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IGNORED

Nur den Lauf einer Pistole behalten?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

eine eventuell etwas seltsam anmutende Frage: Ich möchte mir die gleiche Polymerpistole wie meine aktuelle holen, allerdings in der Optics Ready Variante. Diese Pistole gibt es auch mit einem Lauf mit zusätzlichem Gewinde, dort könnte ich dann auch mal einen Kompensator montieren, allerdings ist die Lauflänge dann zu lang um in der Production Optics zu starten.

 

Ich habe nun überlegt meine aktuelle Pistole einem Büchsenmacher zum Verwerten zu geben und nur den Lauf ohne Gewinde vorne zu behalten, mit dem Hintergrund diesen dann nach dem Kauf der Optics Ready Variante als Wechsellauf für diese zu verwenden.

 

Den Lauf einzeln bekommt man nicht so einfach beim Hersteller.

 

Wäre das prinzipiell möglich?

 

(Möchte mit meinen Pistolen im Grundkontingent bleiben, ansonsten würde ich meine aktuelle einfach behalten.)

Geschrieben

Moin!

Wenn Du deine neue Waffe in der WBK hast, kannst Du den alten Lauf erlaubnisfrei erwerben.

Der Lauf muss dann nur noch in die WBK eingetragen werden.

 

Rechtsgrundlage: 
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

...

2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Geschrieben

Super, vielen Dank für eure Antworten!

 

Wäre es bezüglich des praktischen Ablaufs möglich dass ich die neue Pistole sowie den "alten" Wechsellauf an einem Termin in die WBK eintragen lasse oder muss die neue Pistole erst "fertig" eingetragen sein bevor ich den Lauf erwerben darf (und dann nochmals zur Behörde wackeln muss)?

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb HeavyGauss:

Super, vielen Dank für eure Antworten!

 

Wäre es bezüglich des praktischen Ablaufs möglich dass ich die neue Pistole sowie den "alten" Wechsellauf an einem Termin in die WBK eintragen lasse 

Rein rechtlich, NEIN. Praktisch, sprich mit der Behörde im Vorfeld.

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