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Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

 

Ja sicher, total, bestimmt :rotfl2:

 

Freut mich wenn es dich amüsiert, aber diese Erfahrungen habe ich, leider, öfter machen müssen. Vorallem wenn die Forderung eigentlich unstrittig war.

 

Viele denken, dass sich die meisten ja eh nicht trauen und das ganze irgendwie im Sand verläuft. Aber wenn dann was kommt...zumal es eben nicht einfach nur ein Aufforderungsschreiben von einem selbst oder einem Anwalt ist.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb CZM52:

 

 

Klar ist es machbar, aber trotzdem nicht immer "schnell".

 

Hatte mal nen Kunden, den hat der Gerichtsvollzieher halt nie "angetroffen"....das ging fast 1 Jahr bis zum gerichtlichen Haftbefehl bis da mal bezahlt wurde....

 

Aber nach einem Jahr hast Du Dein Geld dann bekommen. Und darauf kommt es doch letzten Endes an.

 

Gabs da eigentlich noch Verzugszinsen obendrauf?

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

 

Ja sicher, total, bestimmt :rotfl2:

 

Naja, also ich denke, für den nichtabgebrühten Normalbürger ist das schon ein motivierender Schreckeffekt, seine Schulden zu bezahlen, wenn da wirklich so eine Mahnung vom Gerichtsvollzieher eintrudelt.

 

Bei allen anderen Fällen dürften dann auch schwerere juristische Geschütze nur wenig bringen.

 

Aber eigentllich sollte ein Waffenhändler in Deutschland schon ein sehr großes Eigeninteresse haben, nicht mal ansatzweise rechtlich negativ aufzufallen, wenn es um Geldforderungen geht.

 

Oder?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Aber nach einem Jahr hast Du Dein Geld dann bekommen. Und darauf kommt es doch letzten Endes an

 

 

Ja, aber erstmal gehst fleissig in Vorkasse und der Gerichtsvollzieher schreibt dir fleißig Rechnungen 

 

und wenn der Schuldner dann in Insolvenz geht, hast einiges drauf gezahlt 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb CZM52:

Ja, aber erstmal gehst fleissig in Vorkasse und der Gerichtsvollzieher schreibt dir fleißig Rechnungen 

 

und wenn der Schuldner dann in Insolvenz geht, hast einiges drauf gezahlt 

 

Als Firma würde ich meine Forderungen ab einem gewissen Punkt auch einfach abtreten. Lieber die Hälfte mitgenommen und Schaden begrenzt, wie gutem Geld noch schlechtes hinterher geworfen.

 

Man muss die Fälle ja auch immer differenziert betrachten.

Geschrieben
Am 29.7.2025 um 14:00 schrieb Fiktivkaufmann:

Wer kennt denn die Gegebenheiten dort vor Ort & war ggfs. in den letzten Tagen/Wochen mal dort? Ich hatte im Juni online eine Waffe von Zickgraf gekauft und den Vertrag widerrufen, als die Waffe in einem nicht vertragsgemäßen Zustand bei mir ankam. Auf meine Rückzahlung warte ich bis heute. Keinerlei Reaktion auf e-mails, am Telefon nur Vertrösten.

 

Hast Du eventuell die Möglichkeit, den Online-Käuferschutz Deines Bezahldienstes in Anspruch zu nehmen?

 

So lange ist die Angelegenheit ja noch nicht her, und vielleicht kann man da ja etwas geltend machen.

 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Hast Du eventuell die Möglichkeit, den Online-Käuferschutz Deines Bezahldienstes in Anspruch zu nehmen?

 

So lange ist die Angelegenheit ja noch nicht her, und vielleicht kann man da ja etwas geltend machen.

 

Welcher Bezahldienst erlaubt denn, Waffen zu bezahlen? Paypal schon mal nicht 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Slickride:

Welcher Bezahldienst erlaubt denn, Waffen zu bezahlen?

 

Das weiß ich nicht, ob das generell bei allen Diensten ausgeschlossen wird, aber vielleicht lohnt es sich ja, das in diesen Fall mal genauer herauszufinden.

 

Außerdem ist es ja eigentlich keine Waffe, sondern ein Sportgerät.

 

Vielleicht hilft diese Definition ein wenig weiter.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb karlyman:

 

Tja. Und ich finde Paypal verzichtbar. 

Und das hilft jetzt wie weiter?

Die Frage war ob man über den Käuferschutz (und hier ist nun mal Paypal aus Kundensicht der Marktführer). Paypal verbietet aber explizit Waffen- und Waffenteile über den Dienst zu bezahlen, sonst hätten das die Shop implementiert. Kreditkarte geht, da interessiert das den Betreiber aber höchst selten, außer es ist ein Produktbestandteil einer teureren Kreditkarte. Mir ist daher kein Bezahldienst mit Käuferschutz bekannt über den das abgewickelt werden könnte und ich gehe davon aus, dass der Ansatz eine Sackkasse ist.

Wir kennen den Fall von @Fiktivkaufmann nicht, weder ob er die Waffe noch im Besitz hat oder wie das ganze gelaufen ist. Auch nicht, was ein "nicht vertragsmäßiger Zustand" ist.  Ist nur ein Widerruf erfolgt, die Waffe ist noch im Besitz gibt meiner Meinung nach weniger Druckmittel. Ist die Waffe nicht mehr im Besitz aber noch im Eigentum könnte man in die Richtung Unterschlagung gehen. Ist die Waffe weder im Besitz noch im Eigentum (ggf. ausgetragen? Was steht im NWR?) siehts noch mal schlechter aus. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Die Frage Paypal stellt sich - unabhängig von dort evtl. enthaltenen Vorteilen - nicht... Die wollen uns LWB  als Kunden und Nutzer nicht. Und das ist ein Statement, dann ist auch für mich alles klar. 

 

In Ordnung, danke für Deine ungefragte persönliche Meinung über Paypal, ist angekommen.

 

Und wer es vorher als LWB nicht gewusst hat, dürfte es spätestens jetzt wissen.

 

Interessant wäre es, wenn Du vielleicht noch eine konkrete Hilfe zur eigentlichen Fragestellung beitragen könntest.

 

Falls Du nicht weisst, wie das gehen könnte, nimm Dir gerne @Slickride mit seinem letzten Beitrag als Vorbild.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Nur noch soviel: Das hier ist ein Diskussionsforum. Da ist es auch "zulässig", mal ein paar Prozent vom strikten Thread-Mainstream abzuweichen, wenn ein gewisser Aspekt aufkommt.

Und Paypal wurde - einschließlich des Umstandes, dass sie uns als Kunden nicht wollen und daher als Option ausscheiden - ausdrücklich genannt. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb GermanKraut:

:bump:

Vergisses, das ist die Mühe nicht wert... Wir könnten uns jetzt über den Begriff "Diskussion" unterhalten aber... Wie schon gesagt, irgendwo muss die Anzahl der Beiträge ja generiert werden. 

Bearbeitet von Slickride
Geschrieben
Am 29.7.2025 um 17:08 schrieb Slickride:

Ich würde eine Frist setzen oder im besten Fall pers. vorbei fahren. Solange es die Gesellschaft noch gibt hast du Chancen. Sobald liquidiert wars das fürchte ich. Die Waffe hast du noch nehme ich an? Was hast du denn erklärt? Einen Widerruf?

 

Frist ist nicht nötig. Ich habe den (tel. geschlossenen) Vertrag widerrufen und die Waffe zurückgeschickt. Die haben die Waffe am 1.7. erhalten und ich hätte mein Geld 14 Tage später haben sollen. Seit dem 15.7. sind die Menschen in Verzug. (Ich habe natürlich trotzdem zuerst höflich um Rückzahlung gebeten, es kann ja mal was in Vergessenheit geraten. Im zweiten Schritt habe ich dann - trotzdem - eine Frist gesetzt & nach Ablauf dort angerufen. Am Telefon nur Ausflüchte & BS.)

Geschrieben
Am 30.7.2025 um 10:16 schrieb Captain Crazy:


Kurzen Prozess machen: Per Einschreiben Frist von zwei Wochen setzen, nach Fristablauf gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Den Mahnbescheid kannst du online beantragen, Kosten liegen bei min. 36 Euro die du vorstrecken musst, ab 1000 Euro wirds teurer, aber die Kosten des Mahnbescheids muss der Kollege dann zusätzliche tragen. Die Sache ist damit relativ schnell vom Tisch, wenn nicht gezahlt wird, kann gepfändet werden.

Wie gesagt: Frist ist eigtl. nicht nötig, hatte ich aber trotzdem gemacht. Fehler können passieren & ich vergesse gelegentlich auch mal was.

 

Danke für den Tip mit dem Mahnbescheid; habe ich nun gemacht.

Geschrieben
Am 30.7.2025 um 14:02 schrieb Captain Crazy:

 

Sind Sie auch nicht, zumal das ja auch veröffentlicht werden muss und das kann man wiederum online einsehen. Alles kein Hexenwerk, Antrag dauert online 5-10 Min, unter 1000 Euro kostet der Spaß 36 Euro wenn ich mich nicht täusche und dann geht das seinen Weg.

 

Kann jeder selbst entscheiden, aber ich renne niemandem hinterher wegen meinem Geld.

Gebühr betrug 38 Euro.

Geschrieben
Am 31.7.2025 um 08:16 schrieb Slickride:

Wir kennen den Fall von @Fiktivkaufmann nicht, weder ob er die Waffe noch im Besitz hat oder wie das ganze gelaufen ist. [...]  Ist nur ein Widerruf erfolgt, die Waffe ist noch im Besitz gibt meiner Meinung nach weniger Druckmittel. Ist die Waffe nicht mehr im Besitz aber noch im Eigentum könnte man in die Richtung Unterschlagung gehen. Ist die Waffe weder im Besitz noch im Eigentum (ggf. ausgetragen? Was steht im NWR?) siehts noch mal schlechter aus. 

 

 

Nun ja. Was hätte mein Widerruf des Vertrags genützt, wenn ich die Ware nicht auch zurückgeschickt hätte? -> Ich habe den Vertrag widerrufen, die Ware retourniert & warte seitdem auf mein Geld.

Geschrieben

Hast du die Waffe trotzdem deiner Behörde gemeldet? Oder zumindest den Vorgang geschildert?

 

Nicht das dir daraus noch ein Strick gedreht wird. Der Widerruf vom Kaufvertrag erlöst dich nicht von der Eintragung und Austragung der Waffe bei dir in der WBK. Immerhin wurde dieser Vorgang ja auch im NWR gemeldet.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 31.7.2025 um 08:33 schrieb karlyman:

Die Frage Paypal stellt sich - unabhängig von dort evtl. enthaltenen Vorteilen - nicht... Die wollen uns LWB  als Kunden und Nutzer nicht. Und das ist ein Statement, dann ist auch für mich alles klar. 

Es gibt Alternativen wie Trusted Shops - die bieten ebenfalls umfangreichen Käuferschutz, auch im Falle einer Insolvenz. https://www.trustedshops.de/kaeuferschutz/

 

Ich weiß nur nicht, ob die nur illegale Waffen ausschließen, oder generell alle Waffen einschl. Anscheinswaffen.

Die Bedingungen sind etwas mißverständlich formuliert hier:

https://www.trustedshops.com/tsdocument/EXCLUSION_CATALOG_DEU_de.pdf

Zitat

I. Grundsatz
Ausgeschlossen von Trusted Shops Leistungen sind Produkte, deren Angebot und/oder Verkauf eindeutig
verboten ist, bei denen nicht eindeutig geklärt ist, ob sie legal angeboten werden dürfen
oder die sonst wie
geeignet sind, Verbraucher zu täuschen oder zu schaden, die Rechte Dritter verletzen oder die Reputation von
Trusted Shops gefährden.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
Am 31.7.2025 um 07:13 schrieb Slickride:

Welcher Bezahldienst erlaubt denn, Waffen zu bezahlen? Paypal schon mal nicht 

Mir gestattet Paypal das nicht. Dir vermutlich auch nicht. Beim großen F sieht man das afair anders. Non olet.

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