catweasel Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 Was mach ich mit meinen Butterfly-Messer welche sofort verboten sind bei bekanntgabe des neuen Waffg.????? Muß ich sie amtlich unbrauchbar machen oder reicht es wenn ich sie auf die Polizeiwache bringe?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 Hi catweasel, letzterer Vorschlag geht sicherlich klar. Selber unbrauchbar machen würde ich schon deshalb nicht, weil mir das in der Seele weh täte. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 Hallo beisammen, und wie wäre es mit dem Antrag auf eine BKA-Ausnahmegenehmigung? Hab' auch einige Balisongs und Stoßdolche, die ich eigentlich nicht hergeben möchte ..... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 Meiner Meinung nach geht es um das Führen - nicht um den Besitz. Wenn das Ding zu Hause als Butterbrotmesser dient kann doch keiner was dagegen haben, oder ? Eine entschädigungslose Enteignung würde ich mir jedenfalls nicht gefallen lassen. Frage an die Experten : liege ich hier richtig? MfG Kai Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stinkmarder Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 FALSCH, es geht um den Besitz. Es gibt keine verbotenen Gegenstände die man besitzen darf! Und zu so was wird das Butterfly nach dem neuem §. JENS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Daytona Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 genauer: um den UMGANG, der verboten ist § 2, d.h.: erwerben, besitzen, überlassen, führen, verbringen, mitnehmen, ...herstellen, bearbeiten, instandsetzen, handel treiben. und ob das bka eine ausnahmegen. nach §40 IV erteilt, glaub´ich eher nicht. ( ... nur wenn die interessen des antragstellers aufgrund besonderer umstände das öffentliche interesse an der durchsetzung des verbotes überwiegen..., bes. umstände sind zb. wissenschaftliche oder forschungszwecke oder eine kulturhistorisch bedeutsame sammlung) da diese mordinstrumente so schrecklich gefährlich sind, wird kein pardon gegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steeleye Posted September 19, 2002 Share Posted September 19, 2002 Als Mordinstrument gegen einen mit Schutzweste gerüsteten Polizisten ist ein Butterfly aber wesentlich besser geeignet als gängige Pistolen... Das Verbot bringt aber allein deswegen nichts, weil die "Täter in spe" sich von einem (dann schier übersättigten) Schwarzmarkt genauso gut versorgen können... STEELEYE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Josef Magnum Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 Ich habe so ein Teil einfach dem Mülleimer anvertraut. Es war zugegebenermaßen ein ganz billiges Ding und deshalb wollte ich bestimmt keinen Ärger riskieren. Und Polizisten zu ermorden hatte ich auch nicht vor. Auf einem hiesigen Trödelmarkt wurden Butterflymesser am letzten Wochenende noch munter verkauft. Ob das Verbot (oder die Enteignung)wohl noch nicht durchgedrungen ist? Gruß Josef Link to comment Share on other sites More sharing options...
charliextreme Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 Was wäre wenn man ein Butterflymesser im geöffneten Zustand durch einen Schweißpunkt so fixiert, dass es nicht mehr zu schließen ist? Verliert es dadurch die "Gefährlichkeit"? Kann es dann z.B. als Küchenmesser weiterverwendet werden? Es unterscheidet sich dann ja praktisch nicht mehr von einem anderen feststehenden Messer, ausser dass es eben einen durchbrochenen Griff hat. Gruß Charlie Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steeleye Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 @Josef: Das wollte ich damit auch nicht andeuten... Zum Trödelmarkt: Ich glaube in der Tat, dass der Sachverhalt der Allgemeinheit noch nicht bekannt ist. Ich glaube aber außerdem, dass viele, die von dem Verbot wissen, darauf spekulieren, dass interessierte Käufer eben nichts davon gehört haben, um ihren Restbestand loszuwerden. STEELEYE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sentenced7 Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 Ich denke nicht, daß irgendetwas gegen deinen Vorschlage spricht. Der "Butterfly"-Effekt wird ja durch den Schweißpunkt außer Kraft gesetzt, also ist es auch kein solches mehr. Gruß Sentenced7 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 Links rechts Links rechts,immer schön Gesetzestreu! Wenn ich so ein Butterfly-Messer hätte,würde ich es behalten. Wenn einer Jahrelang so ein Messer besitzt,hat er doch wohl bewiesen,das er damit umgehen kann,oder? Dieses Messerverbot erkenne ich nicht an,liegt wohl daran,das ich eh keine habe,aber eigentlich wollten wir,..das Volk,...dieses Gesetz durch unsere Gesetzgeber,die wir gewählt haben,und die unsere belange unterstützen sollen,dieses Verbot anders formuliert haben! Das verbot sollte,wenn denn schon ein Verbot her muss,weil das Volk es ja soooo wünscht,anders formuliert werden. Mein Vorschlag: Die genannten Messer sollten nur Jugentlichen unter 18 Jahren verboten werden,bzw.nur das "Führen". Erwachsene sollten weiterhin diese Gegenstände besitzen dürfen. Ich persönliche empfinde das Messerverbot als bevormundung mündiger Bürger! Ich denke,bei einem echtem VOLKSENTSCHEID würde das Verbot aufgehoben. So,das wollte ich mal loswerden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jens41AE Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 Gude Peter! Hast schon recht, das Verbot ist Quatsch, aber dennoch würde ich mich, wenn ich solch ein Messer hätte, daran halten. Warum? 1. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit 2. Will nicht aktenkundig werden 3. Gerade wir Sportschützen müssen uns an sanktionsbewährtes Recht halten, sonst machen wir uns in der ganzen Waffenrechtsdiskussion unglaubwürdig. "Links rechts Links rechts,immer schön Gesetzestreu!" Damit hat das nichts zu tun! Gruß Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
Crow Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 In Antwort auf: Als Mordinstrument gegen einen mit Schutzweste gerüsteten Polizisten ist ein Butterfly aber wesentlich besser geeignet als gängige Pistolen... Das Verbot bringt aber allein deswegen nichts, weil die "Täter in spe" sich von einem (dann schier übersättigten) Schwarzmarkt genauso gut versorgen können... Da kommt jedes Messer, das einigermaßen scharf / spitz ist, in Frage - man müßte also konsequenterweise auch Taschenmesser verbieten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 In Antwort auf: Peter40: ... So,das wollte ich mal loswerden. @Peter40: Fühlst Du Dich jetzt besser? Hoffentlich, denn sonst hättest Du Dir dieses Posting sparen können. Wie Du so schön sagst, hat dieses Gesetz die von "uns" gewählte Regierung beschlossen. Solange es noch nicht Gesetz ist, kannst Du Dich gebährden und schreien und dagegen kämpfen. Aber danach solche Sprüche ablassen, ist schlicht Anstiftung zu einer Straftat. Ja genau: Straftat. Lies das Gesetz ruhig mal in Ruhe durch. Was Du tun kannst ist, das Messer abgeben mit dem Hinweis, dass Du gerichtlich gegen dieses Gesetz vorgehen wirst und im Falle Deines obsiegens es zurückhaben willst. Sonst gar nichts. Und abgesehen davon: Was außer Randale machen tust Du hier eigentlich? In einem anderen Thread habe ich eben von Dir gelesen, dass Du die jetzige Administration als das kleinere Übel betrachtest. Merkst Du eigentlich, wie widersprüchlich Deine Argumentation ist? Falls Du Interesse hast, bin ich an einer konstruktiven Antwort durchaus interessiert. Ich betrachte meine Gesprächspartner zuerst einmal unbelastet, ohne sie in eine (geistige) Ecke zu stellen. Aber auf die Art der Antwort kommt es schon an. Gruß, Ronald P.S. Übrigens: Die FDP plädiert für Volksentscheide auf Bundesebene. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 Hallo, also ich sammle Messer in allen Ausführungen, und ich werde meine Sammlung nicht verschrotten sondern ich gehe ins Landratsamt und werde die Teile dann Anmelden.Wenn ich vor dem Gesetz als zuverlässig gelte um eine Waffe zu bekommen, dann werden sie mir doch meine Messersammlung auch genemigen. Und außerdem ist das mit den Verboten doch Unsinn, dann muß der Staat doch auch Küchenmesser verbieten oder. Gruß King Glock Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spopi Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 Hallo zusammen, ganz generell glaube ich, das die Mehrzahl solcher Messer in Händen von Leuten sind, die die neuen Bestimmungen des zu erwartenden WaffG. eventuell gar nicht kennen, und im guten Glauben "alles beim alten" sehen. Leider schützt dies wohl vor einer evtl. möglichen Strafe nicht. Im Umkehrschluss hat natürlich jeder "Wissende" die Möglichkeit mit einem entsprechenden schriftlichen Einspruch die demnächst verbotenen Gegenstände seiner Vollzugsbehörde auf den Tisch zu legen. Dies gilt auch für andere Gegenstände wie zum Beispiel "Kleinschrotmunition", sofern dies alles zum Verbot erfasst wird. Damit wird man möglicherweise sogar die Vollzugsbehörden überraschen. Ganz nebenbei stellt ein solch handelnder Waffenbesitzer seine Kompetenz unter Beweis, sollten viele so handeln, auch die Kompetenz der Waffenbesitzer allgemein. Man mag von den Ver- und Geboten des neuen WaffG. wenig begeistert sein - es ist nun einmal wie es ist. Und es bleibt im Zweifel der Rechtsweg durch die Instanzen. Frustrierend, aber, so glaube ich, ein gängiger Weg. Gruß Spopi Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 21, 2002 Share Posted September 21, 2002 Danke für die Unterstützung, Spopi. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Harald5 Posted September 24, 2002 Share Posted September 24, 2002 Hi Stinkmarder, was ich nicht verstehe ist, wie legal erworbenes Eigentum bei solch einem Fall entschädigungslos eingezogen werden kann. Eigentlich müßte der Staat die Eigentümer doch für den Verlust entschädigen, oder? Gruß Harald Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted September 25, 2002 Share Posted September 25, 2002 Tja, das mit der Enteignung sehe ich auch so. Faktisch wird hier enteignet - und das geht nur mit einer Entschädigung. Weil es ein paar Postings weiter oben so durchklang: Die Spring- und Butterflymesser sind noch nicht verboten, sondern erst wenn das Gesetz in Kraft tritt. Das wird sein am ersten Tag des sechsten auf die Verkündigung folgenden Monats. Da das Gesetz anscheinend noch nicht einmal verkündet wurde..... bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Festus Posted September 25, 2002 Share Posted September 25, 2002 Ich gebe Ronald vollkommen Recht, wenn wir in einer Diktatur siehe Irak,Lybien,Iran etc. leben würden stünde es mit der Bewaffnung und dem Umgang damit wesentlich einfacher. Aber da das ja Gottseidank nicht der Fall ist, sollten gerade "Wir" Sorgsam mit den uns verbliebenen Rechten umgehen, gerade nach der Wahl ist eben nicht alles Banane obwohl eine "spezielle Freundin" der Sportschützen wegfällt :-)) Herta D.G. hätte die Schützen schon vor Jahren am liebsten nach Sibirien in Irgend ein Marmeladenbergwerk geschickt! Die Entmündigung der Bürger geht weiter, lasst uns diesen Vorgang stoppen oder zumindest bremsen - durch Verantwortungsbewussten Umgang mit den Dingen die uns Spaß machen. Wahltag war leider nicht Zahltag. Ich habe kein Butterfly, aber einen schönen Brieföffner möchte den nicht auch Irgendwann abgeben müssen. Gruß Harry(Festus) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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