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IGNORED

Legale Waffenaufbewahrung "Außer Haus" - Welche Möglichkeiten gibt es?


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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb TT01:

Die getroffenen Maßnahmen sind nachzuweisen. Zur Beurteilung der Maßnahmen gehört auch die Beurteilung des Ortes der Aufbewahrung. Also gehört der konkrete Ort auch zu den Informationen über die getroffenen Maßnahmen.

 

Ich kenne keinen einzigen LWB, der seiner Behörde einen bautechnischen Nachweis seiner Wohnung oder seinen Hauses vorlegen musste. 

Es ist das Vorhandensein eines geeignetes Aufbewahrungsmittels (Tresor) nachzuweisen. Dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Anforderungen entspricht liegt in der Verantwortung des LWB. Dazu liefert man der Behörde keinen Nachweis. Nur sollte sich herausstellen, dass der gewählte Aufstellungsort unpassend ist, könnte dies selbstverständlich die Zuverlässigkeit gefährden. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BallistikPro:

 

……….

Es ist aber nirgends gesetzlich festgeschrieben, dass man der Behörde jeden Wechsel des Lagerortes mitteilen müsste.  Diese Annahme ist Humbug.
 

Nabend, du kommst jetzt 24 Stunden zu spät. :)
Christian555 hat es bereits erläutert und ich durfte ihm mit meinem letzten Satz nur noch zustimmen.

Geschrieben

Mal eine (Um-)Frage am Rande:

 

- In manchen Landkreisen gibt es ja so lustige Formulare zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, wo nach Aufstellort mit Raumangabe gefragt wird und wo womöglich sogar noch Sätze drin sind, dass man Änderungen der Behörde mitteilen würde mit einem Platzhalter für die Unterschrift des Antragstellers bis untrn.

 

Umfrageteil:

a) gibt es solche Formulare bei euch auch?

b) füllt ihr sie nur teilweise aus/nur das was das WaffG fordert und falls ja, wie findet das eure Behörde?

 

Wenn praktisch alle 550 Behörden nach einer Information fragen, die man als LWB laut WaffG nicht liefern muss, hätte die Diskussion über den Gesetzestext wenig Relevanz. Fraglich wäre, wie man mit den Formularen genau umgeht.

 

@BallistikPro Beim Tinyhaus auf Rädern/Mobile Home wär ich vorsichtig, nachdem Fahrzeuge ja keine geeigneten Orte für die Aufbewahrung sind. Hier würde ich mich von mir aus nicht trauen, einfach so darin zu lagern, wenn das nicht im Vorfeld geklärt ist, das aus Sorge, dass mir nach einer Aufbewahrungskontrolle die Zuverlässigkeit entzogen werden würde.

 

Die Fragestellung von @GermanKraut mit dem Verweis auf "privat" lässt mich allerdings auch eher daran denken, dass die Ehefrau zu erlaubnispflichtigen Waffen ihr Veto einlegt oder man mit verhaltensauffälligen, geistig nicht ganz gesunden oder kriminellen Personen zusammenlebt und man da ein zu hohes Risiko für Waffen zuhause sieht. Unabhängig von baulichen Voraussetzungen.

 

@GermanKraut Was ist denn der Anlass für deine Frage? Erzähl doch mal was von dir!

Geschrieben

Ich habe sicherlich im Laufe der Zeit gut 40 bis 50 verschiedene Formulare einer Waffenerwerbsanzeige oder einer Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gesehen.

Nur bei den Formularen zur Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (so auch wenn über den JJ eine Langwaffe erworben wurde) wird nach der Art des Behältnisses gefragt: A, B, O, I, Waffenraum, anderes.....sonst nix.

 

Klar versuchen einige Sachbearbeiter durch eine, sagen wir mal, "freiwillige Selbstauskunft" ihre Reichweite zu erhöhen,.....besonders wenn die rechtlichen Normen schon lange erschöpft sind. Versuchen kann man es ja mal.

 

Das WaffG ist schon streng genug zu uns, die Richtung des BMI ist mehr wie eindeutig, "regionale Gesetzgebung"  rundet ggf. das Bild ab, da muss man nicht noch freiwillig "Schützenhilfe" geben.

Es sollte mehr wie reichen, wenn man sich an das Gesetz hält.

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb a2c:

Umfrageteil:

a) gibt es solche Formulare bei euch auch?

b) füllt ihr sie nur teilweise aus/nur das was das WaffG fordert und falls ja, wie findet das eure Behörde?


A) Zum Glück nicht
B) Wenn es sie geben würde, wäre die konkrete Formulierung für meinen Umgang damit entscheidend. Würde nur nach der beabsichtigten Adresse zur Aufstellung des Tresors gefragt, würde ich es wahrheitsgemäß ausfüllen. Fragen nach Raumangaben würde ich zurückweisen, mit Bitte um Nennung der gesetzlichen Vorschrift auf der sich dieses Auskunftsersuchen begründet. Gleiches gilt für eine Unterschrift zur Bestätigung, dass ich jede Änderung der Behörde mitteile. Auch hier würde ich nach der gesetzlichen Grundlage für die Forderung fragen und ggf. auch prozessieren. LWB sind schließlich keine Bittsteller die dem good will der Behörde ausgeliefert sind und somit über jedes Stöckchen springen müssen. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben an die sich beide Seiten halten müssen - der LWB und auch die Behörde. 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb a2c:

Beim Tinyhaus auf Rädern/Mobile Home wär ich vorsichtig, nachdem Fahrzeuge ja keine geeigneten Orte für die Aufbewahrung sind. Hier würde ich mich von mir aus nicht trauen, einfach so darin zu lagern, wenn das nicht im Vorfeld geklärt ist, das aus Sorge, dass mir nach einer Aufbewahrungskontrolle die Zuverlässigkeit entzogen werden würde.


Nun, ich denke es kommt darauf an ob es sich nach baurechtlicher Definition um ein bauordnungsrechtlich genehmigtes "feststehendes Gebäude" handelt.  Ist dies gegeben, dürfte die bauliche Ausgestaltung wenig Relevanz haben. Ansonsten wäre es auch nicht zulässig Waffen in einer Holzhütte irgendwo im Wald zu lagern. Ist es aber.  Dass ein Tinyhaus, welches nicht "feststehend" ist, sondern noch auf Rädern steht, eher in die Kategorie Wohnmobil fällt und somit unzulässig ist, ist meines Erachtens logisch. 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb a2c:

@GermanKraut Was ist denn der Anlass für deine Frage? Erzähl doch mal was von dir!

 

Der Anlass für meine Frage ist die Tatsache, dass sich in meinem Umfeld immer mehr Menschen für den Waffensport interessieren, aber im Gegensatz zu mir nicht über ein unglaublich großes Haus und vielen dortigen Möglichkeiten zur Waffentresoraufstellung verfügen, sondern in Mehrparteien-Häusern zur Miete wohnen, dort leider einfach keine Möglichkeit zur Aufstellung eines Waffentresors finden und deshalb nicht aktiv den Schießsport betreiben bzw. die Auflagen nicht erfüllen können.

 

Ansonsten zu mir: Ich bin außerordentlich attraktiv, super sympathisch und höchstintelligent, bin glücklich und zufrieden und habe ein erfülltes und hochaktives Sexualleben.

 

Also eigentlich ein ganz normaler Mensch wie jeder andere auch.

Geschrieben
9 minutes ago, GermanKraut said:

Der Anlass für meine Frage ist die Tatsache, dass sich in meinem Umfeld immer mehr Menschen für den Waffensport interessieren, aber im Gegensatz zu mir nicht über ein unglaublich großes Haus und vielen dortigen Möglichkeiten zur Waffentresoraufstellung verfügen, sondern in Mehrparteien-Häusern zur Miete wohnen, dort leider einfach keine Möglichkeit zur Aufstellung eines Waffentresors finden und deshalb nicht aktiv den Schießsport betreiben bzw. die Auflagen nicht erfüllen können.

a) Du hast IIRC vor einiger Zeit geschrieben, dass du nur freie Waffen besitzt - da bist du doch ein super Beispiel, dass man Schießsport auch ohne erlaubnispflichtige Waffen aktiv betreiben kann!

 

b) Kleine 0er Würfel wiegen weniger als 40 kg, kleine 0er Langwaffenschränke um die 90 kg (soviel wie ein Mensch) und Bohrlöcher in Wänden sind übliche Nutzungen von Wohnräumen. Vielleicht fehlt deinen Bekannten die Phantasie für die Befestigung oder die Motivation, ihr Raumkonzept geringfügig zu ändern? Dass du gleich "immer mehr Menschen" in deinem Umfeld hast, die in Mehrfamilienhäusern aus Skelettbauweise mit Betondecken, Stahlträgern und sonst nur Trockenbau leben, halte ich in Deutschland doch für äußerst unwahrscheinlich. Dort könnte man aber immer noch den Schrank an die Decke dübeln!

 

9 minutes ago, GermanKraut said:

Ansonsten zu mir: Ich bin außerordentlich attraktiv, super sympathisch und höchstintelligent, bin glücklich und zufrieden und habe ein erfülltes und hochaktives Sexualleben.

 

Also eigentlich ein ganz normaler Mensch wie jeder andere auch.

Ach, das freut mich für dich! Allerdings würde ich tatsächlich vermuten, dass du mit deinem Bild eines "ganz normalen Menschen wie jeder andere auch" möglicherweise etwas falsch liegen könntest. Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, wär natürlich die Frage, wie du da nur falsch liegen könntest in Anbetracht deiner Höchstintelligenz. Vermutlich habe ich also ein falsches Bild von der Menschheit...

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