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IGNORED

PCP Gewehr auf WBK Gelb


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Geschrieben

Hallo zusammen,

als Sportschütze mit beiden WBKs kann ich doch einfach ein PCP Gewehr mit 150Joule kaufen und eintragen lassen oder? (kein Halbautomat)

Wir haben einen 50 und 100m Stand für KK/GK Langwaffen wo ich regelmäßig bin mit anderem Gerät. 

 

 

Viele Grüße

 

Geschrieben (bearbeitet)
12 minutes ago, Fyodor said:

Auf gelb nur, wenn es in einem anerkannten Verband in einer genehmigen Disziplin verwendet werden kann.

Ist dabei egal ob ich bei dem Mitglied bin oder nicht? Ich muss m.W. beim Eintrag nach Kauf ja keinen Bedüfnisnachweis bei Gelb anbringen bei der WBehörde. Es ist ja nicht der Ersteintrag.

Bearbeitet von meowmeow
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb meowmeow:

Ein (Press)Luft Gewehr. (PCP= Pre Charged Pneumatics also mit einer Druckpatrone kein Kolbenknicker oder Feder)  

ich wüsste für ein pressluftgewehr mit 150 joule KEINEN verband mit zugelassener sportordnung hierfür  - damit wäre ein kauf auf gelb nicht legal !

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb meowmeow:

Ist dabei egal ob ich bei dem Mitglied bin oder nicht?

Nein, Du musst nicht Mitglied sein. Bei gelb nicht. Aber es muss eine genehmigte Sportordnung geben, in der diese Waffe verwendet werden kann. Und die solltest Du in Zweifelsfalle nennen und beschreiben können.

Geschrieben

Ok die Antworten hatten sich jetzt überschnitten. Prüft die WBehörde tatsächliche alle Verbände und deren Disziplinen vor/beim Eintragen? Wie erwähnt muss ich ja kein Bedürfnis mit einreichen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ob sie es prüfen ist egal. Das ist verbotener Waffenerwerb, und kann (und wird) einen irgendwann auf die Füße fallen. Ob Dir Deine anderen Waffen und WBKs das wert sind es zu riskieren, musst Du entscheiden. Es ist jedenfalls illegal.

Bearbeitet von Fyodor
Typo
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb meowmeow:

Ok die Antworten hatten sich jetzt überschnitten. Prüft die WBehörde tatsächliche alle Verbände und deren Disziplinen vor/beim Eintragen? Wie erwähnt muss ich ja kein Bedürfnis mit einreichen. 

ob dein jetziger sachbearbeiter das jetzt vor dem eintragen überprüft oder nicht, ist letztendlich egal..... wenn  mal ein anderer sachbearbeiter die wbk in die hände bekommt und sich dann auch noch zufällig auskennt, ja dann "gehörst du der katze" - dann kannst du dich unter umständen von ALLEN deinen waffen verabschieden.

ich glaube, das ist es nicht wert - oder ?

 

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Ein paar mehr Infos wären natürlich schon praktisch, z.B. Kaliber und Modell. Ohne passende Disziplin kann die Behörde die Eintragung verweigern und bei solchen Exoten kann ein SB schon mal auf die Idee kommen nachzufragen.

An Disziplinen mangelt es in Deutschland nicht und für vieles ist da was passendes dabei. Mir fallen auf Anhieb zwei Disziplinen beim "üblichen Verdächtigen" Verband für geilen-Scheiss-den-kein-anderer-sonst-macht ein, die potentiell in Frage kommen würden. Die zu finden und die Details mit deinem Erwerbswunsch abzugleichen ist deine Aufgabe.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb meowmeow:

aber nicht vergleichbar.

 

Warum?

 

Es werden dort (über waffensammeln hinaus) grundsätzliche Aussagen zum Bedürfnis getroffen.

Geschrieben
1 minute ago, pulvernase said:

Ein paar mehr Infos wären natürlich schon praktisch, z.B. Kaliber und Modell. Ohne passende Disziplin kann die Behörde die Eintragung verweigern und bei solchen Exoten kann ein SB schon mal auf die Idee kommen nachzufragen.

An Disziplinen mangelt es in Deutschland nicht und für vieles ist da was passendes dabei. Mir fallen auf Anhieb zwei Disziplinen beim "üblichen Verdächtigen" Verband für geilen-Scheiss-den-kein-anderer-sonst-macht ein, die potentiell in Frage kommen würden. Die zu finden und die Details mit deinem Erwerbswunsch abzugleichen ist deine Aufgabe.

Das wäre 5,5mm (cal.22) und ist mit 117J angegeben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb pulvernase:

zwei Disziplinen beim "üblichen Verdächtigen" Verband

 

Wie sieht das bei der DSU aus, z. B. DLRM 1 und 2?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
7 minutes ago, Elo said:

 

Warum?

 

Es werden dort (über waffensammeln hinaus) grundsätzliche Aussagen zum Bedürfnis getroffen.

Ok also Ergebnis aus dem Text: 

 

Sportordnung ist nicht mehr Voraussetzung für Waffen auf Gelbe WBK

Das Gericht zitiert ausdrücklich die Gesetzesbegründung zur Änderung von § 14 Abs. 4 WaffG (BT-Drs. 16/7717, S. 20):

„Nicht gefordert wird, [...] dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert sei, zugelassen und erforderlich sein muss.“

👉 Bedeutung:
Für Waffen, die nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK) erworben werden, muss die konkrete Waffe nicht in einer Verbands-Sportordnung zugelassen sein.
Ein Sportschütze darf also etwa ein Repetiergewehr erwerben, auch wenn sein Verband damit keine genehmigte Disziplin schießt – solange die Waffe grundsätzlich zum sportlichen Schießen geeignet ist (§ 15a Abs. 1 WaffG).

 

Und da bei meinen 3 Waffen nicht ansatzweise der Verdacht des "Waffenhortens" aufkommt sehe ich hier keine Indikation das man mir das verwehrt. Selbstverständlich ist das Gewehr zum sportlichen schießen geeignet das es äquivalent eines KK Repertierers ist nur preiswerter (Munition..nicht Anschaffung.)

Geschrieben

... es ist zum SPORTLICHEN schiessen geeignet, wenn es hierfür  ( in einem verband ) zugelassen ist.

lese dir bitte mal die definition von sportlichen schiessen durch und versuche dann daraus deine kaufentscheidung zu bewerten.....

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb meowmeow:

Das Gericht zitiert ausdrücklich die Gesetzesbegründung zur Änderung von § 14 Abs. 4 WaffG (BT-Drs. 16/7717, S. 20):

„Nicht gefordert wird, [...] dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert sei, zugelassen und erforderlich sein muss.“

👉 Bedeutung:
Für Waffen, die nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK) erworben werden, muss die konkrete Waffe nicht in einer Verbands-Sportordnung zugelassen sein.

 

Ich füge Deinem zitierten Text mal Fettdruck hinzu:

 

„Nicht gefordert wird, [...] dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert sei, zugelassen und erforderlich sein muss.“

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb meowmeow:

Bedeutung:
Für Waffen, die nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK) erworben werden, muss die konkrete Waffe nicht in einer Verbands-Sportordnung zugelassen sein.

 

FALSCH

 

Nicht IN DEM VERBAND DEM DER SPORTSCHÜTZE ABGEHÖRT. Aber doch in irgendeinem.

 

Aber Du hast Dich so auf das "habenwollen" versteift, dass es in Endeffekt egal ist was wir schreiben. 

 

Probier es aus, kauf das Teil, und erzähle und was passiert. Spätestens nach dieser öffentlichen Frage hier ist es ein vorsätzlicher Verstoß gegen das WaffG, was die Regelunzuverlässigkeit zur Folge hat.

 

Ich kann nur davon abraten es auszuprobieren.

 

Außer natürlich es gibt eine Disziplin dazu. Dann ist alles in Ordnung. Ich kenne keine, aber ich kenne auch nicht alle Verbände und deren Handbücher.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)
4 minutes ago, Fyodor said:

Nicht IN DEM VERBAND DEM DER SPORTSCHÜTZE ABGEHÖRT. Aber doch in irgendeinem.

 

In Deutschland? Oder kann der Sport auch in der EU (Harmonisierung!) oder gar irgendwo auf der Welt ausgeübt werden?!

 

Ich denke da auch beispielsweise an (GK) PRS - sind das noch Sportschützen, da der Sport dort praktisch nur im Ausland ausgeübt werden kann?!

 

Bearbeitet von tuersteher

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