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IGNORED

Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb ToniPistole:

Ist immer schön zu sehen, wenn Händler die nie einen Euro Preisnachlass gewährt haben, auf einmal Waffen für 1 € anbieten müssen. Da weiß mann wie gut oder schlecht die Lage ist. 


naja, Schmeisser war da immer im Ausverkauf :D

Geschrieben

Ich bin gerade das erste Mal "Kunde" bei Zickgraf - und kann leider nur alle Warnungen bestätigen. 
Man fühlt sich an Abmachungen nicht gebunden - und beschimpft den Kunden, wenn er auf Einhaltung der Abmachungen (bei mir: Möglichkeit der Selbstabholung) pocht. 
Btw., für alle die da noch was abholen wollen: Mir gegenüber spricht man von einer Schließung zum 30.08.. Nicht "erste" 30.09.2025. 

Geschrieben
Am 30.7.2025 um 10:16 schrieb Captain Crazy:


Kurzen Prozess machen: Per Einschreiben Frist von zwei Wochen setzen, nach Fristablauf gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Den Mahnbescheid kannst du online beantragen, Kosten liegen bei min. 36 Euro die du vorstrecken musst, ab 1000 Euro wirds teurer, aber die Kosten des Mahnbescheids muss der Kollege dann zusätzliche tragen. Die Sache ist damit relativ schnell vom Tisch, wenn nicht gezahlt wird, kann gepfändet werden.

 

Bisher hält sich der Eindruck, den der Mahnbescheid dort gemacht hat, wohl in Grenzen. In zwei Tagen ist die Frist abgelaufen & es kann Vollstreckung beantragt werden.

Geschrieben

Kann dir am Ende egal sein, wenn deine Forderung (wovon ich ausgehe) berechtigt ist, dann wird es am Ende nur teurer und zwar nicht für dich.

 

Kann aber natürlich auch sein, man lässt sich bis Ablauf der Frist Zeit mit der Überweisung.

 

Einfach mal abwarten.

 

Wichtig ist auch, die Frist beginnt mit Zugang, nicht mit deiner Antragstellung.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 4.8.2025 um 16:23 schrieb Captain Crazy:

 

Ganz einfach, weil es zwei unterschiedliche Vorgänge sind und jede Behörde das etwas anders handhabt. Prinzipiell hat der waffenrechtliche Vorgang erstmal nichts mit deinem Kaufvertrag zu tun. Und wenn man es genau betrachtet hast du sie rechtlich, auch wenn nur kurzfristig erworben. Du hattest die Waffe bezahlt und die Waffe war physisch in deinem Besitz. Somit ist der Eigentumsübergang erstmal vollzogen.

 

Ich würde es einfach mit deiner Behörde klären, Vorgang kurz schildern, Thema erledigt. Ist einfach nur ein gut gemeinter Rat, was du draus machst bleibt selbstverständlich dir überlassen.

 

Denn der Händler hat ja eine NWR Meldung vollzogen, in der du der neue Besitzer/Eigentümer der Waffe bist. Meldest du dich innerhalb der Meldefrist nicht bei der Behörde, kann die Behörde gegen dich vorgehen.

 

Dein Beispiel mit dem Büchsenmacher ist rechtlich anders. Erstens muss die Waffe erst ab 4 Wochen gemeldet werden und zweitens wird sie dann als Reparaturwaffe gemeldet, sprich du bleibst im NWR sozusagen Eigentümer, aber der vorübergehende Besitzer ändert sich. Damit im Fall des Falles der letzte Verbleib der Waffe bekannt ist.

 

 

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, wer sagt denn das es korrigiert wurde?

 

Kurze Email oder Anruf beim Amt, je nachdem wie die drauf sind. Und kurz klären wie wo was. Ich habe nämlich auch schon Fälle gehabt, wo Behörden dann meinten der sportliche Voreintrag wäre damit entfallen und es müsste ein neuer Voreintrag beantragt werden. Behörden eben.

Der Kunde muss den Kauf bis 14 Tage nach dem Erhalt der Waffe bei der Behörde gemeldet haben. Die Frist zur Rückabwicklung liegt somit auch für den Händler bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vorgang im NWR zurückgenommen werden. Der Käufer muss daher keinerlei Meldung und Eintragung vornehmen. Eine kleine Info des Vorgangs an die Behörde wäre jedoch zu empfehlen um kritische Rückfragen auszuschließen.

Die Meldefrist des Büchsenmachers beträgt übrigens auch 14 Tage, außer wenn Waffe vor Ablauf dieser Frist wieder vom Besitzer übernommen wurde.   

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Rene2109:

Der Kunde muss den Kauf bis 14 Tage nach dem Erhalt der Waffe bei der Behörde gemeldet haben. Die Frist zur Rückabwicklung liegt somit auch für den Händler bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vorgang im NWR zurückgenommen werden. Der Käufer muss daher keinerlei Meldung und Eintragung vornehmen. Eine kleine Info des Vorgangs an die Behörde wäre jedoch zu empfehlen um kritische Rückfragen auszuschließen.

Die Meldefrist des Büchsenmachers beträgt übrigens auch 14 Tage, außer wenn Waffe vor Ablauf dieser Frist wieder vom Besitzer übernommen wurde.   

 

Das sieht allerdings nicht jede Behörde so. Meine Behörde ist da auch entspannt. Ich hatte jedoch schon mehrfach den Fall miterlebt, als Behörden genau einer anderen Meinung waren und Voreinträge dadurch nutzlos wurden. Die Argumentation der Behörde war eben diese, wie in meinem Post genannt: "Erwerb, wenn auch nur kurzfristig, war vollzogen". Und im Gesetz steht eben hierzu keine Ausnahme von der Meldepflicht. Es wird nur gesagt du hast nach Erwerb binnen zwei Wochen zu melden und faktisch hast du sie erworben wenn bezahlt und zugestellt wurde.

 

Aber ist ja nichts schlimmes bei seinem Sachbearbeiter kurz mal anzurufen und die Situation zu schildern. Meiner Erfahrung nach sind die meisten froh wenn mit ihnen offen gesprochen wird um etwaigen Problem aus dem Weg zu gehen.

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