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IGNORED

gestern in den nachrichten halb mitbekommen: registrierungsfrist verstrichen ?


Shootist

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ich habe in den nachrichten gestern nur noch eine viertel meldung mitbekommen, dass dieser verrueckte in erfurt angeblich die zwei wochen-frist zur registrierung der gekauften waffen hat verstreichen lassen, und dass geprueft wuerde, ob da nicht das verantwortliche ordnungsamt haette reagieren muessen.

hat jemand von euch auch eine derartige meldung mitbekommen, oder habe ich da was in den falschen hals gekriegt, und voellig auf der leitung gestanden ?

denn bekanntermassen legen die OA's peinlich genau wert darauf, diese frist einzuhalten.

hat dort jemand geschlampt ?

denn wenn das der fall ist, koennte auch das OA probleme kriegen...oder taeusche ich mich da ? (verwaltungspraxis etc.)

sorry, falls ich daneben liege.

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...er war einsam aber schneller...

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Ja,

habe ich gestern auf ZDF-Videotext gelesen, steht vielleicht noch da (oder auf der ZDF-Homepage). Aus der Meldung ging bloß nicht hervor, ob er die Waffen (den Erwerb) nur zu spät angemeldet hat oder gar nicht.

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

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shocked.gif und ihr in Deutschland habt eines der härteren WaffGes. in Europa und es wird nicht mal vom Händler gemeldet, dass ihr Waffen kauft??????

Also dann ist da wirklich der Wurm drin in eurem WaffGes. In Ö. muss der Händler den Verkauf melden. Bei Privat an Privat müssen beide eine Meldung machen.

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in unserem waffengesetz ist der händler jederzeit verpflichtet auf kommando und auf seine kosten mit dem waffenhandelsbuch bei der behörde anzudackeln. ist das keine scharfe regelung?

nur bringen halt scharfe gesetze nichts, wenn die erlaubnisbehörde zu nachlässig/dumm/überarbeitet/sonstwas ist, um die geltenden gesetze einzuhalten und auszuschöpfen!

[Dieser Beitrag wurde von ulrich falk am 02. Mai 2002 editiert.]

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Also logisch wäre doch nur folgender Kontrollmechanismus:

1. Der Verkäufer meldet innerhalb von 14 Tagen seinen Verkauf ans Amt.

2. Der Käufer meldet innerhalb von 14 Tagen seinen Kauf ans Amt.

Wenn einer der beiden Vorgänge fehlt, dann sollten spätestens nach 15 Tagen auf dem Amt die Alarmglocken schrillen und man sollte die Schlafmütze wecken.

Warum müssen die Waffenhändler nicht pauschal alle 14 Tage ihre Verkäufe der Behörde zwecks Abgleich mit den Kaufmeldungen melden? So teuer ist ein Fax nun wirklich nicht.

Nur so kann man doch aber jederzeit sicher bestimmen, wo sich die Waffen mit der Nummer XXX-XXXXX befindet?

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Also da haben wir doch mal eine interessante Konstellation (habe das übrigens auch in den Nachrichten so gehört wegen der Frist und so)

- Waffen zwar legal erworben

ABER

- Waffen illegal besessen

Übrigens sehe ich das ähnlich mit Meldung etc - mit dem Voreintrag könnte man ja somit theoretisch unbegrenzt einkaufen gehen ?

Verwundert

Klaus

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@Klaus+

Warum unbegrenzt einkaufen gehen mit einem Voreintrag?

Der Händler "entwertet" Dir doch den Voreintrag, sobald er die Daten der Waffe in die WBK reinschreibt.

Denkfehler meinerseits/deinerseits?

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*Seufz*

Offenbar kennt keiner der Beiträger das geltende Recht und die aktuelle Verwaltungspraxis.

1. Die Nichtanmeldung des nach gültige Voreintrag vollzogenen Erwerbs macht den Besitz nicht illegal. Sie ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG.

2. Natürlich darf die Waffenrechtsbehörde die Waffenhandelsbücher überprüfen, was sie auch in Abständen tut; sie darf auch Stichproben und Gegenüberprüfungen auf Korrektheit machen. Was sie nicht darf, ist allgemein jedem Eintrag auf der rasterfahndenden Suche nach Verstößen hinterherzuschnüffeln; dazu braucht sie im Bedarfsfall einen richterlichen Beschluß.

Carcano

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Danke für die korrekte Information, Carcano!

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Voreintrag der Behörde in der grünen WBK eine Gültigkeit von 1 Jahr hat. In der Regel wird die Behörde erst nach Ablauf der Erwerbsfrist tätig (wenn sie nicht vorher zufällig gerade das Waffenhandelsbuch DES Händlers überprüft, beim der Antragsteller zwar gekauft, aber den Erwerb nicht fristgemäß gemeldet hat), weil die Erlaubnis zum Erwerb dann erlischt und der Antragsteller nach Verstreichen der Erwerbsfrist sein Bedürfnis erneut nachzuweisen hat. Damit kommen wir zum Problem des Versandkaufs: hier erfährt die zuständige Stadt-/Kreis-Ordnungbehörde nie etwas vom Erwerb, da sie diese Waffenhandelsbücher sowieso nie zu Gesicht bekommt.

Als gesetzestreuer und legaler Waffenbesitzer hätte ich persönlich keine Einwände gegen eine Meldepflicht der Händler an die zuständige Erlaubnisbehörde. Dies hat nichts mit Überwachungsstaat zu tun und ist keine zusätzliche Beschwernis für den legalen Erwerber. Oder wie denkt Ihr darüber?

MfG, Maître C.

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Hi Ghost,

die genaue Videotextseite im ZDF war 125, aber die haben die Meldung jetzt schon wieder durch einen Bericht über den tollen Brief der Eltern ersetzt. An objektiven Informationen hat ja eh keiner Interesse, deshalb setzt man das nichtssagende Gefühlsdusel der Eltern rein. Ach ja, in dem Bericht stand, daß er den Waffenerwerb überhaupt nicht, also nicht nur nicht innerhalb der zwei Wochen bei der Behörde angezeigt hat. Es wurde von Schlamperei des Amts gesprochen, da die wohl eine Kontrollmitteilung des Waffenhändlers gehabt haben sollen.

Wie gesagt für die Medien viel zu unspektakulär und müßten sie ja dann auch ihre hetzerischen Parolen gegen das WaffG überdenken.

Gruß

Uli

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Moin,

hier sind einige Sachen unsauber abgelaufen ,aber das interessiert natürlich jetzt niemanden mehr.

So wie ich gehört habe sind mehrere Krankmeldungen gefälscht worden.

Und wenn jemand glaubt, daß das OA/Erlaubnisbehörde bei einem Waffenkauf (wegen der 14-tägigen Frist) automatisch vom Verkäufer informiert wird, dann täuscht er sich aber.

Demzufolge kann das OA/Erlaubnisbehörde gar nicht wissen, daß da Waffen gekauft wurden.

Bei einem Zentralregister wäre das natürlich was anderes.

Klaus

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