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IGNORED

Urteile Vorderschaftrepetierflinte auf gelbe WBK


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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb JFry:

Das ist etwas anders bei der roten WBK für Sammler, bei der die Erlaubnis ja von vornherein auf Waffen begrenzt ist, die ins Sammelgebiet fallen.

 

Auch hier ist aber nicht das nachgewiesene Bedürfnis als Erlaubnisvorraussetzung sondern die Erlaubnis selbst maßgeblich. 

 

Beispiel rechtwidrige Erlaubnis:

Würde eine Waffenbehörde auf Grundlage des Gutachtens mit Titel "Langwaffen der Firma Mauser" eine Sammler-WBK ausstellen mit Erlaubnistext "Langwaffen der Firma Anschütz" wäre eben nur letzteres erlaubt unabhängig davon, was das Gutachten (=Bedürfnis) aussagt. Die Sammler-WBK wäre in diesem Fall ein einer rechtsgültigen Erlaubnis im erteilten Umfang trotz materieller Rechtswidrigkeit 

 

Gegenbeispiel nichtige Erlaubnis:

Würde eine KFZ-Zulassungsbehörde auf Grundlage des Gutachtens mit Titel "Langwaffen der Firma Mauser" eine Sammler-WBK ausstellen wäre die Sammler-WBK ex tunc eine nichtige Erlaubnis gem. § 44 VwVfG. Der Erwerb von Waffen wäre damit ein strafbarer gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz.

 

 

Anders gesagt:

Aufgrund der Vorschriften des § 44 VwVfG, besondern § 44 Abs. 3 kann eine Waffenbehörde im Grunde ausschließlich rechtswirksame Waffenbesitzkarten ausstellen, so lange sie dabei den generellen Rahmen des Waffengesetzes nicht verlässt, d.h. Erlaubnisse für Waffen erteilt, für deren Erteilung sie nach §§ 48/48 WaffG garnicht zuständig ist.

 

Gelbe WBK

1. So lange auf einer Waffenbesitzkarte keine rechtswirksamen inhaltlichen Beschränkunge eingetragen sind, gilt sie für die von § 14 Abs. 6 bezeichneten Waffenarten.

2. Eine gelbe WBK berechtigt zum Erwerb einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, eine Pumpgun 12/76 mit vollständig gezogenem Lauf fällt da drunter, die Autoren der WaffVwV wurden nicht dazu ermächtigt eigene Rechtssetzung zu bereiben. 

3. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Besitzerlaubnis besteht nur, wenn das Bedürfnis nachgewiesen ist, was bei der gelben WBK i.d.R. durch die bloße Existenz einer Disziplin einer genehmigten Sportordnung der fall ist.

 

-----------------------------

In der Praxis   

 

Nimmt man bis sich die Rechtslage ggf ändert von solchen Spielchen Abstand und tritt eben in einen Verband ein, der einen entsprechende Disziplin hat und stellt dort Bedürfnisantrag.

 

Geschrieben

Das Schaubild finde ich schön.

 

Ich merke noch aus technischer Sicht an, daß Schrot, wenn es aus gezogenen Läufen verschossen wird, ziemlich deftig streut, die "Garbe" nach wenigen Metern eher einer Wolke ähnelt. Also ist der ach so clevere Gelbe-WBK-VRF-Besitzer wahrscheinlich unzufrieden.

 

Die Flinten mit gezogenem Lauf sind in 'merica ein Behelf. Einsatzgrund 1: um einem armen Schlucker doch die Jagd auf Wild zu ermöglichen, der neben Enten/Tauben einmal im Jahr mit seiner Flinte einen Bock/Weißwedelhirsch mit FLG erlegt. Grund 2: In manchen Gegenden ist die Jagd mit Flinte&FLG als "straight Wall-Cartridge" mit einer besseren/längeren Jagd-Zeit erlaubt. Deswegen wird auch noch mit Bogen und mit Vorderlader in USA gejagt, weil das eine andere Saison (meist zusätzlich 2 Wochen vorher/nachher) ist.

 

Wie ist denn das Zusammenbauen der Flinte mit einem "Schrot"-Lauf also dem glatten Lauf zu bewerten ? Grundsätzlich sind Austauschläufe ja ohne Erwerbsvoraussetzungen unbeschadet der Eintragungspflicht, wenn sie Kaliberkleiner oder -gleich sind. Nur ist dann die Voraussetzung des Erwerbs über die Gelbe WBK hinfällig. So meine Lesart.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Thema "VRF auf Gelbe" war und ist, salopp ausgedrückt, tief im Graubereich. Oder: Glatteis; oder auch: dünnes Eis... 

 

Ich bin ja auch nicht für unberechtigtes klein-bei-geben; aber an dem Cartoon oben ist echt was dran.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb frosch:

Der DJV hat das nicht nötig.

D'accord. Aber Dein Diskussionsbeitrag ging ja um die Problematik VRF gezogener Lauf auf gelb und @BlackFly schrieb daß man auf die DJV Schießordnung verweisen möge. Dazu müßte dieser aber - mit Verlaub - anerkannter Schießsportverband sein und eine gesegnete Sportordnung haben. Hat er nicht? Wenn er meint...

vor 1 Stunde schrieb ASE:

Meine begrenze Erfahrung (tatsächlich nur eine LM Flinte IPSC) mit Slugs ist: Geht natürlich mit Glattlauf.

Bei den Flintenlaufgeschossen hat sich ja auch viel getan in den letzten 20 Jahren. Flintenlaufgeschosse in der Zeit davor haben getreten wie ein Maulesel und irgend eine der großen IPSC Scheiben jedes mal auf 50m zu treffen war schon eine Herausforderung. 

 

Imho wieder ein Grund warum der größte Verband umdenken sollte und sein Wissen nicht nur aus 50 Jahre alten Fernsehkrimis holen sollte. 

Geschrieben (bearbeitet)

Maulesel: Wohl weil das alles Jagdslugs waren und Sportslugs noch nicht so verbreitet. Bei 24g @ 400m/s ist es egal ob als Klumpen oder Schrote. 

 

Tatsächlich muss man kein anerkannter Schießsportverband sein um eine Sportordnung vom BVA genehmigen zu lassen. Da es sich beim DJV aber um einen Jagdverband handelt ist natürlich die Frage, ob die Schießvorschrift immerhin genehmigungsfähig wäre. Selbst wenn sie das wäre, dann greift natürlich automatisch § 6 und 7  AWaffV mit seinen Verboten für das sportliche Schießen. Wer beim DJV könnte das wollen? Damit ein paar Mentalakrobaten unter den Sportschützen, die natürlich keinen Mitgliedsbeitrag zahlen wollen endlich vrf mit gezogenem Lauf auf gelb ziehen können??

 

Beim Trap im DSB zulassen? Ne, unklug, weil Konkurrenzsituation zu DF und SL.  Liste-B ergibt da mehr sinn. Andererseits: Warum hier in Konkurrenz zu anderen Verbänden treten, bei 27€ Jahresbeitrag beim BDS (LV7)

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb F0BOS:

 

Bei den Flintenlaufgeschossen hat sich ja auch viel getan in den letzten 20 Jahren. Flintenlaufgeschosse in der Zeit davor haben getreten wie ein Maulesel und irgend eine der großen IPSC Scheiben jedes mal auf 50m zu treffen war schon eine Herausforderung. 

 

Kleiner Exkurs (aber da bin ich jetzt doch neugierig):

Wie war das eigentlich bei der Jagd in der ehem. DDR, wo ja anscheinend Schalenwild ("systembedingt") sehr viel mit Flinte + FLG bejagt wurde...? 

Kann mir schwer vorstellen, dass da mit den FLG auf 50 m so sehr vorbeigeschossen wurde. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Wie war das eigentlich bei der Jagd in der ehem. DDR, wo ja anscheinend Schalenwild ("systembedingt") sehr viel mit Flinte + FLG bejagt wurde...? 

Kann mir schwer vorstellen, dass da mit den FLG auf 50 m so sehr vorbeigeschossen wurde. 

 

Laut Berichten eines Bekannten, der auch in der DDR mit FLG gejagt hat, gab es bis 50 m und auch noch etwas darüber hinaus keine Probleme mit der Treffsicherheit. 

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