnst muss ich dich enttäuschen!

Ok, das Kurzwaffenmunition nicht unter das KWKG fällt, hast du ja selber erkannt, daher gilt dann das normale WaffG.

Auszug aus einem Gutachten des Bundesministeriums für Wirschaft und Technologie:

Der Klarheit weise ich drauf hin, dass Patronen für Maschinenpistolen sowie Randfeuerpatronen, weil nicht von de KWL erfasst, kleine Kriegswaffe ist. Diese Munition unterliegt ausschlisslich den Bestimmungen des WaffG.

Also, laut Gutachten LKA Bayern:

Nach §2 Abs. 3 WaffG handelt es sich bei Geschossen im Sinne des WaffG um feste Körper oder gasförmige Körper, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.

Vollmantelweichkerngeschosse und Geschosse mit einem Hartkern sind waffenrechtlich nicht weiter reglementiert, der Besitz wie der Erwerb sind frei.

Geschosse,die einen pyrotechnischen Satz zur Licht- oder Branderzeugung enthalten, werden nach §2 Abs. 1 Satz 2 WaffG der pyrotechnischen Munition gleichgestelt. Der Erwerb derartiger Geschosse ( Munition )ist in § 29 WaffG geregelt, ihr Besitz ist waffenrechlich nicht reglementiert!

In anderen Bundesländer schaut es wieder anderst aus, aber für dich ja eh kein Problem mit MES Patronen aller Art!

Gruß HUGO!

Hier noch Bilder einer 9x19mm Leuchtspur, Israelische Militärfertigung.

+++++

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