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IGNORED

Wechselsysteme - so wenig Waffenteile wie möglich im Volk?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die KI schreibt dazu:

Zu der Antwort einer KI gehört immer der Prompt!
Denn sonst kann man nicht beurteilen ob und welcher Bias der KI mitgegeben wurde.
Ausserdem sollte man die KI angeben!

Hier mal was Claude (Model Opus, Denkleistung HOCH) dazu meint:

Meine Lesart: Der Wechselsystem-Block ist der deregulierungsfreundlichste Abschnitt des ganzen Fragebogens. Das lässt sich an der Fragetechnik zeigen, nicht am Bauchgefühl.


Die erste Frage lautet, ob die Kaliberbeschränkung „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für erforderlich" gehalten wird. Das ist die klassische Formulierung der Verhältnismäßigkeitsprüfung, und zwar die Stufe, auf der eine bestehende Regelung gegen ein milderes Mittel geprüft wird. So fragt man, wenn man wissen will, ob man eine Beschränkung streichen kann. Die zweite Frage („praxistauglich?") ist eine reine Vollzugsaufwandsfrage. Und die dritte Frage nach Änderungsvorschlägen ist offen gestellt, ohne jede Vorfestlegung.


Der Kontrast zum Messer-Block in derselben Datei ist aufschlussreich. Dort schreibt das BMI: „Bitte begründen Sie dies insbesondere in Hinblick darauf, dass ausweislich von Systematik und Normzweck sowie der ausdrücklichen Ausführungen in der Gesetzentwurfsbegründung der Gesetzgeber Alltagsmesser erfassen wollte …" Das ist keine Frage, das ist eine Verteidigungsschrift mit Fragezeichen. Wenn das Haus einen Vorschlag abwehren will, merkt man es sofort. Beim Wechselsystem fehlt jede solche rhetorische Vorbelastung.


Die pessimistische Lesart hat trotzdem einen realen Anknüpfungspunkt, aber nur an einer einzigen Stelle: bei der Definition modularer Waffen. Eine Legaldefinition ist ein neutrales Werkzeug. Sie kann klarstellen, dass eine modulare Waffe eine Waffe ist – oder sie kann zur Grundlage dafür werden, jede Konfiguration als eigenständige Waffe zu behandeln, oder Modularität als solche in die Anscheinskriterien des § 6 AWaffV zu ziehen. Der Zusatz „auch in Bezug auf den Beschuss" deutet allerdings eher auf ein technisch-praktisches Motiv hin als auf ein restriktives.

Der Prompt war:

Zitat

Aus dem angehängten Fragebogen die folgenden Fragen zu Wechselsystemen:
In einem Forum gibt es die Meinung das die Fragestellung negativ (für Waffenbesitzer) gesehen wird und auf eine Verschärfung hingeartbeitet wird. Es gibt aber auch die gegenteilige Meinung, die die Fragen eher im Hinblick auf mögliche Lockerungen interpretiert.
Deine Meinung?


 

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
 
Am 15.7.2026 um 23:44 schrieb Schwarzwälder:

2. Wenn jemand 2 Waffen der Kategorie B hat, darf er genau 4 dazu passende Waffenteile der Kategorie B besitzen.

 

Sind in Österreich damit komplette Wechselsystemen gemeint oder wird ggf. Lauf und Schlitten einzeln gezählt

Also 2 Wechselsysteme je Grundwaffe oder die Summe der in Österreich mit einer Seriennummer versehenden wesentlichen (erlaubnispflichtigen)  zu der Waffe passenden Waffenteile?

 

Geschrieben (bearbeitet)

@JFry Top! Deine Beantwortung der Fragen zum Wechselsystemkomplex solltest Du unbedingt an die Verbände weitergeben. Finde ich richtig gut!

Zur Frage KI: Ich verwende die ganze simple Google-KI. Ich gebe gerne zu, dass ich eher pessimistisch frage, bzw. der erstmal die Ohren volljammere. Was anderes gibt die Jahrzehntelange Waffenrechtsdiskussion ja idR nicht her.

 

@Bounty An AK47 Klonen kann man natürlich Zielfernrohrmontagen anbringen, auch mal den Hinterschaft wechseln oder sogar den Abzug durch einen von Geissele oder so ersetzen. Das sind aber alles keine wesentlichen Waffenteile. Der Lauf ist fest mit dem Gehäuse verbunden, Otto Normalschütze kann da nix swappen. Beim AR15 kannst Du zumindest Lauf+oberes Systemgehäuse zusammen komplett austauschen - eben per Wechselsystem, was es so für die AK47 m.W. nicht gibt.

 

@Tatonka Inzwischen zählen in Österreich eben Lauf+Schlitten getrennt als jeweils ein (wesentliches) Waffenteil. Insofern gehe ich davon aus, dass bei 2 eingetragenen Waffen der Kategorie B (z.B. eine Glock und ein AR15) bei insgesamt 2 Wechselsystemen Schluss ist. Früher zählte dort ein ganzes Wechselsystem als ein Waffenteil, daher ist das schon eine Wechselsystembegrenzung durch die Hintertür.

 

Ich stelle jetzt mal die Antwort der Google-KI auf meine Frage rein:

"Im österreichischen neuen Waffengesetz darf man pro eingetragener Kategorie-B-Waffe nur noch 2 Waffenteile dazu erwerben (ohne gesonderten Antrag). In Deutschland ist auch wieder eine Verschärfung des Waffenrechts in Planung, das BMI hat gerade einen neuen Fragebogen erstellt+verschickt. Ist es möglich, dass auch in Deutschland eine Verschärfung beim Erwerb von Wechselsystemen kommt und wie schlimm könnte die ausfallen?" Wesentlicher Auszug:

Zitat
Wie schlimm könnte eine Verschärfung ausfallen?
Sollte der Gesetzgeber den Erwerb von Wechselsystemen einschränken, sind im deutschen System vor allem drei Szenarien denkbar:
  • Szenario 1: Die „Österreich-Variante“ (Mengenbegrenzung)
    Ähnlich wie in Österreich (wo die Waffengesetz-Novelle im April 2026 voll in Kraft getreten ist und Zubehörteile pro Kategorie-B-Waffe limitiert) könnte Deutschland eine Maximalanzahl an erlaubnisfreien Wechselsystemen pro Grundwaffe einführen (z. B. maximal zwei zusätzliche Kaliber/Systeme). Wer mehr will, müsste ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen.
    [1, 2]
  • Szenario 2: Wegfall der Erlaubnisfreiheit (Voreintragspflicht)
    Das für Besitzer unangenehmste Szenario: Der komplett freie Erwerb auf die grüne Waffenbesitzkarte (WBK) fällt weg. Jedes Wechselsystem müsste – wie eine eigenständige Waffe – vorab über einen Voreintrag beantragt werden. Dies würde zusätzliche Gebühren kosten und die Bearbeitungszeiten bei den Behörden massiv verlängern.
  • Szenario 3: Verschärfte Bedürfnisprüfung bei der Eintragung
    Einige Schützenverbände fordern im Rahmen der Evaluierung bereits das Gegenteil – nämlich den Entfall von Hürden, wenn man ein größeres Kaliber als WS erwerben möchte (was bisher ein Bedürfnis erfordert). Der Gesetzgeber könnte jedoch den umgekehrten Weg gehen: Auch für kleinere Kaliber muss künftig bei der Eintragung (die innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss) stichhaltig begründet werden, für welche Sportdisziplin das System zwingend benötigt wird.
    [1]

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Tatonka:

Sind in Österreich damit komplette Wechselsystemen gemeint oder wird ggf. Lauf und Schlitten einzeln gezählt

Also 2 Wechselsysteme je Grundwaffe oder die Summe der in Österreich mit einer Seriennummer versehenden wesentlichen (erlaubnispflichtigen)  zu der Waffe passenden Waffenteile?

Die konkrete Frage sollte besser ein Österreicher beantworten.
 

Bei Wechselsystemen in Österreich muss man aber einen wichtigen Unterschied zu Deutschland beachten:

Griffstücke für Kurzwaffen waren dort bis vor wenigen Monaten keine wesentlichen Waffenteile und konnten frei sowie ohne Registrierung erworben werden. Entsprechend dürfte ein erheblicher Altbestand existieren.

Erst mit der Gesetzesänderung nach dem Amoklauf von Graz wurden diese Griffstücke zu wesentlichen Teilen und mussten nachgemeldet werden. Ob dabei tatsächlich alle Altbestände vollständig erfasst wurden, lässt sich praktisch kaum kontrollieren. Vermutlich werden viele nie gemeldet.
 

Damit besteht in Österreich die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass aus einem Wechselsystem zusammen mit einem alten, nicht registrierten Griffstück faktisch eine weitere Komplettwaffe entsteht.

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, warum der österreichische Gesetzgeber die Zahl der Wechselsysteme pro Grundwaffe begrenzen möchte.

Die Ausgangslage ist also eine deutlich andere als in Deutschland wo Griffstücke für Kurzwaffen schon seit ewigkeiten wesentliche Teile sind und unregestrierte Griffstücke daher selten sind, vermutlich seltener als unregestrierte Komplettwaffen. Deshalb lassen sich österreichische Regelungen zu Wechselsystemen nicht einfach auf uns übertragen.

Geschrieben

Da erhebe ich jetzt mal Einspruch: In Deutschland waren "Lower", also AR15-Unterteile mit Griff etc., bis vor wenigen Jahren GAR NICHT reguliert, man konnte diese reichlich einkaufen, die wurden auch nirgends eingetragen. Ebenso gab es vor einigen Jahren eine Phase (ich meine 2008ff.), wo Wechselsysteme frei erworben werden konnten, wenn man eine passende Grundwaffe besaß. D.h. man musste zwar die WBK vorzeigen, aber die Eintragung des WS war freiwillig. Von diesen Altbeständen her wären schon "schwarze" Komplettwaffen denkbar, auch in D.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@Bounty An AK47 Klonen kann man natürlich Zielfernrohrmontagen anbringen, auch mal den Hinterschaft wechseln oder sogar den Abzug durch einen von Geissele oder so ersetzen. Das sind aber alles keine wesentlichen Waffenteile. Der Lauf ist fest mit dem Gehäuse verbunden, Otto Normalschütze kann da nix swappen. Beim AR15 kannst Du zumindest Lauf+oberes Systemgehäuse zusammen komplett austauschen - eben per Wechselsystem, was es so für die AK47 m.W. nicht gibt

 

Ach und das macht das AR15 zur modularen Waffe?  Das zweiteilige Waffengehäuse? Really?

Und auf Grund des fehlenden zweiten Griffstücks eines AR15 erhöht sich dann die Zahl der Waffen im Volk um 0, so what...

Und deshalb liebt das BMI die AK und will mehr von denen, anstelle des AR!?

Deiner wirren Verschwörungstheorie folgend wird dann aber nicht nur das AR15 wegen seiner "Modularität" verboten, sondern so ziemlich alle Selbstladepistolen  Da kann der Normalschütze mit dinem angemeldeten und genehmigten Wechselsystems nämlich auch wesentliche Waffenteile einfach "swappen"

 

Aber man merkt, Du hast halt keine Ahnung, sonst wüsstest Du dass das BMI unter Modularen Waffen eben nicht die seit imho über 50 Jahren gewollte Erleichterung für Erwerb und Besitz von WS meint, sondern was ganz anderes. Tipp: NWR und Spoiler Blaser R93 und Sauer 404.

 

So, was willst Du uns als nächstes erklären, dass das AR15 waffenrechtlich eigentlich eine "Wildererwaffe" ist, weil über das normale Mass eines HK SL7 hinaus schnell in kompakte Teile zerlegbar?

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Von diesen Altbeständen her wären schon "schwarze" Komplettwaffen denkbar, auch in D.

 

Ja, nur halt komplett Illegal, damals und erst recht heute. Du kannst noch sehr dampfplaudern, aber durch Wechselsysteme erhöht sich der Anzahl der Waffen im Volk nun mal nicht. Und das Argument, daß jemand wesentliche Waffenteile Illegal besitzt als zentrale Begründung für eine Kontingentierung der llegalen Wechselsysteme heran zu ziehen, ist halt der übliche wirre Kram, den du von Dir gibst...

Geschrieben

Weder die früheren Wechselsystem (2008 ff.) , noch die Lower (bis vor einigen Jahren) waren mal "illegal" - genauso wie die von @JFry genannten "freien" Kurzwaffengriffstücke früher auch nicht illegal waren. Damit ist die von @JFry für Österreich genannte Problematik auch in D existent, wenngleich an etwas anderer Stelle. Diese Parallele kapierst Du leider - wie so vieles - nicht, oder willst es nicht kapieren, weil Du mich offensichtlich missverstehen willst. Warum auch immer. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Bounty:

 

Ach und das macht das AR15 zur modularen Waffe?  Das zweiteilige Waffengehäuse? Really?

Wäre denkbar. Weder Du noch ich wissen, was die Angeschriebenen alle hierzu dem BMI antworten werden.

 

vor 32 Minuten schrieb Bounty:

Und deshalb liebt das BMI die AK und will mehr von denen,

Wo genau habe ich das geschrieben? Ich habe lediglich dargestellt, warum das alte AK47 wohl eher nicht zu den "modularen Waffen" zählen wird

 

 

vor 32 Minuten schrieb Bounty:

Aber man merkt, Du hast halt keine Ahnung,

Man merkt, Dir geht es nur darum, mich und meine Person niederzumachen. Mehr nicht. Du stellst hier wilde Bezüge zu "Wildererwaffen" etc. her, das hat alles keinen Bezug zu dem von mir Geschriebenen.

Es wäre mir allmählich peinlich, wenn es so offensichtlich wird, wie man bestimmte andere nur plump schlechtmachen will. Ich würde mich dafür schämen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Weder die früheren Wechselsystem (2008 ff.) , noch die Lower (bis vor einigen Jahren) waren mal "illegal" -

 

Sie sind es aber seit Einführung des NWR und mit der Änderung des WaffG von 2020, wenn sie nicht angemeldet wurden. 

Und Illegal war es schon immer (ok ggf. erst ab 1974 oder etwas spääter) aus Wechselsystemen und frei erwerbbaren Waffenteilen vollständige weitere Waffen zusammen zu bauen.

 

vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Damit ist die von @JFry für Österreich genannte Problematik auch in D existent, wenngleich an etwas anderer Stelle.

 

Nein, denn wir haben die Fokussierung auf wesentliche Waffenteile bereits seit Jahren, wie @JFry schon schrieb kommen die Österreicher aus einer anderen Definition "wesentlicher" und "unwesentlicher" Waffenteile. Darüber hinaus ist die pauschale Zuerkennung von 2 zusätzlichen  wesentlichen Bestandteilen  pro Waffe als Verwaltungsvereinfachung begründet worden. Weitere wesentliche Bestandteile sind gem. Wortlaut des AUT Waffengesetz durchaus möglich, sind aber zu begründen, z.B. durch Mitgliedschaft in einem schiessportlichen Verein. 

 

Der Rest ist dein " ja aber mit illegalen Waffenteilen"-Geschwurbel...

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wo genau habe ich das geschrieben?

 

Hier:

 

vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ein AK47-Klon ist keine "modulare Waffe", der Lauf ist da nicht mal eben austauschbar. Aber diese Klone sind ja schon via Anscheinsparagraphen gut im Griff.

==> JETZT geht es um ganz neue Definitionen, die neue Erlaubnisse/Einschränkungen/Bedürfnisgängeleien usw. nach sich ziehen könnten.

Dumm ist halt: GENAU das AR15 ist eine modulare Waffe, also richtet sich alles weitere dann auch v..a. (aber natürlich nicht nur) gegen des Sportschützen liebstes Gewehr.

 

Ohne Kenntnis zu haben was das BMI unter Modularer Waffe versteht stellst Du fest AK nein, AR ja. Und spekuliert dann wild drauf los, dass es sich gezielt gegen das AR richtet. 

Um auf dein Niveau runter zu gehen, bedeutet dass also wenn sich die bisherigen AR Besitzer jetzt alle AKs kaufen ist das BMI total happy, weniger Modualare Waffen, mehr innere Sicherheit (durch AKs statt ARs)). Ganz schön Aluhut von dir...

 

Und nochmal, beim AR ist der Lauf im Gehäuse genau so fest verbaut wie bei der AK. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Waffen ist das ein- bzw. zweiteilige Gehäuse.

Wer besitzt mehr schussfähige Waffen, der Besitzer einer AK oder der Besitzer einer AR mit WS?

Aber ja, in deiner Welt besitzen die AR Besitzer ja izusätzliche llegale lower receiver...

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Du stellst hier wilde Bezüge zu "Wildererwaffen" etc. her, das hat alles keinen Bezug zu dem von mir Geschriebenen.

 

Das ist nicht wilder als Dein AK nix Modular Geblubber. Aber ok, der Vergleich, der dich zum Nachdenken anregen sollte,  hat dich geistig offensichtlich völlig überfordert und dann scheiterst du natürlich auch daran den Bezug herzustellen...

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Es wäre mir allmählich peinlich, wenn es so offensichtlich wird, wie man bestimmte andere nur plump schlechtmachen will. Ich würde mich dafür schämen.

 

Es wäre mir peinlich in einem öffentlichen Forum ständig Waffenrechtsverschärfungen das Wort zu reden, gerne dann mit wirren Lösungsansätze aller Grossraumtresor mit Einzelentriegelung für jede Waffe mit Direktschaltung zur Behörde garniert.  Und mit sachlicher Widerlegung kannst Du halt auch nicht um. Aber mir ist klar das du diich nicht dafür schämst...

 

 

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